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BAföG Freibeträge erklärt: Einkommen und Vermögen richtig berechnen

Welche BAföG-Freibeträge gelten 2026? Erfahre, welche Grenzen für eigenes Einkommen, Eltern, Ehepartner, Geschwister und Vermögen gelten und wie die Anrechnung funktioniert.

BAföG Freibeträge erklärt: Einkommen und Vermögen richtig berechnen

BAföG wird nicht einfach danach berechnet, wie hoch das Einkommen deiner Familie oder dein Kontostand ist. Das Gesetz sieht mehrere Freibeträge vor.

Diese Freibeträge bestimmen, welcher Teil von Einkommen und Vermögen bei der Förderung nicht angerechnet wird.

2026 sind besonders wichtig:

  • 389 € monatlicher Freibetrag beim eigenen Einkommen des Auszubildenden nach § 23 BAföG
  • praktisch bis zur 603-€-Minijobgrenze häufig anrechnungsfreies Bruttoeinkommen bei typischen Beschäftigungsverhältnissen
  • 2.540 € monatlicher Freibetrag für zusammenlebende verheiratete oder verpartnerte Eltern
  • 1.690 € je Elternteil in sonstigen Fällen
  • 770 € zusätzlich für bestimmte Kinder oder Unterhaltsberechtigte
  • 15.000 € Vermögensfreibetrag unter 30 Jahren
  • 45.000 € Vermögensfreibetrag ab Vollendung des 30. Lebensjahres

Wichtig:

Einkommensfreibetrag und Vermögensfreibetrag sind zwei unterschiedliche Berechnungen.

Du kannst deshalb beim Einkommen unter der Grenze liegen und trotzdem wegen hohen Vermögens weniger BAföG erhalten – oder umgekehrt.

Was bedeutet Freibetrag beim BAföG?

Ein Freibetrag ist ein Betrag, der bei der BAföG-Berechnung grundsätzlich nicht angerechnet wird.

Vereinfacht:

  1. Das BAföG-Amt ermittelt den Bedarf.
  2. Einkommen und Vermögen werden nach gesetzlichen Regeln berechnet.
  3. Freibeträge werden abgezogen.
  4. Nur der verbleibende anrechenbare Betrag kann die Förderung reduzieren.

Dabei gelten unterschiedliche Freibeträge für:

  • dich selbst,
  • deine Eltern,
  • deinen Ehe- oder Lebenspartner,
  • Geschwister und andere Unterhaltsberechtigte,
  • dein Vermögen.

BAföG-Freibetrag für eigenes Einkommen 2026

Nach § 23 BAföG beträgt der monatliche Freibetrag für den Auszubildenden ab 1. Januar 2026:

389 Euro

Dieser Wert ist allerdings nicht dasselbe wie die maximale Bruttoverdienstgrenze eines normalen Nebenjobs.

Bei Arbeitnehmern werden bei der BAföG-Einkommensberechnung zusätzlich unter anderem Werbungskosten und eine Sozialpauschale berücksichtigt.

Dadurch kann ein typischer Minijob bis zur 2026 geltenden Grenze von:

603 Euro brutto im Monat

im Regelfall ohne BAföG-Kürzung möglich sein.

Das Deutsche Studierendenwerk und die Bundesagentur für Arbeit verwenden diese 603-Euro-Grenze 2026 entsprechend als praktische Orientierung.

Warum sind 389 Euro und 603 Euro nicht dasselbe?

Das wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich.

Der Grund:

BAföG rechnet nicht einfach:

Bruttolohn minus 389 Euro.

Zunächst wird das BAföG-relevante Einkommen ermittelt. Dabei können beispielsweise berücksichtigt werden:

  • Werbungskosten
  • Sozialpauschalen
  • bestimmte Steuern

Erst danach wird der eigentliche Freibetrag nach § 23 angewendet.

Deshalb entspricht der gesetzliche Freibetrag von 389 Euro bei einem normalen Beschäftigungsverhältnis ungefähr der 603-Euro-Minijobgrenze als Bruttoverdienst.

Wie viel darf man 2026 neben BAföG verdienen?

Für einen typischen Minijob gilt 2026 als wichtige Orientierung:

603 Euro brutto pro Monat

Bei einem zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum entspricht das:

603 € × 12 =

7.236 Euro brutto

Entscheidend ist grundsätzlich das Einkommen im gesamten Bewilligungszeitraum.

Das bedeutet:

Du musst nicht zwingend in jedem einzelnen Monat exakt unter 603 Euro bleiben.

Ein höherer Ferienjob-Verdienst kann möglich sein, wenn das Einkommen über den gesamten relevanten Zeitraum im zulässigen Rahmen bleibt.

Zusätzliche Freibeträge für Ehepartner und Kinder

§ 23 BAföG sieht beim eigenen Einkommen weitere Freibeträge vor.

Zusätzlich können monatlich anrechnungsfrei bleiben:

  • 850 € für Ehe- oder Lebenspartner
  • 770 € für jedes Kind

Diese zusätzlichen Freibeträge gelten allerdings nicht in jeder Situation.

Sie greifen insbesondere nicht für Ehepartner oder Kinder, die selbst in einer Ausbildung stehen, die nach BAföG oder § 56 SGB III gefördert werden kann.

Auch eigenes Einkommen dieser Personen kann die Freibeträge mindern.

Sonderfall Ausbildungsvergütung

Eine wichtige Ausnahme:

Die Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis wird nach § 23 Absatz 3 BAföG grundsätzlich:

voll angerechnet.

Deshalb darf man die Regeln für einen normalen Nebenjob nicht automatisch auf:

  • Pflichtpraktika mit Vergütung,
  • bestimmte Ausbildungsverhältnisse,
  • andere spezielle Einkommensarten

übertragen.

Die genaue Einkommensart ist für BAföG entscheidend.

BAföG-Freibetrag beim Einkommen der Eltern

Beim normalen elternabhängigen BAföG wird auch das Einkommen der Eltern geprüft.

2026 gelten folgende zentrale Freibeträge.

Verheiratete oder verpartnerte Eltern

Leben die Eltern zusammen und sind miteinander verheiratet oder verpartnert, bleiben monatlich:

2.540 Euro

anrechnungsfrei.

Eltern in sonstigen Fällen

In anderen Konstellationen – etwa bei dauerhaft getrennt lebenden Eltern – beträgt der Freibetrag grundsätzlich:

1.690 Euro je Elternteil

Diese Beträge beziehen sich auf das BAföG-relevante Einkommen, nicht direkt auf den Bruttolohn.

Zusätzlicher Freibetrag für Geschwister

Für bestimmte weitere Kinder des Einkommensbeziehers erhöht sich der Freibetrag um:

770 Euro pro Monat und Kind

Das gilt insbesondere dann, wenn das Kind nicht selbst in einer Ausbildung steht, die nach BAföG oder § 56 SGB III gefördert werden kann.

Bei volljährigen Kindern kann eigenes Einkommen den Freibetrag reduzieren.

Weiterlesen: BAföG mit Geschwistern

Was passiert oberhalb des Eltern-Freibetrags?

Auch Einkommen über den Freibeträgen wird nicht vollständig angerechnet.

Nach § 25 BAföG bleiben vom übersteigenden Einkommen grundsätzlich zusätzlich:

50 Prozent

anrechnungsfrei.

Für jedes Kind, für das ein zusätzlicher Freibetrag nach § 25 Absatz 3 gewährt wird, kommen weitere:

5 Prozentpunkte

hinzu.

Beispiel

Bereinigtes Elterneinkommen:

4.000 €

Eltern leben verheiratet zusammen.

Grundfreibetrag:

2.540 €

Ein berücksichtigungsfähiges Geschwister:

  • 770 €

Gesamtfreibetrag:

3.310 €

Überschuss:

690 €

Bei einem berücksichtigten Kind bleiben davon 55 Prozent frei.

Damit wird nur ein Teil des Überschusses auf den BAföG-Bedarf angerechnet.

Welches Einkommen der Eltern zählt?

Grundsätzlich wird nicht das aktuelle Monatseinkommen verwendet.

Nach § 24 BAföG zählt normalerweise das Einkommen aus dem:

vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums

Beginnt dein Bewilligungszeitraum 2026, ist grundsätzlich das Einkommen aus:

2024

maßgeblich.

Wenn das aktuelle Einkommen inzwischen wesentlich niedriger ist, kann ein Aktualisierungsantrag möglich sein.

Weiterlesen: BAföG Einkommensgrenze Eltern

Freibetrag beim Ehe- oder Lebenspartner

Beim Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners des Auszubildenden beträgt der Grundfreibetrag nach § 25 BAföG:

1.690 Euro monatlich

Auch hier können je nach Familienkonstellation weitere Freibeträge hinzukommen.

Elternunabhängiges BAföG bedeutet deshalb nicht automatisch, dass auch das Einkommen eines Ehepartners unbeachtlich bleibt.

BAföG-Vermögensfreibetrag 2026

Neben Einkommen wird auch dein eigenes Vermögen geprüft.

Nach § 29 BAföG gelten 2026 folgende Freibeträge:

Unter 30 Jahren

15.000 Euro

Ab Vollendung des 30. Lebensjahres

45.000 Euro

Zusätzlich erhöht sich der Freibetrag um:

  • 2.300 € für Ehe- oder Lebenspartner
  • 2.300 € je Kind

Maßgeblich sind grundsätzlich die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.

Was zählt als Vermögen?

Zum BAföG-Vermögen können beispielsweise gehören:

  • Girokonto
  • Tagesgeld
  • Sparguthaben
  • Bargeld
  • Aktien
  • ETFs
  • Fonds
  • andere Wertpapiere
  • Fahrzeuge
  • Immobilien
  • bestimmte Forderungen und Rechte

Bei Wertpapieren zählt grundsätzlich der aktuelle Kurswert.

Bei anderen Vermögensgegenständen ist typischerweise der Zeitwert relevant.

Bestehende Schulden und Lasten können nach den gesetzlichen Regeln vom Vermögen abgezogen werden.

Was passiert mit Vermögen über dem Freibetrag?

Vermögen oberhalb des Freibetrags wird nicht sofort vollständig von einer Monatszahlung abgezogen.

Der anrechenbare Betrag wird nach § 30 BAföG grundsätzlich auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt.

Beispiel

Student unter 30:

Nettovermögen:

18.600 €

Freibetrag:

15.000 €

Anrechenbarer Überschuss:

3.600 €

Bei zwölf Monaten Bewilligungszeitraum:

3.600 € ÷ 12 =

300 Euro pro Monat

Dieser Betrag kann den monatlichen BAföG-Anspruch entsprechend reduzieren.

Weiterlesen: BAföG Vermögensgrenze

Einkommen und Vermögen nicht verwechseln

Ein häufiger Fehler ist, beide Bereiche zusammenzurechnen.

Beispiel:

Du hast:

  • 10.000 € Erspartes
  • 500 € monatliches Einkommen aus einem Nebenjob

Die 10.000 Euro werden nach den Regeln zur:

Vermögensanrechnung

beurteilt.

Die 500 Euro monatlich werden nach den Regeln zur:

Einkommensanrechnung

geprüft.

Es gibt also nicht einen gemeinsamen BAföG-Freibetrag für alles.

Die wichtigsten BAföG-Freibeträge 2026 im Überblick

BereichFreibetrag
Eigenes Einkommen nach § 23389 €/Monat
Praktische Minijob-Orientierung603 € brutto/Monat
Zusammenlebende verheiratete/verpartnerte Eltern2.540 €/Monat
Sonst je Elternteil1.690 €/Monat
Ehe-/Lebenspartner des Auszubildenden1.690 €/Monat
Bestimmtes weiteres Kind/Unterhaltsberechtigter770 €/Monat
Eigenes Vermögen unter 3015.000 €
Eigenes Vermögen ab 3045.000 €
Vermögensfreibetrag Ehe-/Lebenspartner+2.300 €
Vermögensfreibetrag je Kind+2.300 €

Wichtig: Nicht jeder Freibetrag kann in jeder Familien- oder Einkommenskonstellation gleichzeitig genutzt werden.

Häufige Fehler bei BAföG-Freibeträgen

603 Euro mit dem gesetzlichen Freibetrag verwechseln

Der gesetzliche Freibetrag des Auszubildenden beträgt 2026 389 Euro. Die 603-Euro-Grenze ergibt sich bei typischen Arbeitnehmern aus der gesamten Einkommensberechnung inklusive weiterer Abzüge.

Bruttoeinkommen der Eltern direkt mit 2.540 Euro vergleichen

Der Elternfreibetrag wird auf das BAföG-relevante Einkommen angewendet, nicht einfach auf den Bruttolohn.

Geschwister automatisch mit 770 Euro ansetzen

Der Freibetrag gilt nicht in jeder Ausbildungssituation.

Vermögen der Eltern mitrechnen

Bei der Vermögensanrechnung geht es grundsätzlich um das Vermögen des Auszubildenden, nicht um das Vermögen der Eltern.

Antragstag beim Vermögen vergessen

Für die Vermögensfreibeträge ist grundsätzlich die Situation am Tag der Antragstellung maßgeblich.

Häufige Fragen zu BAföG-Freibeträgen

Wie hoch ist der BAföG-Freibetrag für eigenes Einkommen 2026?

Der Freibetrag nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 beträgt seit dem 1. Januar 2026 389 Euro monatlich.

Warum darf ich trotzdem ungefähr 603 Euro brutto verdienen?

Weil bei typischen Arbeitnehmern vor Anwendung des Freibetrags weitere gesetzliche Abzüge wie Werbungskosten und Sozialpauschalen berücksichtigt werden. Dadurch entspricht der anrechnungsfreie Bereich praktisch ungefähr der 603-Euro-Minijobgrenze.

Wie hoch ist der Freibetrag für Eltern?

Zusammenlebende verheiratete oder verpartnerte Eltern haben grundsätzlich 2.540 Euro monatlich. In sonstigen Fällen gelten 1.690 Euro je Elternteil.

Wie hoch ist der Geschwisterfreibetrag?

Für bestimmte Kinder und Unterhaltsberechtigte gelten 770 Euro monatlich zusätzlich.

Wie viel Vermögen darf ich haben?

Unter 30 Jahren beträgt der Freibetrag 15.000 Euro, ab 30 Jahren 45.000 Euro.

Werden Elternvermögen und eigenes Vermögen zusammengerechnet?

Nein. Die BAföG-Vermögensanrechnung betrifft grundsätzlich dein eigenes Vermögen.

Kann es zusätzliche Freibeträge geben?

Ja. In bestimmten Härtefällen können auf Antrag weitere Einkommens- oder Vermögensbestandteile anrechnungsfrei bleiben.

Fazit: BAföG-Freibeträge immer getrennt prüfen

Für eine realistische BAföG-Berechnung solltest du vier Bereiche getrennt betrachten:

  1. eigenes Einkommen
  2. Einkommen der Eltern
  3. Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners
  4. eigenes Vermögen

Die wichtigsten Werte 2026 sind:

  • 389 € eigener Einkommensfreibetrag
  • rund 603 € brutto monatlich als typische Nebenjob-Orientierung
  • 2.540 € Elternfreibetrag bei zusammenlebenden verheirateten/verpartnerten Eltern
  • 1.690 € je Elternteil in anderen Fällen
  • 770 € für bestimmte weitere Kinder
  • 15.000 € Vermögensfreibetrag unter 30
  • 45.000 € Vermögensfreibetrag ab 30

Nicht eine einzelne Grenze entscheidet über BAföG, sondern das Zusammenspiel aus Bedarf, Einkommen, Freibeträgen und Vermögen.

Nächster Schritt

Offizielle Quellen

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 21 Einkommensbegriff:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__21.html

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__23.html

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 24 Berechnungszeitraum:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__24.html

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__25.html

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 29 Freibeträge vom Vermögen:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__29.html

  • Bundesagentur für Arbeit – Jobben neben dem Studium:

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/studium/jobben-neben-dem-studium

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