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BAföG mit Geschwistern: Wie beeinflusst das den Anspruch?
Wie beeinflussen Geschwister den BAföG-Anspruch? Erfahre, wann 770 Euro Freibetrag gelten, wann Elterneinkommen auf mehrere Auszubildende verteilt wird und wie eigenes Einkommen der Geschwister zählt.

Geschwister können deinen BAföG-Anspruch deutlich beeinflussen. Entscheidend ist allerdings nicht nur, wie viele Geschwister du hast, sondern vor allem:
- wie alt sie sind,
- ob sie noch von deinen Eltern unterhalten werden,
- ob sie eigenes Einkommen haben,
- ob sie studieren,
- ob sie eine Ausbildung machen,
- und ob diese Ausbildung nach BAföG oder nach § 56 SGB III förderfähig ist.
Je nach Situation funktioniert die Berechnung unterschiedlich.
Für bestimmte Geschwister kann sich der Freibetrag deiner Eltern um:
770 Euro pro Monat
erhöhen.
Wenn ein Geschwister selbst in einer förderfähigen Ausbildung steht, kann dagegen eine andere Regel greifen: Das anrechenbare Elterneinkommen kann nach § 11 Absatz 4 BAföG auf mehrere Auszubildende verteilt werden.
Deshalb gilt:
Mehr Geschwister bedeuten nicht automatisch mehr BAföG – sie können den Anspruch aber deutlich erhöhen.
Warum spielen Geschwister beim BAföG überhaupt eine Rolle?
Beim normalen BAföG wird das Einkommen deiner Eltern nicht vollständig auf deinen Bedarf angerechnet.
Zunächst gelten gesetzliche Freibeträge.
Für miteinander verheiratete oder verpartnerte Eltern, die nicht dauerhaft getrennt leben, bleiben 2026 monatlich:
2.540 Euro
anrechnungsfrei.
In anderen Fällen gelten grundsätzlich:
1.690 Euro je Elternteil.
Zusätzlich können bestimmte Kinder und andere Unterhaltsberechtigte weitere Freibeträge auslösen.
Damit berücksichtigt das BAföG, dass Eltern ihr Einkommen nicht nur für einen studierenden Sohn oder eine studierende Tochter einsetzen müssen, sondern möglicherweise noch weitere Kinder unterhalten.
Wie hoch ist der Geschwister-Freibetrag beim BAföG?
Nach § 25 Absatz 3 BAföG erhöhen sich die Freibeträge für bestimmte Kinder des Einkommensbeziehers um:
770 Euro pro Monat und Kind.
Dieser zusätzliche Freibetrag wird allerdings nicht für jedes Geschwister automatisch gewährt.
Eine wichtige Voraussetzung lautet:
Das Geschwister darf grundsätzlich nicht in einer Ausbildung stehen, die nach BAföG oder nach § 56 SGB III gefördert werden kann.
Das betrifft beispielsweise viele Studien- und Berufsausbildungswege.
Beispiel: Jüngeres Geschwister geht noch zur Schule
Angenommen:
- deine Eltern leben verheiratet zusammen,
- du studierst und beantragst BAföG,
- dein jüngerer Bruder besucht noch die Schule,
- für ihn greift der zusätzliche Freibetrag.
Grundfreibetrag der Eltern:
2.540 €
Zusätzlicher Freibetrag für deinen Bruder:
770 €
Gesamter Freibetrag:
3.310 Euro pro Monat
Erst das BAföG-relevante Elterneinkommen oberhalb der anwendbaren Freibeträge wird für die weitere Berechnung betrachtet.
Das kann dazu führen, dass weniger Einkommen auf deinen BAföG-Bedarf angerechnet wird.
Was passiert, wenn mehrere Geschwister berücksichtigt werden?
Für jedes berücksichtigungsfähige Kind kann grundsätzlich ein zusätzlicher Freibetrag von:
770 Euro monatlich
hinzukommen.
Beispiel mit zwei Geschwistern
Verheiratete, zusammenlebende Eltern:
Grundfreibetrag:
2.540 €
Zwei berücksichtigungsfähige Geschwister:
2 × 770 € = 1.540 €
Gesamtfreibetrag:
4.080 Euro
Je mehr berücksichtigungsfähige Kinder vorhanden sind, desto größer kann damit der anrechnungsfreie Teil des Elterneinkommens werden.
Zusätzlich bleiben Prozentsätze des übersteigenden Einkommens frei
Der Geschwister-Freibetrag ist nicht der einzige Effekt.
Nach § 25 Absatz 4 BAföG bleiben vom Einkommen, das die Freibeträge übersteigt, grundsätzlich zusätzlich:
50 Prozent
anrechnungsfrei.
Für jedes Kind, für das ein Freibetrag nach § 25 Absatz 3 gewährt wird, kommen weitere:
5 Prozent
hinzu.
Das bedeutet beispielsweise:
- ohne berücksichtigungsfähiges Kind: 50 % des Überschusses bleiben frei,
- mit einem solchen Kind: 55 %,
- mit zwei solchen Kindern: 60 %.
Dadurch können Geschwister die Anrechnung des Elterneinkommens auf zwei Ebenen reduzieren.
Vereinfachtes Beispiel mit einem Geschwister
Angenommen, das bereits nach BAföG-Regeln bereinigte Elterneinkommen beträgt:
4.000 €
Die Eltern leben verheiratet zusammen.
Grundfreibetrag:
2.540 €
Geschwisterfreibetrag:
770 €
Gesamtfreibetrag:
3.310 €
Überschuss:
690 €
Bei einem berücksichtigungsfähigen Kind bleiben davon zusätzlich 55 Prozent frei.
55 % von 690 €:
379,50 €
Vereinfachter anrechenbarer Rest:
310,50 Euro
Dieser Betrag kann deinen BAföG-Anspruch mindern.
Das Beispiel zeigt, warum die reine Zahl der Geschwister für sich allein nicht genügt. Entscheidend ist die vollständige BAföG-Berechnung.
Was gilt, wenn das Geschwister selbst studiert?
Studiert dein Bruder oder deine Schwester ebenfalls in einer Ausbildung, die nach BAföG förderfähig ist, greift nicht einfach der zusätzliche 770-Euro-Freibetrag.
Stattdessen kann § 11 Absatz 4 BAföG relevant sein.
Wenn das Einkommen deiner Eltern sowohl auf deinen Bedarf als auch auf den Bedarf eines weiteren Auszubildenden anzurechnen ist, wird das anrechenbare Einkommen grundsätzlich:
zu gleichen Teilen
auf die betreffenden Auszubildenden verteilt.
Das kann für Familien mit mehreren studierenden Kindern besonders wichtig sein.
Beispiel: Zwei Geschwister studieren gleichzeitig
Angenommen:
- du studierst,
- deine Schwester studiert ebenfalls,
- beide Ausbildungen sind BAföG-förderfähig,
- nach allen vorherigen Berechnungsschritten verbleibt anrechenbares Elterneinkommen.
Dann wird dieser Betrag grundsätzlich zu gleichen Teilen auf euch verteilt.
Bei zwei berücksichtigten Auszubildenden bedeutet das typischerweise:
50 Prozent je Person
Bei drei entsprechenden Auszubildenden kann die Verteilung grundsätzlich auf drei Teile erfolgen.
So soll verhindert werden, dass derselbe Elternbetrag bei jedem studierenden Kind vollständig angerechnet wird.
Muss das Geschwister tatsächlich BAföG bekommen?
Hier ist eine wichtige Feinheit:
Für § 11 Absatz 4 kommt es darauf an, ob das Geschwister in einer Ausbildung steht, die nach BAföG oder § 56 SGB III gefördert werden kann.
Das ist nicht zwingend identisch mit der Frage, ob das Geschwister tatsächlich BAföG oder BAB ausgezahlt bekommt.
Eine grundsätzlich förderfähige Ausbildung kann daher schon relevant sein.
Die konkrete Familienkonstellation sollte im Antrag vollständig angegeben werden.
Was gilt bei einem Geschwister in Berufsausbildung?
Bei einer beruflichen Ausbildung kommt es darauf an, um welche Ausbildung es sich handelt.
Bestimmte betriebliche Berufsausbildungen können grundsätzlich über:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
nach dem SGB III förderfähig sein.
Dann kann die Regel zur Aufteilung des Elterneinkommens relevant werden.
Steht das Geschwister dagegen nicht in einer nach BAföG oder § 56 SGB III förderfähigen Ausbildung, kann der 770-Euro-Freibetrag nach § 25 Absatz 3 in Betracht kommen.
Deshalb lässt sich „Geschwister macht Ausbildung“ nicht pauschal beurteilen.
Was gilt bei einem Geschwister, das noch zur Schule geht?
Bei jüngeren Geschwistern, die noch allgemeinbildende Schulen besuchen, ist häufig der zusätzliche Freibetrag nach § 25 Absatz 3 relevant.
Auch hier muss jedoch geprüft werden, ob die konkrete Ausbildung selbst BAföG-förderfähig sein kann.
Bestimmte schulische Ausbildungen können unter das BAföG fallen.
Der Schulbesuch allein beantwortet die Frage daher nicht in jedem Fall.
Was gilt, wenn das Geschwister arbeitet?
Wenn dein volljähriges Geschwister nicht in einer förderfähigen Ausbildung steht, kann grundsätzlich ein Freibetrag von 770 Euro relevant sein.
Allerdings enthält § 25 Absatz 3 eine wichtige Einschränkung:
Der Freibetrag wird um das Einkommen des volljährigen Kindes gemindert.
Beispiel
Möglicher Freibetrag:
770 €
Eigenes Einkommen des volljährigen Geschwisters, das für diese Regel zu berücksichtigen ist:
400 €
Verbleibender Freibetrag:
370 Euro
Verdient das Geschwister ausreichend viel, kann der zusätzliche Freibetrag entsprechend vollständig entfallen.
Zählt das Einkommen minderjähriger Geschwister genauso?
Die gesetzliche Kürzungsregel in § 25 Absatz 3 bezieht sich beim Kinderfreibetrag auf das Einkommen des:
volljährigen Kindes.
Deshalb ist bei der Einkommensanrechnung eines Geschwisters insbesondere relevant, ob es bereits volljährig ist.
Die genaue Berechnung sollte das BAföG-Amt anhand der tatsächlichen Familien- und Einkommensverhältnisse durchführen.
Was gilt bei Halbgeschwistern?
Entscheidend ist nicht nur die umgangssprachliche Bezeichnung „Geschwister“, sondern die Beziehung zum jeweiligen Einkommensbezieher.
§ 25 BAföG spricht von:
- Kindern des Einkommensbeziehers,
- sowie weiteren Personen, denen gegenüber der Einkommensbezieher nach bürgerlichem Recht unterhaltspflichtig ist.
Deshalb können auch Familien mit Halbgeschwistern relevant sein.
Für bestimmte Stief-, Pflege- und Enkelkinder enthält § 25 Absatz 5 eigene Definitionen.
Sind Geschwister relevant, wenn die Eltern getrennt leben?
Ja.
Sind die Eltern dauerhaft getrennt oder nicht miteinander verheiratet, gelten die jeweiligen Freibeträge für jeden Elternteil separat.
2026 beträgt der Grundfreibetrag in solchen Fällen grundsätzlich:
1.690 Euro je Elternteil.
Zusätzliche Kinderfreibeträge werden jeweils dort berücksichtigt, wo die gesetzlichen Voraussetzungen beim betreffenden Einkommensbezieher erfüllt sind.
In komplexen Patchwork- oder Trennungsfamilien kann deshalb die Zuordnung einen erheblichen Unterschied machen.
Geschwister und elternunabhängiges BAföG
Wenn du selbst die Voraussetzungen für:
elternunabhängiges BAföG
erfüllst, wird das Einkommen deiner Eltern grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Dann hat die Geschwisterkonstellation für die Anrechnung des Elterneinkommens bei deinem eigenen Anspruch normalerweise nicht dieselbe Bedeutung.
Dein eigenes Einkommen und Vermögen bleiben jedoch relevant.
Weiterlesen: Elternunabhängiges BAföG
Welche Angaben zu Geschwistern gehören in den BAföG-Antrag?
Du solltest die Angaben zu deinen Geschwistern vollständig und korrekt machen.
Relevant können sein:
- Name,
- Geburtsdatum,
- Wohnsituation,
- Schulbesuch,
- Studium,
- Berufsausbildung,
- eigenes Einkommen,
- Art der Förderung,
- Unterhaltsverhältnisse.
Das Amt entscheidet anschließend, ob ein zusätzlicher Freibetrag, eine Aufteilung des Elterneinkommens oder keine besondere Berücksichtigung greift.
Typische Irrtümer bei BAföG und Geschwistern
„Jedes Geschwister bringt automatisch 770 Euro Freibetrag.“
Falsch. Die Art der Ausbildung und weitere Voraussetzungen sind entscheidend.
„Wenn mein Bruder studiert, bekomme ich 770 Euro zusätzlichen Freibetrag.“
Nicht unbedingt. Bei einem BAföG-förderfähigen Studium kann stattdessen die Aufteilungsregel nach § 11 Absatz 4 relevant sein.
„Mein Geschwister bekommt kein BAföG, also zählt es automatisch für 770 Euro.“
Nicht zwingend. Entscheidend ist auch, ob seine Ausbildung grundsätzlich förderfähig ist.
„Das Einkommen meines volljährigen Geschwisters ist egal.“
Falsch. Eigenes Einkommen kann den zusätzlichen Freibetrag nach § 25 Absatz 3 mindern.
Häufige Fragen zu BAföG mit Geschwistern
Erhöhen Geschwister den BAföG-Anspruch?
Sie können ihn erhöhen, weil zusätzliche Freibeträge gelten oder das anrechenbare Elterneinkommen auf mehrere Auszubildende verteilt wird.
Wie hoch ist der Geschwisterfreibetrag 2026?
Für ein berücksichtigungsfähiges Kind beträgt der zusätzliche Freibetrag grundsätzlich 770 Euro pro Monat.
Bekomme ich 770 Euro mehr BAföG pro Geschwister?
Nein. 770 Euro sind kein zusätzlicher BAföG-Auszahlungsbetrag. Sie erhöhen den Freibetrag beim Elterneinkommen und können dadurch die Einkommensanrechnung reduzieren.
Was passiert, wenn mein Geschwister studiert?
Wenn seine Ausbildung BAföG-förderfähig ist, kann das anrechenbare Elterneinkommen nach § 11 Absatz 4 grundsätzlich zu gleichen Teilen auf mehrere Auszubildende verteilt werden.
Was passiert, wenn mein Geschwister eine Ausbildung macht?
Es kommt darauf an, ob die Ausbildung nach BAföG oder § 56 SGB III förderfähig ist. Je nach Fall greift die Aufteilungsregel oder ein zusätzlicher Freibetrag.
Wird das Einkommen meines Geschwisters berücksichtigt?
Bei einem volljährigen Geschwister kann eigenes Einkommen den zusätzlichen Freibetrag nach § 25 Absatz 3 mindern.
Fazit: Geschwister können die BAföG-Berechnung deutlich verändern
Beim BAföG gibt es nicht einfach einen pauschalen „Geschwisterbonus“.
Entscheidend sind zwei Hauptmechanismen:
1. Zusätzlicher Freibetrag
Für bestimmte Geschwister kann sich der Freibetrag der Eltern um:
770 Euro pro Monat
erhöhen.
Zusätzlich kann sich der anrechnungsfreie Anteil des übersteigenden Elterneinkommens um 5 Prozentpunkte je berücksichtigtem Kind erhöhen.
2. Aufteilung des Elterneinkommens
Wenn mehrere Kinder in nach BAföG oder § 56 SGB III förderfähigen Ausbildungen stehen, kann das anrechenbare Elterneinkommen:
zu gleichen Teilen
auf diese Auszubildenden verteilt werden.
Die wichtigste Frage lautet daher nicht nur:
„Wie viele Geschwister habe ich?“
Sondern:
„In welcher Ausbildungs- und Einkommenssituation befinden sich meine Geschwister?“
Genau diese Angaben entscheiden, wie stark sich Geschwister auf deinen BAföG-Anspruch auswirken.
Nächster Schritt
- BAföG Einkommensgrenze Eltern
- BAföG Freibeträge
- BAföG Höchstsatz 2026
- Elternunabhängiges BAföG
- BAföG mit Kind
Offizielle Quellen
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__25.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 11 Absatz 4 Aufteilung des Elterneinkommens auf mehrere Auszubildende:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__11.html
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