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BAföG und Minijob kombinieren: Was wird angerechnet?
BAföG und Minijob 2026: Erfahre, warum 603 € monatlich grundsätzlich anrechnungsfrei bleiben können, wie der Bewilligungszeitraum zählt und was bei mehreren Jobs oder Sonderzahlungen gilt.

BAföG und Minijob lassen sich grundsätzlich gut kombinieren.
Für 2026 ist vor allem eine Zahl wichtig:
603 Euro brutto pro Monat
Das ist seit dem 1. Januar 2026 die allgemeine Minijobgrenze.
Das Deutsche Studierendenwerk bestätigt zugleich:
Bis zu 603 Euro brutto monatlich kann Einkommen aus einem normalen Minijob grundsätzlich BAföG-neutral bleiben.
Bei einem zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum entspricht das:
7.236 Euro brutto insgesamt.
Verdienst du mehr, wird BAföG nicht automatisch vollständig gestrichen. Der über den BAföG-Freibeträgen liegende Teil kann jedoch auf deinen Förderbedarf angerechnet werden.
Warum sind 603 Euro beim BAföG relevant?
BAföG hat eine eigene Einkommensberechnung.
§ 23 BAföG enthält Freibeträge für das Einkommen des Studierenden. Zusätzlich werden bei Arbeitnehmern unter anderem Werbungskosten und Sozialpauschalen berücksichtigt.
Dadurch kann bei einer typischen abhängigen Beschäftigung 2026 ein Bruttoverdienst bis zur Minijobgrenze von:
603 Euro monatlich
ohne BAföG-Kürzung bleiben.
Wichtig:
Die 603 Euro sind keine eigenständige „BAföG-Minijobnorm“.
Sie sind die praktische Bruttoorientierung, die sich aus den aktuellen Freibeträgen und der Minijobgrenze ergibt.
Wie viel darf ich bei zwölf Monaten verdienen?
Bei einem Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten ergibt sich:
603 € × 12 =
7.236 Euro brutto
Das ist die wichtigste Jahresorientierung für einen normalen Minijob im Jahr 2026.
Bleibt dein gesamtes relevantes Einkommen im Bewilligungszeitraum innerhalb dieses Rahmens, kann dein BAföG grundsätzlich unverändert bleiben.
Zählt jeder Monat einzeln?
Nein.
Das ist einer der wichtigsten Punkte.
§ 22 Absatz 1 BAföG bestimmt, dass für dein eigenes Einkommen grundsätzlich die Verhältnisse im:
Bewilligungszeitraum
maßgeblich sind.
Nach § 22 Absatz 2 wird das Gesamteinkommen durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt.
Dadurch entsteht ein monatlicher Durchschnitt.
Du kannst deshalb in einzelnen Monaten mehr als 603 Euro verdienen und in anderen weniger.
Entscheidend ist grundsätzlich die Gesamtrechnung.
Beispiel: In den Semesterferien mehr verdienen
Angenommen, dein Bewilligungszeitraum umfasst zwölf Monate.
Während des Semesters verdienst du jeweils 450 Euro.
In zwei Monaten der Semesterferien arbeitest du mehr und verdienst jeweils deutlich mehr.
Solange dein gesamtes für BAföG relevantes Einkommen im Bewilligungszeitraum den anrechnungsfreien Rahmen nicht überschreitet, muss ein einzelner Monat über 603 Euro nicht automatisch zu einer Kürzung führen.
Deshalb solltest du immer das Jahreseinkommen beziehungsweise den gesamten Bewilligungszeitraum betrachten.
Was passiert, wenn ich über 7.236 Euro komme?
Dann entfällt dein BAföG nicht sofort.
Stattdessen wird geprüft, welcher Teil deines Einkommens nach:
- Werbungskosten,
- Sozialpauschalen,
- Freibeträgen
anrechenbar bleibt.
Dieser Betrag wird auf deinen BAföG-Bedarf verteilt.
Das Ergebnis kann sein:
- etwas weniger BAföG,
- deutlich weniger BAföG,
- oder bei sehr hohem Einkommen 0 Euro Zahlbetrag.
Die konkrete Kürzung hängt von deinem gesamten Einkommen und deiner individuellen Situation ab.
Minijobgrenze und BAföG-Grenze sind nicht exakt dasselbe System
Die Minijobgrenze gehört zum Sozialversicherungsrecht.
BAföG hat dagegen eine eigene Einkommensberechnung.
2026 liegen beide Systeme praktisch bei derselben wichtigen Monatszahl:
603 Euro
Trotzdem gelten unterschiedliche Regeln.
Ein Beispiel:
Im Minijob-Recht kann eine unvorhersehbare Überschreitung der 603-Euro-Grenze unter bestimmten Voraussetzungen gelegentlich zulässig sein.
Für BAföG zählt dagegen weiterhin das gesamte Einkommen im Bewilligungszeitraum.
Eine sozialversicherungsrechtlich zulässige Minijob-Überschreitung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass das zusätzliche Einkommen BAföG-neutral bleibt.
Was bedeutet „gelegentliches Überschreiten“ beim Minijob?
Die Minijob-Zentrale erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine unvorhersehbare Überschreitung der Verdienstgrenze.
2026 kann die Grenze grundsätzlich in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres überschritten werden, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Das ist jedoch eine Regel zur Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses als Minijob.
Für BAföG musst du trotzdem das tatsächliche Einkommen angeben.
Die BAföG-Berechnung richtet sich nach § 22 und § 23 BAföG.
Muss ich meinen Minijob beim BAföG angeben?
Ja.
Auch wenn du nur 300 oder 400 Euro monatlich verdienst, gehört der Minijob in den BAföG-Antrag.
Typische Angaben sind:
- Arbeitgeber,
- Beschäftigungsbeginn,
- erwarteter Monatsverdienst,
- erwartete Dauer,
- Sonderzahlungen.
Das Amt muss dein voraussichtliches Einkommen für den Bewilligungszeitraum kennen.
Die Tatsache, dass das Einkommen voraussichtlich unter der anrechnungsfreien Grenze bleibt, bedeutet nicht, dass du es verschweigen darfst.
Welche Unterlagen sind sinnvoll?
Typischerweise können benötigt werden:
- Arbeitsvertrag,
- aktuelle Gehaltsabrechnungen,
- Angaben zum Stundenlohn,
- vereinbarte Wochenstunden,
- Nachweise über Sonderzahlungen.
Wenn dein Einkommen stark schwankt, solltest du möglichst realistisch schätzen, wie viel du im gesamten Bewilligungszeitraum verdienen wirst.
Was passiert bei einer Gehaltserhöhung?
Steigt dein Stundenlohn oder arbeitest du regelmäßig mehr, solltest du deine Einkommensprognose überprüfen.
Beispiel:
Du hast ursprünglich mit 500 Euro monatlich gerechnet.
Später erhöht sich dein Verdienst auf 750 Euro.
Dann kann der anrechnungsfreie Rahmen im Bewilligungszeitraum überschritten werden.
Informierst du das BAföG-Amt frühzeitig, kann der Bescheid angepasst werden.
Andernfalls droht nachträglich eine Rückforderung.
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
Auch Sonderzahlungen können zum BAföG-relevanten Einkommen gehören.
Typische Beispiele:
- Weihnachtsgeld,
- Urlaubsgeld,
- Bonuszahlungen,
- Prämien.
Wenn du mit deinem normalen Monatslohn knapp unter 603 Euro liegst, kann eine zusätzliche Sonderzahlung dazu führen, dass dein Gesamteinkommen über den anrechnungsfreien Rahmen steigt.
Deshalb solltest du bei der Planung nicht nur den regulären Monatslohn betrachten.
Mehrere Minijobs gleichzeitig
Die 603-Euro-Grenze gilt nicht separat für jeden einzelnen Arbeitgeber.
Wenn du mehrere Jobs hast, wird dein relevantes Einkommen grundsätzlich zusammengerechnet.
Beispiel:
- Minijob A: 350 Euro
- Minijob B: 300 Euro
Gesamt:
650 Euro monatlich
Für BAföG zählt grundsätzlich die Summe der relevanten Einkünfte.
Du kannst also nicht zwei separate 603-Euro-Freibeträge nutzen.
Minijob plus Werkstudentenjob
Auch hier werden die Einkünfte nicht getrennt mit jeweils eigenem BAföG-Freibetrag behandelt.
Wenn du beispielsweise:
- einen Werkstudentenjob
- plus einen kleinen Minijob
hast, zählt grundsätzlich dein gesamtes relevantes Einkommen im Bewilligungszeitraum.
Sozialversicherungsrechtlich gelten zusätzlich eigene Regeln zur Kombination von Beschäftigungen.
BAföG-rechtlich ist aber die Gesamtsumme entscheidend.
Was gilt bei einem Ferienjob zusätzlich zum Minijob?
Auch ein Ferienjob kann dein Gesamteinkommen erhöhen.
Verdienst du während des Semesters 603 Euro monatlich und arbeitest zusätzlich in den Semesterferien, kann der anrechnungsfreie Gesamtbetrag schnell überschritten werden.
Deshalb sollte ein Ferienjob nicht isoliert betrachtet werden.
Entscheidend bleibt:
Wie hoch ist mein gesamtes relevantes Einkommen im Bewilligungszeitraum?
Minijob und Pflichtpraktikum
Hier gilt eine wichtige Ausnahme.
Vergütung aus einem förderfähigen Pflichtpraktikum wird nach § 23 Absatz 3 BAföG anders behandelt als normaler Minijoblohn.
Für diese Praktikumsvergütung greifen die normalen Freibeträge nach § 23 Absatz 1 und 2 grundsätzlich nicht.
Deshalb solltest du Einnahmen aus:
- Minijob
- und Pflichtpraktikum
nicht einfach gemeinsam mit der 603-Euro-Orientierung behandeln.
Minijob und selbstständige Tätigkeit
Auch selbstständige Einnahmen können zusätzlich zum Minijob BAföG-relevant sein.
Beispiele:
- Nachhilfe auf Rechnung,
- Freelancing,
- Online-Dienstleistungen,
- kreative Tätigkeiten.
Bei Selbstständigkeit zählt nicht einfach der Umsatz, sondern das nach BAföG-Regeln ermittelte Einkommen.
Wenn du Minijob und Selbstständigkeit kombinierst, musst du deshalb beide Einkommensarten angeben.
Welche Rolle spielen Werbungskosten?
Bei Arbeitnehmern berücksichtigt BAföG Werbungskosten.
§ 22 verweist auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a Einkommensteuergesetz.
Bei einem zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum wird grundsätzlich der entsprechende Jahresbetrag berücksichtigt.
Das ist ein Grund dafür, warum die praktische Bruttoorientierung bei 603 Euro liegt und nicht nur beim reinen gesetzlichen BAföG-Freibetrag.
Welche Rolle spielt die Sozialpauschale?
Auch Sozialabgaben werden pauschal berücksichtigt.
§ 21 BAföG enthält dafür unterschiedliche Prozentsätze je nach Beschäftigungs- und Versicherungsstatus.
Deshalb sollte man eine mögliche Kürzung nicht einfach so berechnen:
Einkommen minus 603 Euro = BAföG-Kürzung.
Die tatsächliche Berechnung ist differenzierter.
Minijob und Kind
Studierende mit Kind können zusätzliche Freibeträge haben.
§ 23 BAföG sieht unter Voraussetzungen zusätzlich:
770 Euro monatlich je Kind
als Freibetrag vor.
Dadurch kann bei Studierenden mit Kind mehr eigenes Einkommen anrechnungsfrei bleiben.
Der Kinderfreibetrag ist vom Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro monatlich je berücksichtigungsfähigem Kind zu unterscheiden.
Was passiert, wenn der Bewilligungszeitraum keine zwölf Monate hat?
Dann solltest du nicht einfach mit 7.236 Euro rechnen.
§ 22 BAföG betrachtet den tatsächlichen Bewilligungszeitraum.
Bei einem kürzeren Zeitraum werden Freibeträge und Pauschalen entsprechend für die Zahl der Monate berücksichtigt.
Die praktische Monatsorientierung von 603 Euro bleibt hilfreich, aber die konkrete Gesamtgrenze richtet sich nach der Länge des Bewilligungszeitraums.
Muss ich nach dem Bewilligungszeitraum Nachweise einreichen?
Das BAföG-Amt kann später tatsächliche Einkommensnachweise verlangen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Gehaltsabrechnungen,
- Arbeitgeberbescheinigungen,
- gegebenenfalls Steuerunterlagen.
Wenn das tatsächliche Einkommen höher war als im Antrag angegeben, kann das Amt den Bescheid neu berechnen und zu viel gezahltes BAföG zurückfordern.
War dein Einkommen niedriger, kann sich umgekehrt auch eine Nachzahlung ergeben.
Checkliste: BAföG und Minijob 2026
- Bewilligungszeitraum prüfen.
- 603 Euro monatlich als praktische Orientierung verwenden.
- Bei zwölf Monaten mit 7.236 Euro Gesamtverdienst kalkulieren.
- Mehrere Jobs zusammenrechnen.
- Ferienjobs einbeziehen.
- Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigen.
- Pflichtpraktikumsvergütung getrennt behandeln.
- Einkommensänderungen dem Amt melden.
- Gehaltsabrechnungen aufbewahren.
- tatsächliches Jahreseinkommen mit der Prognose vergleichen.
Häufige Fehler
„Ich darf pro Arbeitgeber 603 Euro verdienen.“
Falsch. Für BAföG zählt grundsätzlich dein gesamtes relevantes Einkommen.
„Jeder Monat über 603 Euro kürzt sofort mein BAföG.“
Nicht zwingend. Das Einkommen wird grundsätzlich über den Bewilligungszeitraum gemittelt.
„Wenn mein Minijob sozialversicherungsrechtlich gültig bleibt, bleibt auch BAföG unverändert.“
Nicht automatisch. Minijobrecht und BAföG-Einkommensanrechnung sind unterschiedliche Systeme.
„Sonderzahlungen zählen nicht.“
Doch. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und andere Zahlungen können das relevante Einkommen erhöhen.
„Pflichtpraktikum hat dieselbe 603-Euro-Grenze.“
Nein. Pflichtpraktikumsvergütung wird nach § 23 Absatz 3 anders behandelt.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich mit BAföG im Minijob 2026 verdienen?
Bis zu 603 Euro brutto monatlich können bei einem normalen Minijob grundsätzlich ohne BAföG-Kürzung bleiben.
Wie hoch ist die Grenze bei zwölf Monaten?
603 Euro × 12 = 7.236 Euro brutto.
Darf ich in einem Monat mehr als 603 Euro verdienen?
Ja. BAföG betrachtet grundsätzlich das Einkommen des gesamten Bewilligungszeitraums und bildet daraus einen Monatsdurchschnitt.
Wird BAföG gestrichen, wenn ich mehr verdiene?
Nein. Höheres anrechenbares Einkommen reduziert zunächst den Förderbetrag. Erst bei entsprechend hohem Einkommen kann der Zahlbetrag auf null sinken.
Kann ich zwei Minijobs mit jeweils 603 Euro haben?
Nicht BAföG-neutral. Die Einkünfte werden grundsätzlich zusammengerechnet.
Muss ich den Minijob melden?
Ja. Eigenes Einkommen muss im BAföG-Antrag vollständig angegeben und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert werden.
Fazit: 603 Euro monatlich sind 2026 die wichtigste Minijob-Orientierung
BAföG und Minijob lassen sich 2026 grundsätzlich gut kombinieren.
Die wichtigsten Zahlen sind:
- 603 Euro brutto pro Monat
- 7.236 Euro brutto bei zwölf Monaten
Entscheidend ist jedoch nicht nur ein einzelner Monat.
§ 22 BAföG betrachtet grundsätzlich den gesamten Bewilligungszeitraum und verteilt das Einkommen auf dessen Monate.
Plane deshalb immer mit deinem Gesamtverdienst im Bewilligungszeitraum – inklusive Ferienjob, Bonus und Sonderzahlungen.
So kannst du besser einschätzen, ob dein BAföG vollständig erhalten bleibt oder sich reduziert.
Nächster Schritt
- BAföG und Ferienjob
- BAföG und Werkstudentenjob
- BAföG Freibeträge
- BAföG Einkommen überschritten
- BAföG und Pflichtpraktikum
Offizielle Quellen
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 22 Berechnungszeitraum für eigenes Einkommen:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__22.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 23 Freibeträge:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__23.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 21 Einkommensberechnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__21.html
- Deutsches Studierendenwerk – FAQ BAföG, Stand Januar 2026:
https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/userupload/FAQBAfoeG_01-2026.pdf
- Minijob-Zentrale – Geringfügigkeits-Richtlinien 2026:
https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rundschreiben/Geringfuegigkeitsrichtlinien-2026.pdf
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