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BAföG Einkommensgrenze: Wie viel dürfen Eltern verdienen?
Wie hoch darf das Einkommen der Eltern für BAföG sein? Erfahre, welche Freibeträge 2026 gelten, wie Geschwister berücksichtigt werden und warum es keine feste Brutto-Einkommensgrenze gibt.

Für BAföG gibt es keine einzige feste Brutto-Einkommensgrenze der Eltern. Entscheidend ist das nach BAföG berechnete Einkommen nach Abzügen und Freibeträgen.
Für 2026 gelten nach § 25 BAföG unter anderem folgende monatliche Freibeträge:
- 2.540 Euro für miteinander verheiratete oder verpartnerte Eltern, die nicht dauerhaft getrennt leben
- 1.690 Euro je Elternteil in sonstigen Fällen
- zusätzlich 770 Euro für bestimmte weitere Kinder oder unterhaltsberechtigte Personen
- zusätzlich 850 Euro für einen nicht mit dem Auszubildenden in Eltern-Kind-Beziehung stehenden Ehe- oder Lebenspartner des Einkommensbeziehers
Aber selbst wenn das bereinigte Einkommen über diesen Freibeträgen liegt, wird nicht automatisch der gesamte Überschuss auf dein BAföG angerechnet.
Vom übersteigenden Einkommen bleiben grundsätzlich noch einmal:
- 50 Prozent
- plus unter bestimmten Voraussetzungen weitere 5 Prozent je berücksichtigtem Kind
anrechnungsfrei.
Deshalb lautet die richtige Frage nicht:
„Wie hoch darf das Bruttogehalt meiner Eltern sein?“
Sondern:
„Wie hoch ist das BAföG-relevante Einkommen meiner Eltern nach allen gesetzlichen Abzügen und Freibeträgen?“
Gibt es eine feste BAföG-Einkommensgrenze für Eltern?
Nein.
Das ist einer der häufigsten Irrtümer beim BAföG.
Es gibt keine allgemeine Regel wie:
„Wenn die Eltern zusammen mehr als 50.000 Euro brutto verdienen, gibt es kein BAföG.“
Ob du BAföG bekommst, hängt unter anderem ab von:
- Familienstand der Eltern
- Art des Einkommens
- Steuern
- Sozialabgaben
- Geschwistern
- weiteren Unterhaltspflichten
- deinem eigenen Einkommen
- deinem Vermögen
- deinem individuellen BAföG-Bedarf
Welche Freibeträge gelten 2026 für das Einkommen der Eltern?
Die zentralen Freibeträge stehen in § 25 BAföG.
Eltern verheiratet und nicht dauerhaft getrennt
Vom Einkommen bleiben monatlich:
2.540 Euro
anrechnungsfrei.
Dieser Freibetrag gilt gemeinsam für die Eltern, wenn sie miteinander verheiratet oder verpartnert sind und nicht dauerhaft getrennt leben.
Eltern in sonstigen Fällen
In anderen Konstellationen bleiben vom Einkommen jedes Elternteils monatlich:
1.690 Euro
anrechnungsfrei.
Das kann beispielsweise bei nicht miteinander verheirateten oder dauerhaft getrennt lebenden Eltern relevant sein.
BAföG Freibetrag für Geschwister
Geschwister können den BAföG-Anspruch deutlich beeinflussen.
Für bestimmte weitere Kinder des Einkommensbeziehers erhöht sich der Freibetrag um:
770 Euro monatlich je Kind
Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kind nicht selbst in einer Ausbildung steht, die nach BAföG oder bestimmten Regelungen des SGB III förderfähig ist.
Eigenes Einkommen eines volljährigen Geschwisterkindes kann diesen Freibetrag wiederum mindern.
Beispiel
Eltern leben zusammen und haben neben dir noch ein berücksichtigungsfähiges jüngeres Kind.
Grundfreibetrag Eltern:
2.540 €
Zusätzlicher Freibetrag:
770 €
Gesamter Freibetrag:
3.310 Euro
Dadurch kann sich das auf dein BAföG anzurechnende Elterneinkommen deutlich reduzieren.
Was passiert mit Einkommen über dem Freibetrag?
Auch Einkommen oberhalb der Freibeträge wird nicht vollständig angerechnet.
Nach § 25 Absatz 4 BAföG bleiben vom übersteigenden Einkommen:
50 Prozent
zusätzlich anrechnungsfrei.
Für jedes Kind, für das ein zusätzlicher Freibetrag nach § 25 Absatz 3 gewährt wird, können weitere:
5 Prozent
des übersteigenden Einkommens anrechnungsfrei bleiben.
Das ist der Grund, warum eine einfache Bruttogehalt-Grenze nicht seriös angegeben werden kann.
Vereinfachtes Beispiel: Eltern mit 3.000 Euro BAföG-relevantem Einkommen
Wichtig: Wir rechnen hier bewusst mit dem bereits BAföG-bereinigten Einkommen, nicht mit dem Bruttolohn.
Eltern:
- verheiratet
- leben zusammen
- kein zusätzlich zu berücksichtigendes Kind
BAföG-relevantes Monatseinkommen:
3.000 €
Grundfreibetrag:
2.540 €
Überschuss:
460 €
Davon bleiben 50 Prozent frei:
230 €
Damit würden vereinfacht noch:
230 Euro
als anrechenbarer Betrag verbleiben.
Dieser Betrag kann deinen monatlichen BAföG-Anspruch entsprechend reduzieren.
Beispiel mit einem berücksichtigungsfähigen Geschwisterkind
Wieder nehmen wir an:
- Eltern verheiratet
- leben zusammen
- bereinigtes Monatseinkommen 3.000 €
- ein zusätzlich berücksichtigungsfähiges Kind
Freibetrag Eltern:
2.540 €
Geschwisterfreibetrag:
770 €
Gesamt:
3.310 €
Da das bereinigte Einkommen von 3.000 Euro unter 3.310 Euro liegt, wäre in diesem stark vereinfachten Beispiel aus dem Elterneinkommen nichts anzurechnen.
Das zeigt:
Geschwister können bei der BAföG-Berechnung einen erheblichen Unterschied machen.
Warum Bruttoeinkommen und BAföG-Einkommen nicht dasselbe sind
BAföG verwendet einen eigenen Einkommensbegriff.
Nach § 21 BAföG werden zunächst grundsätzlich positive Einkünfte nach dem Einkommensteuerrecht betrachtet.
Davon können beziehungsweise müssen je nach Fall bestimmte Positionen abgezogen werden.
Dazu gehören unter anderem:
- Einkommensteuer
- Kirchensteuer
- Gewerbesteuer
- Sozialversicherungsaufwendungen
- bestimmte Altersvorsorgeaufwendungen
Für Sozialversicherungsaufwendungen arbeitet das BAföG teilweise mit gesetzlichen Pauschalen.
Bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern beträgt die entsprechende Pauschale nach aktueller Gesetzeslage beispielsweise:
22,3 Prozent
bis zu einem gesetzlichen Jahreshöchstbetrag.
Deshalb ist das BAföG-relevante Einkommen typischerweise niedriger als das Bruttogehalt.
Wie viel dürfen Eltern brutto verdienen?
Diese Frage lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten.
Beispiel:
Zwei Familien verdienen jeweils 60.000 Euro brutto im Jahr.
Familie A:
- zwei Eltern
- ein weiteres berücksichtigungsfähiges Kind
- hohe Sozialabgaben
Familie B:
- keine weiteren Kinder
- andere Einkommensstruktur
Das BAföG-Ergebnis kann unterschiedlich sein.
Deshalb solltest du Brutto-Einkommensgrenzen aus vereinfachten Online-Tabellen nur als grobe Orientierung betrachten.
Für die tatsächliche Entscheidung zählt die Berechnung des BAföG-Amts.
Welches Einkommen der Eltern wird betrachtet?
Ein weiterer wichtiger Punkt:
Für das Einkommen der Eltern wird normalerweise nicht das aktuelle Kalenderjahr verwendet.
Nach § 24 BAföG ist grundsätzlich das Einkommen aus dem:
vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums
maßgeblich.
Beispiel
Dein Bewilligungszeitraum beginnt 2026.
Dann ist grundsätzlich das Einkommen deiner Eltern aus:
2024
relevant.
Das wirkt zunächst ungewöhnlich, erleichtert aber die Berechnung, weil für dieses Jahr häufig bereits endgültige Steuerunterlagen vorliegen.
Was passiert, wenn Eltern inzwischen weniger verdienen?
Das ist ein sehr wichtiger Sonderfall.
Vielleicht war das Einkommen deiner Eltern im maßgeblichen früheren Jahr hoch, inzwischen ist es aber deutlich gesunken.
Gründe können sein:
- Arbeitslosigkeit
- Renteneintritt
- Teilzeit
- Krankheit
- Berufswechsel
- Einkommenseinbruch bei Selbstständigkeit
Dann kann auf Antrag eine:
Aktualisierung des Elterneinkommens
möglich sein.
Nach § 24 Absatz 3 BAföG kann bei voraussichtlich wesentlich niedrigerem Einkommen im Bewilligungszeitraum auf Antrag mit den aktuelleren Einkommensverhältnissen gerechnet werden.
Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.
Eltern geschieden oder getrennt: Wie wird gerechnet?
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet oder leben sie dauerhaft getrennt, gilt grundsätzlich der Freibetrag von:
1.690 Euro je Elternteil
Das Einkommen wird entsprechend der gesetzlichen Regeln berücksichtigt.
Wichtig:
Dass du nur bei einem Elternteil wohnst oder nur zu einem Elternteil engen Kontakt hast, bedeutet nicht automatisch, dass das Einkommen des anderen Elternteils irrelevant ist.
Für solche Familienkonstellationen sollte die individuelle Berechnung genau geprüft werden.
Was ist, wenn ein Elternteil neu verheiratet ist?
Auch neue Ehe- oder Lebenspartner können bei den Freibeträgen eine Rolle spielen.
Für einen Ehe- oder Lebenspartner des Einkommensbeziehers, der nicht dein Elternteil ist, kann nach § 25 BAföG ein zusätzlicher Freibetrag von:
850 Euro monatlich
berücksichtigt werden.
Die konkrete Berechnung hängt wiederum von den Einkommensverhältnissen ab.
Wird das Vermögen der Eltern berücksichtigt?
Nein, das Vermögen der Eltern wird beim normalen BAföG nicht wie dein eigenes Vermögen angerechnet.
Das BAföG unterscheidet:
- Einkommen der Eltern
- Einkommen des Ehe-/Lebenspartners
- Einkommen und Vermögen des Auszubildenden
Die Vermögensanrechnung nach den §§ 26 ff. BAföG betrifft grundsätzlich das Vermögen des Auszubildenden.
Das bedeutet:
Ein Elternhaus oder Ersparnisse der Eltern führen nicht automatisch deshalb zur Ablehnung deines BAföG-Antrags.
Relevant können allerdings Einkünfte sein, die aus Vermögen entstehen.
Eltern verdienen zu viel: Trotzdem BAföG beantragen?
Oft:
ja.
Warum?
Weil du ohne genaue Berechnung nicht sicher weißt, ob tatsächlich kein Anspruch besteht.
Relevant sind:
- steuerliche Einkünfte
- Abzüge
- Freibeträge
- Geschwister
- Familienstand
- aktuelles Einkommen
- dein eigener Bedarf
Bekomme ich automatisch kein BAföG, wenn meine Eltern gut verdienen?
Nein.
Ein gutes Einkommen der Eltern kann den BAföG-Betrag:
- reduzieren
- oder vollständig auf null senken
aber es gibt keine einzelne Bruttozahl, ab der jeder Anspruch automatisch entfällt.
Je nach Familienkonstellation kann auch bei vergleichsweise höherem Einkommen noch ein Teilanspruch bestehen.
Elternunabhängiges BAföG
In bestimmten Fällen bleibt das Einkommen der Eltern vollständig außer Betracht.
Das wird häufig als:
elternunabhängiges BAföG
bezeichnet.
Voraussetzungen können sich beispielsweise aus vorheriger Erwerbstätigkeit und Ausbildung ergeben.
Es reicht aber nicht aus, dass:
- du keinen Kontakt zu deinen Eltern hast
- deine Eltern dich freiwillig nicht unterstützen möchten
Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Weiterlesen: Elternunabhängiges BAföG
BAföG Einkommensgrenze 2026: Die wichtigsten Zahlen
| Regelung | Betrag |
|---|---|
| Verheiratete/verpartnerte Eltern, nicht dauerhaft getrennt | 2.540 €/Monat |
| Jeder Elternteil in sonstigen Fällen | 1.690 €/Monat |
| Bestimmter Ehe-/Lebenspartner des Einkommensbeziehers | 850 €/Monat |
| Bestimmtes weiteres Kind / Unterhaltsberechtigter | 770 €/Monat |
| Zusätzlich frei vom übersteigenden Einkommen | 50 % |
| Zusätzlicher Prozentsatz je berücksichtigtem Kind | 5 % |
Diese Beträge beziehen sich auf die BAföG-rechtliche Einkommensberechnung und dürfen nicht direkt mit dem Bruttogehalt gleichgesetzt werden.
Häufige Fragen zur BAföG-Einkommensgrenze
Wie viel dürfen Eltern verdienen, damit man BAföG bekommt?
Es gibt keine feste Brutto-Einkommensgrenze. Entscheidend ist das BAföG-relevante Einkommen nach Abzügen und Freibeträgen.
Wie hoch ist der Freibetrag für verheiratete Eltern 2026?
Für miteinander verheiratete oder verpartnerte Eltern, die nicht dauerhaft getrennt leben, bleiben 2.540 Euro monatlich anrechnungsfrei.
Wie hoch ist der Freibetrag bei getrennten Eltern?
In den sonstigen Fällen beträgt der Freibetrag grundsätzlich 1.690 Euro pro Elternteil und Monat.
Werden Geschwister berücksichtigt?
Ja. Für bestimmte weitere Kinder kann sich der Freibetrag um 770 Euro monatlich je Kind erhöhen.
Wird das ganze Einkommen oberhalb des Freibetrags angerechnet?
Nein. Vom übersteigenden Einkommen bleiben grundsätzlich weitere 50 Prozent anrechnungsfrei. Bei berücksichtigungsfähigen Kindern kann sich dieser Anteil weiter erhöhen.
Welches Jahr zählt beim Elterneinkommen?
Grundsätzlich zählt das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums.
Was passiert, wenn meine Eltern heute weniger verdienen als damals?
Dann kann ein Aktualisierungsantrag möglich sein, wenn das Einkommen im aktuellen Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger ist.
Wird das Vermögen meiner Eltern angerechnet?
Das Vermögen der Eltern wird nicht wie das eigene Vermögen des Auszubildenden angerechnet. Relevant ist insbesondere das Einkommen der Eltern.
Fazit: Beim BAföG gibt es keine einfache Brutto-Einkommensgrenze
Die Frage:
„Wie viel dürfen meine Eltern verdienen?“
lässt sich nicht mit einer einzigen Jahresbruttozahl beantworten.
2026 gelten wichtige Freibeträge von:
- 2.540 Euro monatlich für zusammenlebende verheiratete/verpartnerte Eltern
- 1.690 Euro je Elternteil in anderen Fällen
- 770 Euro zusätzlich für bestimmte weitere Kinder oder Unterhaltsberechtigte
Zusätzlich bleiben vom Einkommen oberhalb der Freibeträge grundsätzlich noch 50 Prozent anrechnungsfrei.
Entscheidend sind daher:
- BAföG-relevantes Einkommen statt Bruttogehalt
- Familienkonstellation
- Geschwister
- maßgebliches Berechnungsjahr
- mögliche Aktualisierung bei gesunkenem Einkommen
Auch wenn deine Eltern vergleichsweise gut verdienen, kann sich ein BAföG-Antrag lohnen. Erst die individuelle Berechnung zeigt, ob und wie viel Förderung möglich ist.
Nächster Schritt
- BAföG Höchstsatz 2026
- BAföG Vermögensgrenze
- Elternunabhängiges BAföG
- BAföG mit Geschwistern
- BAföG Freibeträge
- BAföG ohne Einkommen der Eltern
Offizielle Quellen
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 21 Einkommensbegriff:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__21.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__24.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__25.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 26 ff. Vermögensanrechnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__26.html
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