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BAföG Vermögensgrenze: Wie viel Erspartes darf man haben?
Wie hoch ist die BAföG-Vermögensgrenze 2026? Erfahre, wie viel Erspartes erlaubt ist, welche Freibeträge nach Alter gelten und was bei Konto, Depot, Auto und Schulden zählt.

Beim BAföG darfst du eigenes Vermögen besitzen. Entscheidend ist, ob dein anrechenbares Vermögen den gesetzlichen Freibetrag übersteigt.
2026 gelten nach § 29 BAföG folgende Freibeträge:
- 15.000 Euro, wenn du das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hast
- 45.000 Euro, wenn du das 30. Lebensjahr vollendet hast
- zusätzlich 2.300 Euro für deinen Ehe- oder Lebenspartner
- zusätzlich 2.300 Euro je Kind
Wichtig:
Maßgeblich ist grundsätzlich dein Vermögen im Zeitpunkt der Antragstellung.
BAföG prüft also nicht einfach, wie viel Geld irgendwann im Jahr auf deinem Konto lag. Entscheidend ist der gesetzlich relevante Vermögenswert am Stichtag.
Wie hoch ist die BAföG-Vermögensgrenze 2026?
Die zentrale Regel steht in § 29 BAföG.
| Situation | Freibetrag |
|---|---|
| Unter 30 Jahre | 15.000 € |
| Ab 30 Jahre | 45.000 € |
| Ehe-/Lebenspartner zusätzlich | 2.300 € |
| Je Kind zusätzlich | 2.300 € |
Beispiel: Studentin unter 30
Eine 24-jährige Studentin besitzt:
- 8.000 € auf dem Girokonto
- 4.000 € auf dem Tagesgeldkonto
- 2.000 € in einem ETF-Depot
Gesamtvermögen:
14.000 €
Da sie unter 30 Jahre alt ist und ihr Freibetrag 15.000 Euro beträgt, liegt sie in diesem vereinfachten Beispiel unter der Vermögensgrenze.
Beispiel: Student ab 30
Ein 31-jähriger Student besitzt 30.000 Euro anrechenbares Vermögen.
Sein Freibetrag beträgt:
45.000 €
Damit liegt sein Vermögen unter dem Freibetrag.
Warum ist die Grenze ab 30 Jahren höher?
Das BAföG unterscheidet ausdrücklich nach Alter.
Wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat einen Freibetrag von:
15.000 Euro
Wer das 30. Lebensjahr vollendet hat:
45.000 Euro
Damit berücksichtigt das Gesetz, dass ältere Studierende typischerweise bereits mehr Vermögen aufgebaut haben können.
Entscheidend ist dein Alter zum maßgeblichen Zeitpunkt.
Was zählt beim BAföG als Vermögen?
Nach § 27 BAföG gehören grundsätzlich zum Vermögen:
- bewegliche Sachen
- unbewegliche Sachen
- Forderungen
- sonstige Rechte
Praktisch können dazu beispielsweise gehören:
- Girokonto
- Tagesgeld
- Sparkonto
- Bargeld
- Wertpapiere
- Aktien
- ETFs
- Fonds
- bestimmte Kryptowährungen
- Bausparguthaben
- bestimmte Versicherungswerte
- Fahrzeuge
- Immobilien
- Forderungen gegen andere Personen
Nicht jeder Vermögenswert wird gleich bewertet.
Bei Wertpapieren zählt grundsätzlich der:
Kurswert
bei anderen Gegenständen grundsätzlich der:
Zeitwert.
Girokonto, Tagesgeld und Sparkonto
Guthaben auf Bankkonten gehört grundsätzlich zum eigenen Vermögen.
Dazu zählen beispielsweise:
- Girokonto
- Tagesgeldkonto
- Sparkonto
- Festgeld
Wenn du mehrere Konten hast, werden die Vermögenswerte nicht getrennt betrachtet.
Beispiel
Girokonto:
3.500 €
Tagesgeld:
8.000 €
Sparkonto:
2.500 €
Gesamt:
14.000 €
Bei einer Person unter 30 Jahren liegt dieser Betrag in diesem vereinfachten Beispiel unter dem Freibetrag von 15.000 Euro.
Zählt ein ETF- oder Aktiendepot zum BAföG-Vermögen?
Ja, Wertpapiere gehören grundsätzlich zum Vermögen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Aktien
- ETFs
- Fonds
- Anleihen
Bei Wertpapieren ist nach § 28 BAföG der:
Kurswert
maßgeblich.
Es zählt also nicht zwingend der Betrag, den du ursprünglich investiert hast.
Beispiel
Du hast für 6.000 Euro ETFs gekauft.
Am Tag der Antragstellung sind sie:
7.400 Euro
wert.
Für die Vermögensbewertung ist grundsätzlich der aktuelle Kurswert entscheidend.
Zählt ein Auto zum BAföG-Vermögen?
Ein Fahrzeug ist grundsätzlich eine bewegliche Sache und kann deshalb zum Vermögen gehören.
Entscheidend ist nicht der ursprüngliche Kaufpreis, sondern grundsätzlich der:
Zeitwert
zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Beispiel
Du hast vor vier Jahren ein Auto für 15.000 Euro gekauft.
Heute ist es noch ungefähr:
7.000 Euro
wert.
Dann ist für die Vermögensbewertung grundsätzlich der aktuelle Wert relevant und nicht der damalige Kaufpreis.
Bei besonderen Härtefällen kann eine zusätzliche Freistellung von Vermögen möglich sein. Das wird jedoch individuell geprüft.
Zählen Immobilien zum BAföG-Vermögen?
Unbewegliche Sachen gehören grundsätzlich ebenfalls zum Vermögen.
Dazu können zählen:
- Wohnung
- Haus
- Grundstück
- Miteigentumsanteil
Bei Immobilien können allerdings komplexere Fragen entstehen, beispielsweise:
- tatsächlicher Wert
- bestehende Schulden
- Verwertbarkeit
- Härtefallregelungen
Wenn du Immobilienvermögen besitzt, solltest du die Bewertung direkt mit dem zuständigen BAföG-Amt klären.
Was zählt nicht als Vermögen?
§ 27 BAföG nennt ausdrücklich bestimmte Ausnahmen.
Nicht als Vermögen gelten unter anderem:
- Rechte auf Versorgungsbezüge
- Rechte auf Renten und andere wiederkehrende Leistungen
- Nießbrauchsrechte
- Haushaltsgegenstände
Auch Gegenstände, die du aus rechtlichen Gründen nicht verwerten kannst, werden nach den gesetzlichen Regeln nicht als Vermögen behandelt.
Werden Schulden vom Vermögen abgezogen?
Ja.
Nach § 28 BAföG werden vom ermittelten Vermögenswert grundsätzlich die:
- bestehenden Schulden
- bestehenden Lasten
abgezogen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhanden sind.
Beispiel
Vermögen:
20.000 €
Anrechenbare bestehende Schulden:
4.000 €
Nettovermögen:
16.000 €
Bei einer Person unter 30 Jahren wären dann noch 1.000 Euro oberhalb des Freibetrags von 15.000 Euro vorhanden.
Wichtig:
Das BAföG-Darlehen selbst wird dabei nicht als abzugsfähige Schuld behandelt.
Was passiert, wenn mein Vermögen über dem Freibetrag liegt?
Der Teil des Vermögens oberhalb des Freibetrags wird auf deinen BAföG-Bedarf angerechnet.
Nach § 30 BAföG wird das anrechenbare Vermögen durch die Anzahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt.
Vereinfachtes Beispiel
Du bist unter 30.
Anrechenbares Nettovermögen:
18.600 €
Freibetrag:
15.000 €
Übersteigendes Vermögen:
3.600 €
Angenommener Bewilligungszeitraum:
12 Monate
Monatliche Anrechnung:
3.600 € ÷ 12 =
300 € pro Monat
Dein BAföG-Bedarf könnte sich in diesem vereinfachten Beispiel um 300 Euro monatlich reduzieren.
Kann man trotz Vermögen BAföG bekommen?
Ja.
Der Freibetrag bedeutet gerade, dass du Vermögen besitzen darfst.
Du musst also nicht völlig mittellos sein.
Für unter 30-Jährige bleiben bis zu:
15.000 Euro
eigenes Vermögen anrechnungsfrei.
Ab 30 Jahren:
45.000 Euro
Hinzu kommen mögliche zusätzliche Freibeträge für:
- Ehe-/Lebenspartner
- Kinder
Welcher Zeitpunkt zählt beim Vermögen?
Nach § 28 und § 29 BAföG sind grundsätzlich die Verhältnisse im:
Zeitpunkt der Antragstellung
entscheidend.
Das bedeutet:
- Kontostand am Antragstag
- Depotwert am Antragstag
- Zeitwert anderer Vermögensgegenstände am Antragstag
sind besonders relevant.
Veränderungen zwischen Antragstellung und Ende des Bewilligungszeitraums bleiben nach § 28 Absatz 4 grundsätzlich unberücksichtigt.
Was passiert, wenn mein Depot nach dem Antrag steigt?
Angenommen:
Am Antragstag beträgt dein Depotwert:
10.000 €
Drei Monate später:
13.000 €
Für die Vermögensbewertung des laufenden Bewilligungszeitraums ist grundsätzlich der Wert zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich.
Bei einem späteren Weiterförderungsantrag gibt es jedoch einen neuen Stichtag.
Dann wird dein Vermögen erneut nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Verhältnissen geprüft.
Was passiert, wenn ich kurz vor dem Antrag Geld ausgebe?
Normale Lebenshaltungskosten sind grundsätzlich etwas anderes als eine gezielte Vermögensverschiebung.
Problematisch kann es werden, wenn Vermögen nur deshalb:
- verschenkt
- übertragen
- verborgen
wird, um die BAföG-Vermögensanrechnung zu vermeiden.
Deshalb solltest du Vermögenswerte im Antrag vollständig und korrekt angeben.
Bei größeren Vermögensbewegungen kann das Amt Nachweise verlangen.
Zählt das Vermögen der Eltern?
Nein, die Vermögensgrenze betrifft dein eigenes Vermögen.
BAföG berücksichtigt bei den Eltern grundsätzlich:
Einkommen
nicht deren Vermögen nach denselben Regeln wie dein eigenes Vermögen.
Das heißt:
- Haus der Eltern
- Sparguthaben der Eltern
- Depot der Eltern
werden nicht einfach deinem persönlichen Vermögensfreibetrag zugerechnet.
Anders ist es natürlich, wenn Vermögen rechtlich dir selbst gehört.
Freibetrag für Ehepartner und Kinder
Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag erhöht sich der anrechnungsfreie Betrag um:
- 2.300 Euro für Ehe-/Lebenspartner
- 2.300 Euro je Kind
Beispiel
Studentin, 32 Jahre:
Persönlicher Freibetrag:
45.000 €
Ehepartner:
- 2.300 €
Ein Kind:
- 2.300 €
Gesamtfreibetrag:
49.600 Euro
Erst Vermögen oberhalb dieses Betrags wäre in diesem vereinfachten Beispiel grundsätzlich anrechenbar.
Gibt es eine Härtefallregelung?
Ja.
Nach § 29 Absatz 3 BAföG kann zur Vermeidung einer:
unbilligen Härte
ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben.
Das ist jedoch keine automatische zusätzliche Pauschale.
Es handelt sich um eine individuelle Prüfung.
Wenn du glaubst, dass die normale Vermögensanrechnung in deinem Fall zu einer besonderen Härte führen würde, solltest du dies gegenüber dem BAföG-Amt konkret begründen und belegen.
Typische Fehler bei der Vermögensangabe
Nur das Girokonto angeben
Auch andere Vermögenswerte können zählen:
- Tagesgeld
- Depot
- Sparverträge
- Fahrzeuge
Kaufpreis statt Zeitwert nutzen
Bei vielen Gegenständen zählt der aktuelle Wert.
Schulden vergessen
Bestehende Schulden können grundsätzlich vom Vermögen abgezogen werden.
Vermögen der Eltern mit eigenem Vermögen verwechseln
Der persönliche Freibetrag betrifft dein eigenes Vermögen.
Antragstag unterschätzen
Der Stichtag ist entscheidend.
Muss ich Vermögen beim BAföG-Antrag nachweisen?
Das BAföG-Amt kann Nachweise verlangen.
Typisch können sein:
- Kontoauszüge
- Saldenbestätigungen
- Depotauszüge
- Nachweise über Schulden
- Unterlagen zu Fahrzeugen oder anderen Vermögenswerten
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von deinem Fall ab.
Wichtig ist, dass die Angaben zum Stichtag nachvollziehbar sind.
BAföG-Vermögen und Folgeantrag
Bei einem Weiterförderungsantrag wird deine Situation erneut geprüft.
Das bedeutet:
Ein Vermögenswert, der beim ersten Antrag noch unter dem Freibetrag lag, kann beim nächsten Antrag relevant werden.
Beispiel:
Erster Antrag:
14.000 €
Nächster Antrag:
17.000 €
Wenn du dann weiterhin unter 30 bist, liegt dein Vermögen nun über dem Freibetrag von 15.000 Euro.
Häufige Fragen zur BAföG-Vermögensgrenze
Wie viel Vermögen darf man 2026 bei BAföG haben?
Unter 30 Jahren bleiben 15.000 Euro anrechnungsfrei. Ab Vollendung des 30. Lebensjahres beträgt der Freibetrag 45.000 Euro.
Zählt mein Auto als Vermögen?
Ein Auto ist grundsätzlich eine bewegliche Sache und kann zum Vermögen gehören. Maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitwert zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Zählt ein ETF-Depot als Vermögen?
Ja. Wertpapiere gehören grundsätzlich zum Vermögen. Maßgeblich ist bei Wertpapieren der Kurswert.
Werden Schulden abgezogen?
Ja. Bestehende Schulden und Lasten werden nach § 28 BAföG grundsätzlich vom ermittelten Vermögen abgezogen.
Zählt das Vermögen meiner Eltern?
Die Vermögensanrechnung betrifft grundsätzlich dein eigenes Vermögen. Bei den Eltern ist für die normale BAföG-Berechnung insbesondere das Einkommen relevant.
Wann wird das Vermögen geprüft?
Maßgeblich sind grundsätzlich die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.
Was passiert, wenn ich über dem Freibetrag liege?
Der übersteigende Betrag wird auf den Bewilligungszeitraum verteilt und mindert deinen monatlichen BAföG-Bedarf.
Gibt es zusätzliche Freibeträge mit Familie?
Ja. Für Ehe-/Lebenspartner sowie für jedes Kind erhöht sich der Vermögensfreibetrag um jeweils 2.300 Euro.
Fazit: Beim BAföG darfst du Ersparnisse haben
Die wichtigste Erkenntnis lautet:
BAföG bedeutet nicht, dass du überhaupt kein Vermögen besitzen darfst.
2026 gelten folgende Freibeträge:
- unter 30 Jahren: 15.000 €
- ab 30 Jahren: 45.000 €
- Ehe-/Lebenspartner: zusätzlich 2.300 €
- jedes Kind: zusätzlich 2.300 €
Zum Vermögen können neben Bankguthaben auch:
- Wertpapiere
- Fahrzeuge
- Immobilien
- andere verwertbare Rechte
gehören.
Bestehende Schulden können grundsätzlich abgezogen werden.
Entscheidend ist der Wert:
am Tag der Antragstellung
Liegt dein anrechenbares Nettovermögen über dem Freibetrag, wird der überschießende Betrag auf den Bewilligungszeitraum verteilt und kann dein monatliches BAföG reduzieren.
Nächster Schritt
- BAföG Höchstsatz 2026
- BAföG Einkommensgrenze
- BAföG Freibeträge
- Elternunabhängiges BAföG
- BAföG Erstantrag
Offizielle Quellen
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 26 Umfang der Vermögensanrechnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__26.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 27 Vermögensbegriff:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__27.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 28 Wertbestimmung des Vermögens:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__28.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 29 Freibeträge vom Vermögen:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__29.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 30 monatlicher Anrechnungsbetrag:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__30.html
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