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Auslands-BAföG und Erasmus+: Kann man beides kombinieren?
Auslands-BAföG und Erasmus+ 2026 kombinieren: Erfahre, wie die 300-Euro-Freigrenze funktioniert, was angerechnet wird und wie Top-ups und Reisekosten behandelt werden.

Ja.
Auslands-BAföG und Erasmus+ können grundsätzlich gleichzeitig bezogen werden.
Du musst dich also nicht automatisch zwischen beiden Förderungen entscheiden.
Allerdings bedeutet die Kombination nicht, dass jede Erasmus+-Zahlung vollständig zusätzlich zum BAföG bleibt.
Für BAföG ist besonders wichtig:
Erasmus+-Mobilitätszuschüsse bleiben grundsätzlich bis zu einem Monatsdurchschnitt von 300 Euro anrechnungsfrei.
Der darüber liegende Teil kann nach § 21 BAföG als Einkommen berücksichtigt werden.
Deshalb solltest du Erasmus+ im Auslands-BAföG-Antrag vollständig angeben.
Warum darf man Erasmus+ und Auslands-BAföG kombinieren?
Beide Programme haben unterschiedliche Förderlogiken.
Auslands-BAföG ist eine bedarfsabhängige staatliche Ausbildungsförderung.
Erasmus+ ist ein europäisches Mobilitätsprogramm, das unter anderem Auslandsstudien und Praktika unterstützt.
Die Kombination ist grundsätzlich möglich.
Das bedeutet:
- Erasmus+ schließt BAföG nicht aus,
- BAföG schließt Erasmus+ nicht aus,
- eine Anrechnung einzelner Erasmus+-Leistungen kann trotzdem stattfinden.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht:
Darf ich beides bekommen?
Sondern:
Welcher Teil der Erasmus+-Förderung wird bei meinem BAföG als Einkommen berücksichtigt?
Die wichtigste BAföG-Regel: 300 Euro bleiben frei
§ 21 Absatz 3 Nummer 2 BAföG regelt Stipendien und Ausbildungsbeihilfen.
Begabungs- und leistungsabhängige Stipendien bleiben bis zu einem Gesamtbetrag anrechnungsfrei, der im Berechnungszeitraum einem Monatsdurchschnitt von:
300 Euro
entspricht.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BAföG stellt ausdrücklich klar:
Mobilitätszuschüsse aus Programmen der Europäischen Kommission wie Erasmus gelten für diese Regel als begabungs- und leistungsabhängig.
Damit greift grundsätzlich die 300-Euro-Regel.
Beispiel: 540 Euro Erasmus+ pro Monat
Angenommen, du erhältst monatlich:
540 Euro Erasmus+-Förderung.
Davon bleiben grundsätzlich:
300 Euro monatlich anrechnungsfrei.
Der darüber liegende Betrag beträgt:
540 € - 300 € =
240 Euro pro Monat.
Dieser überschießende Teil kann grundsätzlich als BAföG-Einkommen berücksichtigt werden.
Das bedeutet aber nicht automatisch, dass dein Auslands-BAföG exakt um 240 Euro sinkt.
Die endgültige Berechnung nimmt das zuständige BAföG-Amt nach den gesetzlichen Regeln vor.
Beispiel: 600 Euro Erasmus+ pro Monat
Bei einer Erasmus+-Rate von:
600 Euro monatlich
bleiben grundsätzlich 300 Euro frei.
Der darüber liegende Betrag beträgt:
300 Euro pro Monat.
Dieser Teil kann grundsätzlich auf den BAföG-Bedarf angerechnet werden.
Damit bleibt die Kombination weiterhin möglich, aber die gesamte Erasmus+-Förderung kommt nicht zwingend vollständig zusätzlich zum BAföG hinzu.
Wie hoch ist Erasmus+ 2026?
Für Studierendenmobilitäten zwischen Programmländern nennt die Nationale Agentur Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD aktuell nationale Förderraten von:
- 540 Euro monatlich für Länder mit mittleren oder niedrigeren Lebenshaltungskosten,
- 600 Euro monatlich für Länder mit höheren Lebenshaltungskosten.
Welche Rate du tatsächlich erhältst, hängt unter anderem von:
- Zielland,
- Förderlinie,
- Projekt,
- Heimathochschule,
- Aufenthaltsdauer
ab.
Deine Hochschule beziehungsweise das International Office ist für die konkrete Erasmus+-Fördervereinbarung zuständig.
Wird Erasmus+ vollständig vom BAföG abgezogen?
Nein.
Das ist ein häufiger Irrtum.
Bei einer normalen Erasmus+-Mobilitätsförderung greift grundsätzlich zunächst die:
300-Euro-Anrechnungsfreiheit.
Nur der darüber hinausgehende relevante Betrag wird grundsätzlich als Einkommen betrachtet.
Deshalb wäre die Aussage:
„Erasmus wird komplett vom Auslands-BAföG abgezogen“
falsch.
Ebenso falsch wäre aber:
„Erasmus hat überhaupt keinen Einfluss auf BAföG.“
Die richtige Antwort liegt dazwischen.
Wie wird die Erasmus+-Förderung zeitlich berücksichtigt?
Die BAföG-Verwaltungsvorschrift enthält hierfür eine besondere Regel.
Erasmus+-Förderungen werden häufig nicht jeden Monat einzeln ausgezahlt, sondern beispielsweise:
- als erste größere Rate vor dem Aufenthalt,
- und als Schlussrate nach dem Aufenthalt.
Für BAföG wird grundsätzlich angenommen, dass der Gesamtbetrag der Förderung dem:
Auslandsbewilligungszeitraum
zuzuordnen ist.
Die Auszahlung in zwei oder mehreren Tranchen führt also nicht automatisch dazu, dass die Förderung nur in den jeweiligen Auszahlungsmonaten berücksichtigt wird.
Was ist, wenn eine Erasmus+-Rate erst später gezahlt wird?
Die Verwaltungsvorschrift erlaubt einen Gegenbeweis.
Wenn du nachweisen kannst, dass eine Zahlung:
- nicht erfolgt ist
- oder nicht innerhalb des Auslandsbewilligungszeitraums erfolgt ist,
muss das Auslandsamt dies grundsätzlich zugunsten des Studierenden berücksichtigen.
Bewahre deshalb auf:
- Grant Agreement,
- Zahlungsmitteilungen,
- Kontoauszüge,
- Abschlussabrechnung.
Muss Erasmus+ im BAföG-Antrag angegeben werden?
Ja.
Auch wenn ein Teil anrechnungsfrei bleibt, solltest du die Erasmus+-Förderung vollständig angeben.
Das Auslandsamt entscheidet anschließend:
- welcher Anteil anrechnungsfrei ist,
- welcher Anteil als Einkommen zählt,
- wie Zusatzleistungen einzuordnen sind.
Wer Erasmus+ verschweigt, riskiert eine spätere Neuberechnung und gegebenenfalls Rückforderung.
Was ist mit dem Erasmus+ Top-up?
Erasmus+ bietet für bestimmte Studierendengruppen zusätzliche Förderung.
Bei Langzeitmobilitäten beträgt der Aufstockungsbetrag für Studierende mit geringeren Chancen aktuell:
250 Euro monatlich.
Zu den möglichen Zielgruppen gehören unter anderem:
- Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung,
- Studierende mit Kind,
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker,
- unter bestimmten Bedingungen erwerbstätige Studierende.
Seit den Projekten des Aufrufs 2026 ist die zusätzliche Förderung erwerbstätiger Studierender optional. Die jeweilige Hochschule entscheidet, ob sie diese Zielgruppe mit dem Top-up fördert.
Ist das 250-Euro-Top-up automatisch BAföG-frei?
Das solltest du nicht pauschal annehmen.
Bei BAföG muss geprüft werden:
- ob die Zahlung Teil des allgemeinen Erasmus+-Stipendiums ist,
- ob sie einen konkret zweckgebundenen Mehrbedarf abdeckt,
- ob § 21 Absatz 4 Nummer 4 BAföG greift.
Diese Vorschrift nimmt Einnahmen vom Einkommensbegriff aus, wenn ihre Zweckbestimmung einer Anrechnung auf den BAföG-Bedarf entgegensteht.
Bei besonderen Top-ups und Realkostenförderungen kann deshalb eine differenzierte Prüfung notwendig sein.
Gib auch Top-ups vollständig beim Auslandsamt an.
Das Amt entscheidet über die konkrete BAföG-Behandlung.
Was gilt für Erasmus+ Realkosten?
Für Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder mitreisenden Kindern können unter Voraussetzungen tatsächliche auslandsbedingte Mehrkosten zusätzlich gefördert werden.
Die NA DAAD weist darauf hin, dass solche Realkosten nur für Kosten gefördert werden, die nicht bereits von anderen Stellen übernommen werden.
Damit soll eine:
Doppelförderung derselben konkreten Kosten
vermieden werden.
Bei solchen Leistungen solltest du besonders genau dokumentieren:
- welchen Zweck die Zahlung hat,
- welche Kosten sie abdeckt,
- welche Leistungen Auslands-BAföG bereits übernimmt.
Erasmus+ Reisekosten und Auslands-BAföG Reisekosten
Erasmus+ unterstützt inzwischen ebenfalls Reisekosten.
Auslands-BAföG sieht seinerseits feste Reisekostenzuschläge vor.
Deshalb können sich Förderzwecke überschneiden.
Das bedeutet nicht automatisch, dass eine der beiden Förderungen vollständig entfällt.
Aber:
Zweckgebundene Reiseleistungen sollten dem Auslandsamt vollständig offengelegt werden.
So kann geprüft werden, ob und wie sie BAföG-rechtlich zu berücksichtigen sind.
Wie hoch sind die BAföG-Reisekostenzuschläge?
Beim Auslands-BAföG gelten grundsätzlich:
innerhalb Europas
250 Euro für die Hinreise
- 250 Euro für die Rückreise
=
500 Euro
außerhalb Europas
500 Euro für die Hinreise
- 500 Euro für die Rückreise
=
1.000 Euro
Diese BAföG-Leistung ist von der Erasmus+-Reiseförderung zu unterscheiden.
Bekomme ich trotz Erasmus+ Studiengebühren über BAföG?
Grundsätzlich kann Auslands-BAföG nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu:
5.600 Euro
und längstens für ein Jahr berücksichtigen.
Bei einem typischen Erasmus+-Studienaufenthalt besteht allerdings ein wichtiger Vorteil:
Erasmus+-Studierende sind an der Gasthochschule grundsätzlich von Gebühren für:
- Unterricht,
- Einschreibung,
- Prüfungen,
- Laboratorien,
- Bibliotheken
befreit.
Deshalb fallen bei einem klassischen Erasmus+-Semester häufig keine regulären Studiengebühren an, die über Auslands-BAföG finanziert werden müssten.
Kann Erasmus+ meinen BAföG-Anspruch vollständig auf 0 Euro reduzieren?
Theoretisch kann zusätzliches anrechenbares Einkommen den BAföG-Zahlbetrag reduzieren.
Ob der Zahlbetrag tatsächlich auf 0 Euro fällt, hängt aber von deinem gesamten Auslandsbedarf und den übrigen Anrechnungen ab.
Zu berücksichtigen sind unter anderem:
- Elterneinkommen,
- eigenes Einkommen,
- Vermögen,
- Erasmus+-Förderung,
- Auslandszuschläge,
- Versicherungsbedarf.
Deshalb kann man nicht allein aus der Erasmus+-Rate ableiten, wie hoch dein endgültiges Auslands-BAföG ist.
Muss ich zuerst Erasmus oder BAföG beantragen?
Du kannst beide Verfahren parallel vorbereiten.
Erasmus+
Die Bewerbung erfolgt grundsätzlich über deine Heimathochschule beziehungsweise das International Office.
Auslands-BAföG
Der Antrag geht an das für dein Zielland zuständige Auslands-BAföG-Amt.
Für Auslands-BAföG solltest du möglichst rund:
sechs Monate vor Beginn
mit dem Antrag starten.
Du musst nicht auf den endgültigen BAföG-Bescheid warten, bevor du dich für Erasmus+ bewirbst.
Was solltest du dem Auslandsamt vorlegen?
Typischerweise hilfreich sind:
- Erasmus+ Grant Agreement,
- Höhe der monatlichen Förderung,
- Förderzeitraum,
- Nachweis über Top-ups,
- Reisekostenzuschüsse,
- Realkostenförderungen,
- tatsächliche Auszahlungsnachweise.
So kann das Amt unterscheiden, welcher Teil der Förderung:
- allgemeines Stipendium,
- zweckgebundene Zusatzleistung,
- oder Realkostenerstattung
ist.
Beispielrechnung: Erasmus+ und Auslands-BAföG
Angenommen:
- Erasmus+-Grundförderung: 600 Euro monatlich
- Auslandsaufenthalt: fünf Monate
Gesamtförderung:
600 € × 5 =
3.000 Euro.
Die 300-Euro-Regel entspricht über fünf Monate:
300 € × 5 =
1.500 Euro anrechnungsfrei.
Der verbleibende Teil beträgt:
1.500 Euro
beziehungsweise durchschnittlich 300 Euro monatlich.
Dieser Anteil kann grundsätzlich als Einkommen in die BAföG-Berechnung eingehen.
Zusätzliche zweckgebundene Komponenten müssen gesondert geprüft werden.
Checkliste: Erasmus+ und Auslands-BAföG kombinieren
- beide Förderungen separat beantragen.
- Erasmus+ vollständig beim Auslandsamt angeben.
- Grant Agreement aufbewahren.
- 300-Euro-Freibetrag berücksichtigen.
- Betrag oberhalb von 300 Euro nicht automatisch als zusätzliches Nettogeld einplanen.
- Top-ups gesondert ausweisen.
- Reisekostenzuschüsse offenlegen.
- Realkosten nach Zweck dokumentieren.
- Zahlungszeitpunkte nachweisen.
- endgültigen Auslands-BAföG-Bescheid prüfen.
Häufige Fehler
„BAföG und Erasmus+ schließen sich gegenseitig aus.“
Nein. Beide Förderungen können grundsätzlich kombiniert werden.
„Erasmus+ wird vollständig auf BAföG angerechnet.“
Nein. Für Erasmus+-Mobilitätszuschüsse gilt grundsätzlich die 300-Euro-Regel.
„Die ersten 300 Euro gelten pro Auszahlung.“
Nein. Entscheidend ist grundsätzlich der Monatsdurchschnitt im relevanten Berechnungszeitraum.
„Ein Top-up ist automatisch komplett BAföG-frei.“
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Zweck und konkrete Förderart müssen geprüft werden.
„Erasmus muss ich dem BAföG-Amt nicht melden.“
Falsch. Die Förderung sollte vollständig angegeben werden.
Häufige Fragen
Kann ich Auslands-BAföG und Erasmus+ gleichzeitig bekommen?
Ja. Die Kombination ist grundsätzlich möglich.
Wie viel Erasmus+ bleibt beim BAföG anrechnungsfrei?
Bei Erasmus+-Mobilitätszuschüssen bleiben nach § 21 BAföG und der Verwaltungsvorschrift grundsätzlich bis zu 300 Euro im Monatsdurchschnitt anrechnungsfrei.
Was passiert mit dem Betrag über 300 Euro?
Der übersteigende relevante Betrag wird grundsätzlich als Einkommen bei der BAföG-Berechnung berücksichtigt.
Wie hoch ist Erasmus+ 2026?
Für Mobilitäten zwischen Programmländern nennt die NA DAAD aktuell 540 oder 600 Euro monatlich je nach Ländergruppe.
Gibt es zusätzlich ein Top-up?
Ja. Für bestimmte Gruppen mit geringeren Chancen beträgt das Top-up bei Langzeitmobilitäten 250 Euro monatlich.
Muss ich Erasmus+ im BAföG-Antrag angeben?
Ja. Grundförderung, Top-ups, Reisekosten und weitere Zusatzleistungen sollten vollständig angegeben werden.
Fazit: Erasmus+ und Auslands-BAföG lassen sich kombinieren – aber nicht alles bleibt zusätzlich
Die Kombination ist grundsätzlich möglich und oft sinnvoll.
Die zentrale BAföG-Regel lautet:
Bis zu 300 Euro Erasmus+-Mobilitätsförderung im Monatsdurchschnitt bleiben grundsätzlich anrechnungsfrei.
Bei aktuellen Grundraten von:
- 540 Euro
- oder 600 Euro
kann deshalb ein Teil oberhalb von 300 Euro als Einkommen auf Auslands-BAföG angerechnet werden.
Zusätzliche:
- Top-ups,
- Reisekosten,
- Realkostenförderungen
müssen wegen ihrer jeweiligen Zweckbestimmung gesondert geprüft werden.
Melde deshalb sämtliche Erasmus+-Leistungen dem Auslands-BAföG-Amt und plane nicht automatisch mit der Summe aus vollem BAföG plus vollem Erasmus+-Stipendium.
So vermeidest du spätere Neuberechnungen und Rückforderungen.
Nächster Schritt
- Erasmus+ Förderung
- Erasmus+ Bewerbung
- PROMOS-Stipendium
- Auslandssemester finanzieren
- Auslands-BAföG Antrag
Offizielle Quellen
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 21 Einkommensbegriff und Stipendien:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__21.html
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BAföG – Erasmus und 300-Euro-Regel, Tz. 21.3.6 und 22.1.2:
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund1510199142511VwV17.htm
- Nationale Agentur Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit – Auslandsstudium mit Erasmus+:
https://eu.daad.de/mit-erasmus-ins-ausland/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/auslandsstudium-mit-erasmus/
- Nationale Agentur Erasmus+ – KA131 und nationale Förderraten:
https://eu.daad.de/erasmus-durchfuehren/foerderung-von-mobilitaet/mobilitaet-von-einzelpersonen-ka131/
- Nationale Agentur Erasmus+ – Aufstockungsbetrag für Studierende mit geringeren Chancen:
https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/sonderfoerderung/de/82980-erstakademikerinnen-und-erstakademiker-/
- Nationale Agentur Erasmus+ – Realkostenförderung:
https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/sonderfoerderung/de/51277-zusatzfoerderung-fuer-studierende-mit-behinderung-oder-chronischer-erkrankung/
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