stipendien-und-finanzierung
Auslands-BAföG ohne Inlands-BAföG: Ist das möglich?
Auslands-BAföG ohne Inlands-BAföG 2026: Erfahre, wann du trotz 0 € BAföG in Deutschland im Ausland Förderung bekommen kannst und wann nicht.

Ja.
Du kannst Auslands-BAföG bekommen, obwohl du in Deutschland keinen BAföG-Zahlbetrag erhältst.
Das ist vor allem dann möglich, wenn dein Inlands-BAföG nur deshalb bei 0 Euro liegt, weil das Einkommen deiner Eltern für den normalen deutschen Bedarf zu hoch ist.
Beim Auslands-BAföG können zusätzliche Bedarfe berücksichtigt werden, zum Beispiel:
- notwendige Studiengebühren,
- Reisekosten,
- zusätzliche Krankenversicherungskosten,
- außerhalb der EU und der Schweiz gegebenenfalls ein Kaufkraftausgleich.
Dadurch steigt dein BAföG-Bedarf.
Ein Einkommen, das den normalen Inlandsbedarf vollständig abdeckt, kann für den höheren Auslandsbedarf plötzlich nicht mehr ausreichen.
Aber es gibt eine entscheidende Grenze:
Du musst dem Grunde nach BAföG-förderfähig sein.
Wenn bereits die grundlegenden BAföG-Voraussetzungen nicht erfüllt sind, entsteht durch die Auslandszuschläge normalerweise kein neuer Anspruch.
Warum kann Auslands-BAföG trotz 0 Euro Inlands-BAföG möglich sein?
BAföG wird vereinfacht nach diesem Prinzip berechnet:
Bedarf minus anzurechnendes Einkommen und Vermögen = Förderbetrag
In Deutschland kann der Förderbetrag deshalb 0 Euro betragen, obwohl du grundsätzlich BAföG-berechtigt bist.
Beispiel:
Dein normaler Inlandsbedarf wird vollständig durch das anzurechnende Einkommen deiner Eltern abgedeckt.
Für einen Auslandsaufenthalt steigt der Bedarf aber durch zusätzliche Kosten.
Dann entsteht möglicherweise wieder eine Finanzierungslücke.
Genau diese Lücke kann Auslands-BAföG teilweise schließen.
Der häufigste Fall: Elterneinkommen ist für Inlands-BAföG zu hoch
Das Deutsche Studierendenwerk weist ausdrücklich darauf hin:
Auch Studierende, die in Deutschland wegen eines zu hohen Einkommens ihrer Eltern kein BAföG bekommen, können wegen der zusätzlichen Kosten eines Auslandsstudiums Anspruch auf Auslands-BAföG haben.
Das bedeutet:
Ein Inlandsbescheid mit 0 Euro ist kein Grund, auf einen Auslandsantrag zu verzichten.
Entscheidend ist, warum dein deutscher Zahlbetrag 0 Euro beträgt.
Beispiel: 0 Euro in Deutschland, Förderung im Ausland
Angenommen, dein normaler BAföG-Bedarf im Inland liegt bei 855 Euro monatlich.
Das anzurechnende Einkommen deiner Eltern deckt diesen Bedarf vollständig.
Dein Inlands-BAföG beträgt deshalb:
0 Euro.
Im Ausland entstehen zusätzlich beispielsweise:
- Reisekosten,
- notwendige Studiengebühren,
- Krankenversicherungszuschlag,
- möglicherweise Kaufkraftzuschlag.
Damit steigt der förderfähige Bedarf deutlich.
Das vorher ausreichend hohe Elterneinkommen kann den neuen Gesamtbedarf nicht mehr vollständig abdecken.
Dann kann ein positiver Auslands-BAföG-Zahlbetrag entstehen.
Welche Zusatzleistungen erhöhen den Bedarf?
Die BAföG-Auslandszuschlagsverordnung nennt mehrere mögliche Zuschläge.
Dazu gehören:
- Auslandszuschlag als Kaufkraftausgleich außerhalb von EU und Schweiz
- notwendige Studiengebühren
- Reisekosten
- bestimmte Krankenversicherungskosten
Diese Leistungen kommen zusätzlich zum normalen BAföG-Bedarf in Betracht.
Studiengebühren können den Unterschied machen
Nachweisbar notwendige Studiengebühren können grundsätzlich bis zu:
5.600 Euro
gefördert werden.
Die Förderung ist auf:
höchstens ein Jahr
begrenzt.
Gerade bei einem Auslandssemester mit hohen Studiengebühren kann dieser Zuschlag dazu führen, dass trotz fehlendem Inlands-BAföG ein Förderbetrag entsteht.
Der Studiengebührenzuschlag wird bei Studierenden grundsätzlich als Zuschuss gewährt und erhöht nicht den normalen hälftigen Staatsdarlehensanteil.
Reisekosten erhöhen ebenfalls den Bedarf
Für die Hin- und Rückreise gelten feste Zuschläge.
Innerhalb Europas
250 Euro für die Hinreise
- 250 Euro für die Rückreise
=
500 Euro
Außerhalb Europas
500 Euro für die Hinreise
- 500 Euro für die Rückreise
=
1.000 Euro
Diese Reisekosten können zusätzlich zum normalen Lebenshaltungsbedarf berücksichtigt werden.
Krankenversicherung im Ausland
Wenn du für den Auslandsaufenthalt einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz nachweist, kann zusätzlich ein Krankenversicherungszuschlag berücksichtigt werden.
Die Auslandszuschlagsverordnung verweist hierfür auf § 13a Absatz 1 Satz 1 BAföG.
2026 beträgt dieser Betrag:
102 Euro monatlich.
Ob du den Zuschlag tatsächlich erhältst, hängt von deinem Versicherungsstatus und dem nachgewiesenen Auslandsschutz ab.
Kaufkraftzuschlag außerhalb der EU und Schweiz
Bei einer Ausbildung außerhalb:
- der Europäischen Union
- und der Schweiz
kann zusätzlich ein monatlicher Kaufkraftausgleich gewährt werden.
Voraussetzung ist, dass die Kaufkraft der normalen BAföG-Leistungen am ausländischen Ausbildungsort niedriger ist als in Deutschland.
Die Höhe ist vom Zielland beziehungsweise Ausbildungsort abhängig.
Dadurch kann der förderfähige Bedarf außerhalb Europas nochmals steigen.
Wann funktioniert „Auslands-BAföG ohne Inlands-BAföG“ nicht?
Entscheidend ist die Formulierung:
dem Grunde nach förderfähig.
Wenn du in Deutschland nicht nur wegen der Höhe von Einkommen oder Vermögen 0 Euro bekommst, sondern bereits grundsätzlich keinen BAföG-Anspruch hast, kann auch Auslands-BAföG ausgeschlossen sein.
Das Deutsche Studierendenwerk weist ausdrücklich darauf hin:
Wer dem Grunde nach nicht nach dem Inlands-BAföG förderungsfähig ist, kann grundsätzlich auch kein Auslands-BAföG erhalten.
Was bedeutet „dem Grunde nach“?
Es geht darum, ob deine Ausbildung und deine persönlichen Voraussetzungen überhaupt unter das BAföG fallen.
Probleme können beispielsweise entstehen bei:
- nicht förderfähiger Ausbildungsart,
- bestimmten Zweitstudien,
- Überschreiten der Altersgrenze ohne Ausnahme,
- fehlenden persönlichen Voraussetzungen,
- formalem Teilzeitstudium,
- einem Fachrichtungswechsel, der nicht mehr förderfähig ist.
Die konkrete Prüfung hängt vom Einzelfall ab.
Ein bloß zu hohes Elterneinkommen bedeutet dagegen normalerweise nicht, dass du dem Grunde nach ausgeschlossen bist.
Was ist bei eigenem Vermögen?
Auch eigenes Vermögen wird beim BAföG berücksichtigt.
Wenn dein Inlands-BAföG wegen anrechenbaren Vermögens auf 0 Euro fällt, ist ein positiver Auslandsanspruch nicht automatisch ausgeschlossen.
Der höhere Auslandsbedarf wird neu berechnet.
Ob daraus tatsächlich ein Zahlbetrag entsteht, hängt davon ab, wie hoch das anzurechnende Vermögen und die übrigen Einkommen im konkreten Bewilligungszeitraum sind.
Du solltest deshalb auch bei einem 0-Euro-Inlandsbescheid wegen Vermögen nicht allein anhand des bisherigen Ergebnisses entscheiden.
Was ist bei eigenem Einkommen?
Das Gleiche gilt grundsätzlich für eigenes Einkommen.
Auslands-BAföG verwendet weiterhin die BAföG-Einkommensregeln.
Ein höherer Auslandsbedarf kann dazu führen, dass trotz eines bisher fehlenden Inlands-Zahlbetrags noch ein Förderbetrag übrig bleibt.
Das ist jedoch keine zusätzliche Einkommensfreigrenze nur für Auslandsstudierende.
Dein Einkommen wird weiterhin nach den BAföG-Regeln berücksichtigt.
Auslands-BAföG ist kein komplett neues Fördersystem
Ein häufiger Denkfehler lautet:
„Auslands-BAföG ist eine eigene Förderung, die mit normalem BAföG nichts zu tun hat.“
Das ist falsch.
Auslands-BAföG basiert weiterhin auf dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Es gelten grundsätzlich dieselben Kernfragen zu:
- Förderfähigkeit,
- Einkommen,
- Vermögen,
- persönlichen Voraussetzungen.
Der Unterschied besteht vor allem darin, dass bei einer förderfähigen Ausbildung im Ausland zusätzliche Bedarfe hinzukommen können.
Welche Auslandsausbildung muss überhaupt förderfähig sein?
§ 5 BAföG regelt die Ausbildung im Ausland.
Bei einem klassischen vorübergehenden Studium muss der Auslandsaufenthalt grundsätzlich:
- für deine Ausbildung förderlich sein,
- an einer gleichwertigen Ausbildungsstätte stattfinden,
- und zumindest teilweise auf die übliche oder vorgeschriebene Ausbildungszeit angerechnet werden können.
Für EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz bestehen weitergehende Möglichkeiten, einschließlich eines grundsätzlich vollständig im Ausland absolvierten Studiums.
Kann ich meinen Anspruch vorab prüfen lassen?
Ja.
§ 46 Absatz 5 BAföG ermöglicht für eine konkret bezeichnete Ausbildung im Ausland einen:
Vorabentscheid dem Grunde nach.
Das ist besonders sinnvoll, wenn du:
- in Deutschland 0 Euro BAföG bekommst,
- hohe Auslandskosten erwartest,
- noch vor Vertragsabschluss Planungssicherheit brauchst.
Das zuständige Amt entscheidet dabei vorab, ob die grundlegenden Fördervoraussetzungen für die konkret benannte Auslandsausbildung vorliegen.
Wie verbindlich ist der Vorabentscheid?
Nach § 46 Absatz 5 ist das Amt an die Entscheidung nicht mehr gebunden, wenn du die Ausbildung:
nicht innerhalb eines Jahres nach Antragstellung
beginnst.
Muss ich trotz Vorabentscheid einen normalen Antrag stellen?
Ja.
Für die tatsächliche Auszahlung brauchst du weiterhin den regulären Auslands-BAföG-Antrag mit den erforderlichen:
- Einkommensunterlagen,
- Vermögensangaben,
- Studiennachweisen,
- Gebührennachweisen,
- Versicherungsunterlagen.
Wann sollte ich den Antrag stellen?
So früh wie möglich.
Das Deutsche Studierendenwerk empfiehlt bei Auslands-BAföG:
mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts.
Das gilt besonders, wenn du bisher kein Inlands-BAföG beziehst, weil das Auslandsamt deine Voraussetzungen vollständig prüfen muss.
Warte nicht auf die endgültige Einschreibung im Ausland, wenn bereits ein fristwahrender Antrag möglich ist.
Welches Amt ist zuständig?
Für Auslands-BAföG gilt eine besondere Zuständigkeit nach § 45 Absatz 4 BAföG.
Das zuständige Amt richtet sich grundsätzlich nach:
dem Zielland.
Du stellst den Antrag daher nicht automatisch beim normalen BAföG-Amt deiner deutschen Hochschule.
Für verschiedene Länder sind bestimmte Auslandsämter zuständig.
Welche Unterlagen sind besonders wichtig, wenn du bisher kein BAföG bekommst?
Typischerweise solltest du vorbereiten:
- vollständigen BAföG-Antrag,
- Zusatzangaben zur Ausbildung im Ausland,
- Zulassungs- oder Immatrikulationsnachweis,
- Nachweis zur Anrechenbarkeit,
- Studiengebührennachweis,
- Einkommen der Eltern,
- eigenes Einkommen,
- Vermögensnachweise,
- Krankenversicherungsnachweis,
- Angaben zu anderen Förderungen.
Gerade wenn der deutsche Anspruch bisher wegen Elterneinkommen bei 0 Euro lag, sind aktuelle und vollständige Einkommensunterlagen wichtig.
Checkliste: Lohnt sich ein Antrag?
Ein Antrag ist besonders sinnvoll, wenn:
- du dem Grunde nach BAföG-förderfähig bist,
- dein Inlands-BAföG nur wegen Einkommen bei 0 Euro liegt,
- Studiengebühren im Ausland anfallen,
- du außerhalb Europas studierst,
- zusätzliche Versicherungskosten entstehen,
- dein Auslandsaufenthalt § 5 BAföG erfüllt.
Bei Unsicherheit kannst du einen Vorabentscheid beantragen.
Häufige Fehler
„0 Euro BAföG in Deutschland bedeutet automatisch 0 Euro im Ausland.“
Falsch. Der Auslandsbedarf kann höher sein.
„Auslands-BAföG bekommt jeder, der im Inland abgelehnt wurde.“
Nein. Die grundlegenden BAföG-Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
„Zu hohes Elterneinkommen schließt Auslands-BAföG aus.“
Nicht automatisch. Gerade zusätzliche Auslandskosten können trotz hohen Elterneinkommens einen Förderbetrag ermöglichen.
„Der Inlandsbescheid wird einfach übernommen.“
Nein. Das zuständige Auslandsamt führt eine eigene Berechnung durch.
„Für eine Vorabprüfung gibt es keine gesetzliche Möglichkeit.“
Doch. § 46 Absatz 5 ermöglicht einen Vorabentscheid dem Grunde nach.
Häufige Fragen
Kann ich Auslands-BAföG bekommen, obwohl ich kein Inlands-BAföG bekomme?
Ja, insbesondere wenn dein deutscher Zahlbetrag nur wegen zu hohen Elterneinkommens bei 0 Euro liegt und die zusätzlichen Auslandskosten einen ungedeckten Bedarf erzeugen.
Warum ist Auslands-BAföG höher?
Weil zusätzlich Studiengebühren, Reisekosten, Versicherung und gegebenenfalls ein Kaufkraftausgleich berücksichtigt werden können.
Wie viel Studiengebühren werden übernommen?
Grundsätzlich bis zu 5.600 Euro für höchstens ein Jahr.
Kann ich bei grundsätzlicher BAföG-Ablehnung trotzdem Auslands-BAföG bekommen?
In der Regel nicht, wenn du dem Grunde nach nicht BAföG-förderfähig bist.
Kann ich meinen Anspruch vorher prüfen lassen?
Ja. Für eine konkret bezeichnete Auslandsausbildung kannst du einen Vorabentscheid nach § 46 Absatz 5 BAföG beantragen.
Wann sollte ich den Antrag stellen?
Möglichst mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts.
Fazit: 0 Euro Inlands-BAföG kann trotzdem Auslands-BAföG bedeuten
Ein fehlender BAföG-Zahlbetrag in Deutschland schließt Auslands-BAföG nicht automatisch aus.
Besonders gute Gründe für einen Antrag bestehen, wenn dein Inlandsanspruch nur wegen:
- Elterneinkommen
- oder einer vergleichbaren Anrechnung
auf 0 Euro fällt.
Im Ausland können zusätzliche Bedarfe hinzukommen:
- bis zu 5.600 € Studiengebühren
- 500 € Reisekosten innerhalb Europas
- 1.000 € Reisekosten außerhalb Europas
- Krankenversicherungszuschlag
- gegebenenfalls Kaufkraftausgleich.
Der entscheidende Prüfpunkt bleibt jedoch:
Du musst dem Grunde nach BAföG-förderfähig sein.
Wenn dein Inlands-BAföG nur wegen der Einkommensberechnung bei 0 Euro liegt, solltest du Auslands-BAföG deshalb nicht vorschnell ausschließen.
Bei Unsicherheit kann ein Vorabentscheid nach § 46 Absatz 5 bereits vor dem Aufenthalt Klarheit über die grundsätzliche Förderfähigkeit schaffen.
Nächster Schritt
- Auslands-BAföG für ein komplettes Studium im Ausland
- Auslands-BAföG Antrag
- Auslands-BAföG und Erasmus+
- Auslandssemester finanzieren
- BAföG Einkommensgrenze
Offizielle Quellen
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 5 Ausbildung im Ausland:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__5.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 13 Bedarf für Studierende:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__13.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__13a.html
- BAföG-Auslandszuschlagsverordnung – §§ 1 bis 5:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_gzuschlagsv/
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 45 Zuständigkeit:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__45.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 46 Absatz 5 Vorabentscheid:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__46.html
- Deutsches Studierendenwerk – Allgemeiner Lebensunterhalt im Ausland:
https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/auslandsstudium/finanzierung-eines-auslandsstudiums/allgemeiner-lebensunterhalt-im-ausland
Ähnliche Inhalte
Entdecke weitere passende Themen:
