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Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Antrag

Auslands-BAföG 2026: Voraussetzungen, Förderhöhe, Studiengebühren bis 5.600 €, Reisekosten, EU- und Nicht-EU-Regeln, Antrag und zuständiges Auslandsamt erklärt.

Auslands-BAföG: Voraussetzungen, Höhe und Antrag

Mit Auslands-BAföG kannst du ein Studium oder einen vorgeschriebenen Ausbildungsaufenthalt im Ausland finanzieren.

Dabei gelten teilweise günstigere Bedarfssätze als beim BAföG in Deutschland.

Deshalb ist eine wichtige Grundregel:

Auch wenn du in Deutschland kein BAföG bekommst, kann sich ein Antrag auf Auslands-BAföG trotzdem lohnen.

Der Grund sind zusätzliche Förderbestandteile wie:

  • notwendige Studiengebühren,
  • Reisekosten,
  • zusätzliche Krankenversicherungskosten,
  • gegebenenfalls ein Kaufkraftausgleich außerhalb der EU und der Schweiz.

Für Auslands-BAföG musst du einen eigenen Antrag beim zuständigen Auslands-BAföG-Amt stellen.

Wer kann Auslands-BAföG bekommen?

Grundsätzlich müssen zunächst die allgemeinen BAföG-Voraussetzungen erfüllt sein.

Dazu gehören unter anderem:

  • förderfähige Ausbildung,
  • persönliche Voraussetzungen,
  • ausreichende Ausbildungsleistung,
  • Bedürftigkeit nach den BAföG-Regeln,
  • Einhaltung der Altersvoraussetzungen beziehungsweise einer Ausnahme.

Für eine Ausbildung im Ausland gelten zusätzlich die Voraussetzungen des § 5 BAföG.

Bei einem vorübergehenden Studienaufenthalt muss der Auslandsaufenthalt grundsätzlich:

für deine Ausbildung förderlich sein.

Außerdem muss zumindest ein Teil der im Ausland erbrachten Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden können.

Ständiger Wohnsitz in Deutschland

§ 5 Absatz 2 BAföG geht grundsätzlich davon aus, dass dein:

ständiger Wohnsitz im Inland

liegt.

Der ständige Wohnsitz ist der Ort, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt deiner Lebensbeziehungen ist.

Ein bloßer Aufenthalt im Ausland zum Zweck der Ausbildung begründet nicht automatisch einen neuen ständigen Wohnsitz.

Für bestimmte Personengruppen gibt es Sonderregelungen.

Wie lange muss ein Auslandsstudium dauern?

Für den klassischen förderfähigen Auslandsaufenthalt gilt grundsätzlich:

mindestens sechs Monate oder ein Semester.

Findet der Aufenthalt im Rahmen einer mit deiner Hochschule vereinbarten Kooperation statt, kann eine kürzere Mindestdauer gelten:

mindestens zwölf Wochen.

Bei bestimmten EU-Fällen gelten zusätzliche Ausnahmen von dieser Mindestdauer.

Auslandssemester außerhalb der EU und Schweiz

Bei einem klassischen vorübergehenden Studium außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz gelten strengere Voraussetzungen als bei einem vollständigen Studium innerhalb der EU.

Das Deutsche Studierendenwerk weist darauf hin, dass ein solcher fachorientierter Auslandsaufenthalt grundsätzlich erst nach einem ausreichenden Studienfortschritt im Inland in Betracht kommt.

In der Praxis wird bei Aufenthalten außerhalb der EU und der Schweiz regelmäßig erwartet, dass du zuvor ungefähr:

ein Jahr in Deutschland studiert hast.

Der Auslandsaufenthalt muss außerdem für deine Ausbildung förderlich sein.

Wie lange gibt es BAföG außerhalb der EU?

Für eine Ausbildung nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 BAföG wird Auslandsförderung grundsätzlich:

höchstens ein Jahr

geleistet.

In besonderen Fällen kann die Förderung für eine gleichwertige ausländische Hochschule um:

bis zu drei weitere Semester

verlängert werden, wenn der weitere Aufenthalt für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist.

Damit sind in entsprechenden Ausnahmefällen insgesamt bis zu:

fünf Semester

Auslandsförderung möglich.

Vollständiges Studium in der EU oder Schweiz

Innerhalb der:

  • Europäischen Union
  • und der Schweiz

gelten deutlich weitergehende Möglichkeiten.

Nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 kann eine Ausbildung dort:

aufgenommen oder fortgesetzt

werden.

Das bedeutet:

Ein vollständiges Studium einschließlich Studienabschluss kann grundsätzlich mit BAföG gefördert werden.

Die zeitliche Begrenzung auf ein Jahr gilt für diese Fälle nach § 16 Absatz 3 nicht.

Die Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer beziehungsweise Förderungshöchstdauer des ausländischen Studiengangs.

Wie hoch ist Auslands-BAföG?

Ausgangspunkt ist der normale BAföG-Bedarf.

Für Studierende an Hochschulen beträgt der Grundbedarf 2026:

475 Euro monatlich.

Für die Unterkunft kommen grundsätzlich hinzu:

  • 59 Euro, wenn du bei deinen Eltern wohnst,
  • 380 Euro, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst.

Hinzu können Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge kommen.

Beim Auslandsstudium können zusätzlich besondere Auslandsleistungen berücksichtigt werden.

Welche zusätzlichen Leistungen gibt es?

Die BAföG-Auslandszuschlagsverordnung sieht insbesondere vier mögliche Zusatzleistungen vor:

  1. Kaufkraftausgleich außerhalb von EU und Schweiz
  2. notwendige Studiengebühren
  3. Reisekostenzuschlag
  4. Zuschlag zu bestimmten Krankenversicherungskosten

Diese zusätzlichen Bedarfe machen Auslands-BAföG oft deutlich höher als Inlands-BAföG.

Studiengebühren: bis zu 5.600 Euro

Nachweisbar notwendige Studiengebühren können grundsätzlich:

bis zu 5.600 Euro

übernommen werden.

Die Förderung ist grundsätzlich auf:

höchstens ein Jahr

begrenzt.

Der Studiengebührenzuschlag wird bei Studierenden nicht zur Hälfte als Darlehen behandelt.

Er wird grundsätzlich:

als Zuschuss

geleistet.

Du musst diesen regulären Studiengebührenzuschlag daher grundsätzlich nicht über die normale BAföG-Darlehensrückzahlung zurückzahlen.

Was muss ich bei Studiengebühren nachweisen?

Das Auslandsamt kann einen Nachweis verlangen, dass die Gebühren tatsächlich notwendig sind.

Außerdem sieht die Auslandszuschlagsverordnung vor, dass du nachweisen musst, mit welchem Ergebnis du dich um:

  • Erlass
  • oder Ermäßigung

der Studiengebühren bemüht hast.

Sehr hohe Gebühren über 5.600 Euro werden nur in engen besonderen Ausnahmefällen berücksichtigt.

Reisekostenzuschlag

Für die Reise zum Ausbildungsort und zurück sieht die Verordnung feste Pauschalen vor.

Innerhalb Europas

  • Hinreise: 250 Euro
  • Rückreise: 250 Euro

Gesamt:

500 Euro

Außerhalb Europas

  • Hinreise: 500 Euro
  • Rückreise: 500 Euro

Gesamt:

1.000 Euro

In besonderen Härtefällen können zusätzlich notwendige Kosten für eine weitere Hin- und Rückreise berücksichtigt werden.

Zuschlag zur Krankenversicherung

Wenn du für den Auslandsaufenthalt einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz nachweisen musst, kann ein zusätzlicher Zuschlag möglich sein.

Die Auslandszuschlagsverordnung verweist hierbei auf den Krankenversicherungszuschlag nach § 13a BAföG.

Bei regulär studentisch gesetzlich Versicherten beträgt dieser 2026:

102 Euro monatlich

für die Krankenversicherung.

Welche Kosten tatsächlich berücksichtigt werden, hängt von deinem Versicherungsstatus und dem notwendigen Auslandsschutz ab.

Kaufkraftausgleich außerhalb der EU

Außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz kann ein zusätzlicher monatlicher:

Auslandszuschlag

gezahlt werden, wenn die Kaufkraft der normalen BAföG-Leistungen am Ausbildungsort niedriger ist als in Deutschland.

Sie wird anhand des vom Auswärtigen Amt festgesetzten Kaufkraftausgleichs bestimmt.

Für EU-Staaten und die Schweiz gibt es diesen allgemeinen Kaufkraftzuschlag nicht.

Kann ich Auslands-BAföG bekommen, obwohl ich in Deutschland 0 Euro BAföG bekomme?

Ja, das kann möglich sein.

Wenn du in Deutschland beispielsweise wegen des Elterneinkommens knapp über der Fördergrenze liegst, können die zusätzlichen Auslandsbedarfe einen neuen ungedeckten Bedarf erzeugen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Studiengebühren,
  • Reisekosten,
  • Auslandszuschlag,
  • zusätzliche Versicherungskosten.

Deshalb lohnt sich ein Antrag auch dann, wenn dein deutscher BAföG-Zahlbetrag 0 Euro beträgt.

Voraussetzung bleibt allerdings, dass du dem Grunde nach BAföG-förderfähig bist.

Brauche ich einen neuen Antrag?

Ja.

Ein Inlands-BAföG-Bescheid wird nicht automatisch ins Ausland übertragen.

Für Auslands-BAföG brauchst du einen:

eigenständigen Antrag.

Das gilt auch, wenn du in Deutschland bereits BAföG beziehst.

Der Antrag geht nicht an dein normales Studierendenwerk, sondern an das für dein Zielland zuständige:

Auslands-BAföG-Amt.

Welches Auslands-BAföG-Amt ist zuständig?

§ 45 Absatz 4 BAföG sieht eine besondere Zuständigkeit für Auslandsförderung vor.

Welches Amt zuständig ist, richtet sich grundsätzlich nach:

dem Zielland.

Deutschland hat die Zuständigkeit für verschiedene Staaten auf bestimmte Auslandsämter verteilt.

Du solltest daher vor Antragstellung prüfen, welches Amt dein Zielland bearbeitet.

Bei einem späteren Wechsel des zuständigen Amts greifen die Regeln des § 45a BAföG.

Wann sollte ich Auslands-BAföG beantragen?

So früh wie möglich.

Das Deutsche Studierendenwerk empfiehlt:

möglichst sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts.

Das Bundesportal weist darauf hin, dass die Bearbeitung eines Auslands-BAföG-Antrags regelmäßig:

mindestens sechs Monate

dauern kann.

Rechtlich musst du den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem dein Auslandsaufenthalt beginnt, wenn du ab diesem Monat Förderung sichern möchtest.

Ein fristwahrender formloser Antrag ist grundsätzlich möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Auslandsaufenthalt können insbesondere erforderlich sein:

  • BAföG-Antrag,
  • Zusatzblatt für die Ausbildung im Ausland,
  • Immatrikulations- oder Zulassungsnachweis,
  • Nachweis über Studiengebühren,
  • Nachweis über Auslandskrankenversicherung,
  • Nachweise über eigenes Einkommen und Vermögen,
  • Formblatt 3 der Eltern beziehungsweise des Partners,
  • Bescheinigung über Anrechenbarkeit der Studienleistungen,
  • gegebenenfalls Kooperationsvereinbarung.

Fehlende Zulassungs- oder Immatrikulationsunterlagen können teilweise nachgereicht werden.

Auslands-BAföG und Förderungshöchstdauer

§ 5a BAföG enthält einen wichtigen Vorteil.

Bei einem förderfähigen Auslandsaufenthalt kann die Auslandszeit bei der späteren Inlandsförderung:

bis zu einem Jahr unberücksichtigt bleiben.

Dadurch kann sich die Förderungshöchstdauer im Inland faktisch verlängern.

Dieser Vorteil gilt jedoch nicht, wenn der Auslandsaufenthalt nach den Ausbildungsbestimmungen:

zwingend im Ausland durchgeführt werden muss.

Ein verpflichtendes Auslandssemester kann deshalb anders behandelt werden als ein freiwillig gewählter förderfähiger Auslandsaufenthalt.

Muss Auslands-BAföG zurückgezahlt werden?

Bei Hochschulstudierenden gilt grundsätzlich auch im Ausland das normale BAföG-Prinzip:

  • regulärer Förderbetrag teilweise Zuschuss,
  • teilweise zinsloses Staatsdarlehen.

Es gibt aber wichtige Ausnahmen.

Insbesondere der Zuschlag für notwendige Studiengebühren nach § 13 Absatz 4 wird nicht zur Hälfte als Darlehen gewährt.

Dieser Teil bleibt grundsätzlich Zuschuss.

Checkliste: Auslands-BAföG beantragen

  1. Zielland und Aufenthaltsart festlegen.
  2. Förderfähigkeit nach § 5 prüfen.
  3. Mindestdauer kontrollieren.
  4. Anerkennung der Studienleistungen klären.
  5. zuständiges Auslandsamt ermitteln.
  6. spätestens sechs Monate vorher mit dem Antrag beginnen.
  7. Studiengebühren dokumentieren.
  8. Reisekosten und Versicherung nachweisen.
  9. Einkommen, Vermögen und Elterneinkommen vollständig angeben.
  10. Bescheid vor Abreise auf Förderzeitraum und Zuschläge prüfen.

Häufige Fehler

„Ich bekomme in Deutschland kein BAföG, also auch im Ausland nicht.“

Nicht unbedingt. Zusätzliche Auslandsbedarfe können einen Anspruch entstehen lassen.

„Mein deutsches BAföG läuft im Ausland automatisch weiter.“

Nein. Für Auslands-BAföG ist grundsätzlich ein eigener Antrag beim zuständigen Auslandsamt erforderlich.

„Jedes kurze Auslandsprogramm wird gefördert.“

Nein. Für klassische Auslandsstudien gelten grundsätzlich Mindestzeiten.

„Die Studiengebühren muss ich später zur Hälfte zurückzahlen.“

Der Studiengebührenzuschlag nach § 13 Absatz 4 wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt.

„Für ein vollständiges Studium außerhalb Europas gelten dieselben Regeln wie innerhalb der EU.“

Nein. Ein vollständiges Studium innerhalb EU und Schweiz ist deutlich weitergehend förderfähig.

Häufige Fragen

Wie hoch ist Auslands-BAföG?

Die Höhe hängt vom normalen BAföG-Bedarf sowie möglichen Zusatzleistungen für Studiengebühren, Reise, Versicherung und Kaufkraft ab.

Wie viel Studiengebühren werden übernommen?

Nachweisbar notwendige Studiengebühren können grundsätzlich bis zu 5.600 Euro für längstens ein Jahr übernommen werden.

Wie hoch ist der Reisekostenzuschlag?

Innerhalb Europas grundsätzlich 250 Euro je Hin- und Rückreise, außerhalb Europas 500 Euro je Hin- und Rückreise.

Kann ich ein komplettes Studium im EU-Ausland finanzieren?

Grundsätzlich ja. § 5 Absatz 2 Nummer 3 ermöglicht eine vollständige Ausbildung in EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz.

Wie früh muss ich den Antrag stellen?

Praktisch möglichst sechs Monate vor Beginn. Spätestens im Beginnmonat muss der Antrag gestellt sein, um diesen Monat zu sichern.

Welches Amt ist zuständig?

Das zuständige Auslands-BAföG-Amt richtet sich nach dem Land, in dem du studierst.

Fazit: Auslands-BAföG kann deutlich mehr abdecken als Inlands-BAföG

Auslands-BAföG finanziert nicht nur den normalen Lebensunterhalt.

Je nach Zielland und Ausbildung können zusätzlich gefördert werden:

  • bis zu 5.600 € notwendige Studiengebühren
  • 500 € Reisekosten innerhalb Europas
  • 1.000 € Reisekosten außerhalb Europas
  • zusätzliche Krankenversicherungskosten
  • gegebenenfalls Kaufkraftausgleich außerhalb von EU und Schweiz

Innerhalb der EU und der Schweiz kann sogar ein vollständiges Studium grundsätzlich förderfähig sein.

Stelle den Antrag möglichst sechs Monate vor dem Auslandsaufenthalt – auch dann, wenn du in Deutschland wegen Einkommen keinen BAföG-Zahlbetrag bekommst.

Die zusätzlichen Auslandsbedarfe können dazu führen, dass im Ausland trotzdem ein Anspruch entsteht.

Nächster Schritt

Offizielle Quellen

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 5 Ausbildung im Ausland:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__5.html

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 5a unberücksichtigte Ausbildungszeiten:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__5a.html

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 16 Förderungsdauer im Ausland:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__16.html

  • BAföG-Auslandszuschlagsverordnung – Zuschläge, Studiengebühren und Reise:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_gzuschlagsv/

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 45 Zuständigkeit:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__45.html

  • Deutsches Studierendenwerk – BAföG im Ausland:

https://www.studierendenwerke.de/themen/studienfinanzierung/auslandsstudium/bafoeg-im-ausland

  • Bundesportal – Auslands-BAföG beantragen:

https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99022001017005

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