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Auslands-BAföG für ein Auslandssemester: So funktioniert es

Auslands-BAföG fürs Auslandssemester 2026: Voraussetzungen, Mindestdauer, Anrechnung, Studiengebühren, Reisekosten, Antrag und wichtige Fristen verständlich erklärt.

Auslands-BAföG für ein Auslandssemester: So funktioniert es

Ein Semester an einer ausländischen Hochschule kann mit Auslands-BAföG gefördert werden.

Für viele Studierende ist das besonders interessant, weil Auslands-BAföG nicht nur den normalen Lebensunterhalt berücksichtigt. Zusätzlich können unter anderem:

  • notwendige Studiengebühren,
  • Reisekosten,
  • bestimmte Krankenversicherungskosten,
  • außerhalb der EU und der Schweiz gegebenenfalls ein Kaufkraftausgleich

gefördert werden.

Deshalb kann sich ein Antrag sogar dann lohnen, wenn du in Deutschland wegen des Einkommens deiner Eltern keinen BAföG-Zahlbetrag erhältst.

Entscheidend ist aber, dass du dem Grunde nach BAföG-förderfähig bist.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Auslandssemester?

Die zentrale Vorschrift ist § 5 BAföG.

Bei einem klassischen vorübergehenden Auslandsstudium muss der Aufenthalt grundsätzlich:

  1. deinem Ausbildungsstand entsprechend förderlich sein,
  2. an einer geeigneten ausländischen Ausbildungsstätte stattfinden,
  3. und zumindest teilweise auf deine vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden können.

Das bedeutet:

Ein reiner Aufenthalt im Ausland ohne ausreichenden Studienbezug reicht nicht.

Das Auslandssemester muss Bestandteil beziehungsweise förderlicher Abschnitt deines Studiums sein.

Muss das Auslandssemester mindestens sechs Monate dauern?

Nicht zwingend.

§ 5 Absatz 2 BAföG formuliert:

mindestens sechs Monate oder ein Semester.

Das Wort „oder“ ist wichtig.

Ein reguläres Hochschulsemester kann deshalb grundsätzlich auch dann ausreichen, wenn es kalenderzeitlich weniger als sechs Monate dauert.

Es kommt darauf an, dass der Zeitraum als Semester der ausländischen Ausbildungsstätte einzuordnen ist.

Wann reichen zwölf Wochen?

Findet der Auslandsaufenthalt im Rahmen einer:

mit deiner Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation

statt, beträgt die gesetzliche Mindestdauer grundsätzlich:

zwölf Wochen.

Das kann beispielsweise bei strukturierten Austauschprogrammen zwischen Hochschulen relevant sein.

Du solltest die Kooperation durch deine Hochschule dokumentieren lassen.

Muss ich mir Kurse in Deutschland anrechnen lassen?

§ 5 verlangt bei einem klassischen Auslandsaufenthalt grundsätzlich, dass:

zumindest ein Teil der Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann.

Es ist daher sinnvoll, vor der Abreise mit deiner Hochschule zu klären:

  • welche Kurse du belegst,
  • wie viele ECTS vorgesehen sind,
  • welche Module anerkannt werden können,
  • wer die Anerkennung bestätigt.

Ein Learning Agreement kann dabei helfen, ersetzt aber nicht automatisch jede BAföG-rechtlich erforderliche Bescheinigung.

Muss ich vorher schon in Deutschland studiert haben?

Für ein vorübergehendes fachbezogenes Auslandsstudium außerhalb der EU und der Schweiz ist der Ausbildungsstand besonders wichtig.

Das Deutsche Studierendenwerk weist darauf hin, dass bei einem Auslandsteilstudium außerhalb von EU und Schweiz in der Praxis grundsätzlich zuvor mindestens:

ein Studienjahr im Inland

absolviert worden sein sollte.

Innerhalb der EU und der Schweiz bestehen weitergehende Fördermöglichkeiten, weil dort nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 sogar eine vollständige Ausbildung aufgenommen oder fortgesetzt werden kann.

Wie hoch ist das BAföG im Auslandssemester?

Ausgangspunkt ist der normale BAföG-Bedarf.

Für Studierende an Hochschulen beträgt der Grundbedarf 2026:

475 Euro monatlich.

Für die Unterkunft kommen grundsätzlich hinzu:

  • 59 Euro, wenn du bei deinen Eltern wohnst,
  • 380 Euro, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst.

Hinzu können Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge sowie die besonderen Auslandszuschläge kommen.

Dein konkreter Zahlbetrag hängt außerdem von:

  • eigenem Einkommen,
  • Vermögen,
  • Einkommen der Eltern,
  • gegebenenfalls Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners

ab.

Studiengebühren: bis zu 5.600 Euro

Für ein Auslandssemester besonders relevant sind Studiengebühren.

Nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung können nachweisbar notwendige Studiengebühren grundsätzlich:

bis zu 5.600 Euro

übernommen werden.

Die Förderung ist auf höchstens:

ein Jahr

begrenzt.

Du musst außerdem nachweisen, mit welchem Ergebnis du versucht hast, einen Erlass oder eine Ermäßigung der Gebühren zu erhalten.

Muss ich den Studiengebührenzuschlag zurückzahlen?

Grundsätzlich nein.

§ 17 Absatz 2 BAföG nimmt den Zuschlag für nachweisbar notwendige Studiengebühren ausdrücklich vom normalen Halb-Zuschuss-/Halb-Darlehen-Prinzip aus.

Damit wird dieser Teil:

als Zuschuss

geleistet.

Die übrige reguläre Hochschulförderung wird dagegen grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gewährt.

Wie hoch ist der Reisekostenzuschlag?

Für ein Auslandssemester wird grundsätzlich eine Hin- und eine Rückreise berücksichtigt.

Innerhalb Europas

  • Hinreise: 250 Euro
  • Rückreise: 250 Euro

Gesamt:

500 Euro

Außerhalb Europas

  • Hinreise: 500 Euro
  • Rückreise: 500 Euro

Gesamt:

1.000 Euro

In besonderen Härtefällen kann zusätzlich eine weitere notwendige Hin- und Rückreise berücksichtigt werden.

Gibt es einen Zuschlag zur Krankenversicherung?

Ja, wenn du für den Auslandsaufenthalt einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz nachweist.

Die Auslandszuschlagsverordnung verweist hierfür auf den Krankenversicherungszuschlag nach § 13a Absatz 1 Satz 1 BAföG.

Dieser beträgt 2026:

102 Euro monatlich

für die entsprechende Krankenversicherung.

Ob und in welcher Höhe du den Zuschlag tatsächlich bekommst, hängt von deinem Versicherungsstatus und dem nachgewiesenen Auslandsschutz ab.

Gibt es einen zusätzlichen Auslandszuschlag?

Außerhalb der:

  • Europäischen Union
  • und der Schweiz

kann ein zusätzlicher monatlicher Kaufkraftausgleich gezahlt werden.

Dieser hängt vom jeweiligen Ausbildungsort beziehungsweise Zielland ab.

Die Berechnung richtet sich nach dem vom Auswärtigen Amt festgelegten Kaufkraftausgleich.

Innerhalb von EU und Schweiz gibt es diesen allgemeinen Kaufkraftzuschlag nicht.

Kann ich Auslands-BAföG bekommen, obwohl ich in Deutschland kein BAföG bekomme?

Ja, das kann möglich sein.

Gerade die zusätzlichen Auslandsbedarfe können dazu führen, dass trotz eines Inlands-BAföG-Zahlbetrags von 0 Euro im Ausland ein Förderbetrag entsteht.

Beispiel:

Das Einkommen deiner Eltern ist für normales Inlands-BAföG knapp zu hoch.

Im Auslandssemester kommen aber zusätzlich:

  • Studiengebühren,
  • Reisekosten,
  • Versicherung,
  • gegebenenfalls Kaufkraftausgleich

hinzu.

Dadurch kann ein ungedeckter Bedarf entstehen.

Wichtig bleibt:

Wenn du bereits dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch hast, erzeugen die Auslandszuschläge normalerweise keinen völlig neuen Grundanspruch.

Brauche ich einen neuen Antrag?

Ja.

Auch wenn du in Deutschland bereits BAföG erhältst, musst du für das Auslandssemester:

einen eigenen Auslands-BAföG-Antrag

stellen.

Dein Inlandsbescheid wird nicht automatisch übertragen.

Zuständig ist das spezielle Auslands-BAföG-Amt für dein Zielland.

Welches BAföG-Amt ist zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich beim Auslands-BAföG grundsätzlich nach:

dem Land, in dem du studierst.

Für unterschiedliche Staaten gibt es unterschiedliche zuständige Ämter für Ausbildungsförderung.

Prüfe deshalb frühzeitig, welches Auslandsamt dein Zielland bearbeitet.

Der Antrag geht normalerweise nicht an das Studentenwerk deiner Heimathochschule.

Wann sollte ich den Antrag stellen?

So früh wie möglich.

Das Bundesportal weist darauf hin, dass die Bearbeitung eines Auslands-BAföG-Antrags regelmäßig:

mindestens sechs Monate

dauern kann.

Praktisch solltest du den Antrag deshalb möglichst:

etwa sechs Monate vor Beginn

des Auslandssemesters stellen.

Rechtlich muss der Antrag spätestens im Monat des Beginns gestellt werden, wenn du Förderung bereits für diesen Monat sichern möchtest.

Ein fristwahrender formloser Antrag ist möglich.

Welche Unterlagen brauche ich?

Typischerweise können erforderlich sein:

  • reguläre BAföG-Antragsunterlagen,
  • Zusatzblatt für die Ausbildung im Ausland,
  • Zulassungs- oder Immatrikulationsbescheinigung der Gasthochschule,
  • Nachweis über Studiengebühren,
  • Nachweis über die Möglichkeit der Anrechnung,
  • Angaben zu Einkommen und Vermögen,
  • Einkommensunterlagen der Eltern,
  • Versicherungsnachweise,
  • gegebenenfalls Kooperationsvereinbarung.

Wenn einzelne Hochschulunterlagen noch fehlen, solltest du nicht automatisch mit dem gesamten Antrag warten.

Was passiert mit meiner Förderungshöchstdauer?

§ 5a BAföG kann für ein Auslandssemester sehr günstig sein.

Bei einem förderfähigen Auslandsaufenthalt kann die im Ausland verbrachte Ausbildungszeit bei der späteren Förderung im Inland:

bis zu einem Jahr unberücksichtigt bleiben.

Dadurch kann sich deine mögliche BAföG-Förderung im Inland faktisch verlängern.

Wichtig:

Diese Regel gilt nicht, wenn deine Ausbildungsbestimmungen den Aufenthalt ausdrücklich als:

notwendig im Ausland durchzuführenden Teil

der Ausbildung vorschreiben.

Wie lange wird ein einzelnes Auslandssemester gefördert?

Der konkrete Bewilligungszeitraum orientiert sich an der Ausbildung im Ausland.

Bei einem klassischen Aufenthalt nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 ist die Förderung grundsätzlich auf längstens:

ein Jahr

begrenzt.

Für ein einzelnes Semester ist diese Obergrenze normalerweise kein Problem.

Wenn du später noch weitere Auslandssemester planst, musst du jedoch die Gesamtregeln des § 16 BAföG beachten.

Auslandssemester und Erasmus+

Ein Erasmus+-Semester kann grundsätzlich mit Auslands-BAföG kombiniert werden.

Du musst Stipendien und sonstige Förderleistungen jedoch vollständig angeben.

Ob und in welchem Umfang eine Leistung auf BAföG angerechnet wird, hängt von ihrer konkreten Art und den dafür geltenden Freibeträgen ab.

Plane deshalb nicht pauschal damit, dass jede Erasmus+-Zahlung vollständig zusätzlich zum BAföG bleibt.

Checkliste fürs Auslandssemester

  1. Zielland festlegen.
  2. Förderfähigkeit nach § 5 prüfen.
  3. Mindestdauer kontrollieren.
  4. Anerkennung der Studienleistungen vorab klären.
  5. zuständiges Auslandsamt finden.
  6. Antrag möglichst sechs Monate vorher stellen.
  7. Studiengebühren nachweisen.
  8. Versicherung prüfen.
  9. Reisekosten und zusätzliche Förderungen einplanen.
  10. § 5a-Auswirkung auf die Förderungshöchstdauer prüfen.

Häufige Fehler

„Ein Auslandssemester muss immer sechs volle Monate dauern.“

Nein. Gesetzlich reichen grundsätzlich sechs Monate oder ein Semester.

„Bei einem viermonatigen Hochschulsemester gibt es nie BAföG.“

So pauschal ist das falsch. Wenn der Zeitraum tatsächlich ein Semester im Sinne der Ausbildungsstätte ist, kann die Semesteralternative des § 5 relevant sein.

„Mein Inlands-BAföG läuft automatisch weiter.“

Nein. Für Auslands-BAföG ist ein eigener Antrag erforderlich.

„Studiengebühren werden zur Hälfte Darlehen.“

Nein. Der förderfähige Studiengebührenzuschlag ist von der normalen hälftigen Darlehensregel ausgenommen.

„Ohne Inlands-BAföG lohnt sich ein Antrag nicht.“

Doch. Wegen der zusätzlichen Auslandsbedarfe kann im Ausland trotzdem ein Zahlbetrag entstehen.

Häufige Fragen

Wie lange muss ein Auslandssemester für BAföG dauern?

Grundsätzlich mindestens sechs Monate oder ein Semester. Bei einer vereinbarten Hochschulkooperation können zwölf Wochen ausreichen.

Werden Studiengebühren übernommen?

Ja, nachweisbar notwendige Studiengebühren grundsätzlich bis 5.600 Euro und höchstens für ein Jahr.

Wie viel Reisekostenzuschlag gibt es?

Innerhalb Europas insgesamt grundsätzlich 500 Euro, außerhalb Europas grundsätzlich 1.000 Euro für eine Hin- und Rückreise.

Muss ich Auslands-BAföG neu beantragen?

Ja. Auch mit laufendem Inlands-BAföG brauchst du einen eigenen Antrag beim zuständigen Auslandsamt.

Wann sollte ich den Antrag stellen?

Möglichst etwa sechs Monate vor Beginn, weil die Bearbeitung regelmäßig mindestens sechs Monate dauern kann.

Wird das Auslandssemester auf meine Förderungshöchstdauer angerechnet?

Bis zu ein Jahr kann bei späterer Inlandsförderung unter den Voraussetzungen des § 5a unberücksichtigt bleiben. Für zwingend vorgeschriebene Auslandszeiten gilt diese Begünstigung nicht.

Fazit: Ein Auslandssemester kann umfassend mit BAföG gefördert werden

Für ein förderfähiges Auslandssemester sind besonders wichtig:

  • mindestens sechs Monate oder ein Semester
  • bei Hochschulkooperation grundsätzlich mindestens zwölf Wochen
  • zumindest teilweise mögliche Anrechnung auf das Studium
  • bis zu 5.600 € Studiengebühren
  • 500 € Reisekosten innerhalb Europas
  • 1.000 € Reisekosten außerhalb Europas
  • gegebenenfalls Versicherungs- und Kaufkraftzuschläge
  • eigener Antrag beim zuständigen Auslandsamt

Beginne mit dem Antrag möglichst rund sechs Monate vor dem geplanten Semester und kläre die Anerkennung deiner Kurse bereits vor der Abreise.

Damit reduzierst du sowohl das finanzielle Risiko als auch Probleme bei der späteren Anrechnung des Auslandssemesters.

Nächster Schritt

Offizielle Quellen

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 5 Ausbildung im Ausland:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__5.html

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 5a unberücksichtigte Ausbildungszeiten:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__5a.html

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 16 Förderungsdauer im Ausland:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__16.html

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 17 Förderungsarten:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__17.html

  • BAföG-Auslandszuschlagsverordnung – Studiengebühren, Reise und Versicherung:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_gzuschlagsv/

  • Deutsches Studierendenwerk – BAföG im Ausland:

https://www.studierendenwerke.de/themen/studienfinanzierung/auslandsstudium/bafoeg-im-ausland

  • Bundesportal – Auslands-BAföG beantragen:

https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99022001017005

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