stipendien-und-finanzierung

Erasmus+ Bewerbung: Voraussetzungen, Fristen und Ablauf

Erasmus+ Bewerbung 2026: Voraussetzungen, Bewerbungsfristen, benötigte Unterlagen, Auswahlverfahren, Learning Agreement, Grant Agreement und Ablauf Schritt für Schritt erklärt.

Erasmus+ Bewerbung: Voraussetzungen, Fristen und Ablauf

Wer mit Erasmus+ im Ausland studieren möchte, bewirbt sich nicht direkt bei der Europäischen Kommission oder beim DAAD.

Die wichtigste Regel lautet:

Die Erasmus+-Bewerbung läuft über deine eigene Hochschule.

Ansprechpartner ist normalerweise:

  • das International Office,
  • die Erasmus+-Koordination,
  • oder die Erasmus+-Fachkoordination deines Fachbereichs.

Es gibt deshalb keine einheitliche Bewerbungsfrist für alle Studierenden in Deutschland.

Fristen, Auswahlkriterien und Unterlagen werden von deiner Hochschule festgelegt.

Du solltest dich deshalb frühzeitig informieren – idealerweise deutlich vor dem geplanten Auslandssemester.

Wer kann sich für Erasmus+ bewerben?

Für einen Erasmus+-Studienaufenthalt musst du grundsätzlich:

  • an einer teilnehmenden Hochschule immatrikuliert sein,
  • in einem Studiengang eingeschrieben sein, der zu einem anerkannten Abschluss führt,
  • einen Auslandsaufenthalt absolvieren, der zu deinem Studium passt.

Gefördert werden können Studierende auf verschiedenen Studienniveaus:

  • Bachelor,
  • Master,
  • Promotion,
  • Kurzstudiengänge beziehungsweise Short Cycle, sofern vorhanden.

Die Heimathochschule muss am Erasmus+-Programm teilnehmen.

Muss meine Gasthochschule Erasmus+-Partner sein?

Für einen klassischen Erasmus+-Studienaufenthalt braucht es grundsätzlich eine institutionelle Grundlage zwischen den beteiligten Hochschulen.

Bei Mobilitäten innerhalb der EU beziehungsweise assoziierter Programmländer verfügen die beteiligten Hochschulen grundsätzlich über die:

Erasmus Charter for Higher Education – ECHE.

Zwischen Heimat- und Gasthochschule besteht außerdem regelmäßig ein:

Inter-Institutional Agreement.

Deshalb kannst du nicht automatisch jede beliebige Universität auswählen.

Welche Partnerhochschulen für dein Fach verfügbar sind, zeigt dir deine Erasmus+-Koordination.

Gibt es eine zentrale Erasmus+-Bewerbung?

Nein.

Es gibt für Erasmus+-Studierende kein zentrales europäisches Bewerbungsformular, das du direkt bei der EU einreichst.

Die Bewerbung erfolgt über:

deine Heimathochschule.

Die Europäische Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass Studierende sich an das International Office oder Erasmus+-Büro ihrer Hochschule wenden sollen.

Das bedeutet auch:

Bewerbungsportale unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule.

Wann ist die Erasmus+-Bewerbungsfrist?

Es gibt keine einheitliche bundesweite Frist.

Deine Hochschule legt fest:

  • wann Bewerbungen geöffnet werden,
  • wann sie geschlossen werden,
  • ob es eine Haupt- und Restplatzrunde gibt,
  • ob Winter- und Sommersemester getrennte Fristen haben.

Typischerweise liegen Bewerbungsfristen viele Monate vor dem eigentlichen Auslandssemester.

Deshalb solltest du mindestens:

9 bis 12 Monate vor dem geplanten Aufenthalt

beginnen, Partnerhochschulen und Fristen zu prüfen.

Das ist keine gesetzliche Erasmus+-Frist, sondern eine sinnvolle Planungsregel.

Warum ist die EU-Frist vom 19. Februar nicht deine Studentenfrist?

Im Erasmus+-Programmleitfaden 2026 findet sich für Hochschul-Mobilitätsprojekte beispielsweise der:

19. Februar 2026, 12:00 Uhr Brüsseler Zeit.

Diese Frist betrifft jedoch die Antragstellung der:

Hochschulen beziehungsweise Organisationen bei den Nationalen Agenturen.

Sie ist nicht die persönliche Bewerbungsfrist eines Studierenden für ein Auslandssemester.

Studierende müssen sich an die interne Frist ihrer Hochschule halten.

Wo finde ich meine konkrete Frist?

Prüfe:

  1. Website des International Office,
  2. Erasmus+-Seite deiner Fakultät,
  3. Seiten der Fachkoordination,
  4. internes Bewerbungsportal,
  5. Informationsveranstaltungen.

Bei manchen Hochschulen unterscheiden sich die Fristen sogar zwischen Fakultäten oder Studiengängen.

Verlasse dich deshalb nicht auf Fristen anderer Universitäten.

Welche Unterlagen braucht man für die Bewerbung?

Die konkrete Liste bestimmt deine Hochschule.

Typisch sind beispielsweise:

  • Online-Bewerbungsformular,
  • Lebenslauf,
  • Motivationsschreiben,
  • aktuelle Leistungsübersicht,
  • Immatrikulationsbescheinigung,
  • Sprachkenntnisnachweis,
  • Wunschliste mit Partnerhochschulen,
  • gegebenenfalls Studienplan.

Einzelne Hochschulen verlangen zusätzliche Dokumente.

Andere arbeiten mit einem deutlich schlankeren Verfahren.

Wie wichtig sind Sprachkenntnisse?

Die Partnervereinbarungen zwischen Hochschulen enthalten regelmäßig Angaben zu empfohlenen Sprachkenntnissen.

Je nach Gasthochschule können beispielsweise Kenntnisse in:

  • Englisch,
  • Französisch,
  • Spanisch,
  • Italienisch,
  • oder der jeweiligen Landessprache

verlangt oder empfohlen werden.

Welche Nachweise akzeptiert werden, entscheidet die jeweilige Hochschule.

Möglich sind beispielsweise:

  • Hochschul-Sprachtests,
  • Zertifikate,
  • Sprachkursnachweise,
  • anerkannte externe Tests.

Muss ich perfekt die Landessprache sprechen?

Nicht unbedingt.

Viele Erasmus+-Studiengänge bieten Lehrveranstaltungen auf Englisch an.

Entscheidend ist:

Welche Unterrichtssprache deine geplanten Kurse haben und welches Niveau die Partnerhochschule verlangt.

Die Erasmus+-Online-Sprachunterstützung:

Online Language Support – OLS

kann zusätzlich für die sprachliche Vorbereitung genutzt werden.

OLS ersetzt aber nicht automatisch einen geforderten Sprachnachweis im Auswahlverfahren.

Wie läuft das Auswahlverfahren?

Die entsendende Hochschule muss Bewerberinnen und Bewerber nach fairen und transparenten Kriterien auswählen.

Mögliche Auswahlkriterien können sein:

  • Studienleistungen,
  • Motivation,
  • Sprachkenntnisse,
  • fachliche Passung,
  • bisheriger Studienfortschritt,
  • Qualität des geplanten Studienvorhabens.

Welche Gewichtung gilt, entscheidet deine Hochschule.

Es gibt deshalb keinen europaweit einheitlichen Erasmus+-Notenschnitt.

Ist ein bestimmter Notendurchschnitt vorgeschrieben?

Nicht grundsätzlich auf EU-Ebene.

Eine Hochschule kann jedoch eigene akademische Mindestkriterien festlegen.

Beispiel:

Eine Fakultät kann Bewerber mit sehr guten Studienleistungen bevorzugen, wenn es für eine Partnerhochschule mehr Bewerbungen als Plätze gibt.

Eine andere Fakultät kann Motivation, Sprachkenntnisse und Noten gemeinsam bewerten.

Prüfe deshalb die konkreten Auswahlregeln deines Fachbereichs.

Was passiert nach einer erfolgreichen Bewerbung?

Die Zusage deiner Heimathochschule ist meist nur der erste Schritt.

Danach folgt regelmäßig die:

Nomination an der Partnerhochschule.

Deine Heimathochschule meldet dich als ausgewählte Erasmus+-Studentin beziehungsweise ausgewählten Erasmus+-Studenten bei der Gasthochschule.

Anschließend kann die Gasthochschule noch ein eigenes:

  • Registrierungsformular,
  • Bewerbungsportal,
  • Unterkunftsformular,
  • Kurswahlverfahren

verlangen.

Nomination und Aufnahme durch die Gasthochschule sind deshalb zwei getrennte Schritte.

Was ist das Learning Agreement?

Vor dem Auslandsstudium wird ein:

Learning Agreement for Studies

vereinbart.

Beteiligt sind:

  • du,
  • deine Heimathochschule,
  • die Gasthochschule.

Im Learning Agreement wird festgelegt:

  • welche Lehrveranstaltungen du im Ausland besuchst,
  • welche Studienleistungen du erbringen willst,
  • wie diese Leistungen nach der Rückkehr anerkannt werden.

Das Dokument schafft damit Planungssicherheit für die akademische Anerkennung.

Wann muss das Learning Agreement fertig sein?

Das Learning Agreement wird grundsätzlich:

vor Beginn der Mobilität

vereinbart.

Wenn sich nach Ankunft Kurse ändern, kann es nach den Erasmus+-Regeln angepasst werden.

Wichtig ist, dass Änderungen offiziell dokumentiert und von den zuständigen Beteiligten bestätigt werden.

Wie viele ECTS muss ich im Ausland machen?

Es gibt keine einfache EU-Regel, nach der jeder Erasmus+-Studierende zwingend exakt dieselbe Zahl an ECTS erreichen muss.

Deine Hochschule legt im Rahmen des Learning Agreement fest, welches Studienprogramm erwartet wird.

Bei einem normalen Vollzeitsemester orientieren sich Hochschulen häufig an einem regulären Semester-Workload.

Entscheidend sind jedoch:

  • Studienordnung,
  • Partnervereinbarung,
  • Learning Agreement,
  • Hochschulvorgaben.

Was ist das Grant Agreement?

Das:

Grant Agreement

ist die Fördervereinbarung für deine Erasmus+-Mobilität.

Darin werden unter anderem geregelt:

  • Förderzeitraum,
  • finanzielle Unterstützung,
  • Rechte und Pflichten,
  • gegebenenfalls Top-ups,
  • Zahlungsbedingungen.

Das Grant Agreement wird von deiner entsendenden Hochschule beziehungsweise der zuständigen Einrichtung mit dir abgeschlossen.

Es ist nicht dasselbe wie das Learning Agreement.

Learning Agreement und Grant Agreement: Unterschied

Learning Agreement

Regelt den akademischen Inhalt:

  • Kurse,
  • Studienleistungen,
  • Anerkennung.

Grant Agreement

Regelt die finanzielle Förderung und formalen Förderbedingungen.

Für einen vollständigen Erasmus+-Prozess benötigst du deshalb grundsätzlich beide Ebenen.

Wann bekomme ich die Erasmus+-Förderung ausgezahlt?

Die konkrete Auszahlung richtet sich nach deinem Grant Agreement und den Abläufen deiner Hochschule.

Häufig wird die Förderung nicht vollständig in einer einzigen Zahlung ausgezahlt.

Möglich sind beispielsweise:

  • erste größere Zahlung vor oder zu Beginn des Aufenthalts,
  • Restzahlung nach Abschluss der Mobilität.

Die genaue Zahlungsstruktur deiner Hochschule ist entscheidend.

Was passiert während des Aufenthalts?

Wenn sich dein Studienprogramm ändert, solltest du das Learning Agreement aktualisieren.

Typische Gründe:

  • Kurs findet nicht statt,
  • Stundenplan überschneidet sich,
  • Kursniveau passt nicht,
  • Lehrveranstaltung ist voll.

Änderungen sollten nicht einfach informell vorgenommen werden.

Die akademische Anerkennung ist sicherer, wenn die Anpassung ordnungsgemäß dokumentiert wird.

Was passiert nach dem Erasmus+-Semester?

Die Gasthochschule stellt nach dem Aufenthalt grundsätzlich ein:

Transcript of Records

aus.

Darin werden deine belegten Lehrveranstaltungen und Ergebnisse dokumentiert.

Deine Heimathochschule muss die im Learning Agreement vereinbarten und erfolgreich absolvierten Leistungen entsprechend anerkennen.

Zusätzlich können erforderlich sein:

  • Aufenthaltsbestätigung,
  • Teilnehmerbericht,
  • weitere Abschlussunterlagen deiner Hochschule.

Wie lange darf ein Erasmus+-Studienaufenthalt dauern?

Für langfristige Studienmobilität gilt grundsätzlich:

mindestens 2 Monate und höchstens 12 Monate.

Innerhalb eines Studienzyklus kannst du insgesamt bis zu:

12 Monate Erasmus+-Mobilität

nutzen.

Das Kontingent gilt beispielsweise jeweils für:

  • Bachelor,
  • Master,
  • Promotion.

Bei einzügigen Studiengängen wie Medizin oder Architektur können bis zu 24 Monate möglich sein.

Erasmus+ und Auslands-BAföG parallel beantragen

Wenn du zusätzlich Auslands-BAföG möchtest, solltest du nicht warten, bis der gesamte Erasmus+-Prozess abgeschlossen ist.

Auslands-BAföG sollte möglichst:

etwa sechs Monate vor Beginn

beantragt werden.

Erasmus+-Bewerbung und BAföG-Antrag laufen über unterschiedliche Stellen.

Du kannst beide Prozesse parallel vorbereiten.

Checkliste: Erasmus+-Bewerbung

  1. International Office und Fachkoordination finden.
  2. Partnerhochschulen prüfen.
  3. interne Bewerbungsfrist notieren.
  4. sprachliche Voraussetzungen kontrollieren.
  5. Leistungsübersicht aktualisieren.
  6. Motivationsschreiben und Unterlagen vorbereiten.
  7. Bewerbung fristgerecht einreichen.
  8. nach Zusage Nomination und Gasthochschul-Registrierung erledigen.
  9. Learning Agreement vor Mobilitätsbeginn abschließen.
  10. Grant Agreement und Förderbedingungen prüfen.

Häufige Fehler

„Es gibt eine zentrale EU-Bewerbungsfrist für alle Studierenden.“

Nein. Die Studentenfristen werden von den Hochschulen festgelegt.

„Die EU-Frist 19. Februar ist meine Erasmus+-Frist.“

Nein. Diese Frist betrifft 2026 die Projektanträge von Hochschulen und Organisationen.

„Nach der Zusage meiner Hochschule ist alles erledigt.“

Nein. Nomination, Gasthochschul-Registrierung, Learning Agreement und Grant Agreement folgen noch.

„Learning Agreement und Grant Agreement sind dasselbe.“

Nein. Das Learning Agreement regelt die akademische Anerkennung, das Grant Agreement die Förderung.

„Für Erasmus+ braucht jeder denselben Notendurchschnitt.“

Nein. Auswahlkriterien werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt.

Häufige Fragen

Wo bewerbe ich mich für Erasmus+?

Direkt bei deiner Heimathochschule, normalerweise über das International Office oder die Erasmus+-Koordination.

Wann ist die Bewerbungsfrist?

Es gibt keine einheitliche Frist. Maßgeblich ist die interne Frist deiner Hochschule beziehungsweise Fakultät.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Du musst grundsätzlich an einer teilnehmenden Hochschule immatrikuliert und in einem anerkannten Studiengang eingeschrieben sein. Der Auslandsaufenthalt muss zum Studium passen.

Brauche ich ein Learning Agreement?

Ja. Vor dem Studienaufenthalt wird grundsätzlich ein Learning Agreement zwischen dir, Heimat- und Gasthochschule vereinbart.

Was ist das Grant Agreement?

Die Fördervereinbarung, in der unter anderem Förderzeitraum und finanzielle Unterstützung festgelegt werden.

Wie lange kann ich mit Erasmus+ studieren?

Eine langfristige Studienmobilität dauert grundsätzlich mindestens zwei und höchstens zwölf Monate.

Fazit: Erasmus+-Fristen kommen von deiner Hochschule

Für die Erasmus+-Bewerbung gibt es keine zentrale Studentenfrist.

Die wichtigsten Schritte sind:

  • interne Hochschulfrist früh prüfen
  • über International Office oder Erasmus+-Koordination bewerben
  • Partnerhochschule und Sprachanforderungen prüfen
  • Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen
  • Nomination und Registrierung abschließen
  • Learning Agreement vor dem Aufenthalt vereinbaren
  • Grant Agreement für die Förderung prüfen

Beginne idealerweise 9 bis 12 Monate vor deinem geplanten Auslandssemester mit der Recherche, auch wenn die eigentliche Bewerbungsfrist später liegt.

So hast du genügend Zeit für Partnerwahl, Sprachtests, Unterlagen, BAföG und die anschließende Organisation des Aufenthalts.

Nächster Schritt

Offizielle Quellen

  • Europäische Kommission – Erasmus+ Studying Abroad:

https://erasmus-plus.ec.europa.eu/opportunities/individuals/students/studying-abroad

  • Erasmus+ Programme Guide 2026:

https://erasmus-plus.ec.europa.eu/resources-and-tools/documents-and-guidelines/erasmus-programme-guide-2026

  • Erasmus+ Programme Guide – Higher Education Mobility Projects:

https://erasmus-plus.ec.europa.eu/programme-guide/part-b/key-action-1/higher-education-mobility-projects

  • Nationale Agentur Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit – Auslandsstudium mit Erasmus+:

https://eu.daad.de/mit-erasmus-ins-ausland/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/auslandsstudium-mit-erasmus/

Ähnliche Inhalte

Entdecke weitere passende Themen: