stipendien-und-finanzierung

BAföG Wohnpauschale: Wie viel gibt es für die Miete?

Wie hoch ist die BAföG-Wohnpauschale 2026? Erfahre, wie viel Studierende bei eigener Wohnung, WG, Wohnheim oder im Elternhaus erhalten und warum die tatsächliche Miete den Pauschalbetrag nicht erhöht.

BAföG Wohnpauschale: Wie viel gibt es für die Miete?

Die BAföG-Wohnpauschale für Studierende beträgt 2026 bis zu 380 Euro monatlich, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen. Wer bei den Eltern wohnt, erhält dagegen einen Unterkunftsbedarf von 59 Euro monatlich.

Für Studierende an Hochschulen beträgt der Grundbedarf 2026:

475 Euro pro Monat

Dazu kommt je nach Wohnsituation:

  • 59 Euro, wenn du bei deinen Eltern wohnst
  • 380 Euro, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst

Damit ergibt sich vor möglichen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlägen:

WohnsituationGrundbedarfUnterkunftGesamtbedarf
Bei den Eltern475 €59 €534 €
Nicht bei den Eltern475 €380 €855 €

Wichtig:

Die tatsächliche Höhe deiner Miete bestimmt die BAföG-Wohnpauschale grundsätzlich nicht.

Ob dein WG-Zimmer 350 Euro oder deine Wohnung 750 Euro kostet, ändert den regulären Unterkunftsbedarf von 380 Euro nicht.

Wie hoch ist die BAföG-Wohnpauschale 2026?

Die gesetzliche Grundlage steht in § 13 Absatz 2 BAföG.

Für Studierende an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt:

Bei den Eltern wohnen

Unterkunftsbedarf:

59 Euro monatlich

Nicht bei den Eltern wohnen

Unterkunftsbedarf:

380 Euro monatlich

Der Begriff „Wohnpauschale“ wird im Alltag häufig verwendet. Im Gesetz wird vom Bedarf für die Unterkunft gesprochen.

Warum ist die tatsächliche Miete nicht entscheidend?

BAföG arbeitet beim Unterkunftsbedarf mit einem festen Pauschalbetrag.

Das bedeutet:

Du reichst nicht jeden Monat deine tatsächlichen Mietkosten ein, damit das BAföG-Amt exakt diesen Betrag erstattet.

Stattdessen wird danach unterschieden, ob du:

  • bei deinen Eltern
  • oder außerhalb des Elternhauses

wohnst.

Beispiel

Student A zahlt für ein WG-Zimmer:

390 €

Studentin B zahlt für eine kleine Wohnung:

690 €

Beide wohnen nicht bei ihren Eltern.

Der reguläre BAföG-Unterkunftsbedarf beträgt bei beiden:

380 Euro

Studentin B bekommt also nicht automatisch 300 Euro mehr BAföG, nur weil ihre Miete höher ist.

Bekomme ich 380 Euro zusätzlich ausgezahlt?

Nicht zwingend.

Die 380 Euro sind ein Bestandteil deines gesamten BAföG-Bedarfs.

Danach wird geprüft, ob Einkommen oder Vermögen angerechnet werden.

Relevant können sein:

  • dein eigenes Einkommen
  • dein eigenes Vermögen
  • Einkommen deiner Eltern
  • Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners

Die Wohnpauschale erhöht also deinen Bedarf, ist aber keine garantierte separate Mietzahlung.

BAföG mit eigener Wohnung

Wenn du in einer eigenen Mietwohnung wohnst und nicht bei deinen Eltern, beträgt der Unterkunftsbedarf grundsätzlich:

380 Euro monatlich

Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob deine Wohnung:

  • ein Einzimmer-Apartment
  • eine größere Mietwohnung
  • eine Untermietwohnung

ist.

Entscheidend ist vor allem die BAföG-rechtliche Wohnsituation.

BAföG in einer WG

Auch ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft gilt grundsätzlich als Wohnen außerhalb des Elternhauses.

Damit beträgt der Unterkunftsbedarf:

380 Euro

Es gibt keinen niedrigeren BAföG-Satz nur deshalb, weil du:

  • Küche
  • Bad
  • Wohnzimmer

mit anderen Personen teilst.

Beispiel

Du zahlst:

  • 420 € Warmmiete für dein WG-Zimmer

Der BAföG-Unterkunftsbedarf bleibt:

  • 380 €

Die verbleibenden Mietkosten musst du aus deinem übrigen Budget finanzieren.

BAföG im Studentenwohnheim

Auch wenn du in einem Studenten- oder Studierendenwohnheim wohnst, wohnst du grundsätzlich nicht bei deinen Eltern.

Damit beträgt der Unterkunftsbedarf regelmäßig:

380 Euro monatlich

Es gibt keine eigene niedrigere oder höhere Wohnheimpauschale.

Ob dein Wohnheimzimmer beispielsweise 300 oder 450 Euro kostet, verändert die normale BAföG-Wohnpauschale nicht.

BAföG bei den Eltern wohnen

Wenn du im Elternhaus wohnst, beträgt der Unterkunftsbedarf lediglich:

59 Euro monatlich

Zusammen mit dem Grundbedarf von 475 Euro ergibt das:

534 Euro monatlichen Grundbedarf inklusive Unterkunft

vor möglichen Versicherungszuschlägen.

Der Gesetzgeber geht bei dieser Konstellation davon aus, dass die Wohnkosten im Elternhaus typischerweise niedriger sind als bei einem eigenen Haushalt.

Was gilt, wenn ich meinen Eltern Miete zahle?

Ein Mietvertrag mit den Eltern führt nicht automatisch dazu, dass du den höheren Unterkunftsbedarf von 380 Euro erhältst.

§ 13 Absatz 3a BAföG enthält eine wichtige Regel:

Ein Studierender gilt auch dann als bei den Eltern wohnend, wenn der von ihm bewohnte Raum:

im Eigentum der Eltern steht.

Das kann auch dann relevant sein, wenn du deinen Eltern tatsächlich Miete zahlst.

Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob ein Mietvertrag vorhanden ist.

Eigene Wohnung gehört den Eltern: 59 oder 380 Euro?

Das ist ein besonders wichtiger Sonderfall.

Angenommen:

  • deine Eltern besitzen eine separate Eigentumswohnung,
  • du wohnst dort alleine,
  • du zahlst ihnen Miete,
  • deine Eltern wohnen an einer anderen Adresse.

Nach § 13 Absatz 3a BAföG gilt ein Auszubildender auch dann als bei den Eltern wohnend, wenn der bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.

Damit kann für den Unterkunftsbedarf grundsätzlich der niedrigere Satz relevant sein:

59 Euro statt 380 Euro

Die Eigentumssituation sollte deshalb im BAföG-Antrag korrekt angegeben werden.

Was gilt bei einer Wohnung der Großeltern?

Die Sonderregel in § 13 Absatz 3a bezieht sich ausdrücklich auf Eigentum der:

Eltern.

Wohnst du beispielsweise in einer Wohnung deiner Großeltern, ist deshalb zu prüfen, ob du BAföG-rechtlich außerhalb des Elternhauses wohnst.

Die konkrete Vertrags- und Wohnsituation sollte bei ungewöhnlichen Familienmodellen mit dem BAföG-Amt geklärt werden.

Was passiert bei einem Umzug?

Deine Wohnsituation kann sich während eines laufenden Bewilligungszeitraums ändern.

Zum Beispiel:

  • Auszug aus dem Elternhaus
  • Rückzug zu den Eltern
  • Wechsel von WG zu eigener Wohnung

Ein solcher Umzug kann die Höhe des Unterkunftsbedarfs verändern.

Ziehst du aus dem Elternhaus in eine eigene Wohnung, kann der Unterkunftsbedarf grundsätzlich von:

59 Euro

auf:

380 Euro

steigen.

Umgekehrt kann bei einem Rückzug ins Elternhaus der niedrigere Bedarf relevant werden.

Wesentliche Änderungen solltest du dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zeitnah mitteilen.

Welche Nachweise kann das BAföG-Amt verlangen?

Je nach Wohnsituation können Unterlagen erforderlich sein.

Typische Beispiele sind:

  • Mietvertrag
  • Untermietvertrag
  • Wohnheimbescheinigung
  • Meldebescheinigung
  • Nachweise zur Eigentumssituation
  • Angaben zum Einzugsdatum

Welche Nachweise konkret notwendig sind, entscheidet das zuständige BAföG-Amt.

Wichtig ist, dass deine tatsächliche Wohnsituation nachvollziehbar dokumentiert werden kann.

Zählt Warmmiete oder Kaltmiete?

Für den normalen BAföG-Unterkunftsbedarf ist diese Unterscheidung für die Höhe der Pauschale grundsätzlich nicht entscheidend.

Du erhältst außerhalb des Elternhauses nicht:

  • 380 Euro für Kaltmiete
  • plus Nebenkosten
  • plus Heizkosten

sondern einen pauschalen Unterkunftsbedarf von insgesamt:

380 Euro

Die tatsächliche Mietkostenstruktur verändert diesen BAföG-Bedarf normalerweise nicht.

Was ist mit Strom, Internet und Nebenkosten?

Auch diese Kosten führen nicht automatisch zu zusätzlichen BAföG-Zahlungen.

Zu deinen realen Wohnkosten können gehören:

  • Kaltmiete
  • Betriebskosten
  • Heizung
  • Strom
  • Internet

Der BAföG-Unterkunftsbedarf bleibt trotzdem pauschal.

Gerade in Städten mit hohen Mieten kann daher eine deutliche Lücke zwischen tatsächlichen Wohnkosten und BAföG-Wohnbedarf entstehen.

BAföG-Wohnpauschale und Krankenversicherung

Die Wohnpauschale darf nicht mit den Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung verwechselt werden.

Bei entsprechender eigener Versicherung können zusätzlich zum Grund- und Wohnbedarf beispielsweise hinzukommen:

  • 102 € Krankenversicherungszuschlag
  • 35 € Pflegeversicherungszuschlag

Für einen Studierenden mit eigener Wohnung ergibt sich in diesem typischen Fall:

475 € Grundbedarf

  • 380 € Unterkunft
  • 102 € Krankenversicherung
  • 35 € Pflegeversicherung

=

992 Euro monatlicher Gesamtbedarf

Auch hier gilt: Der tatsächliche Auszahlungsbetrag kann wegen Einkommen und Vermögen niedriger sein.

BAföG-Wohnpauschale und Wohngeld

BAföG und Wohngeld sind zwei unterschiedliche staatliche Leistungen.

Wer als Studierender dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist, ist häufig vom Wohngeld ausgeschlossen.

Es gibt jedoch Ausnahmen und besondere Haushaltskonstellationen.

Deshalb solltest du nicht pauschal davon ausgehen, dass eine hohe Miete automatisch durch zusätzliches Wohngeld ausgeglichen werden kann.

Wenn du kein BAföG erhältst, kann es sinnvoll sein, gesondert zu prüfen, warum kein BAföG-Anspruch besteht und ob in deiner Konstellation Wohngeld möglich ist.

BAföG-Wohnpauschale im Ausland

Bei einem förderfähigen Studium oder Ausbildungsabschnitt im Ausland gelten zusätzliche Regeln.

§ 13 Absatz 4 BAföG ermöglicht bei einer Ausbildung im Ausland Zu- oder Abschläge, wenn die Lebens- und Ausbildungsverhältnisse des Ausbildungslandes dies erfordern.

Zusätzlich können beim Auslands-BAföG weitere Leistungen relevant sein.

Die normale 380-Euro-Inlandslogik sollte daher nicht ungeprüft auf jedes Auslandssemester übertragen werden.

Weiterlesen: Auslands-BAföG

Die wichtigsten Zahlen 2026 im Überblick

SituationUnterkunftsbedarf
Bei den Eltern wohnen59 €
Nicht bei den Eltern wohnen380 €
Eigene Mietwohnung380 €
WG380 €
Studentenwohnheim380 €
Von Eltern bewohnter Raum im Eigentum der Elterngrundsätzlich 59 €

Für Hochschulstudierende kommt jeweils der Grundbedarf von:

475 Euro

hinzu.

Häufige Fehler bei der BAföG-Wohnpauschale

„Meine Miete beträgt 650 Euro, also bekomme ich 650 Euro Wohnbedarf.“

Falsch. Die BAföG-Wohnpauschale außerhalb des Elternhauses beträgt 2026 380 Euro.

„In einer WG bekommt man weniger.“

Falsch. Eine WG wird beim normalen Unterkunftsbedarf grundsätzlich wie anderes Wohnen außerhalb des Elternhauses behandelt.

„Wenn ich meinen Eltern Miete zahle, bekomme ich automatisch 380 Euro.“

Nicht unbedingt. Eigentum der Eltern kann dazu führen, dass du BAföG-rechtlich als bei den Eltern wohnend giltst.

„Die 380 Euro werden immer vollständig ausgezahlt.“

Nicht zwingend. Sie sind Bestandteil des Gesamtbedarfs. Einkommen und Vermögen können den tatsächlichen Förderbetrag reduzieren.

Häufige Fragen zur BAföG-Wohnpauschale

Wie hoch ist die BAföG-Wohnpauschale 2026?

Studierende erhalten bei Wohnen außerhalb des Elternhauses einen Unterkunftsbedarf von 380 Euro monatlich.

Wie hoch ist der Wohnbedarf bei den Eltern?

Wer bei den Eltern wohnt, erhält 59 Euro monatlich für die Unterkunft.

Bekomme ich mehr BAföG, wenn meine Miete höher als 380 Euro ist?

Nein. Die tatsächliche Miete erhöht die normale Wohnpauschale grundsätzlich nicht.

Bekomme ich in einer WG 380 Euro?

Ja. Wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst, beträgt der Unterkunftsbedarf grundsätzlich 380 Euro – auch in einer WG.

Bekomme ich im Studentenwohnheim 380 Euro?

Ja. Auch ein Wohnheim gilt grundsätzlich als Wohnen außerhalb des Elternhauses.

Was gilt, wenn die Wohnung meinen Eltern gehört?

Dann kannst du nach § 13 Absatz 3a BAföG als bei den Eltern wohnend gelten. In diesem Fall ist grundsätzlich der niedrigere Unterkunftsbedarf relevant.

Ändert ein Umzug den BAföG-Betrag?

Ja, wenn sich dadurch deine BAföG-rechtliche Wohnsituation ändert. Ein Auszug aus dem Elternhaus kann beispielsweise den Unterkunftsbedarf von 59 auf 380 Euro erhöhen.

Fazit: Die BAföG-Wohnpauschale ist ein fester Bedarf, keine Mieterstattung

2026 gelten für Hochschulstudierende zwei zentrale Unterkunftsbeträge:

  • 59 Euro, wenn du bei deinen Eltern wohnst
  • 380 Euro, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst

Die tatsächliche Miethöhe ist grundsätzlich nicht entscheidend.

Das bedeutet:

BAföG ersetzt nicht deine reale Miete, sondern berücksichtigt einen pauschalen Unterkunftsbedarf.

WG, eigene Mietwohnung und Studentenwohnheim führen grundsätzlich zum gleichen Unterkunftsbedarf von 380 Euro.

Besonders aufpassen solltest du bei Wohnungen oder Räumen, die deinen Eltern gehören. Hier kann auch bei separater Wohnadresse der niedrigere Satz gelten.

Nächster Schritt

Offizielle Quellen

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 13 Bedarf für Studierende:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__13.html

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__13a.html

  • Deutsches Studierendenwerk – BAföG-Bedarfssätze für Studierende:

https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/userupload/BAfoeGBedarfssaetze.pdf

Ähnliche Inhalte

Entdecke weitere passende Themen: