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BAföG bei den Eltern wohnen: Wie verändert sich die Förderung?

Wie viel BAföG gibt es, wenn du bei deinen Eltern wohnst? Erfahre, wie sich 59 Euro Unterkunftsbedarf, Krankenversicherung, Einkommen und ein späterer Auszug auf deinen BAföG-Anspruch auswirken.

BAföG bei den Eltern wohnen: Wie verändert sich die Förderung?

Wenn du während des Studiums bei deinen Eltern wohnst, fällt dein BAföG-Bedarf niedriger aus als bei Studierenden mit eigener Wohnung, WG oder Wohnheimzimmer.

Für Studierende an Hochschulen beträgt der Grundbedarf 2026:

475 Euro pro Monat

Wenn du bei deinen Eltern wohnst, kommen für die Unterkunft hinzu:

59 Euro pro Monat

Damit ergibt sich zunächst ein monatlicher Bedarf von:

534 Euro

vor möglichen Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung.

Wenn du selbst in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig bist und die regulären Zuschläge erhältst, kommen hinzu:

  • 102 Euro Krankenversicherungszuschlag
  • 35 Euro Pflegeversicherungszuschlag

Dann kann der Bedarf bei Wohnen im Elternhaus auf:

671 Euro pro Monat

steigen.

Wichtig:

534 oder 671 Euro sind Bedarfssätze – nicht automatisch die Beträge, die dir tatsächlich ausgezahlt werden.

Einkommen und Vermögen können den individuellen BAföG-Anspruch reduzieren.

Wie hoch ist BAföG, wenn man bei den Eltern wohnt?

Die gesetzliche Grundlage steht in § 13 BAföG.

Für Studierende an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen beträgt der Grundbedarf:

475 Euro

Für die Unterkunft kommen hinzu:

59 Euro, wenn du bei deinen Eltern wohnst.

Berechnung:

475 € + 59 € =

534 Euro

Dieser Bedarf gilt beispielsweise für Studierende, die noch im Elternhaus wohnen und keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge erhalten.

Wie unterscheidet sich BAföG bei Eltern und eigener Wohnung?

Der größte Unterschied liegt beim Unterkunftsbedarf.

WohnsituationGrundbedarfUnterkunftBedarf ohne KV/PV
Bei den Eltern475 €59 €534 €
Nicht bei den Eltern475 €380 €855 €

Der Unterschied beträgt:

380 € − 59 € =

321 Euro pro Monat

Wer außerhalb des Elternhauses wohnt, hat also einen um 321 Euro höheren gesetzlichen Unterkunftsbedarf.

Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Auszug automatisch wirtschaftlich günstiger ist. Die tatsächlichen Mietkosten können deutlich über 321 Euro liegen.

BAföG-Höchstsatz im Elternhaus mit Krankenversicherung

Wenn du nicht mehr beitragsfrei familienversichert bist und selbst Beiträge zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung zahlst, kann sich dein Bedarf erhöhen.

Die regulären Zuschläge nach § 13a BAföG betragen:

  • Krankenversicherung: 102 Euro
  • Pflegeversicherung: 35 Euro

Damit ergibt sich:

475 € Grundbedarf

  • 59 € Unterkunft
  • 102 € Krankenversicherung
  • 35 € Pflegeversicherung

=

671 Euro monatlich

Das Deutsche Studierendenwerk nennt diesen Betrag ebenfalls als maximalen Bedarf für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen und die regulären Versicherungszuschläge erhalten.

Kann der Bedarf bei den Eltern höher als 671 Euro sein?

Ja.

Für bestimmte Versicherungsfälle sieht § 13a Absatz 2 BAföG höhere Zuschläge vor:

  • 185 Euro Krankenversicherung
  • 48 Euro Pflegeversicherung

Dann ergibt sich:

475 €

  • 59 €
  • 185 €
  • 48 €

=

767 Euro monatlicher Bedarf

Zusätzlich kann bei Studierenden mit eigenen Kindern ein Kinderbetreuungszuschlag hinzukommen.

Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt nach § 14b BAföG:

160 Euro pro Kind unter 14 Jahren

wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Warum gibt es bei den Eltern nur 59 Euro Wohnbedarf?

BAföG unterscheidet pauschal zwischen:

  • Wohnen bei den Eltern
  • Wohnen außerhalb des Elternhauses

Der Gesetzgeber setzt beim Wohnen im Elternhaus einen wesentlich niedrigeren Unterkunftsbedarf an.

Dabei wird nicht individuell geprüft, ob du deinen Eltern:

  • Miete
  • Nebenkosten
  • Haushaltsgeld

zahlst.

Der BAföG-Bedarf steigt also nicht automatisch, nur weil deine Eltern von dir einen höheren monatlichen Kostenbeitrag verlangen.

Ich zahle meinen Eltern Miete – bekomme ich trotzdem nur 59 Euro?

Grundsätzlich kann weiterhin der niedrigere Unterkunftsbedarf gelten.

Ein Mietvertrag mit den Eltern führt nicht automatisch zu den 380 Euro für Wohnen außerhalb des Elternhauses.

Besonders eindeutig ist § 13 Absatz 3a BAföG:

Ein Auszubildender gilt auch dann als bei seinen Eltern wohnend, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.

Das kann auch bei einer räumlich getrennten Wohnung relevant sein.

Was gilt bei einer Eigentumswohnung der Eltern?

Angenommen:

  • deine Eltern besitzen eine Wohnung in deiner Hochschulstadt,
  • sie wohnen selbst woanders,
  • du wohnst allein in dieser Wohnung,
  • du zahlst deinen Eltern Miete.

Trotz eigener Adresse kannst du BAföG-rechtlich als:

bei den Eltern wohnend

gelten, weil der bewohnte Raum im Eigentum deiner Eltern steht.

Dann kann der Unterkunftsbedarf nur:

59 Euro

betragen.

Diese Regel sollte bei der Finanzplanung unbedingt berücksichtigt werden.

Was gilt, wenn die Wohnung den Großeltern gehört?

§ 13 Absatz 3a nennt ausdrücklich das Eigentum der Eltern.

Bei einer Wohnung, die beispielsweise den Großeltern gehört, ist die Situation daher anders zu prüfen.

Entscheidend ist die tatsächliche Wohn- und Eigentumskonstellation.

Bei ungewöhnlichen Familienmodellen solltest du die konkrete Einordnung mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung klären.

Zählt das Einkommen meiner Eltern zusätzlich?

Ja, beim normalen elternabhängigen BAföG sind Wohnsituation und Einkommensanrechnung zwei getrennte Themen.

Wenn du bei deinen Eltern wohnst:

  1. ist der Unterkunftsbedarf niedriger,
  2. kann zusätzlich das anrechenbare Einkommen deiner Eltern deinen BAföG-Anspruch reduzieren.

Das bedeutet:

Bei Eltern wohnen heißt nicht automatisch, dass du 534 oder 671 Euro ausgezahlt bekommst.

Je nach Elterneinkommen kann der tatsächliche Betrag deutlich niedriger sein.

Weiterlesen: BAföG Einkommensgrenze Eltern

Was passiert bei elternunabhängigem BAföG?

Auch bei elternunabhängigem BAföG spielt deine Wohnsituation weiterhin eine Rolle.

Das Einkommen der Eltern wird dann zwar nicht berücksichtigt, aber der Bedarf für die Unterkunft richtet sich weiterhin danach, ob du:

  • bei deinen Eltern
  • oder außerhalb des Elternhauses

wohnst.

Du kannst also elternunabhängiges BAföG erhalten und trotzdem nur den Unterkunftsbedarf von 59 Euro bekommen, wenn du bei deinen Eltern wohnst.

Weiterlesen: Elternunabhängiges BAföG

Was passiert, wenn ich aus dem Elternhaus ausziehe?

Ein Auszug kann deinen BAföG-Bedarf erhöhen.

Der Unterkunftsbedarf steigt grundsätzlich von:

59 Euro

auf:

380 Euro

Differenz:

321 Euro monatlich

Wenn sich deine Wohnsituation während des Bewilligungszeitraums ändert, solltest du das BAföG-Amt zeitnah informieren.

Das Amt kann deinen Bedarf entsprechend neu berechnen.

Beispiel: Auszug während des Studiums

Eine Studentin wohnt zunächst bei den Eltern.

Ihr Bedarf ohne Versicherungszuschläge beträgt:

534 €

Später zieht sie in eine WG.

Dann beträgt der Bedarf grundsätzlich:

855 €

Differenz:

321 €

Wenn keine anderen Anrechnungsfaktoren geändert werden, kann sich dadurch auch die tatsächliche Förderung erhöhen.

Muss ich für den höheren Satz allein wohnen?

Nein.

Für die 380 Euro Unterkunftsbedarf musst du keine eigene Wohnung allein mieten.

Auch folgende Wohnformen können grundsätzlich als Wohnen außerhalb des Elternhauses gelten:

  • WG
  • Studentenwohnheim
  • Untermietzimmer
  • gemeinsame Wohnung mit Partner oder Partnerin

Entscheidend ist nicht die Größe der Wohnung oder die Zahl der Mitbewohner.

Eigenes Einkommen bleibt weiterhin relevant

Auch wenn du bei den Eltern wohnst, gelten die normalen Regeln für dein eigenes Einkommen.

2026 liegt die praktische Minijobgrenze bei:

603 Euro brutto pro Monat

Ein typischer Minijob bis zu dieser Grenze kann bei den üblichen Voraussetzungen anrechnungsfrei bleiben.

Höheres Einkommen kann den BAföG-Betrag reduzieren.

Weiterlesen: BAföG Freibeträge

Vermögen wird ebenfalls geprüft

Auch deine Vermögenssituation ändert sich nicht dadurch, dass du bei den Eltern wohnst.

2026 gelten grundsätzlich:

  • 15.000 Euro Vermögensfreibetrag unter 30 Jahren
  • 45.000 Euro ab Vollendung des 30. Lebensjahres

Eigenes Vermögen oberhalb des Freibetrags kann deinen Förderbetrag reduzieren.

Weiterlesen: BAföG Vermögensgrenze

Ist bei den Eltern wohnen finanziell schlechter?

Nicht unbedingt.

Du bekommst zwar einen niedrigeren BAföG-Unterkunftsbedarf, hast aber möglicherweise wesentlich niedrigere tatsächliche Wohnkosten.

Beispiel A: Elternhaus

BAföG-Unterkunftsbedarf:

59 €

Tatsächlicher Kostenbeitrag an Eltern:

150 €

Finanzierungslücke beim Wohnen:

91 €

Beispiel B: eigene Wohnung

BAföG-Unterkunftsbedarf:

380 €

Tatsächliche Warmmiete:

700 €

Finanzierungslücke:

320 €

Der höhere BAföG-Satz außerhalb des Elternhauses gleicht eine teure Miete also nicht zwingend vollständig aus.

BAföG im Elternhaus: Übersicht 2026

SituationMonatlicher Bedarf
Grundbedarf Hochschule475 €
Unterkunft bei Eltern59 €
Bedarf ohne KV/PV-Zuschläge534 €
+ reguläre KV102 €
+ reguläre PV35 €
Bedarf mit regulären Zuschlägen671 €
Bedarf mit höheren KV/PV-Zuschlägen767 €

Zum Vergleich:

Außerhalb des Elternhauses beträgt der Bedarf ohne KV/PV-Zuschläge:

855 Euro

Häufige Fehler

„Wenn ich meinen Eltern Miete zahle, bekomme ich 380 Euro.“

Nicht automatisch. Eigentum der Eltern kann dazu führen, dass du weiterhin als bei den Eltern wohnend giltst.

„Wenn ich bei meinen Eltern wohne, bekomme ich gar kein BAföG.“

Falsch. Auch im Elternhaus kann BAföG gezahlt werden. Der Unterkunftsbedarf ist lediglich niedriger.

„Wenn ich ausziehe, bekomme ich automatisch 321 Euro mehr ausgezahlt.“

Nicht zwingend. Der Bedarf steigt um 321 Euro, aber Einkommen und Vermögen können die tatsächliche Auszahlung beeinflussen.

„Elternunabhängiges BAföG bedeutet automatisch 380 Euro Wohnpauschale.“

Falsch. Auch bei elternunabhängigem BAföG zählt die tatsächliche BAföG-rechtliche Wohnsituation.

Häufige Fragen zu BAföG bei den Eltern

Wie viel BAföG bekommt man bei den Eltern?

Für Hochschulstudierende beträgt der Bedarf ohne Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge 534 Euro monatlich.

Wie hoch ist die Wohnpauschale bei den Eltern?

Der gesetzliche Unterkunftsbedarf beträgt 59 Euro pro Monat.

Wie hoch kann BAföG mit Krankenversicherung sein?

Mit den regulären Kranken- und Pflegeversicherungszuschlägen kann der Bedarf 671 Euro pro Monat betragen.

Zählt eine Wohnung meiner Eltern als eigene Wohnung?

BAföG-rechtlich nicht unbedingt. Gehört der bewohnte Raum deinen Eltern, giltst du nach § 13 Absatz 3a grundsätzlich als bei den Eltern wohnend.

Bekomme ich nach dem Auszug mehr BAföG?

Der Unterkunftsbedarf erhöht sich grundsätzlich von 59 auf 380 Euro. Dadurch steigt der Bedarf um 321 Euro monatlich.

Muss ich allein wohnen, um 380 Euro Unterkunftsbedarf zu bekommen?

Nein. Auch WG, Wohnheim oder Untermiete können als Wohnen außerhalb des Elternhauses gelten.

Fazit: Wohnen bei den Eltern senkt vor allem den Unterkunftsbedarf

Wenn du 2026 bei deinen Eltern wohnst, setzt sich dein Bedarf als Hochschulstudent grundsätzlich so zusammen:

  • 475 Euro Grundbedarf
  • 59 Euro Unterkunft

Das ergibt:

534 Euro

Mit regulären Kranken- und Pflegeversicherungszuschlägen können daraus:

671 Euro

werden.

In bestimmten Versicherungsfällen sind bis zu:

767 Euro

Bedarf möglich.

Der wichtigste Unterschied zu einer eigenen Wohnung ist der Unterkunftsbedarf:

  • bei Eltern: 59 Euro
  • außerhalb: 380 Euro

Ein Auszug erhöht den BAföG-Bedarf um 321 Euro, bedeutet aber nicht automatisch, dass sich ein eigener Haushalt finanziell besser rechnet.

Vergleiche deshalb immer den höheren BAföG-Bedarf mit deinen tatsächlichen Miet- und Nebenkosten.

Nächster Schritt

Offizielle Quellen

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 13 Bedarf für Studierende:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__13.html

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__13a.html

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 14b Kinderbetreuungszuschlag:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__14b.html

  • Deutsches Studierendenwerk – BAföG-Bedarfssätze für Studierende:

https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/userupload/BAfoeGBedarfssaetzebis2026.pdf

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