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BAföG und Werkstudentenjob: Wie viel darf man verdienen?
BAföG und Werkstudentenjob 2026: Erfahre, wie viel du verdienen darfst, wie der Bewilligungszeitraum zählt und warum 20-Stunden-Regel und BAföG-Einkommensgrenze nicht dasselbe sind.

Ein Werkstudentenjob und BAföG lassen sich grundsätzlich kombinieren.
Die wichtigste Zahl für 2026 lautet:
603 Euro brutto pro Monat
Bis zu diesem Betrag kann Einkommen aus einer normalen abhängigen Beschäftigung bei einem typischen zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum grundsätzlich ohne Kürzung des BAföG bleiben.
Das Deutsche Studierendenwerk nennt 603 Euro brutto monatlich ausdrücklich als anrechnungsfreien Betrag für 2026.
Wichtig ist aber:
Die 603-Euro-Grenze ist keine spezielle Werkstudentengrenze.
Sie ergibt sich aus den BAföG-Einkommensregeln und der 2026 geltenden Minijobgrenze.
Ein Werkstudent kann deutlich mehr als 603 Euro verdienen. Dann kann das BAföG jedoch entsprechend sinken.
Werkstudentenstatus und BAföG sind zwei verschiedene Systeme
Viele Studierende verwechseln zwei Regeln:
BAföG-Einkommensanrechnung
Hier geht es darum, wie viel eigenes Einkommen auf deinen BAföG-Bedarf angerechnet wird.
Werkstudentenregelung in der Sozialversicherung
Hier geht es darum, ob dein Studium oder deine Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich im Vordergrund steht.
Die bekannte:
20-Stunden-Regel
gehört deshalb nicht direkt zum BAföG.
Sie betrifft in erster Linie deinen sozialversicherungsrechtlichen Werkstudentenstatus.
Wie viel darf ich 2026 verdienen, ohne dass BAföG gekürzt wird?
Für 2026 gilt bei einem normalen Arbeitnehmerjob als praktische Orientierung:
603 Euro brutto monatlich
beziehungsweise bei zwölf Monaten:
7.236 Euro brutto im Bewilligungszeitraum.
Dieser Betrag entspricht der 2026 geltenden monatlichen Minijobgrenze.
Das Deutsche Studierendenwerk bestätigt, dass BAföG unverändert bleiben kann, wenn Studierende höchstens 603 Euro brutto monatlich verdienen.
Dabei wird jedoch nicht zwingend jeder einzelne Monat isoliert betrachtet.
Entscheidend ist der Bewilligungszeitraum
§ 22 BAföG legt fest:
Für das eigene Einkommen des Studierenden sind grundsätzlich die Einkommensverhältnisse im:
Bewilligungszeitraum
maßgeblich.
Ein Bewilligungszeitraum dauert häufig zwölf Monate.
Das gesamte anrechenbare Einkommen wird nach § 22 Absatz 2 durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt.
Dadurch entsteht ein monatlicher Durchschnitt.
Deshalb kann ein höheres Einkommen in einzelnen Monaten unter Umständen durch niedrigere Einnahmen in anderen Monaten ausgeglichen werden.
Beispiel: In den Semesterferien mehr verdienen
Angenommen, dein Bewilligungszeitraum umfasst zwölf Monate.
Du arbeitest während des Semesters wenig und verdienst in den Semesterferien deutlich mehr.
Wenn dein gesamtes relevante Einkommen über den vollständigen Bewilligungszeitraum innerhalb des anrechnungsfreien Rahmens bleibt, muss ein einzelner stärkerer Monat nicht automatisch zu einer BAföG-Kürzung führen.
Bei einem zwölfmonatigen Zeitraum ist deshalb häufig die Jahresorientierung von:
7.236 Euro brutto
praktischer als eine starre Betrachtung jedes einzelnen Monats.
Was passiert, wenn ich mehr als 603 Euro monatlich verdiene?
Dann entfällt BAföG nicht automatisch vollständig.
Stattdessen wird der Teil des Einkommens, der nach den BAföG-Regeln anrechenbar bleibt, auf deinen Bedarf angerechnet.
Das bedeutet:
Mehr Einkommen kann zu weniger BAföG führen.
Wie stark die Kürzung ausfällt, hängt unter anderem ab von:
- Höhe deines Einkommens,
- Dauer des Bewilligungszeitraums,
- Beschäftigungsart,
- Werbungskosten,
- Sozialpauschalen,
- zusätzlichen Freibeträgen.
Ein Werkstudentenjob mit 900 oder 1.200 Euro Monatsverdienst bedeutet deshalb nicht automatisch „kein BAföG“.
Warum steht im Gesetz 353 Euro und trotzdem gelten 2026 höhere Werte?
§ 23 Absatz 1 BAföG enthält im Gesetzestext noch einen Grundbetrag von 353 Euro.
§ 23 Absatz 6 sieht jedoch vor, dass dieser Freibetrag regelmäßig angepasst und durch das zuständige Bundesministerium bekannt gemacht wird.
Für 2026 gilt aufgrund dieser Anpassung ein höherer Freibetrag.
In der praktischen Arbeitnehmerberechnung führen dieser Freibetrag sowie Werbungskosten- und Sozialpauschalen dazu, dass eine geringfügige Beschäftigung bis zur 2026 geltenden Minijobgrenze von:
603 Euro brutto monatlich
BAföG-neutral bleiben kann.
Welche Rolle spielen Werbungskosten?
Bei Arbeitnehmern werden nicht einfach sämtliche Bruttoeinnahmen unmittelbar angerechnet.
Bei der Einkommensberechnung können unter anderem Werbungskosten berücksichtigt werden.
§ 22 BAföG verweist ausdrücklich auf die Werbungskostenpauschale nach § 9a Einkommensteuergesetz.
Bei einem zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum wird grundsätzlich der entsprechende Jahrespauschbetrag berücksichtigt.
Das ist einer der Gründe, warum die praktische Bruttogrenze höher liegt als der reine Freibetrag aus § 23.
Welche Rolle spielt die Sozialpauschale?
Zusätzlich berücksichtigt § 21 BAföG pauschale Abzüge für Sozialaufwendungen.
Für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sieht § 21 Absatz 2 grundsätzlich eine Sozialpauschale von:
22,3 Prozent
bis zum gesetzlichen Höchstbetrag vor.
Welche Pauschale konkret anzuwenden ist, hängt von deinem sozialversicherungsrechtlichen Status ab.
Deshalb ist eine einfache Rechnung:
Bruttoverdienst minus 603 Euro = BAföG-Kürzung
nicht immer exakt.
Darf ein Werkstudent mehr als 20 Stunden arbeiten?
Während der Vorlesungszeit gilt sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich:
maximal 20 Stunden pro Woche
als zentrale Orientierung für den Werkstudentenstatus.
Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass der Werkstudentenstatus bei regelmäßiger Überschreitung dieser Grenze entfallen kann.
Es gibt aber Ausnahmen, beispielsweise:
- in der vorlesungsfreien Zeit,
- bei bestimmten Abend-, Nacht- oder Wochenendbeschäftigungen,
- bei zeitlich begrenzten Überschreitungen.
Diese 20-Stunden-Regel sagt jedoch nicht, wie viel Einkommen beim BAföG angerechnet wird.
Kann ich 20 Stunden arbeiten und trotzdem zu viel für BAföG verdienen?
Ja.
Die Arbeitszeit und die BAföG-Einkommensgrenze sind voneinander unabhängig.
Beispiel:
Du arbeitest 15 Stunden pro Woche als Werkstudent und verdienst wegen eines hohen Stundenlohns deutlich mehr als 603 Euro monatlich.
Sozialversicherungsrechtlich kannst du weiterhin Werkstudent sein.
BAföG-rechtlich kann das höhere Einkommen trotzdem teilweise angerechnet werden.
Umgekehrt kann eine geringe Wochenarbeitszeit also nicht garantieren, dass dein BAföG unverändert bleibt.
Kann zu viel Arbeit auch die BAföG-Förderfähigkeit gefährden?
BAföG setzt grundsätzlich voraus, dass deine Ausbildung deine Arbeitskraft im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt.
Ein normaler Nebenjob oder Werkstudentenjob schließt BAföG nicht aus.
Wenn deine Erwerbstätigkeit aber faktisch so umfangreich wird, dass nicht mehr das Studium, sondern die Arbeit im Mittelpunkt steht, können zusätzliche Fragen entstehen.
Besonders problematisch ist ein offizielles Teilzeitstudium, denn reguläre Teilzeitstudiengänge sind grundsätzlich nicht BAföG-förderfähig.
Was gilt für Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Sonderzahlungen aus dem Werkstudentenjob können zum BAföG-relevanten Einkommen gehören.
Dazu können zählen:
- Weihnachtsgeld,
- Urlaubsgeld,
- Bonuszahlungen,
- Prämien.
Für die BAföG-Berechnung zählt grundsätzlich das Einkommen im Bewilligungszeitraum.
Eine einmalige Sonderzahlung kann deshalb den Durchschnitt des gesamten Bewilligungszeitraums erhöhen.
Wenn dein Arbeitgeber solche Zahlungen vorsieht, solltest du sie bei deiner Einkommensprognose berücksichtigen.
Was passiert bei einer Gehaltserhöhung?
Steigt dein Werkstudentengehalt während des Bewilligungszeitraums, solltest du das BAföG-Amt informieren.
Das gilt insbesondere, wenn deine ursprüngliche Einkommensprognose dadurch deutlich überschritten wird.
Am Ende kann das Amt dein tatsächliches Einkommen mit den Angaben im Antrag abgleichen.
Wurde zu wenig Einkommen berücksichtigt, kann eine:
BAföG-Rückforderung
entstehen.
Deshalb ist es besser, Änderungen frühzeitig mitzuteilen.
Muss ich einen Werkstudentenjob im BAföG-Antrag angeben?
Ja.
Du musst eigenes Einkommen vollständig angeben.
Typische Nachweise sind:
- Arbeitsvertrag,
- Angaben zum Stundenlohn,
- vereinbarte Wochenstunden,
- Gehaltsabrechnungen,
- Angaben zu Sonderzahlungen.
Wenn der Job erst nach der Antragstellung beginnt, solltest du ihn nachmelden.
Was gilt bei mehreren Nebenjobs?
Mehrere Beschäftigungen werden nicht jeweils mit einer eigenen BAföG-Freigrenze betrachtet.
Entscheidend ist grundsätzlich dein gesamtes relevantes Einkommen im Bewilligungszeitraum.
Beispiel:
- Werkstudentenjob,
- zusätzlicher Minijob,
- kurzfristiger Ferienjob.
Die Einnahmen können BAföG-rechtlich zusammenwirken.
Die 603-Euro-Orientierung ist daher nicht „pro Arbeitgeber“ zu verstehen.
Werkstudentenjob und Kind
Studierende mit Kind können zusätzliche Einkommensfreibeträge haben.
§ 23 BAföG sieht grundsätzlich zusätzlich:
770 Euro monatlich je Kind
als Freibetrag vor, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dadurch kann ein höheres eigenes Einkommen anrechnungsfrei bleiben.
Zusätzlich kann ein Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro monatlich je berücksichtigungsfähigem eigenen Kind hinzukommen.
Was ist mit Pflichtpraktikumsvergütung?
Eine Vergütung aus einem Pflichtpraktikum darf nicht mit normalem Werkstudenteneinkommen verwechselt werden.
§ 23 Absatz 3 BAföG bestimmt:
Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis wird abweichend von den normalen Freibeträgen voll angerechnet.
Das gilt insbesondere für förderfähige Pflichtpraktika.
Wer parallel zum Studium ein Pflichtpraktikum macht, sollte daher nicht mit der normalen 603-Euro-Regel rechnen.
Was ist mit selbstständiger Tätigkeit?
Auch selbstständige oder freiberufliche Einnahmen können auf BAföG angerechnet werden.
Die Berechnung unterscheidet sich jedoch von einem normalen Arbeitnehmerjob.
Relevant ist nicht einfach der Umsatz, sondern das nach BAföG-Regeln ermittelte Einkommen.
Wer beispielsweise neben dem Studium:
- Nachhilfe selbstständig anbietet,
- als Freelancer arbeitet,
- Online-Dienstleistungen verkauft,
sollte Einnahmen und Betriebsausgaben sauber dokumentieren.
Kann ich meine Arbeitszeit in den Semesterferien erhöhen?
Ja.
Sozialversicherungsrechtlich können Werkstudierende in der vorlesungsfreien Zeit grundsätzlich mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne automatisch den Werkstudentenstatus zu verlieren.
BAföG-rechtlich ist aber weiterhin das erzielte Einkommen relevant.
Mehr Arbeitsstunden in den Semesterferien können daher:
- sozialversicherungsrechtlich zulässig,
- aber BAföG-rechtlich einkommenswirksam
sein.
Die beiden Systeme müssen getrennt betrachtet werden.
Checkliste: BAföG und Werkstudentenjob
- Bewilligungszeitraum im BAföG-Bescheid prüfen.
- gesamtes Bruttoeinkommen für diesen Zeitraum prognostizieren.
- 2026 die 603-Euro-Monatsorientierung beachten.
- bei zwölf Monaten mit 7.236 Euro Gesamtverdienst kalkulieren.
- Sonderzahlungen einrechnen.
- mehrere Jobs zusammen betrachten.
- Gehaltserhöhungen dem Amt melden.
- Pflichtpraktikum getrennt behandeln.
- 20-Stunden-Regel nicht mit der BAföG-Einkommensgrenze verwechseln.
- tatsächliches Einkommen mit dem BAföG-Bescheid abgleichen.
Häufige Fehler
„Werkstudenten dürfen höchstens 603 Euro verdienen.“
Falsch. Du kannst mehr verdienen. Dann kann lediglich dein BAföG sinken.
„20 Stunden pro Woche sind die BAföG-Grenze.“
Nein. Die 20-Stunden-Regel gehört hauptsächlich zum Sozialversicherungsrecht.
„Jeder Monat muss unter 603 Euro bleiben.“
Nicht zwingend. Für BAföG zählt grundsätzlich das Einkommen im gesamten Bewilligungszeitraum und daraus der monatliche Durchschnitt.
„603 Euro gelten pro Job.“
Nein. Maßgeblich ist dein gesamtes relevantes Einkommen.
„Pflichtpraktikumsvergütung hat dieselbe Freigrenze.“
Nein. Für Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis gilt § 23 Absatz 3.
Häufige Fragen
Wie viel darf ein Werkstudent 2026 verdienen, ohne BAföG zu verlieren?
Als praktische Orientierung können bei normaler abhängiger Beschäftigung bis zu 603 Euro brutto monatlich BAföG-neutral bleiben.
Wie viel sind das bei zwölf Monaten?
603 Euro × 12 Monate = 7.236 Euro brutto.
Wird BAföG sofort gestrichen, wenn ich mehr verdiene?
Nein. Höheres anrechenbares Einkommen reduziert grundsätzlich den Förderbetrag. Ein vollständiger Wegfall hängt von der konkreten Berechnung ab.
Zählt jeder Monat einzeln?
Grundsätzlich zählt das Einkommen des gesamten Bewilligungszeitraums. Dieses wird auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt.
Darf ich als Werkstudent mehr als 20 Stunden arbeiten?
Während der Vorlesungszeit grundsätzlich nur im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Ausnahmen. Die 20-Stunden-Regel betrifft jedoch nicht unmittelbar die BAföG-Einkommensberechnung.
Muss ich meinen Werkstudentenjob melden?
Ja. Eigenes Einkommen und relevante Änderungen müssen gegenüber dem BAföG-Amt angegeben werden.
Fazit: 603 Euro sind 2026 die wichtigste BAföG-Orientierung
Ein Werkstudentenjob und BAföG lassen sich gut kombinieren.
Für 2026 gilt als praktische Grenze bei normaler abhängiger Beschäftigung:
603 Euro brutto pro Monat
beziehungsweise bei einem zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum:
7.236 Euro brutto.
Verdienst du mehr, endet BAföG nicht automatisch. Das anrechenbare Einkommen kann jedoch den Förderbetrag reduzieren.
Entscheidend ist nicht nur dein Monatslohn, sondern dein Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum.
Und: Die 20-Stunden-Regel für Werkstudierende ist eine sozialversicherungsrechtliche Regel – keine BAföG-Einkommensgrenze.
Nächster Schritt
- BAföG und Minijob
- BAföG und Ferienjob
- BAföG Freibeträge
- BAföG Einkommen überschritten
- BAföG und Pflichtpraktikum
Offizielle Quellen
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 22 Berechnungszeitraum für eigenes Einkommen:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__22.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 23 Freibeträge:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__23.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 21 Einkommensberechnung und Sozialpauschalen:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__21.html
- Deutsches Studierendenwerk – FAQ BAföG, Stand Januar 2026:
https://www.studierendenwerke.de/fileadmin/userupload/FAQBAfoeG_01-2026.pdf
- Bundesagentur für Arbeit – Jobben neben dem Studium:
https://web.arbeitsagentur.de/bildung/studium/jobben-neben-dem-studium
- Minijob-Zentrale – Geringfügigkeitsgrenze 2026:
https://www.minijob-zentrale.de/
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