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Urlaub in der Ausbildung: Wie viele Tage stehen dir zu?
Urlaub in der Ausbildung: Mindesturlaub für volljährige und minderjährige Azubis, Berechnung bei Teilzeit, Berufsschule, Krankheit und Resturlaub verständlich erklärt.

Auch als Azubi hast du Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie viele Urlaubstage dir zustehen, hängt vor allem von deinem Alter zu Beginn des Kalenderjahres, der Verteilung deiner Arbeitstage und den Regelungen in deinem Ausbildungsvertrag ab.
Für volljährige Auszubildende gilt grundsätzlich das Bundesurlaubsgesetz. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die höheren Mindestwerte des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Ein Tarifvertrag oder dein Vertrag kann außerdem mehr Urlaub vorsehen.
Wichtig: Urlaub darfst du grundsätzlich erst antreten, wenn er genehmigt wurde. Berufsschule ist kein Urlaubstag und darf nicht einfach durch eine Urlaubsbuchung ausfallen.
Wie viel Urlaub haben Azubis?
Der gesetzliche Mindesturlaub wird häufig in Werktagen angegeben. Als Werktage gelten grundsätzlich Montag bis Samstag. Bei einer üblichen Fünf-Tage-Woche muss der Anspruch deshalb in Arbeitstage umgerechnet werden.
Für volljährige Azubis beträgt der gesetzliche Mindesturlaub mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr. Das entspricht bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche rechnerisch mindestens 20 Arbeitstagen.
Das ist nur der gesetzliche Mindestwert. In vielen Ausbildungsverträgen und Tarifverträgen stehen mehr Urlaubstage.
Werktage und Arbeitstage
Ein Werktag ist im Urlaubsrecht grundsätzlich jeder Kalendertag außer Sonntag und gesetzlichen Feiertagen. Ein Arbeitstag ist dagegen ein Tag, an dem du nach deinem Arbeitsplan tatsächlich arbeiten würdest.
Arbeitest du regelmäßig an fünf Tagen pro Woche, werden sechs Werktage gesetzlicher Mindesturlaub in fünf Arbeitstage umgerechnet. Bei einer Vier-Tage-Woche ist der Anspruch entsprechend an vier regelmäßige Arbeitstage anzupassen.
Minderjährige und volljährige Azubis
Bei Jugendlichen richtet sich der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Alter zu Beginn des Kalenderjahres. Es kommt also nicht darauf an, ob du während des Jahres Geburtstag hast.
Mindesturlaub für Jugendliche
- unter 16 Jahre zu Jahresbeginn: mindestens 30 Werktage,
- unter 17 Jahre zu Jahresbeginn: mindestens 27 Werktage,
- unter 18 Jahre zu Jahresbeginn: mindestens 25 Werktage.
Diese Werte gelten als gesetzliche Mindestwerte nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Arbeitest du nicht an sechs Tagen pro Woche, müssen sie auf deine regelmäßigen Arbeitstage umgerechnet werden.
Was gilt bei einem Geburtstag im laufenden Jahr?
Wirst du im Laufe des Jahres 18, bleibt für dieses Kalenderjahr grundsätzlich die Altersstufe maßgeblich, die zu Jahresbeginn galt. Ab dem folgenden Kalenderjahr gilt für dich als Volljähriger mindestens der Anspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz. Ein Tarifvertrag oder dein Ausbildungsvertrag kann eine günstigere Regelung enthalten.
Urlaub in den Berufsschulferien
Jugendlichen soll der Urlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz möglichst in den Berufsschulferien gegeben werden. Wird während eines Urlaubszeitraums an einem Tag Berufsschulunterricht besucht, ist für diesen Berufsschultag grundsätzlich ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.
Diese besondere Regel gilt für Jugendliche. Für alle Azubis gilt unabhängig vom Alter: Ein genehmigter Urlaub befreit nicht automatisch von der Berufsschulpflicht, wenn an einem Tag weiterhin Unterricht stattfindet.
Urlaub im Ausbildungsvertrag und Tarifvertrag
Die Anzahl deiner Urlaubstage muss im Ausbildungsvertrag nachvollziehbar geregelt sein. Prüfe außerdem, ob ein Tarifvertrag gilt oder eine betriebliche Regelung zusätzliche Urlaubstage vorsieht.
Mehr Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben
Der gesetzliche Mindesturlaub ist nur die Untergrenze. Ein Vertrag kann beispielsweise 25, 28 oder 30 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche vorsehen. Entscheidend ist, welche Einheit verwendet wird: Werktage und Arbeitstage dürfen nicht verwechselt werden.
Tarifliche Regelungen können für dich günstiger sein als der gesetzliche Mindesturlaub. Wenn dein Vertrag auf einen Tarifvertrag verweist, lies die Urlaubsregelung dort ebenfalls nach.
Wo steht mein Urlaubsanspruch?
Schau im Vertrag nach Begriffen wie „Erholungsurlaub“, „Urlaubstage“, „Werktage“ oder „Arbeitstage“. Bei Fragen helfen die Personalabteilung, der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder die zuständige IHK beziehungsweise HWK.
Urlaubstage richtig berechnen
Für die Berechnung ist entscheidend, an wie vielen Tagen pro Woche du regelmäßig arbeitest. Die Urlaubstage werden nicht danach gezählt, wie viele Stunden du an einem einzelnen Tag arbeitest, sondern wie viele Arbeitstage durch den Urlaub ausfallen.
Fünf-Tage-Woche
Bei einer Fünf-Tage-Woche entsprechen 24 Werktage dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen. Ein Urlaubstag wird für jeden regulären Arbeitstag abgezogen, an dem du wegen Urlaub nicht arbeitest.
Sechs-Tage-Woche
Bei einer Sechs-Tage-Woche entsprechen 24 Werktage 24 Urlaubstagen. Samstage können dann reguläre Arbeitstage sein und werden bei Urlaub mitgerechnet, wenn du an diesem Tag normalerweise arbeiten würdest.
Vier-Tage-Woche oder unregelmäßiger Dienstplan
Bei einer Vier-Tage-Woche wird der Anspruch anteilig auf vier Arbeitstage pro Woche umgerechnet. Bei wechselnden Diensten muss die Berechnung den durchschnittlichen Arbeitstagen und dem geltenden Vertrag entsprechen. Lass dir die Rechnung erklären, wenn auf deinem Urlaubskonto unerwartet viele oder wenige Tage abgezogen werden.
Ein einzelner langer Arbeitstag führt nicht automatisch zu einem zusätzlichen Urlaubstag. Entscheidend ist der Arbeitstag, der durch den Urlaub ausfällt.
Teilzeitausbildung und Urlaub
Bei einer Teilzeitausbildung wird die tägliche Ausbildungszeit verkürzt. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass der Urlaubsanspruch sinkt.
Entscheidend ist vor allem, an wie vielen Tagen pro Woche du regelmäßig eingesetzt wirst. Arbeitest du beispielsweise an fünf Tagen mit kürzeren täglichen Stunden, kann der Anspruch in Arbeitstagen grundsätzlich dem einer Vollzeitkraft an fünf Tagen entsprechen. Arbeitest du nur an weniger Wochentagen, wird der Anspruch entsprechend umgerechnet.
Die Regelung zur Teilzeitausbildung und die Urlaubstage sollten deshalb gemeinsam mit dem Vertrag und dem tatsächlichen Einsatzplan geprüft werden.
Erstes Ausbildungsjahr und Teilurlaub
In den ersten sechs Monaten entsteht nach dem Bundesurlaubsgesetz grundsätzlich noch nicht der volle Jahresurlaubsanspruch. Das bedeutet aber nicht, dass du in dieser Zeit überhaupt keinen Urlaub nehmen darfst.
Wartezeit und Teilurlaub
Für jeden vollständig geleisteten Monat kann anteiliger Urlaub entstehen. Nach erfüllter Wartezeit besteht grundsätzlich der volle Urlaubsanspruch für das betreffende Kalenderjahr, soweit der Vertrag oder der Beginn des Ausbildungsverhältnisses nichts anderes ergibt.
Beginnt deine Ausbildung beispielsweise im September, wird der Anspruch im ersten Kalenderjahr regelmäßig anteilig berechnet. Die genaue Zahl hängt vom Vertragsurlaub, der Arbeitstageverteilung und den vollständig erfüllten Monaten ab.
Urlaub in der Probezeit
Auch in der Probezeit kann Urlaub grundsätzlich beantragt und gewährt werden. Der Betrieb muss deinen Urlaubswunsch unter den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigen. Ob du bereits den vollen Jahresanspruch oder nur Teilurlaub nutzen kannst, hängt von Wartezeit und Anspruch im jeweiligen Kalenderjahr ab.
Urlaub beantragen und genehmigen lassen
Beantrage deinen Urlaub möglichst früh und in der Form, die im Betrieb vorgesehen ist. Nenne den gewünschten Zeitraum eindeutig und warte auf die Genehmigung, bevor du eine Reise verbindlich buchst.
Darf ich Urlaub selbst festlegen?
Nein. Du darfst einen Wunsch äußern, aber nicht eigenmächtig zu Hause bleiben. Urlaub gilt erst als genehmigt, wenn der Betrieb ihn bestätigt hat. Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt kann arbeitsrechtliche Folgen haben.
Wann darf der Betrieb Urlaub ablehnen?
Die Urlaubswünsche der Beschäftigten sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Eine Ablehnung kann aber gerechtfertigt sein, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen oder andere Urlaubswünsche aus sozialen Gründen Vorrang haben. Eine pauschale Ablehnung jedes Urlaubs ohne nachvollziehbare Begründung ist nicht der normale Regelfall.
Wenn dein Wunsch abgelehnt wird, frage nach einem alternativen Zeitraum und halte die Absprache fest. Bei wiederholten Problemen können Betriebsrat, JAV oder die zuständige Kammer vermitteln.
Berufsschule und Urlaubsplanung
Berufsschule gehört zur Ausbildung. Urlaub kann deshalb nicht dazu genutzt werden, einen feststehenden Berufsschultag ohne Abstimmung ausfallen zu lassen.
Berufsschule ist kein Urlaubstag
Prüfe vor dem Urlaubsantrag deinen Stundenplan. Liegt während des gewünschten Zeitraums Unterricht, muss geklärt werden, ob tatsächlich Berufsschulferien sind oder ob du am Unterricht teilnehmen musst. Ein Urlaubstag wird nicht automatisch zu einem Berufsschultag.
Sommerferien und Berufsschule
Die Sommerferien der allgemeinbildenden Schulen sind nicht automatisch identisch mit den Ferien der Berufsschule. Maßgeblich ist der Ferienkalender deiner Berufsschule. Besonders bei minderjährigen Azubis soll der Urlaub grundsätzlich in den Berufsschulferien liegen.
Bei Blockunterricht solltest du Urlaub frühzeitig mit Betrieb und Berufsschule abgleichen. So vermeidest du, dass Urlaubstage falsch eingetragen werden oder Unterricht versäumt wird.
Betriebsferien und Urlaubssperre
Ein Betrieb kann für bestimmte Zeiträume Betriebsferien festlegen. Das darf aber nicht dazu führen, dass dir praktisch der gesamte Jahresurlaub einseitig entzogen wird. Die Planung muss die gesetzlichen Grenzen, betriebliche Beteiligungsrechte und deine Ausbildung berücksichtigen.
Betriebsferien
Informiere dich frühzeitig, ob der Betrieb über Weihnachten, im Sommer oder zu anderen Zeiten geschlossen ist und ob dafür Urlaubstage eingeplant werden. Prüfe, ob Berufsschule, Prüfungen oder andere Ausbildungsmaßnahmen betroffen sind.
Urlaubssperre
Eine zeitweise Urlaubssperre kann bei dringenden betrieblichen Gründen zulässig sein. Sie sollte aber sachlich begründet und zeitlich nachvollziehbar sein. Eine pauschale Sperre für die gesamte Ausbildungszeit wäre mit dem Erholungszweck des Urlaubs nicht vereinbar.
Krankheit während des Urlaubs
Wirst du während des Urlaubs krank und weist du die Arbeitsunfähigkeit ärztlich nach, werden die betroffenen Krankheitstage grundsätzlich nicht auf den Urlaub angerechnet. Melde dich trotzdem sofort nach den betrieblichen Regeln krank und reiche den erforderlichen Nachweis ein.
Der Urlaub verlängert sich nicht automatisch
Krankheitstage werden nicht automatisch an das Ende des genehmigten Urlaubs angehängt. Für die zusätzlichen Tage brauchst du eine neue Genehmigung. Kehre nach dem genehmigten Zeitraum zurück, sofern du nicht weiterhin arbeitsunfähig bist.
Bei einer Erkrankung im Ausland können zusätzliche Anforderungen an die ärztliche Bescheinigung gelten. Informiere den Betrieb deshalb besonders schnell und beachte die internen Meldewege.
Resturlaub und Ausbildungsende
Urlaub soll grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung in das nächste Jahr ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Übertragener Urlaub muss regelmäßig bis zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres genommen werden, sofern keine besondere Regelung oder ein Sonderfall greift.
Verfällt Resturlaub automatisch?
Resturlaub verfällt nicht in jedem Fall automatisch am 31. Dezember. Der Betrieb muss Beschäftigte grundsätzlich rechtzeitig und konkret über den verbleibenden Urlaub und einen möglichen Verfall informieren. Trotzdem solltest du deinen Urlaubsstand selbst kontrollieren und Urlaub frühzeitig beantragen.
Bei längerer Krankheit und bei tariflichen oder vertraglichen Zusatzansprüchen können besondere Regeln gelten. Die genaue Situation sollte bei Unsicherheit fachkundig geprüft werden.
Resturlaub am Ende der Ausbildung
Endet die Ausbildung, sollte offener Urlaub möglichst noch während des Ausbildungsverhältnisses genommen werden. Ist das wegen des Endtermins oder dringender Gründe nicht möglich, kann eine Abgeltung in Betracht kommen. Eine Auszahlung während eines laufenden Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses ersetzt den Erholungsurlaub grundsätzlich nicht.
Wenn du nach der Ausbildung übernommen wirst, müssen Urlaubsansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis und dem anschließenden Arbeitsverhältnis sauber dokumentiert und abgestimmt werden.
Sonderfälle beim Urlaub
Feiertage und Urlaubstage
Gesetzliche Feiertage werden nicht als Urlaubstage abgezogen, wenn du an diesem Tag ohnehin nicht arbeiten müsstest. Bei wechselnden Einsatzplänen ist entscheidend, ob der Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt.
Nebenjob während des Urlaubs
Erholungsurlaub soll der Erholung dienen. Eine Tätigkeit in einem Nebenjob ist deshalb nicht automatisch unproblematisch. Sie darf dem Erholungszweck nicht widersprechen und muss außerdem mit Arbeitszeit-, Vertrags- und gegebenenfalls Genehmigungsregeln vereinbar sein.
Sonderurlaub und Bildungsurlaub
Sonderurlaub ist etwas anderes als bezahlter Erholungsurlaub. Ob ein Anspruch besteht, kann sich aus Gesetz, Tarifvertrag, Vertrag oder einer betrieblichen Regelung ergeben.
Bildungsurlaub ist in Deutschland teilweise landesrechtlich geregelt. Ob und unter welchen Voraussetzungen Auszubildende ihn nutzen können, hängt daher vom Bundesland, der Veranstaltung und der Ausbildungsform ab. Informiere dich bei der zuständigen Stelle, statt Bildungsurlaub automatisch mit Erholungsurlaub gleichzusetzen.
Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage hat ein Azubi?
Volljährige Azubis haben gesetzlich mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Minderjährige haben je nach Alter zu Jahresbeginn mindestens 25, 27 oder 30 Werktage. Vertrag und Tarifvertrag können mehr Urlaub vorsehen.
Habe ich in der Probezeit Urlaub?
Ja, Urlaub kann auch in der Probezeit beantragt und genehmigt werden. In den ersten sechs Monaten entsteht aber grundsätzlich noch nicht der volle Jahresanspruch. Prüfe den anteiligen Anspruch und die betriebliche Planung.
Darf der Betrieb meinen Urlaub ablehnen?
Der Betrieb muss Urlaubswünsche grundsätzlich berücksichtigen. Eine Ablehnung kann bei dringenden betrieblichen Gründen oder vorrangigen sozialen Interessen anderer Beschäftigter möglich sein. Bitte gegebenenfalls um einen nachvollziehbaren Alternativtermin.
Muss ich für Berufsschule Urlaub nehmen?
Nein. Berufsschule ist Bestandteil der Ausbildung und kein Erholungsurlaub. Prüfe aber, ob während des gewünschten Urlaubs tatsächlich Unterricht stattfindet oder Berufsschulferien sind.
Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?
Mit ärztlichem Nachweis werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich nicht auf den Urlaub angerechnet. Du musst den Betrieb trotzdem unverzüglich informieren. Die ausgefallenen Urlaubstage musst du später neu beantragen.
Verfällt Resturlaub am Jahresende?
Urlaub soll grundsätzlich im laufenden Jahr genommen werden. Eine Übertragung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Betrieb muss außerdem rechtzeitig auf verbleibenden Urlaub und einen möglichen Verfall hinweisen. Kontrolliere deinen Urlaubsstand trotzdem selbst.
Kann ich mir Urlaub auszahlen lassen?
Während des laufenden Ausbildungsverhältnisses soll Urlaub genommen werden und kann grundsätzlich nicht einfach ausgezahlt werden. Wenn das Ausbildungsverhältnis endet und Urlaub nicht mehr gewährt werden kann, kann eine Abgeltung in Betracht kommen.
Rechtliche Grundlagen und Quellen
Die gesetzlichen Mindestwerte für volljährige Azubis ergeben sich aus § 3 Bundesurlaubsgesetz. Regeln zur Wartezeit, zum Teilurlaub, zur zeitlichen Festlegung und zur Übertragung stehen insbesondere in § 4 BUrlG, § 5 BUrlG und § 7 BUrlG. Bei Krankheit während des Urlaubs ist § 9 BUrlG relevant.
Für minderjährige Auszubildende gelten die besonderen Mindestwerte und die Berufsschulferien-Regelung aus § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt ebenfalls, welche Angaben zum Urlaub im Ausbildungsvertrag stehen. Die konkrete Berechnung kann zusätzlich von Tarifvertrag, Vertrag, Arbeitstageverteilung und Ausbildungsbeginn abhängen.
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Wenn du während des Urlaubs krank wirst, lies auch die Hinweise zur Krankmeldung in der Ausbildung. Bei einem geplanten Betriebswechsel oder einer Beendigung der Ausbildung können außerdem die Beiträge zu Ausbildung wechseln und Kündigung in der Ausbildung weiterhelfen.
Fazit: Urlaub gehört zur Ausbildung dazu
Als Azubi hast du Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die genaue Zahl hängt bei Volljährigen vom gesetzlichen Mindesturlaub, bei Minderjährigen zusätzlich vom Alter zu Beginn des Kalenderjahres ab. Vertrag und Tarifvertrag können die Mindestwerte verbessern.
Plane Urlaub frühzeitig, prüfe die Berufsschultermine und trete ihn erst nach der Genehmigung an. Kontrolliere außerdem deinen Urlaubsstand und kläre Krankheitstage, Resturlaub und Ausbildungsende rechtzeitig.
Urlaub ist kein Bonus, sondern ein gesetzlicher Bestandteil deines Ausbildungsverhältnisses. Er soll dir Erholung ermöglichen, damit du deine Ausbildung zuverlässig und gesund absolvieren kannst.
