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Ausbildungsvertrag: Inhalte, Rechte und wichtige Punkte

Ausbildungsvertrag prüfen: Inhalte, Vergütung, Probezeit, Urlaub, Kündigung und Checkliste vor der Unterschrift.

Ausbildungsvertrag: Inhalte, Rechte und wichtige Punkte

Der Ausbildungsvertrag legt die wichtigsten Bedingungen deiner Berufsausbildung fest. Er regelt nicht nur Beruf und Vergütung, sondern auch Beginn, Dauer, Ausbildungsort, Arbeitszeit, Probezeit, Urlaub, Überstunden und Kündigung.

Nach § 11 BBiG muss der wesentliche Vertragsinhalt unverzüglich nach dem Abschluss und spätestens vor Beginn der Ausbildung in Textform vorliegen. Lies den Vertrag deshalb vollständig, gleiche ihn mit der Stellenanzeige ab und kläre offene Punkte vor der Unterschrift.

Kurz gesagt: Unterschreibe keinen Vertrag, dessen Ausbildungsberuf, Beginn, Vergütung, Arbeitszeit, Probezeit, Urlaub oder Ausbildungsort du nicht verstanden hast.

Was ist ein Ausbildungsvertrag?

Der Berufsausbildungsvertrag ist die Vereinbarung zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dir als auszubildender Person. Bei Minderjährigen werden zusätzlich die gesetzlichen Vertreter einbezogen.

Der Vertrag ist mehr als ein gewöhnlicher Arbeitsvertrag: Sein Schwerpunkt liegt auf der planmäßigen Vermittlung eines anerkannten Ausbildungsberufs. Der Betrieb hat deshalb neben der Beschäftigung auch einen Ausbildungsauftrag.

Warum ist der Ausbildungsvertrag so wichtig?

Der Vertrag begleitet dich meist über mehrere Jahre. Er macht nachvollziehbar, wann die Ausbildung beginnt, wie lange sie dauert, wo sie stattfindet, welche Zeitregelungen gelten und wie sich Vergütung und Urlaub entwickeln.

Schriftliche Angaben helfen dir außerdem, Zusagen zu prüfen und Missverständnisse zu vermeiden. Vergleiche den Vertrag mit der Stellenanzeige und frage nach, wenn beides nicht zusammenpasst.

Wann bekommt man den Ausbildungsvertrag?

Nach einer Zusage folgt normalerweise die Vertragsabfassung. Die wesentlichen Angaben müssen unverzüglich nach dem Abschluss und spätestens vor Beginn der Ausbildung in Textform festgehalten werden. Warte deshalb nicht bis zum ersten Arbeitstag, um die Bedingungen zu prüfen.

Muss der Ausbildungsvertrag auf Papier sein?

Nein. Die Vertragsabfassung kann grundsätzlich elektronisch übermittelt werden, muss dann aber so vorliegen, dass du sie speichern und ausdrucken kannst. Bewahre die Datei und eine eigene Kopie dauerhaft auf.

Welche Angaben gehören in den Ausbildungsvertrag?

§ 11 BBiG nennt unter anderem Vertragspartner, Ausbildungsberuf und Ausbildungsziel, Gliederung und Dauer, Beginn, Ausbildungsstätte, externe Ausbildungsmaßnahmen, tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Überstunden, Urlaub, Kündigungsvoraussetzungen sowie anwendbare Tarif- oder Betriebsvereinbarungen.

Auch die Form des Ausbildungsnachweises gehört zu den wesentlichen Angaben. Prüfe die folgenden Punkte einzeln und markiere, wenn eine Angabe fehlt oder nicht mit der Zusage übereinstimmt.

1. Vertragspartner

Der Vertrag enthält Angaben zum:

  • Ausbildungsbetrieb
  • Auszubildenden.

Bei Minderjährigen werden zusätzlich die gesetzlichen Vertreter berücksichtigt.

Prüfe insbesondere:

  • Namen
  • Anschrift
  • Firmierung.

Schon einfache Schreibfehler solltest du korrigieren lassen.

2. Ausbildungsberuf und Ausbildungsziel

Im Vertrag muss klar sein, für welche Berufstätigkeit du ausgebildet wirst.

Beispiel:

Nicht nur:

„Ausbildung im kaufmännischen Bereich"

sondern der konkrete Ausbildungsberuf.

Der Ausbildungsberuf bestimmt wesentlich:

  • Ausbildungsinhalte
  • Ausbildungsordnung
  • Prüfungen
  • Abschluss.

3. Sachliche und zeitliche Gliederung

Ausbildung soll planmäßig stattfinden.

Dazu gehört, dass feststeht, welche beruflichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten im Verlauf vermittelt werden sollen.

Die Ausbildung darf deshalb nicht aus jahrelangen beliebigen Hilfsarbeiten bestehen.

4. Beginn der Ausbildung

Prüfe das genaue Startdatum.

Beispiel:

01.08.2027

oder

01.09.2027

Das Datum ist wichtig für:

  • Probezeit
  • Vergütung
  • Ausbildungsdauer
  • Kündigung deines bisherigen Jobs
  • Umzug
  • persönliche Planung.

5. Dauer der Ausbildung

Im Vertrag steht auch, wie lange deine Ausbildung vorgesehen ist.

Je nach Ausbildungsberuf kann die reguläre Ausbildungsdauer unterschiedlich sein.

Individuell können unter bestimmten Voraussetzungen außerdem:

  • Verkürzungen
  • Verlängerungen

relevant werden.

Verlasse dich deshalb auf die konkrete Vertragsangabe.

6. Ausbildungsstätte

Prüfe, wo du hauptsächlich ausgebildet wirst.

Besonders bei Unternehmen mit mehreren:

  • Filialen
  • Standorten
  • Niederlassungen
  • Betriebsstätten

ist dieser Punkt wichtig.

Kann ich an anderen Standorten eingesetzt werden?

Ausbildungsmaßnahmen können auch außerhalb der Hauptausbildungsstätte vorgesehen sein.

Prüfe deshalb:

  • Vertragsangaben
  • Ausbildungsplan
  • mögliche Versetzungs- oder Einsatzregelungen.

Wenn du wegen deines Wohnorts auf einen bestimmten Standort angewiesen bist, solltest du vor der Unterschrift nachfragen.

7. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs

Bestimmte Ausbildungsinhalte können außerhalb der eigentlichen Ausbildungsstätte stattfinden.

Je nach Beruf können beispielsweise relevant sein:

  • überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
  • Lehrgänge
  • andere Ausbildungsorte.

Prüfe, ob dazu Angaben im Vertrag oder in ergänzenden Unterlagen stehen.

8. Regelmäßige tägliche Ausbildungszeit

Im Vertrag muss stehen, wie lang deine regelmäßige tägliche Ausbildungszeit ist. Achte zusätzlich auf Berufsschultage, Pausen, Schichtzeiten und den Umgang mit wechselnden Einsatzplänen.

Ausbildungszeit ist nicht nur Arbeitszeit am Schreibtisch

Zur Ausbildung gehören auch gesetzlich relevante Freistellungen und Anrechnungen, beispielsweise im Zusammenhang mit:

  • Berufsschule
  • Prüfungen.

Behandle Berufsschule deshalb nicht als zusätzliche private Freizeitaktivität.

9. Probezeit

Die Probezeit muss mindestens einen und darf höchstens vier Monate dauern. In dieser Phase sollen beide Seiten prüfen, ob Ausbildungsberuf, Betrieb und Zusammenarbeit passen.

Was bedeutet die Probezeit?

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis grundsätzlich von beiden Seiten ohne Kündigungsfrist beendet werden. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Prüfe deshalb das genaue Ende der Probezeit im Vertrag.

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Deshalb ist die Probezeit rechtlich besonders.

Sie sollte nicht mit der Zeit nach der Probezeit verwechselt werden.

10. Ausbildungsvergütung

Die Vergütung muss für jedes Ausbildungsjahr nachvollziehbar angegeben werden. Prüfe, ob die Beträge brutto oder netto gemeint sind, ob ein Tarifvertrag gilt und ob Sonderzahlungen ausdrücklich geregelt sind.

Bei einem Ausbildungsbeginn 2026 gelten für duale Ausbildungen im gesetzlichen Anwendungsbereich als Mindestwerte 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Tarifliche Regelungen und die konkrete Ausbildungsform können entscheidend sein.

Vergütung muss angemessen sein

Für Berufsausbildungen nach dem BBiG gelten gesetzliche Regeln zur Ausbildungsvergütung.

Dazu gehört grundsätzlich auch eine gesetzliche Mindestvergütung für erfasste Ausbildungsverhältnisse, soweit keine einschlägige Ausnahme beziehungsweise vorrangige tarifliche Regelung greift.

Die konkreten Mindestbeträge können sich nach Ausbildungsbeginn und Ausbildungsjahr unterscheiden.

Prüfe deshalb die für deinen Ausbildungsbeginn aktuellen Werte.

Wann wird die Ausbildungsvergütung gezahlt?

Bei einer Ausbildung nach dem BBiG wird die Vergütung nach Monaten bemessen.

Sie muss für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt werden.

Für deinen privaten Finanzplan solltest du trotzdem prüfen, wann der Betrieb üblicherweise überweist.

Brutto oder netto?

Die im Vertrag angegebene Vergütung ist typischerweise als Bruttobetrag relevant.

Für deinen Alltag zählt aber, was tatsächlich auf deinem Konto ankommt.

Plane deine:

  • Miete
  • Fahrtkosten
  • Lebensmittel

nicht allein anhand des Bruttobetrags.

11. Überstunden

Prüfe, wie zusätzliche Ausbildungszeit erfasst und ausgeglichen wird. Nach § 17 BBiG muss Beschäftigung über die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus besonders vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden.

Warum Überstunden bei Azubis besonders sind

Der Zweck deiner Anwesenheit ist Ausbildung.

Zusätzliche Stunden dürfen nicht dazu führen, dass du dauerhaft wie eine normale Vollzeit-Fachkraft eingesetzt wirst, ohne dass Ausbildungsinhalte im Mittelpunkt stehen.

Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzvorschriften bleiben relevant.

12. Urlaub

Die Zahl der Urlaubstage und die Regeln zur Urlaubsplanung müssen im Vertrag nachvollziehbar sein. Für Minderjährige gelten zusätzlich die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Frage nach, wie Berufsschulzeiten und Betriebsferien berücksichtigt werden.

Arbeitstage oder Werktage?

Bei Urlaubsangaben solltest du genau lesen, auf welcher Grundlage gerechnet wird.

Denn:

Werktage

und

Arbeitstage

sind nicht immer dasselbe.

Wenn dir die Angabe unklar ist, frage vor Vertragsabschluss nach.

13. Kündigung

Die Kündigungsregeln unterscheiden sich nach Probezeit und späterer Ausbildungszeit. Lies die Hinweise im Vertrag und informiere dich bei einer geplanten Kündigung bei der zuständigen Kammer oder einer Beratungsstelle.

Kündigung nach der Probezeit durch den Azubi

Nach dem BBiG kann ein Auszubildender unter anderem mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er:

  • die Berufsausbildung aufgeben
  • oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen möchte.

Daneben kann bei einem wichtigen Grund eine fristlose Kündigung möglich sein.

Die gesetzlichen Formvorgaben müssen eingehalten werden.

Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit

Nach der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb nicht einfach ordentlich mit einer beliebigen Frist kündigen.

Eine Kündigung ist insbesondere aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich.

Bei konkreten Kündigungsproblemen solltest du früh fachkundige Beratung suchen.

14. Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen

Der Vertrag sollte angeben, welche Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen gelten. Sie können Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen und weitere Bedingungen beeinflussen.

Was bedeutet Tarifbindung für Azubis?

Wenn ein einschlägiger Tarifvertrag auf dein Ausbildungsverhältnis Anwendung findet, können darin konkrete Ausbildungsbedingungen geregelt sein.

Frage bei Unklarheit:

„Welcher Tarifvertrag gilt für mein Ausbildungsverhältnis?"

Dann kannst du die relevanten Regelungen gezielt prüfen.

15. Ausbildungsnachweis

Im Vertrag sollte stehen, in welcher Form du den Ausbildungsnachweis führst. Kläre, wer ihn kontrolliert und wann du ihn vorlegen musst. Der Nachweis dokumentiert deinen Ausbildungsfortschritt und kann für Prüfungsfragen relevant sein.

Warum ist das Berichtsheft wichtig?

Der Ausbildungsnachweis dokumentiert, welche Inhalte du während der Ausbildung bearbeitet beziehungsweise gelernt hast.

Führe ihn regelmäßig.

Wenn du monatelang wartest, wird das Nachtragen unnötig schwierig.

Rechte von Auszubildenden

Du hast Anspruch auf eine planmäßige Ausbildung, eine geeignete Betreuung und die notwendigen Freistellungen für Berufsschule und Prüfungen. Ausbildungsfremde Aufgaben dürfen nicht dauerhaft den Ausbildungszweck ersetzen.

Recht auf planmäßige Ausbildung

Der Betrieb muss dafür sorgen, dass dir die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels notwendig ist.

Die Ausbildung soll so organisiert sein, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann.

Nur ausbildungsbezogene Aufgaben?

Azubis können selbstverständlich praktische Aufgaben übernehmen.

Diese sollten aber dem Ausbildungszweck dienen und zu deinen körperlichen Kräften passen.

Wenn du dauerhaft ausschließlich:

  • Kaffee kochst
  • private Besorgungen erledigst
  • rein fachfremde Hilfsarbeiten machst,

kann das dem Ausbildungszweck widersprechen.

Recht auf einen Ausbilder

Der Betrieb muss entweder selbst ordnungsgemäß ausbilden oder eine geeignete Person ausdrücklich mit der Ausbildung beauftragen.

Du solltest wissen, wer für deine Ausbildung verantwortlich ist.

Ausbildungsmittel

Ausbildende müssen notwendige Ausbildungsmittel im gesetzlichen Rahmen kostenlos zur Verfügung stellen.

Dazu können je nach Ausbildung beispielsweise gehören:

  • Werkzeuge
  • Werkstoffe
  • bestimmte Fachliteratur
  • digitale Ausbildungsmittel.

Welche Mittel konkret erforderlich sind, hängt vom Ausbildungsberuf ab.

Freistellung für Berufsschule

Der Ausbildungsbetrieb muss dich für den Berufsschulunterricht nach den geltenden Regeln freistellen.

Berufsschule ist kein Urlaub und kein privates Hobby.

Sie ist Bestandteil der dualen Ausbildung.

Freistellung für Prüfungen

Auch für Prüfungen und bestimmte Ausbildungsmaßnahmen gelten Freistellungsregeln.

Plane Prüfungstermine deshalb früh mit deinem Betrieb.

Anspruch auf Ausbildungszeugnis

Am Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besteht ein Anspruch auf ein Zeugnis.

Es dokumentiert unter anderem:

  • Art
  • Dauer
  • Ziel der Ausbildung
  • erworbene berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Weitere Angaben können unter bestimmten Voraussetzungen aufgenommen werden.

Pflichten von Auszubildenden

Zu deinen Pflichten gehören unter anderem Lernbereitschaft, sorgfältiger Umgang mit Betriebsmitteln, Befolgen berechtigter Anweisungen, Verschwiegenheit und eine rechtzeitige Krankmeldung. Lies die betrieblichen Regeln und frage bei Unsicherheit nach.

Lernpflicht

Du musst dich bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die für deinen Ausbildungsabschluss erforderlich ist.

Das bedeutet:

Du bist nicht nur zum „Absitzen" der Ausbildungszeit im Betrieb.

Aktive Mitarbeit gehört dazu.

Weisungen befolgen

Im Rahmen deiner Berufsausbildung musst du Weisungen der dafür zuständigen Personen befolgen.

Dabei ist wichtig, dass klar ist, wer weisungsberechtigt ist.

Nicht jede beliebige Person darf dir grenzenlos jede beliebige Aufgabe übertragen.

Sorgfaltspflicht

Werkzeuge, Maschinen und andere Einrichtungen solltest du:

  • sorgfältig behandeln
  • bestimmungsgemäß verwenden.

Das gilt auch für:

  • Computer
  • Fahrzeuge
  • Geräte
  • Arbeitsmaterialien.

Betriebsordnung beachten

Im Unternehmen können Regeln gelten zu:

  • Arbeitsbeginn
  • Sicherheitskleidung
  • Handy
  • Internetnutzung
  • Zutrittsbereichen
  • Datenschutz.

Diese Regeln solltest du kennen.

Verschwiegenheit

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht einfach nach außen getragen werden.

Sei besonders vorsichtig mit:

  • Kundendaten
  • Preisen
  • internen Dokumenten
  • Zugangsdaten
  • Fotos aus dem Betrieb.

Auch Social Media kann hier problematisch werden.

Krankmeldung

Wenn du krank bist, musst du die vorgesehenen Meldewege und gesetzlichen beziehungsweise betrieblichen Nachweispflichten beachten.

Kläre schon am ersten Ausbildungstag:

  • Wen muss ich informieren?
  • Bis wann?
  • Auf welchem Weg?

Dann musst du im Krankheitsfall nicht improvisieren.

Was sollte man vor der Unterschrift prüfen?

Vergleiche Vertrag und Stellenanzeige Punkt für Punkt: Vertragspartner, Beruf, Beginn, Dauer, Ausbildungsort, Arbeitszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub, Überstunden, Tarifbindung und Zusatzvereinbarungen. Lass fehlende oder widersprüchliche Angaben vor der Unterschrift korrigieren.

Persönliche Angaben

Stimmen Name und Anschrift?

Ausbildungsberuf

Ist die genaue Berufsbezeichnung korrekt?

Beginn und Dauer

Stimmen die vereinbarten Daten?

Ausbildungsort

Passt der Standort zu deiner Zusage?

Arbeitszeit

Ist der Umfang klar?

Probezeit

Liegt sie im zulässigen Rahmen?

Vergütung

Sind alle Ausbildungsjahre aufgeführt?

Urlaub

Ist die Angabe verständlich?

Zusatzvereinbarungen

Gibt es Anhänge oder weitere Klauseln?

Anhänge ebenfalls lesen

Unterschreibe nicht nur die erste Vertragsseite.

Zum Vertrag können weitere Unterlagen gehören.

Zum Beispiel:

  • Ausbildungsplan
  • Zusatzvereinbarungen
  • Datenschutzinformationen
  • betriebliche Regelungen.

Prüfe, was tatsächlich Vertragsbestandteil wird.

Mündliche Zusagen schriftlich klären

Im Vorstellungsgespräch wurde dir vielleicht gesagt:

  • „Du kannst immer an Standort A bleiben."
  • „Homeoffice ist später kein Problem."
  • „Du bekommst eine bestimmte Zusatzleistung."

Wenn eine Zusage für deine Entscheidung wesentlich ist, solltest du klären, ob und wie sie verbindlich dokumentiert wird.

Verlasse dich bei wichtigen Punkten nicht nur auf Erinnerung.

Ausbildungsvertrag sofort unterschreiben?

Du solltest den Vertrag vor der Unterschrift lesen dürfen.

Wenn etwas unklar ist:

  • nachfragen
  • erklären lassen
  • gegebenenfalls fachkundig prüfen lassen.

Ein seriöser Vertragsabschluss sollte nicht davon abhängen, dass du unbekannte Klauseln unter Zeitdruck akzeptierst.

Was tun bei einer unklaren Klausel?

Bitte den Betrieb um eine verständliche Erklärung und um eine schriftliche Formulierung. Bei ungewöhnlichen Vertragsstrafen, Rückzahlungsklauseln oder Einschränkungen solltest du vor der Unterschrift die zuständige Kammer, Gewerkschaft oder eine Beratungsstelle fragen.

Wer prüft Ausbildungsverhältnisse?

Je nach Beruf ist meist die zuständige Stelle, zum Beispiel IHK, Handwerkskammer oder eine andere Kammer, Ansprechpartner für Fragen zum Ausbildungsverhältnis. Sie kann auch prüfen, ob der Vertrag eingetragen werden kann und welche Regeln für den Beruf gelten.

Ist der Ausbildungsvertrag nach Unterschrift endgültig?

Mit dem Vertragsabschluss entstehen verbindliche Rechte und Pflichten.

Trotzdem gibt es gesetzliche Möglichkeiten zur Beendigung.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen:

  • Probezeit
  • Zeit nach der Probezeit.

Unterschreibe also nicht mit dem Gedanken:

„Wenn etwas nicht passt, kann ich jederzeit problemlos mit zwei Wochen Frist gehen."

Das ist für eine Berufsausbildung nach dem BBiG nicht die allgemeine Regel.

Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung früher bestehe?

Bestehst du die Abschlussprüfung vor dem im Vertrag vorgesehenen Ausbildungsende, endet das Berufsausbildungsverhältnis grundsätzlich mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Das tatsächliche Ende kann dadurch vor dem ursprünglich eingetragenen Enddatum liegen.

Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe?

Wenn du die Abschlussprüfung nicht bestehst, kann sich das Berufsausbildungsverhältnis auf dein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängern.

Nach dem BBiG ist diese Verlängerung auf höchstens ein Jahr begrenzt.

Weiterarbeiten nach Ausbildungsende

Wenn du nach Ausbildungsende mit Wissen des Betriebs weiterarbeitest, ohne dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, können daraus arbeitsrechtliche Folgen entstehen.

Kläre deshalb rechtzeitig:

  • Übernahme
  • neuer Arbeitsvertrag
  • Startdatum
  • Konditionen.

Minderjährige Azubis

Für Minderjährige gelten zusätzlich besondere Regeln zu Arbeitszeit, Pausen, Urlaub und Jugendschutz. Beziehe deine gesetzlichen Vertreter ein und prüfe, welche Vorschriften für deinen konkreten Beruf gelten.

Volljährige Azubis

Mit 18 oder älter gelten die besonderen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes grundsätzlich nicht mehr.

Trotzdem gelten weiterhin:

  • Berufsbildungsrecht
  • Arbeitszeitrecht
  • Urlaubsrecht
  • vertragliche und gegebenenfalls tarifliche Regelungen.

„Volljährig" bedeutet also nicht, dass es keine Schutzvorschriften mehr gibt.

Teilzeitausbildung im Vertrag

Bei einer Teilzeitausbildung müssen Arbeitszeit, Vergütung und die voraussichtliche Ausbildungsdauer zusammenpassen. Lass dir schriftlich erklären, wie die tägliche oder wöchentliche Kürzung die Vergütung und den Abschlusszeitpunkt beeinflusst.

Ausbildungsvergütung in Teilzeit

Bei einer Teilzeitberufsausbildung kann die Vergütung entsprechend der reduzierten täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit angepasst werden.

Dabei gelten gesetzliche Vorgaben.

Prüfe deshalb den konkreten Betrag im Vertrag und rechne dein Haushaltsbudget mit diesem Wert.

Ausbildung im Homeoffice?

Ob und in welchem Umfang Homeoffice möglich ist, hängt vom Beruf, Ausbildungsziel und Betrieb ab. Es darf die planmäßige Vermittlung der Ausbildungsinhalte, Betreuung und Berufsschulpflicht nicht beeinträchtigen. Vereinbare die Bedingungen schriftlich.

Nebentätigkeit im Ausbildungsvertrag

Ein Nebenjob darf Ausbildung, Arbeitszeitgrenzen und Erholung nicht beeinträchtigen. Prüfe, ob du den Betrieb informieren oder eine Genehmigung einholen musst und ob ein Wettbewerbsverbot betroffen ist.

Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheit

Bei Nebentätigkeiten kann besonders eine Tätigkeit für direkte Wettbewerber problematisch sein.

Prüfe entsprechende Klauseln sorgfältig.

Bei weitreichenden oder unklaren Regelungen kann fachkundige Beratung sinnvoll sein.

Vertragsstrafe im Ausbildungsvertrag?

Eine Vertragsstrafe ist keine normale Standardangabe, die du ungelesen akzeptieren solltest. Lass Zweck, Voraussetzungen und Folgen einer solchen Klausel vor der Unterschrift fachkundig prüfen.

Kosten der Ausbildung

Prüfe, wer Arbeitskleidung, Werkzeuge, Lernmittel, Fahrtwege und mögliche Unterkunftskosten trägt. Vereinbare Kostenübernahmen schriftlich und unterscheide notwendige Ausbildungsmittel von freiwilligen Extras.

Änderungen am Vertrag

Wesentliche Änderungen zu Beruf, Ausbildungsort, Arbeitszeit, Vergütung oder Dauer sollten schriftlich dokumentiert und von den beteiligten Seiten bestätigt werden. Verlasse dich nicht nur auf mündliche Zusagen.

Ausbildungsvertrag verloren

Wenn du deine Vertragsunterlagen nicht mehr findest, solltest du dich frühzeitig an deinen Ausbildungsbetrieb wenden.

Bewahre wichtige Dokumente am besten:

  • digital
  • und/oder in einem festen Ordner

auf.

Dazu gehören:

  • Ausbildungsvertrag
  • Änderungen
  • Zeugnisse
  • Abrechnungen
  • Prüfungsunterlagen.

10 typische Fehler beim Ausbildungsvertrag

Besonders häufig werden Vergütung und Netto verwechselt, Anhänge nicht gelesen, Ausbildungsorte übersehen, mündliche Zusagen nicht dokumentiert oder keine Kopie aufbewahrt. Nutze die folgende Liste als letzten Kontrollgang vor der Unterschrift.

1. Nur auf die Vergütung schauen

Arbeitszeit, Urlaub und Ausbildungsort sind ebenfalls wichtig.

2. Vertrag ungelesen unterschreiben

Jede Klausel zumindest einmal vollständig lesen.

3. Ausbildungsort nicht prüfen

Besonders bei mehreren Standorten wichtig.

4. Probezeit ignorieren

Sie hat besondere Kündigungsregeln.

5. Brutto und netto verwechseln

Privates Budget mit realistischen verfügbaren Beträgen planen.

6. Überstundenregelung übersehen

Ausgleich und Erfassung prüfen.

7. Anhänge nicht lesen

Auch sie können relevante Bedingungen enthalten.

8. Mündliche Zusagen als garantiert betrachten

Wichtige Vereinbarungen klären.

9. Unklare Begriffe nicht hinterfragen

Vor der Unterschrift fragen.

10. Keine Kopie aufbewahren

Vertragsunterlagen dauerhaft sichern.

Checkliste vor der Unterschrift

  • Vertragspartner und Anschriften stimmen
  • Ausbildungsberuf und Ausbildungsziel sind korrekt
  • Beginn, Dauer und Ausbildungsort sind klar
  • Arbeitszeit und Probezeit sind angegeben
  • Vergütung je Ausbildungsjahr ist nachvollziehbar
  • Urlaub, Überstunden und Tarifbindung sind geregelt
  • Anhänge und Zusatzvereinbarungen sind gelesen
  • Du hast eine vollständige Kopie erhalten.

Vertragspartner

  • [ ] Name korrekt
  • [ ] Anschrift korrekt
  • [ ] Ausbildungsbetrieb korrekt bezeichnet

Ausbildung

  • [ ] Ausbildungsberuf korrekt
  • [ ] Ausbildungsziel klar
  • [ ] Ausbildungsplan vorhanden beziehungsweise bekannt
  • [ ] Ausbildungsstätte klar
  • [ ] externe Ausbildungsmaßnahmen geprüft

Zeit

  • [ ] Startdatum korrekt
  • [ ] Enddatum beziehungsweise Dauer geprüft
  • [ ] tägliche Ausbildungszeit bekannt
  • [ ] typische Arbeitszeiten erfragt
  • [ ] Schichten und Wochenendarbeit geklärt

Probezeit

  • [ ] Dauer eingetragen
  • [ ] Bedeutung verstanden

Geld

  • [ ] Vergütung für jedes Ausbildungsjahr geprüft
  • [ ] Zahlungsbedingungen verstanden
  • [ ] Überstundenregelung geprüft
  • [ ] mögliche tarifliche Regelung geklärt

Urlaub

  • [ ] Urlaubstage geprüft
  • [ ] Berechnungsgrundlage verstanden

Weitere Regeln

  • [ ] Kündigungsregelung gelesen
  • [ ] Nebentätigkeitsklausel geprüft
  • [ ] Tarifverträge beziehungsweise Vereinbarungen geprüft
  • [ ] Form des Ausbildungsnachweises bekannt
  • [ ] alle Anhänge gelesen

Abschluss

  • [ ] offene Fragen gestellt
  • [ ] wichtige Zusagen geklärt
  • [ ] eigene Vertragsfassung gespeichert

Häufige Fragen

Was muss in einem Ausbildungsvertrag stehen?

Bei einer Berufsausbildung nach dem BBiG gehören unter anderem Ausbildungsart und -ziel, Beginn und Dauer, Ausbildungsstätte, regelmäßige Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Überstundenregelung, Urlaub, Kündigungsvoraussetzungen sowie Hinweise auf anwendbare Tarif- und Betriebsregelungen zu den wesentlichen Angaben.

Wie lang ist die Probezeit in der Ausbildung?

Nach dem BBiG muss die Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern.

Kann man in der Probezeit den Ausbildungsvertrag kündigen?

Ja. Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nach dem BBiG jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Kann ich nach der Probezeit einfach kündigen?

Nach der Probezeit gelten besondere Regeln. Auszubildende können beispielsweise mit vier Wochen Frist kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen möchten. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann ohne Frist möglich sein.

Muss die Ausbildungsvergütung im Vertrag stehen?

Ja. Zahlung und Höhe der Vergütung sowie gegebenenfalls ihre Zusammensetzung gehören zu den wesentlichen Vertragsangaben.

Muss der Urlaub im Ausbildungsvertrag stehen?

Ja. Die Dauer des Urlaubs gehört zu den wesentlichen Vertragsinhalten.

Muss der Ausbildungsvertrag auf Papier unterschrieben werden?

Die wesentlichen Vertragsbedingungen können bei Berufsausbildungen nach dem BBiG inzwischen in Textform abgefasst und auch elektronisch übermittelt werden, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Muss ich meinen Ausbildungsvertrag sofort unterschreiben?

Du solltest den Vertrag vor der Unterschrift vollständig lesen und offene Fragen klären. Bei unklaren oder ungewöhnlichen Klauseln kann eine fachkundige Prüfung sinnvoll sein.

Was tun, wenn im Ausbildungsvertrag etwas falsch ist?

Sprich den Ausbildungsbetrieb vor der Unterschrift darauf an und lass fehlerhafte Angaben korrigieren. Auch nach Vertragsabschluss sollten wesentliche Änderungen formal korrekt dokumentiert werden.

Bekomme ich am Ende der Ausbildung ein Zeugnis?

Ja. Bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses muss der Ausbildende ein Ausbildungszeugnis ausstellen.

Fazit: Den Ausbildungsvertrag nicht nur unterschreiben, sondern verstehen

Der Ausbildungsvertrag ist die Grundlage deiner Ausbildung.

Deshalb solltest du vor der Unterschrift mindestens diese Punkte verstanden haben:

  1. Welchen Beruf lernst du?
  2. Wann beginnt und endet die Ausbildung?
  3. Wo wirst du ausgebildet?
  4. Wie sind deine Ausbildungszeiten?
  5. Wie lange dauert die Probezeit?
  6. Wie hoch ist deine Vergütung?
  7. Wie werden Überstunden behandelt?
  8. Wie viel Urlaub ist vereinbart?
  9. Welche zusätzlichen Regeln gelten?
  10. Welche Anhänge gehören zum Vertrag?

Wenn etwas unklar ist, frage nach.

Ein Vertrag begleitet dich möglicherweise mehrere Jahre. Einige Minuten zusätzlicher Prüfung vor der Unterschrift können später viele Missverständnisse vermeiden.

Ein guter Ausbildungsstart beginnt nicht am ersten Arbeitstag, sondern bereits damit, dass du weißt, welche Rechte, Pflichten und Bedingungen du mit deinem Ausbildungsvertrag vereinbarst.

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Quellen