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Kündigung in der Ausbildung: Was jetzt wichtig ist
Kündigung in der Ausbildung? Erfahre, was in der Probezeit gilt, wann vier Wochen Frist möglich sind und wie du Berufswechsel und Betriebswechsel richtig planst.

Eine Ausbildung zu kündigen ist möglich, aber die Regeln hängen stark von der Probezeit und vom Grund der Beendigung ab. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Berufswechsel und einem Betriebswechsel: Möchtest du den Beruf aufgeben oder einen anderen Ausbildungsberuf beginnen, ist eine andere Kündigungsregel relevant als bei einem Wechsel in denselben Beruf bei einem anderen Betrieb.
Nach der Probezeit solltest du nicht einfach eine Vorlage aus dem Internet kopieren und unterschreiben. Prüfe zuerst den Ausbildungsvertrag, sprich mit der zuständigen IHK oder HWK und kläre, ob ein neuer Ausbildungsplatz oder ein Aufhebungsvertrag möglich ist.
Die wichtigste Entscheidung: Liegt das Problem beim Ausbildungsberuf oder nur bei deinem aktuellen Betrieb? Davon kann abhängen, welcher rechtliche Weg überhaupt passt.
Kündigung in der Ausbildung: Die Grundregeln
Für viele duale Berufsausbildungen gilt das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG. Nach § 20 BBiG muss die Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern.
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach der Probezeit ist eine Beendigung durch Kündigung nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 22 BBiG möglich.
Die Kündigung eines BBiG-Ausbildungsverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail, ein Scan oder eine WhatsApp-Nachricht ersetzt die gesetzliche Schriftform grundsätzlich nicht.
Was gilt während der Probezeit?
Während der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb oder der Azubi ohne Kündigungsfrist kündigen. Ein Kündigungsgrund muss nach den allgemeinen Regeln des BBiG normalerweise nicht angegeben werden.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner aber tatsächlich zugehen. Es reicht nicht, ein Schreiben nur zu verfassen oder abzuschicken, wenn nicht nachvollziehbar ist, dass es angekommen ist. Bewahre eine Kopie auf und wähle eine Übergabe, die du im Zweifel nachweisen kannst.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert in einer BBiG-Ausbildung mindestens einen und höchstens vier Monate. Die konkrete Dauer steht in deinem Ausbildungsvertrag. Prüfe dort auch, an welchem Datum die Ausbildung begonnen hat und wann die Probezeit endet.
Kündigung am letzten Tag der Probezeit
Entscheidend ist der Zugang des Kündigungsschreibens. Wenn die Probezeit bereits beendet ist, gelten die strengeren Regeln nach der Probezeit. Bei einer wichtigen Entscheidung solltest du deshalb nicht bis zum letzten Tag warten, sondern die zuständige Kammer oder eine Beratungsstelle frühzeitig einbeziehen.
Was gilt nach der Probezeit?
Nach der Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb das Vertragsverhältnis nicht einfach mit einer normalen ordentlichen Kündigung beenden. Eine Kündigung ist insbesondere aus wichtigem Grund ohne Frist möglich. Der wichtige Grund muss so schwer wiegen, dass die Fortsetzung der Ausbildung bis zum regulären Ende unzumutbar ist.
Azubis können nach der Probezeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. Der Kündigungsgrund muss im Schreiben angegeben werden.
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Eine fristlose Kündigung beendet das Ausbildungsverhältnis ohne normale Kündigungsfrist. Sie kommt nur in besonderen Situationen in Betracht. Beispiele können schwere und fortgesetzte Pflichtverletzungen, erhebliche Gefährdungen, ausbleibende Ausbildungsleistung oder gravierende Verstöße gegen Schutzpflichten sein. Ob ein konkreter Sachverhalt ausreicht, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Wer aus wichtigem Grund kündigen möchte, sollte die Vorfälle sachlich dokumentieren und schnell fachkundige Beratung suchen. Nach § 22 Abs. 4 BBiG kann eine Kündigung aus wichtigem Grund unwirksam sein, wenn die maßgeblichen Tatsachen dem Kündigungsberechtigten zu lange bekannt waren.
Kann der Betrieb nach der Probezeit kündigen?
Der Ausbildungsbetrieb braucht nach der Probezeit grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine Kündigung. Ein einzelner Fehler oder eine schlechte Note beendet das Ausbildungsverhältnis nicht automatisch. Bei Pflichtverletzungen können je nach Situation Gespräche, Unterstützung oder eine Abmahnung vorher erforderlich sein.
Bei einer Kündigung durch den Betrieb solltest du das Schreiben nicht ignorieren. Prüfe sofort die Form, den angegebenen Grund und das Zugangsdatum. Wende dich an die zuständige Kammer, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung, den Betriebsrat oder eine fachkundige Rechtsberatung.
Berufswechsel oder Betriebswechsel?
Diese Unterscheidung ist der häufigste Knackpunkt bei einer Kündigung nach der Probezeit.
Wenn du den Ausbildungsberuf aufgibst
Wenn du die Ausbildung insgesamt beenden und keine Ausbildung in demselben oder einem anderen Beruf fortsetzen möchtest, kann die Kündigung mit vier Wochen Frist wegen Aufgabe der Berufsausbildung in Betracht kommen. Das bedeutet jedoch auch, dass du deinen Berufsabschluss aufgibst, sofern du später keinen neuen Ausbildungsweg beginnst.
Wenn du einen anderen Ausbildungsberuf beginnen willst
Wenn du beispielsweise vom Einzelhandel in einen technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf wechseln möchtest, kann die Vier-Wochen-Kündigung wegen Ausbildung für eine andere Berufstätigkeit relevant sein. Der tatsächliche Grund muss zum Inhalt deiner Kündigung passen.
Wenn du denselben Beruf in einem anderen Betrieb lernen willst
Ein reiner Betriebswechsel ist nicht dasselbe wie die Aufgabe des Berufs. Wenn du denselben Ausbildungsberuf bei einem anderen Betrieb fortsetzen möchtest, passt die Vier-Wochen-Kündigung wegen Berufsaufgabe oder Berufswechsel nicht ohne Weiteres.
In dieser Situation ist ein Aufhebungsvertrag häufig der naheliegendere Weg. Sprich mit dem bisherigen und dem neuen Betrieb sowie der zuständigen Kammer, bevor du kündigst. Verwende keinen falschen Kündigungsgrund, nur um schneller aus dem alten Vertrag zu kommen. Eine vorzeitige Beendigung kann unter Umständen Schadensersatzfragen auslösen.
Ist ein Aufhebungsvertrag eine Alternative?
Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Ausbildungsbetrieb und Azubi das Ausbildungsverhältnis einvernehmlich. Beide Seiten müssen zustimmen. Ein solcher Vertrag kann einen Betriebswechsel erleichtern, weil kein einseitiger Kündigungsgrund konstruiert werden muss.
Der Vertrag sollte schriftlich geschlossen werden und ein klares Beendigungsdatum enthalten. Kläre außerdem Resturlaub, Ausbildungsvergütung, Ausbildungsnachweis, Zeugnis, Berufsschule und die Übergabe von Betriebseigentum.
Aufhebungsvertrag nicht vorschnell unterschreiben
Ein Aufhebungsvertrag kann auch dann beendet werden, wenn eine Kündigung schwierig wäre. Das macht ihn nicht automatisch besser. Prüfe vor der Unterschrift, ob du bereits einen neuen Ausbildungsplatz hast, ob deine bisherige Ausbildungszeit berücksichtigt wird und ob sozialrechtliche Folgen entstehen können.
Wenn der Betrieb dich unter Druck setzt oder mit einer Kündigung droht, unterschreibe nicht sofort. Bitte die Kammer oder eine Beratungsstelle um eine schnelle Prüfung.
Form und Zugang der Kündigung
Ein Kündigungsschreiben sollte eindeutig sein. Es sollte erkennen lassen, wer kündigt, welches Ausbildungsverhältnis gemeint ist, wann die Beendigung eintreten soll und welcher Kündigungsgrund nach der Probezeit verwendet wird. Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben werden.
Kann ich per E-Mail oder WhatsApp kündigen?
Eine reine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht erfüllt die gesetzliche Schriftform für die Kündigung eines BBiG-Ausbildungsverhältnisses grundsätzlich nicht. Nutze ein unterschriebenes Original und stelle sicher, dass es dem richtigen Vertragspartner zugeht.
Was gilt für minderjährige Azubis?
Bei Minderjährigen können die gesetzlichen Vertreter beteiligt sein. Wenn du minderjährig bist, solltest du vor einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag mit deinen Eltern beziehungsweise gesetzlichen Vertretern und der zuständigen Kammer klären, welche Unterschriften erforderlich sind.
Besondere Kündigungssituationen
Kündigung wegen Krankheit und Fehlzeiten
Eine normale Erkrankung führt nicht automatisch zur Kündigung. Viele Fehlzeiten können aber die Frage aufwerfen, ob das Ausbildungsziel noch erreicht werden kann. Entscheidend ist die konkrete Prognose und nicht eine pauschale Zahl von Krankheitstagen.
Wenn du länger krank bist, solltest du mit Betrieb, Berufsschule und Kammer früh über fehlende Inhalte, Prüfungen und mögliche Anpassungen sprechen. Mehr zur richtigen Meldung und zu Nachweisen findest du in unserem Beitrag zur Krankmeldung in der Ausbildung.
Schlechte Noten oder nicht bestandene Prüfung
Schlechte Berufsschulnoten oder eine nicht bestandene Prüfung beenden das Ausbildungsverhältnis nicht automatisch. Nach einer nicht bestandenen Abschlussprüfung kann sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängern, höchstens um ein Jahr.
Wenn du Lernprobleme hast, suche früh Unterstützung. Je nach Situation können Betrieb, Berufsschule, Kammer oder die Assistierte Ausbildung helfen.
Fehlende Ausbildung oder ausbildungsfremde Aufgaben
Wenn du dauerhaft kaum ausgebildet wirst, regelmäßig ausbildungsfremde Aufgaben erledigst oder der Betrieb seine Pflichten verletzt, solltest du die Vorfälle dokumentieren. Sprich zunächst, wenn es sicher und sinnvoll ist, die Situation an. Bei fortgesetzten oder schweren Verstößen kann eine Beratung zu weiteren Schritten erforderlich sein.
Mobbing, Gewalt oder schwere Konflikte
Bei Mobbing, Gewalt, sexueller Belästigung, Drohungen oder ernsthaften Sicherheitsverstößen solltest du nicht allein bleiben. Wende dich an eine Vertrauensperson, den Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Kammer oder eine geeignete Beratungsstelle. Bei akuter Gefahr steht der Schutz deiner Gesundheit an erster Stelle.
Was tun, wenn der Betrieb kündigt?
Wenn du eine Kündigung erhältst, bleibe nicht einfach der Ausbildung fern und unterschreibe nicht vorschnell eine zusätzliche Erklärung. Notiere, wann dir das Schreiben zugegangen ist, und bewahre Umschlag, E-Mail-Verlauf und Anlagen auf.
- Prüfe, ob die Probezeit noch lief.
- Prüfe, ob die Kündigung schriftlich und unterschrieben ist.
- Lies den angegebenen Kündigungsgrund genau.
- Kontaktiere schnell die zuständige IHK oder HWK.
- Kläre, ob du weiter zur Berufsschule gehen und ob du bis zur Klärung im Betrieb erscheinen musst.
- Suche bei Bedarf rechtliche Beratung zu möglichen Fristen und Ansprüchen.
Eine Kündigung durch den Betrieb ist nicht automatisch wirksam, nur weil sie schriftlich vorliegt. Die zuständige Kammer kann oft kurzfristig einordnen, welche Schritte sinnvoll sind.
Welche Folgen hat die Beendigung?
Berufsschule und bisherige Ausbildungszeit
Nach einer Vertragsauflösung solltest du die Berufsschule informieren und klären, wie der Unterricht weitergeht. Wenn du in demselben Beruf bei einem neuen Betrieb weitermachst, sollte die bisherige Ausbildungszeit bei der neuen Vertragsgestaltung und der zuständigen Stelle berücksichtigt werden. Das geschieht nicht allein dadurch, dass du bei einem anderen Betrieb anfängst.
Resturlaub und Überstunden
Offener Urlaub darf nicht einfach eigenmächtig genommen werden. Kläre, ob du ihn während der verbleibenden Zeit nehmen kannst oder ob eine Abgeltung in Betracht kommt. Auch Überstunden und Zeitguthaben solltest du vor dem Ende schriftlich festhalten und mit dem Betrieb abstimmen.
Ausbildungszeugnis und Unterlagen
Bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses muss der Betrieb ein schriftliches Zeugnis ausstellen. Es muss Angaben über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten enthalten. Auf Verlangen können auch Verhalten und Leistung aufgenommen werden.
Sichere außerdem Kopien deines Ausbildungsvertrags, Ausbildungsnachweises, Zeugnisses, relevanter Beurteilungen und Bescheinigungen. Teile keine vertraulichen Betriebsdaten mit einem neuen Betrieb, aber bewahre deine eigenen Ausbildungsunterlagen geordnet auf.
Arbeitsagentur und Sozialleistungen
Wenn nach der Beendigung keine neue Ausbildung beginnt, solltest du dich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit melden und dich über die nächsten Schritte informieren. Eine selbst veranlasste Beendigung oder ein Aufhebungsvertrag kann sozialrechtliche Folgen haben. Lass dich deshalb vor der Unterschrift beraten und schildere den tatsächlichen Grund.
Betrieb oder Beruf: Wo liegt das Problem?
Bevor du kündigst, schreibe konkret auf, was dich belastet:
- Eher Betriebsproblem: fehlende Betreuung, ausbildungsfremde Aufgaben, wiederholte Pflichtverletzungen, schlechtes Betriebsklima oder ein Konflikt mit einzelnen Personen.
- Eher Berufsproblem: Die typischen Tätigkeiten interessieren dich grundsätzlich nicht, passen nicht zu deinen Stärken oder du möchtest langfristig einen anderen Beruf erlernen.
Wenn du den Beruf weiterhin möchtest, suche nach einem Betriebswechsel. Wenn der Beruf selbst nicht passt, prüfe einen neuen Ausbildungsberuf. Diese Unterscheidung verhindert, dass du eine Ausbildung vollständig aufgibst, obwohl ein anderer Betrieb das Problem lösen könnte.
Ist ein Gespräch vor der Kündigung sinnvoll?
Bei lösbaren Problemen kann ein vorbereitetes Gespräch helfen. Nenne konkrete Situationen, fehlende Ausbildungsinhalte und einen realistischen Lösungsvorschlag. Bei Gewalt, sexueller Belästigung oder akuter Gefahr musst du dich aber nicht erst einem weiteren Gespräch aussetzen. Hole dann direkt Unterstützung.
Kündigungsschreiben: Beispiele und Hinweise
Die folgenden Beispiele zeigen nur eine Grundstruktur. Sie ersetzen keine Prüfung deines Einzelfalls. Verwende den Kündigungsgrund nur, wenn er tatsächlich stimmt.
Beispiel: Kündigung in der Probezeit
Hiermit kündige ich mein Berufsausbildungsverhältnis während der Probezeit mit sofortiger Wirkung. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und das Beendigungsdatum schriftlich.
Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift gehören in das unterschriebene Original.
Beispiel: Aufgabe der Berufsausbildung
Hiermit kündige ich mein Berufsausbildungsverhältnis gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG mit einer Frist von vier Wochen, da ich die Berufsausbildung aufgebe. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und das Beendigungsdatum schriftlich.
Nutze diese Formulierung nicht, wenn du denselben Beruf nur in einem anderen Betrieb fortsetzen möchtest.
Beispiel: Wechsel in einen anderen Ausbildungsberuf
Hiermit kündige ich mein Berufsausbildungsverhältnis gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG mit einer Frist von vier Wochen, da ich mich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen möchte. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und das Beendigungsdatum schriftlich.
Auch hier muss die Erklärung deinem tatsächlichen Vorhaben entsprechen.
Typische Fehler bei der Kündigung
- Du kündigst nur per WhatsApp oder E-Mail.
- Du verwechselst vier Wochen mit einem Kalendermonat.
- Du verwendest nach der Probezeit keinen passenden Kündigungsgrund.
- Du behauptest einen Berufswechsel, möchtest aber denselben Beruf fortsetzen.
- Du kündigst, bevor ein neuer Ausbildungsplatz sicher ist.
- Du unterschreibst einen Aufhebungsvertrag unter Druck.
- Du lässt den Zugang der Kündigung nicht nachvollziehbar dokumentieren.
- Du vergisst Resturlaub, Überstunden, Zeugnis und Ausbildungsnachweis.
- Du informierst Kammer und Berufsschule zu spät.
- Du lässt Fristen verstreichen, nachdem der Betrieb gekündigt hat.
Checkliste: Ausbildung kündigen
- Problem klären: Geht es um den Betrieb oder um den Beruf?
- Probezeit prüfen: Lies Vertragsbeginn und Probezeit im Ausbildungsvertrag.
- Alternative sichern: Suche bei einem Betriebswechsel möglichst zuerst den neuen Betrieb.
- Beratung einholen: Kontaktiere IHK, HWK, JAV, Betriebsrat oder eine geeignete Beratungsstelle.
- Richtigen Weg wählen: Kündigung, wichtiger Grund oder Aufhebungsvertrag sind nicht austauschbar.
- Schriftform einhalten: Unterschriebenes Original und nachweisbaren Zugang sicherstellen.
- Folgen klären: Resturlaub, Überstunden, Vergütung, Berufsschule, Zeugnis und Ausbildungszeit prüfen.
- Nächsten Schritt planen: Neuen Ausbildungsplatz, Arbeitsagentur und finanzielle Absicherung rechtzeitig klären.
Häufige Fragen zur Kündigung in der Ausbildung
Kann ich meine Ausbildung einfach kündigen?
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich jederzeit ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach der Probezeit gelten wichtige Gründe oder die Vier-Wochen-Kündigung wegen Aufgabe der Ausbildung beziehungsweise eines Wechsels in eine andere Berufstätigkeit.
Welche Kündigungsfrist hat ein Azubi?
Während der Probezeit gibt es grundsätzlich keine Kündigungsfrist. Nach der Probezeit kann der Azubi mit vier Wochen Frist kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgibt oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen möchte. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist ebenfalls möglich.
Kann der Betrieb nach der Probezeit normal kündigen?
Eine gewöhnliche ordentliche Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb ist nach der Probezeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Betrieb kann insbesondere aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ob ein Grund ausreicht, hängt von den konkreten Umständen ab.
Muss die Kündigung schriftlich sein?
Ja. Die Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses nach dem BBiG muss schriftlich erfolgen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Kann ich nach der Probezeit den Betrieb wechseln?
Ein Betriebswechsel kann möglich sein. Wenn du denselben Beruf fortsetzen möchtest, solltest du nicht einfach mit der Vier-Wochen-Regel wegen Berufsaufgabe kündigen. Prüfe einen Aufhebungsvertrag und kläre den Wechsel mit der zuständigen Kammer.
Wird meine bisherige Ausbildungszeit angerechnet?
Die bisherige Ausbildungszeit kann bei einer Fortsetzung relevant sein. Ob und wie sie angerechnet wird, hängt von der neuen Vertragsgestaltung, dem Ausbildungsstand und der zuständigen Stelle ab.
Kann ich wegen Mobbing fristlos kündigen?
Schwere und nachweisbare Pflichtverletzungen können einen wichtigen Grund darstellen. Ob Mobbing im konkreten Fall eine fristlose Kündigung rechtfertigt, muss fachkundig geprüft werden. Dokumentiere Vorfälle und hole schnell Beratung ein.
Was passiert mit Resturlaub und Zeugnis?
Resturlaub und mögliche Abgeltung sollten vor dem Ende geklärt werden. Bei Beendigung der Ausbildung muss der Betrieb ein schriftliches Ausbildungszeugnis ausstellen.
Was soll ich bei einer Kündigung durch den Betrieb tun?
Notiere das Zugangsdatum, bewahre alle Unterlagen auf und kontaktiere sofort die zuständige Kammer oder eine rechtliche Beratungsstelle. Prüfe Form, Probezeit und Kündigungsgrund. Warte nicht ab, wenn du mögliche Fristen wahren musst.
Ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?
Das hängt von der Situation ab. Bei einem einvernehmlichen Betriebswechsel kann er eine praktische Lösung sein. Er kann aber ebenfalls Folgen für Ausbildungszeit, Vergütung und Sozialleistungen haben. Unterschreibe ihn erst, wenn du die Konsequenzen verstanden hast.
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Fazit: Kündigung in der Ausbildung gut vorbereiten
Während der Probezeit ist eine Kündigung vergleichsweise einfach möglich. Danach musst du zwischen Berufsaufgabe, Berufswechsel, Betriebswechsel und wichtigem Grund unterscheiden. Ein falscher Kündigungsgrund kann neue rechtliche und finanzielle Probleme verursachen.
Wenn du im selben Beruf weitermachen möchtest, ist ein Betriebswechsel oft die passendere Lösung als eine Kündigung wegen Berufsaufgabe. Wenn der Betrieb dir kündigt, solltest du schnell reagieren und die zuständige Kammer oder eine fachkundige Beratung einschalten.
Halte die Kündigung schriftlich fest, sichere den Zugang und kläre alle Folgen für Berufsschule, Ausbildungszeit, Vergütung, Resturlaub und Zeugnis. So wird aus einer schwierigen Situation ein planbarer nächster Schritt.
