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Krankmeldung in der Ausbildung: Was musst du wissen?

Krank in der Ausbildung? Erfahre, wann du dich melden musst, wie die eAU funktioniert und was bei Berufsschule, Prüfung, Urlaub und längerer Krankheit gilt.

Krankmeldung in der Ausbildung: Was musst du wissen?

Wenn du während deiner Ausbildung krank bist und nicht arbeiten oder am Berufsschulunterricht teilnehmen kannst, musst du dich rechtzeitig abmelden. Entscheidend sind zwei getrennte Pflichten: Du informierst den Ausbildungsbetrieb über deine Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer. Zusätzlich kümmerst du dich um den erforderlichen ärztlichen Nachweis und informierst die Berufsschule nach deren Regeln.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, ändert daran nichts. Sie ersetzt in vielen Fällen die Vorlage eines Papierausdrucks, aber nicht deine persönliche Krankmeldung beim Betrieb.

Die wichtigste Regel: Melde dich unverzüglich über den im Betrieb vorgesehenen Weg krank. Warte nicht auf den Arzttermin und verlasse dich nicht darauf, dass die eAU den Betrieb automatisch über deine Abwesenheit informiert.

Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsnachweis: Was ist der Unterschied?

Mit der Krankmeldung teilst du deinem Ausbildungsbetrieb mit, dass du nicht zur Arbeit kommen kannst und wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert. Diese Information muss der Betrieb möglichst früh erhalten, damit er den Ausbildungstag planen kann.

Der Arbeitsunfähigkeitsnachweis bestätigt dagegen, dass eine Ärztin oder ein Arzt deine Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Je nach Versicherung und Situation wird die Bescheinigung elektronisch übermittelt oder muss in anderer Form nachgewiesen werden.

Du musst deinem Betrieb grundsätzlich nicht deine Diagnose nennen. Notwendig sind normalerweise die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer. Bei besonderen Fragen zu deiner konkreten Situation solltest du dich an die Krankenkasse, die zuständige Kammer oder eine fachkundige Beratungsstelle wenden.

Wann muss ich mich als Azubi krankmelden?

Du musst dich unverzüglich krankmelden, sobald du weißt, dass du wegen Krankheit nicht zur Ausbildung kommen kannst. In der Praxis bedeutet das: Informiere den Betrieb möglichst vor dem geplanten Beginn deines Arbeitstags.

Warte nicht erst ab, ob es dir später besser geht. Wenn sich die voraussichtliche Dauer ändert, musst du den Betrieb erneut informieren. Eine kurze, klare Nachricht ist besser als eine verspätete ausführliche Erklärung.

Wen und wie muss ich informieren?

Halte dich an die Regel, die dir dein Ausbildungsbetrieb genannt hat. Je nach Betrieb kann eine Meldung an die Ausbilderin, den Ausbilder, die direkte Führungskraft, die Personalabteilung oder ein internes System erforderlich sein.

Ein Anruf ist sinnvoll, wenn der Betrieb ihn verlangt oder wenn du kurzfristig sicherstellen musst, dass deine Meldung angekommen ist. Eine E-Mail, App oder Nachricht reicht nur dann, wenn dieser Weg im Betrieb akzeptiert wird. Eine Nachricht an einen beliebigen Kollegen ersetzt nicht automatisch die Meldung an die zuständige Stelle.

Was gehört in die Krankmeldung?

In der Regel genügen drei Angaben:

  • dein Name und gegebenenfalls deine Ausbildungsabteilung,
  • dass du heute arbeitsunfähig bist und nicht kommen kannst,
  • wie lange du voraussichtlich ausfällst.

Wenn du noch nicht weißt, wie lange du fehlen wirst, kannst du das offen sagen und die voraussichtliche Dauer nach dem Arzttermin nachreichen. Eine Diagnose oder eine ausführliche Beschreibung deiner Beschwerden gehört normalerweise nicht in die erste Krankmeldung.

Wie funktioniert die eAU?

Bei gesetzlich Krankenversicherten übermittelt die Arztpraxis die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in vielen Fällen an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die erforderlichen Angaben anschließend bei der Krankenkasse ab. Übermittelt werden nicht einfach alle medizinischen Informationen; die Diagnose wird dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt.

Die eAU nimmt dir aber nicht die Pflicht ab, dich beim Ausbildungsbetrieb krankzumelden. Der Betrieb kann die eAU außerdem nur abrufen, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht und du die Arbeitsunfähigkeit zuvor mitgeteilt hast. Einzelheiten und Ausnahmen erklärt gesund.bund.de zur eAU.

Wann gilt die eAU nicht oder nicht sofort?

Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel bei einer Erkrankung im Ausland, bei privat Versicherten, bei einer Behandlung durch eine nicht angeschlossene Praxis oder bei technischen Problemen. Auch die Erkrankung eines Kindes läuft nicht einfach wie deine eigene eAU. Frage in solchen Fällen die Arztpraxis und deine Krankenkasse, welche Nachweise erforderlich sind.

Ab wann brauche ich eine ärztliche Feststellung?

Nach dem gesetzlichen Grundsatz muss eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt werden, wenn sie länger als drei Kalendertage dauert. Der Arbeitgeber darf jedoch verlangen, dass du den Nachweis früher vorlegst, auch ab dem ersten Tag. Deshalb zählt immer die Regel in deinem Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder die ausdrückliche Anweisung deines Betriebs.

Die drei Kalendertage sind nicht automatisch drei Arbeitstage. Wochenenden und Feiertage können mitzählen. Wenn du zum Beispiel an einem Freitag erkrankst und am Montag weiterhin arbeitsunfähig bist, solltest du nicht selbst darauf schließen, dass noch kein Nachweis nötig ist. Kläre frühzeitig, was dein Betrieb verlangt.

Was gilt bei einer Verlängerung?

Wenn du länger krank bist als zunächst erwartet, informierst du den Betrieb unverzüglich über die Fortdauer. Veranlasse außerdem rechtzeitig die weitere ärztliche Feststellung, damit keine Lücke zwischen den Zeiträumen entsteht. Verlass dich nicht darauf, dass eine spätere Bescheinigung automatisch den gesamten Zeitraum abdeckt.

Was gilt bei Krankheit in der Berufsschule?

Wenn ein Berufsschultag betroffen ist, musst du die Berufsschule nach ihrer Entschuldigungs- und Nachweisregel informieren. Eine Krankmeldung beim Ausbildungsbetrieb reicht nicht automatisch für die Schule. Informiere deshalb beide Stellen, sofern die schulischen Regeln nichts anderes vorsehen.

Der Ausbildungsbetrieb muss dich für den Berufsschulunterricht freistellen. Deine Krankheit an einem Schultag wird dadurch aber nicht automatisch an die Schule weitergegeben. Bewahre die Bestätigung deiner Meldung und gegebenenfalls den Nachweis auf, besonders wenn eine Klassenarbeit, ein Prüfungstermin oder eine wichtige Lernleistung betroffen ist.

Was passiert bei einer Klassenarbeit oder Abschlussprüfung?

Wenn du wegen Krankheit eine Klassenarbeit versäumst, gelten die Regeln deiner Berufsschule. Bei einer Abschlussprüfung musst du zusätzlich die zuständige Prüfungsstelle, zum Beispiel IHK oder HWK, nach deren Vorgaben informieren. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allein ersetzt nicht automatisch die vorgeschriebene Prüfungsabmeldung.

Melde dich so früh wie möglich und frage, welcher Nachweis und welche Frist gelten. Wer erst nach dem Prüfungstermin reagiert, riskiert unnötige Probleme bei der Anerkennung des Rücktritts.

Bekomme ich bei Krankheit weiter Ausbildungsvergütung?

Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Für die konkrete Berechnung können unter anderem der Beginn des Ausbildungsverhältnisses, die Dauer der Erkrankung und die Versicherungssituation eine Rolle spielen.

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger dauert, kann anschließend Krankengeld relevant werden. Die Voraussetzungen und die Höhe solltest du direkt mit deiner Krankenkasse klären. Eine verständliche Übersicht zu Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld findest du bei gesund.bund.de.

Was passiert bei längerer oder häufiger Krankheit?

Viele einzelne Krankheitstage führen nicht automatisch zum Ende deiner Ausbildung. Entscheidend ist die gesamte Situation: Welche Ausbildungsinhalte fehlen, wie lange dauert die Arbeitsunfähigkeit, kannst du das Ausbildungsziel noch erreichen und welche Unterstützung ist möglich?

Wenn längere Fehlzeiten absehbar sind, sprich frühzeitig mit dem Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule und der zuständigen Kammer. Gemeinsam lässt sich besser klären, welche Inhalte nachgeholt werden müssen und ob die Ausbildungsdauer angepasst werden sollte.

Kann die Ausbildung verlängert werden?

Eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch wegen einer bestimmten Zahl von Krankheitstagen. Nach § 8 BBiG kann die zuständige Stelle die Ausbildungsdauer auf Antrag verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Ob das notwendig ist, wird im Einzelfall geprüft und nicht allein durch den Betrieb entschieden.

Sprich deshalb nicht erst kurz vor der Prüfung über fehlende Inhalte. Die Regelung in § 8 BBiG beschreibt die Voraussetzungen für eine mögliche Verlängerung.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, kann ein betriebliches Eingliederungsmanagement relevant werden. Ziel ist, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, weiterer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Ob und wie das Verfahren in deiner Situation durchgeführt wird, solltest du mit dem Betrieb und gegebenenfalls einer Interessenvertretung klären.

Was gilt in der Probezeit?

Auch während der Probezeit darfst du krank sein. Du musst dich trotzdem korrekt abmelden und erforderliche Nachweise einhalten. Bei einer Berufsausbildung gelten während der Probezeit besondere Kündigungsregeln. Nach § 22 BBiG kann das Berufsausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Das bedeutet nicht, dass jede Krankmeldung automatisch eine Kündigung auslöst, aber die rechtliche Situation ist in dieser Phase besonders sensibel.

Wenn dir wegen einer Krankheit oder kurz nach einer Krankmeldung gekündigt wird, solltest du schnell eine Beratungsstelle, die zuständige Kammer oder eine fachkundige rechtliche Beratung kontaktieren.

Was gilt bei Krankheit im Urlaub oder im Ausland?

Wenn du während des Urlaubs arbeitsunfähig krank wirst, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Krankheitstage grundsätzlich nicht auf deinen Urlaub angerechnet. Du musst den Betrieb aber unverzüglich informieren und den Nachweis nach den geltenden Regeln erbringen. Die verlorenen Urlaubstage darfst du nicht eigenmächtig an den Urlaub anhängen.

Erkrankst du im Ausland, gelten zusätzliche Mitteilungs- und Nachweispflichten. Nach § 5 EntgFG musst du dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und deine Adresse am Aufenthaltsort schnellstmöglich mitteilen. Bei gesetzlicher Krankenversicherung kann zusätzlich eine Meldung an die Krankenkasse erforderlich sein.

Arbeitsunfall, Wegeunfall oder krankes Kind

Nicht jede Abwesenheit ist eine eigene Krankmeldung. Bei einem Unfall im Betrieb oder auf dem direkten Weg zur Ausbildungsstätte solltest du den Betrieb unverzüglich informieren und den Unfall nach dem vorgesehenen Verfahren melden. Der Betrieb kann dich an den zuständigen Durchgangsarzt oder eine andere geeignete Stelle verweisen.

Wenn dein Kind krank ist oder du einen Angehörigen unterstützen musst, bist nicht automatisch du selbst arbeitsunfähig. Dafür können andere Freistellungs- oder Unterstützungsregeln gelten. Melde den tatsächlichen Grund und lass dich vom Betrieb, der Krankenkasse oder einer Beratungsstelle über das passende Verfahren informieren.

Darf ich während der Krankschreibung rausgehen?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein allgemeines Ausgangsverbot. Entscheidend ist, ob dein Verhalten die Genesung beeinträchtigt. Ein notwendiger Arztbesuch oder ein ruhiger Spaziergang kann je nach Erkrankung sinnvoll sein. Eine Aktivität, die deiner Genesung widerspricht oder den Eindruck erweckt, dass du entgegen der Bescheinigung normal arbeitest, kann dagegen problematisch sein.

Nebenjob und Homeoffice während der Krankheit

Wenn du in der Ausbildung arbeitsunfähig bist, solltest du nicht einfach im Nebenjob weiterarbeiten oder im Homeoffice Ausbildungsaufgaben erledigen. Ob eine Tätigkeit ausnahmsweise möglich ist, hängt von der Erkrankung und den Anforderungen der Tätigkeit ab. Kläre widersprüchliche Situationen vorher medizinisch und mit den zuständigen Stellen.

Arbeitsunfähig bedeutet nicht automatisch, dass jede Bewegung verboten ist. Es bedeutet aber, dass du deine vertragliche Arbeit wegen Krankheit nicht ausüben kannst und deine Genesung nicht gefährden darfst.

Psychische Belastung und Probleme im Betrieb

Auch psychische Erkrankungen können zu Arbeitsunfähigkeit führen. Du musst dem Betrieb nicht automatisch deine Diagnose nennen. Wenn du dich stark belastet fühlst, suche medizinische oder psychotherapeutische Unterstützung.

Wenn die Beschwerden mit Mobbing, Konflikten, Arbeitszeiten oder einer problematischen Ausbildungssituation zusammenhängen, sollten zwei Ebenen getrennt betrachtet werden: deine gesundheitliche Versorgung und die Klärung des Ausbildungsproblems. Dokumentiere sachlich, was passiert, und wende dich bei Bedarf an Ausbilder, Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Kammer oder eine Beratungsstelle.

Krankmeldung richtig formulieren

Eine Krankmeldung muss normalerweise nicht lang sein. Wichtig ist, dass sie den richtigen Ansprechpartner erreicht und die voraussichtliche Dauer nennt.

Beispiel für einen Anruf

„Guten Morgen, ich bin heute arbeitsunfähig und kann nicht zur Ausbildung kommen. Voraussichtlich falle ich bis einschließlich Dienstag aus. Ich melde mich, falls sich die Dauer ändert. Bitte sagen Sie mir, falls Sie einen Nachweis ab dem ersten Tag benötigen.“

Beispiel für eine E-Mail

„Guten Morgen Frau Müller, ich bin heute arbeitsunfähig und kann meine Ausbildung nicht antreten. Voraussichtlich bin ich bis einschließlich Dienstag krank. Die erforderliche ärztliche Feststellung veranlasse ich nach den geltenden Vorgaben. Viele Grüße, [Name]“

Wenn dein Betrieb einen Anruf verlangt, nutze zusätzlich oder stattdessen den vorgeschriebenen Weg. Eine E-Mail ist kein Ersatz für eine direkte Meldung, wenn sie erst Stunden später gelesen wird.

Checkliste: Krank in der Ausbildung

  1. Sofort melden: Informiere den richtigen Ansprechpartner vor Ausbildungsbeginn, sofern möglich.
  2. Dauer nennen: Teile mit, wie lange du voraussichtlich fehlst, und aktualisiere die Angabe bei einer Verlängerung.
  3. Nachweis prüfen: Kläre, ob der Betrieb eine ärztliche Feststellung ab dem ersten Tag verlangt.
  4. Berufsschule informieren: Nutze das schulische Verfahren, wenn Unterricht oder Prüfung betroffen sind.
  5. eAU nicht verwechseln: Die elektronische Übermittlung ersetzt nicht die Krankmeldung beim Betrieb.
  6. Sonderfälle melden: Arbeitsunfall, Wegeunfall, Auslandskrankheit oder Krankheit eines Kindes können eigene Regeln haben.
  7. Bei langer Krankheit handeln: Sprich frühzeitig über fehlende Inhalte, Prüfungen und mögliche Unterstützung.

Häufige Fragen zur Krankmeldung

Muss ich mich vor Arbeitsbeginn krankmelden?

Du musst dich unverzüglich melden. Wenn du morgens weißt, dass du nicht kommen kannst, solltest du den Betrieb möglichst vor dem geplanten Beginn informieren. Der konkrete Meldeweg richtet sich nach den betrieblichen Regeln.

Muss ich ab dem ersten Tag zum Arzt?

Nicht immer. Der Betrieb darf jedoch eine ärztliche Feststellung ab dem ersten Tag verlangen. Prüfe daher die Vorgaben deines Ausbildungsverhältnisses und frage im Zweifel frühzeitig nach.

Muss ich trotz eAU den Betrieb informieren?

Ja. Die eAU betrifft vor allem die Übermittlung des Nachweises. Deine Pflicht, den Betrieb unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer zu informieren, bleibt bestehen.

Muss ich meine Diagnose nennen?

Normalerweise genügt die Information, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange du voraussichtlich fehlst. Eine konkrete Diagnose musst du dem Ausbildungsbetrieb grundsätzlich nicht automatisch mitteilen.

Muss ich die Berufsschule separat informieren?

In der Regel ja, wenn ein Berufsschultag betroffen ist. Die Schule kann eigene Fristen und Nachweise verlangen. Informiere dich bei deiner Berufsschule und halte das dort geltende Verfahren ein.

Wie lange bekomme ich Ausbildungsvergütung?

Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Danach können je nach Voraussetzungen andere Leistungen wie Krankengeld relevant werden. Deine Krankenkasse kann deinen konkreten Fall verbindlich einordnen.

Wie viele Krankheitstage sind erlaubt?

Es gibt keine allgemeine Zahl, ab der jeder Azubi automatisch die Ausbildung verliert. Bei erheblichen Fehlzeiten wird geprüft, ob das Ausbildungsziel erreicht werden kann und ob Inhalte nachgeholt werden müssen.

Kann die Ausbildung wegen Krankheit verlängert werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Eine Verlängerung ist nicht automatisch und hängt davon ab, ob sie erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Die zuständige Stelle entscheidet im konkreten Verfahren.

Was gilt bei Krankheit im Urlaub?

Ärztlich nachgewiesene Krankheitstage werden grundsätzlich nicht auf den Urlaub angerechnet. Du musst den Betrieb aber sofort informieren und darfst den Urlaub nicht eigenmächtig verlängern.

Darf ich trotz Krankschreibung spazieren gehen?

Eine Krankschreibung ist kein Hausarrest. Du darfst dich so verhalten, wie es deiner Genesung nicht entgegensteht. Was sinnvoll ist, hängt von deiner Erkrankung ab.

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Fazit: Krankmeldung in der Ausbildung richtig erledigen

Wenn du krank bist, musst du nicht trotz Arbeitsunfähigkeit zur Ausbildung gehen. Du musst aber zuverlässig kommunizieren und die Nachweisregeln einhalten:

  1. Informiere den Ausbildungsbetrieb unverzüglich.
  2. Nenne die voraussichtliche Dauer.
  3. Prüfe, ob ein Nachweis ab dem ersten Tag verlangt wird.
  4. Informiere die Berufsschule und bei Prüfungen die zuständige Stelle.
  5. Beachte Sonderregeln bei Auslandskrankheit, Unfall oder Krankheit eines Kindes.
  6. Sprich bei längeren Fehlzeiten frühzeitig über den weiteren Ausbildungsplan.

Die eAU vereinfacht den Nachweis, ersetzt aber nicht deine Krankmeldung. Eine kurze Nachricht an den richtigen Ansprechpartner, rechtzeitig organisiert, verhindert die meisten vermeidbaren Probleme.

Quellen