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Nachmieter für WG oder Studentenwohnung finden
Nachmieter für WG oder Studentenwohnung finden: Erfahre, wann du einen Nachmieter stellen kannst, welche Unterlagen wichtig sind und wie die Übergabe funktioniert.

Ein Auslandssemester beginnt früher als geplant, du wechselst die Hochschule oder hast bereits eine neue Wohnung gefunden. Dann entsteht schnell die Frage: Kann ich einen Nachmieter suchen und dadurch früher aus meinem Mietvertrag herauskommen?
Viele Studierende kennen die Behauptung, man müsse dem Vermieter nur drei geeignete Nachmieter präsentieren und könne anschließend sofort ausziehen. Diese pauschale Regel gibt es jedoch nicht.
Bei einem normalen unbefristeten Wohnraummietvertrag können Mieter grundsätzlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Nach § 573c BGB ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats möglich. Ein geeigneter Nachmieter verkürzt diese Frist nicht automatisch.
Trotzdem kann die Suche nach einem Nachmieter sinnvoll sein. Vermieter können einer früheren Vertragsbeendigung freiwillig zustimmen. Manche Mietverträge enthalten außerdem eine Nachmieterklausel. Bei langfristiger Bindung können in besonderen Situationen weitere mietrechtliche Möglichkeiten bestehen.
Dieser Ratgeber zeigt dir, wann ein Nachmieter sinnvoll ist, wie du geeignete Kandidaten findest, welche Informationen du weitergeben solltest und wie du die Übergabe sauber organisierst.
Was ist ein Nachmieter?
Ein Nachmieter ist eine Person, die nach deinem Auszug die Wohnung oder dein WG-Zimmer übernimmt.
Dabei können verschiedene Modelle entstehen:
- Der alte Mietvertrag endet und ein neuer Vertrag wird geschlossen.
- Der neue Mieter tritt mit Zustimmung aller Beteiligten in einen bestehenden Vertrag ein.
- In einer WG wird ein einzelnes Mitglied ausgetauscht.
- Ein Hauptmieter sucht einen neuen Untermieter.
Welche Variante möglich ist, hängt vom bestehenden Mietvertrag und der Zustimmung des Vermieters ab.
Wichtig ist deshalb:
Ein Nachmieter übernimmt deinen Vertrag nicht automatisch.
Muss der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren?
In der Regel nein.
Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass Mieter normalerweise keinen Anspruch darauf haben, allein durch die Benennung eines Nachmieters vorzeitig aus einem laufenden Mietvertrag entlassen zu werden.
Das gilt besonders bei einem unbefristeten Mietvertrag, den du regulär mit der gesetzlichen Kündigungsfrist beenden kannst.
Anders kann es aussehen, wenn:
- der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält,
- Vermieter und Mieter eine individuelle Vereinbarung treffen,
- eine langfristige Vertragsbindung besteht,
- ein besonderer Härtefall vorliegt.
Deshalb solltest du zunächst deinen Mietvertrag prüfen.
Stimmt die Drei-Nachmieter-Regel?
Nein.
Die oft wiederholte Aussage:
„Wenn ich drei Nachmieter vorschlage, muss der Vermieter einen davon nehmen.“
ist falsch.
Der Vermieter ist nicht allein wegen der Anzahl vorgeschlagener Personen verpflichtet, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden.
Entscheidend sind:
- dein Mietvertrag,
- die Kündigungsmöglichkeiten,
- eine mögliche Nachmieterklausel,
- eine Vereinbarung mit dem Vermieter,
- besondere Umstände des Einzelfalls.
Du solltest deshalb nicht auf diese vermeintliche Regel vertrauen.
Welche Kündigungsfrist gilt normalerweise?
Für unbefristeten Wohnraum gilt für Mieter grundsätzlich § 573c Absatz 1 BGB.
Danach kann die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats erfolgen.
Praktisch entspricht das regelmäßig einer Kündigungsfrist von ungefähr drei Monaten.
Beispiel:
Deine Kündigung geht rechtzeitig Anfang April ein.
Dann kann das Mietverhältnis grundsätzlich zum 30. Juni enden.
Prüfe zusätzlich:
- deinen Mietvertrag,
- mögliche Kündigungsausschlüsse,
- besondere Regelungen für Wohnheime,
- die genaue Vertragsart.
Wann lohnt sich die Suche nach einem Nachmieter?
Ein Nachmieter kann besonders sinnvoll sein, wenn du:
- bereits eine neue Wohnung gefunden hast,
- doppelte Mietzahlungen vermeiden möchtest,
- wegen eines Auslandssemesters umziehst,
- die Hochschule wechselst,
- ein Praktikum in einer anderen Stadt beginnst,
- deine WG kurzfristig verlassen möchtest.
Auch wenn kein rechtlicher Anspruch auf frühzeitige Vertragsbeendigung besteht, kann ein Vermieter wirtschaftlich daran interessiert sein, einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen.
Eine passende Person reduziert für den Vermieter das Risiko eines Leerstands.
Zuerst mit dem Vermieter sprechen
Bevor du eine Anzeige veröffentlichst, solltest du den Vermieter kontaktieren.
Frage konkret:
- Ist eine frühere Vertragsbeendigung möglich?
- Darf ich einen Nachmieter vorschlagen?
- Welche Voraussetzungen muss die Person erfüllen?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Darf ich Besichtigungen organisieren?
- Welcher Einzugstermin wäre möglich?
Lass dir wichtige Zusagen möglichst schriftlich bestätigen.
So vermeidest du, Zeit in Bewerber zu investieren, die der Vermieter aus formalen Gründen gar nicht prüfen möchte.
Was ist eine Nachmieterklausel?
Manche Mietverträge enthalten ausdrücklich eine Regelung zum Nachmieter.
Darin kann beispielsweise festgelegt sein, unter welchen Voraussetzungen du vorzeitig aus dem Vertrag entlassen wirst.
Prüfe den genauen Wortlaut.
Mögliche Bedingungen können sein:
- geeigneter Nachmieter,
- ausreichende Bonität,
- Zustimmung des Vermieters,
- Übernahme bestimmter Vertragsbedingungen,
- nahtloser Mietbeginn.
Eine solche Klausel ist nicht dasselbe wie eine allgemeine gesetzliche Drei-Nachmieter-Regel.
Was gilt bei einem Kündigungsausschluss?
Einige Mietverträge schließen die ordentliche Kündigung für einen bestimmten Zeitraum aus.
Dann kannst du möglicherweise nicht einfach mit der normalen Frist kündigen.
In solchen Fällen kann die Nachmietersuche eine größere Rolle spielen.
Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass in besonderen Fällen eine vorzeitige Vertragsbeendigung über einen geeigneten Nachmieter in Betracht kommen kann, wenn der Mieter ansonsten noch lange an den Vertrag gebunden wäre und ein berechtigter Härtefall vorliegt.
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom konkreten Fall ab.
Welche Person ist als Nachmieter geeignet?
Ein Vermieter wird normalerweise ähnliche Kriterien prüfen wie bei jeder anderen Wohnungsvermietung.
Dazu gehören häufig:
- ausreichendes Einkommen,
- plausibler Finanzierungsnachweis,
- vollständige Unterlagen,
- angemessene Haushaltsgröße,
- verlässlicher Einzugstermin.
Bei Studierenden können beispielsweise relevant sein:
- BAföG-Bescheid,
- Bürgschaft,
- Einkommensnachweise,
- Stipendiennachweis,
- Nebenjob-Einkommen.
Welche Nachweise verlangt werden, entscheidet der Vermieter im zulässigen Rahmen.
Wo findest du einen Nachmieter?
Nutze mehrere Kanäle gleichzeitig.
WG-Portale
Für einzelne WG-Zimmer sind spezialisierte WG-Plattformen oft besonders relevant.
Immobilienportale
Für komplette Wohnungen können große Immobilienportale sinnvoll sein.
Hochschulgruppen
Viele Hochschulen haben:
- Schwarze Bretter,
- digitale Gruppen,
- Studierendenforen,
- Messenger-Gruppen.
Fachschaft und Campus-Netzwerke
Fachschaften und studentische Gruppen können helfen, die Anzeige unter Studierenden zu verbreiten.
Persönliches Netzwerk
Frage:
- Kommilitonen,
- Freunde,
- ehemalige WG-Mitglieder,
- Kollegen aus dem Nebenjob.
Ein persönlicher Kontakt ersetzt jedoch nicht die Zustimmung des Vermieters.
Was gehört in eine gute Nachmieter-Anzeige?
Eine gute Anzeige beantwortet die wichtigsten Fragen sofort.
Nenne:
- Stadt und Stadtteil,
- Zimmer- oder Wohnungsgröße,
- Mietbeginn,
- Kaltmiete,
- Nebenkosten,
- Warmmiete,
- Kaution,
- Möblierung,
- Ausstattung,
- Verkehrsanbindung,
- WG-Konstellation,
- gewünschte Mietdauer.
Bei einer WG sind zusätzlich relevant:
- Anzahl der Mitbewohner,
- Altersspanne,
- Studien- oder Berufssituation,
- Gemeinschaftsleben,
- Rauchen oder Nichtrauchen,
- Haustierregelung.
Veröffentliche keine vertraulichen Unterlagen oder persönlichen Daten deines Vermieters.
Gute Fotos erhöhen die Qualität der Bewerbungen
Nutze helle, aktuelle Fotos.
Zeige:
- Zimmer,
- Gemeinschaftsräume,
- Küche,
- Badezimmer,
- Balkon, falls vorhanden.
Räume persönliche Dokumente und sensible Gegenstände vorher weg.
Vermeide Bilder, auf denen:
- Ausweise,
- Briefe,
- Bankunterlagen,
- Passwörter,
- fremde Personen
erkennbar sind.
Besichtigungen effizient organisieren
Statt viele Einzeltermine über mehrere Wochen zu verteilen, kannst du Termine bündeln.
Bereite vorher eine kurze Übersicht vor:
- Mietbeginn,
- Miethöhe,
- Kaution,
- benötigte Unterlagen,
- Entscheidungsprozess.
Bei einer WG sollten die verbleibenden Mitbewohner nach Möglichkeit in die Auswahl einbezogen werden.
Ein finanziell geeigneter Kandidat muss auch zur Wohnsituation passen.
Welche Unterlagen solltest du vom Interessenten verlangen?
Fordere nur Unterlagen an, die der Vermieter tatsächlich benötigt.
Typisch können sein:
- Selbstauskunft,
- Einkommensnachweis,
- BAföG-Nachweis,
- Bürgschaft,
- Identitätsnachweis in geeigneter Form.
Sensible Dokumente solltest du nicht unnötig sammeln oder lange speichern.
Am besten klärst du vorher mit dem Vermieter, welche Unterlagen direkt an ihn geschickt werden sollen.
Darf ich selbst über den Nachmieter entscheiden?
Wenn du allein Hauptmieter einer Wohnung bist und dein Mietvertrag endet, entscheidet grundsätzlich der Vermieter über den neuen Vertragspartner.
Du kannst Kandidaten vorschlagen.
Der Vermieter schließt den neuen Mietvertrag.
In einer WG kann die Situation komplizierter sein.
Wenn mehrere Personen gemeinsam Hauptmieter sind, kann ein Austausch eines einzelnen Mieters die Zustimmung aller Vertragsparteien erfordern.
Prüfe deshalb die konkrete Vertragsstruktur.
Nachmieter in einer WG: Drei typische Modelle
Modell 1: Alle WG-Mitglieder sind Hauptmieter
Alle stehen gemeinsam im Mietvertrag.
Dann kann ein einzelner Bewohner meist nicht selbstständig durch einen neuen Mieter ersetzt werden.
Vermieter, ausziehender Mieter, verbleibende Mieter und neuer Bewohner müssen die Vertragsänderung abstimmen.
Modell 2: Jeder Bewohner hat einen eigenen Mietvertrag
Dann betrifft dein Auszug nur deinen eigenen Vertrag.
Der Vermieter kann anschließend einen neuen Vertrag für das Zimmer schließen.
Modell 3: Ein Hauptmieter mit Untermietern
Der Hauptmieter vermietet einzelne Zimmer weiter.
Dann endet ein Untermietvertrag zwischen Haupt- und Untermieter.
Für einen neuen Untermieter können zusätzlich die Regeln zur Untervermietung und die Zustimmung des Eigentümers relevant sein.
Was gilt bei Studentenwohnheimen?
Studentenwohnheime haben häufig eigene Vertrags- und Vergaberegeln.
Du kannst dein Zimmer daher nicht automatisch selbst an eine andere Person weitergeben.
Prüfe:
- Wohnheimvertrag,
- Kündigungsfrist,
- Vergabeverfahren,
- Nachrückerregelung,
- Untervermietungsverbot.
Manche Wohnheime vergeben freie Zimmer ausschließlich über ihre eigene Warteliste.
Kontaktiere deshalb zuerst die zuständige Wohnheimverwaltung.
Mietaufhebungsvertrag als Alternative
Wenn Vermieter und Mieter sich auf ein früheres Ende einigen, können sie einen Mietaufhebungsvertrag schließen.
Darin sollte eindeutig stehen:
- welche Wohnung betroffen ist,
- wann das Mietverhältnis endet,
- wann die Schlüssel zurückgegeben werden,
- welche offenen Zahlungen bestehen,
- wie mit der Kaution umgegangen wird.
Ein schriftlicher Mietaufhebungsvertrag schafft deutlich mehr Sicherheit als eine mündliche Zusage.
Wann endet deine Zahlungspflicht?
Verlasse dich nicht auf den geplanten Einzug des Nachmieters.
Entscheidend ist, wann dein eigenes Mietverhältnis wirksam endet.
Das kann sein:
- zum regulären Kündigungstermin,
- zu einem schriftlich vereinbarten früheren Termin,
- aufgrund einer wirksamen Vertragsregelung.
Solange dein Mietvertrag weiterläuft, kann grundsätzlich weiterhin Mietzahlungspflicht bestehen.
Deshalb solltest du die vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag schriftlich dokumentieren.
Übergabe mit dem Nachmieter
Auch bei einem nahtlosen Mieterwechsel solltest du eine saubere Übergabe organisieren.
Dokumentiere:
- Wohnungszustand,
- vorhandene Schäden,
- Zählerstände,
- Anzahl der Schlüssel,
- gegebenenfalls Möbel.
Übergib die Schlüssel nicht eigenmächtig direkt an den Nachmieter, wenn der Vermieter eine andere Übergabe verlangt.
Was passiert mit der Kaution?
Deine Kaution gehört zum alten Mietverhältnis.
Sie sollte nicht automatisch mit dem neuen Mieter verrechnet werden.
Der Vermieter darf zunächst prüfen, ob noch Ansprüche aus deinem Mietverhältnis bestehen.
Der neue Mieter vereinbart seine eigene Kaution mit dem Vermieter.
Bei WGs mit gemeinsamem Mietvertrag können andere Konstellationen entstehen. Regelt einen internen Kautionsausgleich schriftlich.
Abstand für Möbel: Was solltest du beachten?
Manchmal möchte der ausziehende Student Möbel an den Nachmieter verkaufen.
Das kann sinnvoll sein, beispielsweise bei:
- Bett,
- Schreibtisch,
- Schrank,
- Küche,
- Regalen.
Trenne Möbelverkauf und Mietvertrag klar voneinander.
Ein Interessent sollte nicht glauben, er müsse unangemessen teure Möbel kaufen, um überhaupt eine Chance auf die Wohnung zu haben.
Dokumentiere Kaufpreis und Gegenstände separat.
Typische Fehler bei der Nachmietersuche
Drei-Nachmieter-Regel glauben
Es gibt keine allgemeine Regel, nach der drei Kandidaten automatisch ausreichen.
Vermieter zu spät informieren
Kläre die Bedingungen vor Beginn der Suche.
Eigenmächtig neuen Bewohner einziehen lassen
Ein Nachmieter darf nicht ohne erforderliche Zustimmung einfach die Wohnung übernehmen.
Kündigung vergessen
Die Suche nach einem Nachmieter ersetzt nicht automatisch eine wirksame Kündigung.
Nur mündliche Zusage akzeptieren
Dokumentiere das frühere Vertragsende schriftlich.
Schlüssel direkt weitergeben
Stimme die Schlüsselübergabe mit dem Vermieter ab.
Kaution direkt übertragen
Altes und neues Mietverhältnis sollten finanziell sauber getrennt bleiben.
Checkliste: Nachmieter finden
Vor der Suche:
- [ ] Mietvertrag prüfen
- [ ] Kündigungsfrist prüfen
- [ ] Nachmieterklausel suchen
- [ ] Vermieter kontaktieren
- [ ] Bedingungen schriftlich klären
- [ ] möglichen Mietbeginn festlegen
Für die Anzeige:
- [ ] vollständige Mietdaten angeben
- [ ] aktuelle Fotos erstellen
- [ ] WG-Situation erklären
- [ ] Ausstattung nennen
- [ ] Kaution transparent angeben
Bei Bewerbern:
- [ ] Anforderungen des Vermieters nennen
- [ ] vollständige Unterlagen anfordern
- [ ] WG-Mitbewohner einbeziehen
- [ ] Unterlagen an Vermieter weiterleiten
- [ ] sensible Daten schützen
Vor dem Auszug:
- [ ] Vertragsende schriftlich bestätigen lassen
- [ ] Übergabetermin vereinbaren
- [ ] Übergabeprotokoll erstellen
- [ ] Schlüssel dokumentieren
- [ ] Zählerstände notieren
- [ ] Kautionsabwicklung klären
Häufige Fragen zum Nachmieter
Muss mein Vermieter einen von drei Nachmietern akzeptieren?
Nein. Eine allgemeine Drei-Nachmieter-Regel gibt es nicht.
Kann ich mit einem Nachmieter sofort ausziehen?
Nur wenn dein Mietvertrag, eine Vereinbarung mit dem Vermieter oder eine besondere rechtliche Situation dies ermöglicht.
Wie lange ist meine normale Kündigungsfrist?
Bei einem unbefristeten Wohnraummietvertrag gilt für Mieter grundsätzlich die Regel des § 573c BGB. Die Kündigung kann spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats erfolgen.
Wer entscheidet über den neuen Mieter?
Bei einem neuen Hauptmietvertrag entscheidet grundsätzlich der Vermieter, mit wem er den Vertrag abschließt.
Kann ich einen Nachmieter für mein WG-Zimmer suchen?
Ja. Ob und wie die Person deinen Platz übernehmen kann, hängt jedoch vom WG-Mietmodell und der Zustimmung der beteiligten Vertragsparteien ab.
Darf ich mein Wohnheimzimmer selbst weitergeben?
Nicht automatisch. Studentenwohnheime haben häufig eigene Vergabe- und Kündigungsregeln.
Sollte ich trotz Nachmieter kündigen?
Wenn du dein Mietverhältnis beenden möchtest, solltest du die erforderliche Kündigung beziehungsweise eine schriftliche Aufhebungsvereinbarung sicherstellen.
Kann der Nachmieter meine Kaution übernehmen?
Das sollte nicht automatisch erfolgen. Kläre die Kautionsabrechnung deines alten Mietverhältnisses getrennt.
Fazit: Nachmieter suchen, aber Vertragsende schriftlich klären
Ein guter Nachmieter kann einen Wohnungswechsel deutlich erleichtern. Er beendet deinen Mietvertrag aber nicht automatisch.
Beachte vor allem:
- Mietvertrag prüfen: Suche nach Kündigungs- und Nachmieterregelungen.
- Vermieter fragen: Kläre die Bedingungen vor der Suche.
- Drei-Nachmieter-Mythos vermeiden: Eine allgemeine Pflicht zur Annahme gibt es nicht.
- Geeignete Kandidaten auswählen: Vollständige Unterlagen erleichtern die Entscheidung.
- Vertragsende bestätigen: Verlasse dich nicht auf mündliche Zusagen.
- Übergabe dokumentieren: Zustand, Schlüssel und Zählerstände festhalten.
Wenn du früh beginnst und die rechtlichen sowie organisatorischen Schritte sauber trennst, steigen die Chancen auf einen reibungslosen Mieterwechsel.
Quellen
- BGB § 573c – Fristen der ordentlichen Kündigung
- Deutscher Mieterbund – FAQ: Nachmieterstellung
- Mieterbund Bodensee – Nachmieter
- Deutscher Mieterbund NRW – Mietaufhebungsvertrag
- Verbraucherzentrale – Die erste Wohnung: Suche und Mietvertrag
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