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Hausordnung im Studentenwohnheim: Typische Regeln verstehen
Hausordnung im Studentenwohnheim einfach erklärt: Ruhezeiten, Gäste, Gemeinschaftsräume, Brandschutz, Müll, Waschküche, Schlüssel und typische Wohnheimregeln.

Ein Studentenwohnheim ist kein Hotel und auch keine völlig private Wohnung. Viele Menschen leben auf relativ engem Raum und teilen teilweise:
- Flure
- Küchen
- Bäder
- Waschräume
- Fahrradabstellplätze
- Gemeinschaftsräume
- Außenflächen
Deshalb gibt es fast immer eine Hausordnung oder vergleichbare Benutzungsregeln.
Sie soll vor allem regeln:
- Ruhe
- Sicherheit
- Brandschutz
- Sauberkeit
- Nutzung gemeinsamer Flächen
- Umgang mit Schlüsseln und Inventar
- Verhalten bei Schäden und Störungen
Wichtig ist:
Die konkrete Hausordnung unterscheidet sich von Wohnheim zu Wohnheim.
Ein Beispiel: Beim Kölner Studierendenwerk gelten in einer veröffentlichten Hausordnung Ruhezeiten von 13:00 bis 15:00 Uhr und 22:00 bis 07:00 Uhr. Das Studierendenwerk München Oberbayern nennt dagegen für besonders zu vermeidende ruhestörende Tätigkeiten unter anderem 12:00 bis 14:00 Uhr und 18:00 bis 08:00 Uhr sowie eine besondere Nachtruhe von 22:00 bis 07:00 Uhr.
Solche Zeiten sind also keine deutschlandweit einheitliche Studentenwohnheim-Regel.
Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Regeln in deutschen Studentenwohnheimen besonders häufig vorkommen, worauf du beim Einzug achten solltest und wie du typische Konflikte vermeidest.
Hausordnung zuerst wirklich lesen
Viele Studierende unterschreiben den Mietvertrag und legen die Anlagen ungelesen beiseite.
Das ist unpraktisch.
Hausordnung, Mietbedingungen und Brandschutzordnung können konkrete Pflichten enthalten.
Beim Studentenwerk Leipzig werden beispielsweise separat veröffentlicht:
- Mietbedingungen
- Benutzungsordnung
- Brandschutzordnung
- Regeln für den Internetzugang
- Nutzungsordnungen für Gemeinschaftsräume
Beim Studierendenwerk München Oberbayern ist die Hausordnung ebenfalls Teil der Unterlagen zum Wohnvertrag.
Deshalb solltest du beim Einzug mindestens diese Dokumente einmal durchgehen.
Was ist wichtiger: dieser Ratgeber oder deine eigene Hausordnung?
Immer:
deine eigene Hausordnung.
Dieser Artikel erklärt typische Muster.
Wenn dein Wohnheim andere Regeln nennt:
gelten die dort vereinbarten beziehungsweise verbindlich bekannt gegebenen Regeln.
1. Ruhezeiten
Ruhezeiten gehören zu den häufigsten Wohnheimregeln.
Eine kompakte Übersicht findest du auch im Ratgeber zu Ruhezeiten in WG und Studentenwohnheim.
Typische Themen:
- laute Musik
- Partys
- Musikinstrumente
- Bohren
- Möbelrücken
- laute Gespräche auf Balkonen
- Gemeinschaftsräume
Zimmerlautstärke
Viele Hausordnungen verlangen zu bestimmten Zeiten:
Zimmerlautstärke.
Das bedeutet praktisch:
Musik, Fernseher oder Gespräche sollten außerhalb deines Zimmers nicht deutlich störend wahrnehmbar sein.
Beispiel Köln
Das Kölner Studierendenwerk nennt in seiner veröffentlichten Hausordnung:
- 13:00–15:00 Uhr
- 22:00–07:00 Uhr
als Ruhezeiten.
Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente sollen dort nur in Zimmerlautstärke und bei geschlossenem Fenster betrieben werden.
Beispiel München
Das Studierendenwerk München Oberbayern verlangt unter anderem besondere Ruhe:
- 22:00–07:00 Uhr
und untersagt bestimmte ruhestörende Tätigkeiten zusätzlich in weiteren Zeitfenstern.
Der entscheidende Punkt:
Nicht aus einem Beispiel auf dein eigenes Wohnheim schließen.
Party geplant?
Prüfe vorher:
- Darf in deinem Zimmer gefeiert werden?
- Gibt es einen Gemeinschaftsraum?
- Muss eine Feier angemeldet werden?
- Welche Uhrzeit gilt?
Beim Studierendenwerk München Oberbayern gibt es für Veranstaltungen eigene Regeln und Anmeldeverfahren.
Das zeigt:
Eine private Feier kann strengere Regeln haben als normaler Besuch.
2. Rücksicht auf Nachbarn
Wohnheime stehen häufig:
- neben normalen Wohnhäusern
- in dicht bebauten Quartieren
Deshalb gilt Rücksicht nicht nur gegenüber anderen Studierenden.
Auch Nachbarn außerhalb des Wohnheims können durch:
- Musik
- Gespräche im Hof
- Balkonnutzung
- Partys
gestört werden.
Die Münchner Wohnheimunterlagen weisen ausdrücklich auf Rücksichtnahme gegenüber der umliegenden Nachbarschaft hin.
Balkon ist kein lärmfrei isolierter Raum
Gerade nachts trägt sich Schall draußen weit.
Wenn du dich mit Freunden auf dem Balkon unterhältst:
Lautstärke reduzieren.
3. Gäste und Besuch
Besuch ist im Wohnheim grundsätzlich ein normales Alltagsthema.
Aber:
Dein Gast darf nicht automatisch alles tun, was er möchte.
Viele Hausordnungen machen den Mieter dafür verantwortlich, dass auch Gäste die Wohnheimregeln einhalten.
Das Studierendenwerk München Oberbayern formuliert ausdrücklich, dass Bewohner dafür sorgen müssen, dass ihre Gäste die Hausordnung beachten.
Praktisch bedeutet das
Wenn dein Gast:
- nachts laut ist
- Fluchtwege blockiert
- Gemeinschaftsräume beschädigt
kann das für dich als Bewohner Konsequenzen haben.
Übernachtungsbesuch
Ob und wie lange Gäste übernachten dürfen, kann von:
- Mietvertrag
- Hausordnung
- Wohnform
abhängen.
Deshalb bei mehrtägigem Besuch prüfen:
- Gibt es eine Meldepflicht?
- Gibt es zeitliche Grenzen?
- Dürfen Gäste Gemeinschaftseinrichtungen nutzen?
Der WG-Ratgeber ist aber nicht automatisch auf Wohnheime übertragbar, weil Wohnheimverträge zusätzliche Nutzungsregeln enthalten können.
4. Gemeinschaftsküchen
In vielen Studentenwohnheimen wird die Küche mit anderen Bewohnern geteilt.
Dann geht es nicht nur um Höflichkeit.
Hausordnungen können konkrete Reinigungspflichten enthalten.
Das Studierendenwerk München Oberbayern nennt beispielsweise die regelmäßige Reinigung gemeinsamer Küchen und Sanitärbereiche als Aufgabe der Bewohner und empfiehlt ausdrücklich einen verbindlichen Reinigungsplan.
Typische Küchenregeln
- nach dem Kochen Arbeitsfläche reinigen
- Herd sauber hinterlassen
- Geschirr nicht tagelang stehen lassen
- Lebensmittel beschriften
- Kühlschrank regelmäßig prüfen
- Müll entsorgen
- Flucht- und Verkehrswege freihalten
Putzplan
Bei mehreren Personen ist ein einfacher Plan oft die beste Lösung.
Auch wenn der Artikel für WGs geschrieben ist, lässt sich das Prinzip gut auf eine Wohnheimküche übertragen.
5. Gemeinschaftsbäder
Wenn Bad oder WC geteilt werden:
- Wasser entfernen
- Haare beseitigen
- persönliche Gegenstände begrenzen
- Waschbecken sauber halten
In manchen Wohnformen kann die Reinigung vollständig bei den Bewohnern liegen.
In anderen übernimmt das Studierendenwerk Teile der Gemeinschaftsreinigung.
Prüfe deshalb:
Was wird gereinigt – und was musst du selbst machen?
6. Flure und Treppenhäuser freihalten
Das ist eine der wichtigsten Regeln.
Flure und Treppenhäuser sind häufig:
Flucht- und Rettungswege.
Deshalb dürfen dort normalerweise keine Gegenstände stehen.
Typische problematische Dinge:
- Fahrräder
- Schuhregale
- Kartons
- Wäscheständer
- Möbel
- Müllsäcke
- Flaschenkästen
Sowohl das Kölner Studierendenwerk als auch das Studierendenwerk München Oberbayern verbieten das Abstellen entsprechender Gegenstände in Fluchtwegen.
Warum so streng?
Im Brandfall müssen Bewohner:
- schnell hinaus
- auch bei Rauch
- auch in Dunkelheit
Die Feuerwehr muss gleichzeitig hinein.
Jeder Gegenstand kann dann ein Hindernis sein.
7. Brandschutz
Wohnheim-Brandschutzordnungen solltest du ernst nehmen.
Das Studentenwerk Leipzig verlangt beispielsweise, dass Bewohner:
- Fluchtwege kennen
- Rettungswege freihalten
- Brandschutzeinrichtungen nicht blockieren
- bei einem Brand unverzüglich die Feuerwehr alarmieren
Die Leipziger Brandschutzordnung formuliert als Grundsatz:
Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung.
Notruf
Bei Brand:
112
Nicht erst lange den Hausmeister suchen.
Danach kann zusätzlich die zuständige Wohnheimstelle informiert werden.
Brandschutztüren nicht blockieren
Eine Brandschutztür mit:
- Keil
- Stuhl
- Karton
offen zu halten, kann gefährlich sein.
Solche Türen sollen Rauch- und Brandausbreitung bremsen.
Rauchmelder nicht manipulieren
Nie:
- abkleben
- abschrauben
- Batterie entfernen
nur weil ein Rauchmelder beispielsweise beim Kochen ausgelöst hat.
Wenn das Gerät technisch Probleme macht:
Schaden melden.
8. Offenes Feuer
Kerzen, Shisha-Kohle oder andere offene Flammen können im Wohnheim eingeschränkt oder verboten sein.
Auch Grillen kann nur auf bestimmten Außenflächen erlaubt sein.
Das Studierendenwerk München Oberbayern untersagt in seinen Wohnheimgebäuden Grillen aus Brandschutzgründen; einzelne Anlagen können ausgewiesene Außenbereiche haben.
Prüfe die lokale Regel.
Keine improvisierten Kochgeräte
Manche Wohnheime verbieten zusätzliche:
- Heizplatten
- Heizlüfter
- Tauchsieder
- private Großgeräte
oder erlauben sie nur nach Genehmigung.
Grund können sein:
- Brandschutz
- elektrische Belastung
- Energieverbrauch
Nicht einfach ein zusätzliches Gerät anschließen, wenn die Hausordnung es untersagt.
9. Rauchen
Rauchregeln unterscheiden sich.
Beim Studentenwerk Leipzig ist Rauchen beispielsweise nicht erlaubt in:
- Treppenhäusern
- Fluren
- Gemeinschaftsräumen
- gemeinschaftlichen Küchen
- gemeinschaftlichen Sanitärbereichen
Das bedeutet nicht automatisch, dass in jedem privaten Zimmer eines jeden deutschen Wohnheims dieselbe Regel gilt.
Lies deinen Vertrag.
10. Müllentsorgung
Müll gehört nur in die vorgesehenen Sammelstellen.
Typische Kategorien:
- Restmüll
- Papier
- Bio
- Gelb/Wertstoff
- Glas
Sperrmüll
Kaputte:
- Möbel
- Matratzen
- große Elektrogeräte
dürfen nicht einfach neben die Mülltonne gestellt werden.
Dafür gelten:
- kommunale Regeln
- Wohnheimregeln
Beim Kölner Studierendenwerk können falsch abgestellte Gegenstände beziehungsweise Sperrmüll entfernt und dem Verursacher Kosten berechnet werden.
11. Fahrräder
Fahrräder gehören normalerweise nur auf:
- Fahrradstellplätze
- Fahrradkeller
- ausgewiesene Bereiche
Nicht:
- Treppenhaus
- Fluchtweg
- Eingang
Auch E-Scooter können besonderen Regeln unterliegen.
12. Schlüssel und Transponder
Wohnheime nutzen:
- klassische Schlüssel
- Transponder
- Chipkarten
Verlust sofort melden.
Beim Studierendenwerk München Oberbayern dürfen zusätzliche Schlüssel oder Transponder nicht eigenmächtig nachgemacht werden.
Warum sofort melden?
Ein verlorener Schlüssel kann ein Sicherheitsproblem sein.
Je nach Schließsystem können Kosten entstehen für:
- Ersatzschlüssel
- Transponder
- Schloss
- Notöffnung
13. Gemeinschaftsräume
Gemeinschaftsräume können genutzt werden für:
- Lernen
- Treffen
- Veranstaltungen
Aber häufig gelten zusätzliche Nutzungsregeln.
Zum Beispiel:
- Reservierung
- maximale Personenzahl
- Endzeit
- Reinigung
- Haftung für Schäden
Beim Studentenwerk Leipzig existieren eigene Nutzungsordnungen für Gemeinschaftsräume.
In München gelten für bestimmte Veranstaltungen gesonderte Anmelde- und Zeitregeln.
Nicht automatisch Partyraum
Ein Lern- oder Gemeinschaftsraum ist nicht automatisch für jede Feier freigegeben.
Vorher prüfen.
14. Waschraum
Viele Wohnheime haben gemeinsame:
- Waschmaschinen
- Trockner
Typische Regeln betreffen:
- Nutzungszeiten
- Bezahlung
- Reinigung
- Wäsche zeitnah herausnehmen
Dieser Bereich wird im nächsten Artikel ausführlich behandelt.
Maschinen nicht blockieren
Wäsche nach Programmende möglichst schnell herausnehmen.
Andere Bewohner warten möglicherweise.
15. Schäden sofort melden
Kaputte:
- Steckdose
- Wasserleitung
- Tür
- Heizung
- Rauchmelder
solltest du nicht einfach ignorieren.
Das Studentenwerk Leipzig verlangt beispielsweise, Reparaturen oder Störungen über die zuständige Wohnheimstruktur beziehungsweise den Hausmeister zu melden.
Bei Wasserschaden
Bei akutem Schaden:
- Wasserzufuhr stoppen, wenn gefahrlos möglich
- Verwaltung/Hausmeister informieren
- bei Notfall Bereitschaftsdienst nutzen
16. Eigene Reparaturen
Nicht jede Reparatur solltest du selbst durchführen.
Besonders bei:
- Elektroinstallation
- Heizung
- Wasser
- Schließanlage
ist eigenmächtiges Arbeiten riskant.
Melde den Defekt.
17. Wände und Möbel
Wohnheimzimmer sind häufig möbliert.
Hausordnungen können einschränken:
- Bohren
- Nägel
- Klebestreifen
- Streichen
- Umbauten
Beim Kölner Studierendenwerk sind beispielsweise bestimmte Befestigungen an Holzwerk, Türen und in Nasszellen untersagt.
Beim Studierendenwerk München Oberbayern gelten ebenfalls Regeln für Veränderungen und Befestigungen.
Vor dem Bohren fragen
Wenn du unsicher bist:
Hausmeister oder Verwaltung fragen.
So vermeidest du Schäden und spätere Kosten beim Auszug.
18. Eigene Elektrogeräte
In einer Einzimmerwohnung wirkt es normal, einen:
- Kühlschrank
- Heizlüfter
- Klimagerät
aufzustellen.
Im Wohnheim kann das aber eingeschränkt sein.
Das studierendenWERK Berlin nennt beispielsweise zusätzliche Kosten bei unerlaubter Installation bestimmter privater Geräte wie:
- Heiz-/Klimageräten
- Kühlschränken
- Waschmaschinen
- Trocknern
in bestimmten Wohnsituationen.
Die Regel ist also eindeutig wohnheimspezifisch.
Vorher fragen
Bei großen oder leistungsstarken Geräten:
- Vertrag
- Hausordnung
- Verwaltung
prüfen.
19. Strom und Wasser sparsam nutzen
Einige Wohnheime rechnen Nebenkosten pauschal ab.
Das bedeutet nicht:
„Verbrauch ist egal.“
Das Kölner Studierendenwerk weist in seiner Hausordnung darauf hin, dass verantwortungsvoller Verbrauch von:
- Heizung
- Wasser
- Strom
zur Stabilität der kostenorientierten Miete beiträgt.
20. Türen und Fenster
In einigen Wohnheimunterlagen wird verlangt beziehungsweise empfohlen:
- Haus- und Eingangstüren geschlossen halten
- Fenster im Erdgeschoss bei Abwesenheit schließen
Gründe:
- Sicherheit
- Brandschutz
- Einbruchsschutz
Keile Eingangstüren deshalb nicht dauerhaft offen.
21. Post und Pakete
Wohnheimverwaltungen nehmen nicht automatisch private Pakete an.
Prüfe:
- Paketshop
- Packstation
- Wohnheimregel
Auch dein:
- Briefkasten
- Klingelschild
sollte korrekt beschriftet sein.
22. Hausmeister ist nicht für alles zuständig
Ein Hausmeister hilft typischerweise bei:
- technischen Störungen
- Schäden
- Gebäudeproblemen
Nicht unbedingt bei:
- privaten Konflikten
- verlorenen Gegenständen
- Paketannahme
Für andere Themen können zuständig sein:
- Wohnheimverwaltung
- Tutor
- Verwaltungshelfer
- Studierendenwerk
Ansprechpartner speichern
Am besten direkt beim Einzug:
- Hausmeister
- Verwaltung
- Notdienst
- Sicherheitsdienst
im Handy speichern.
23. Konflikte zuerst ruhig lösen
Wenn ein Nachbar einmal zu laut ist:
Nicht sofort eskalieren.
Oft reicht:
„Hi, ich muss morgen früh raus. Könntet ihr bitte etwas leiser sein?“
Wenn das Problem regelmäßig auftritt:
- Zeiten notieren
- Hausordnung prüfen
- Wohnheimverwaltung kontaktieren
24. Was passiert bei Verstößen?
Das hängt von:
- Hausordnung
- Mietvertrag
- Schwere
- Häufigkeit
ab.
Mögliche Reaktionen können sein:
- Hinweis
- Aufforderung zur Unterlassung
- Kostenersatz bei Schäden
- formelle mietrechtliche Schritte
Bei ernsthaften oder wiederholten Verstößen können die Folgen stärker werden.
Deshalb:
eine schriftliche Beschwerde nicht ignorieren.
25. Nicht jede Regel gilt deutschlandweit
Das ist einer der wichtigsten Punkte dieses Artikels.
Es gibt nicht eine einzige nationale „Studentenwohnheim-Hausordnung“.
Beispiele:
Ruhezeiten Köln
13:00–15:00 und 22:00–07:00 Uhr.
München
andere Zeitfenster und besondere Nachtruhe.
Leipzig
eigene Miet-, Benutzungs- und Brandschutzordnungen.
Deshalb sollte deine erste Quelle immer sein:
die Hausordnung deines eigenen Wohnheims.
Einzugscheck: Diese Regeln solltest du sofort suchen
Öffne Mietvertrag oder Wohnheimportal und prüfe:
Ruhe
- Welche Ruhezeiten gelten?
Gäste
- Gibt es Regeln für Besuch und Übernachtung?
Küche
- Wer reinigt?
Waschraum
- Welche Nutzungszeiten gelten?
Müll
- Wo stehen die Tonnen?
Fahrrad
- Wo darf es abgestellt werden?
Brandschutz
- Wo sind Fluchtwege?
Schäden
- Wer ist der Hausmeister?
Schlüssel
- Was tun bei Verlust?
Gemeinschaftsräume
- Muss reserviert werden?
Wenn du diese zehn Punkte kennst, hast du den größten Teil des Wohnheimalltags abgedeckt.
Typische Fehler
Hausordnung nie lesen
Dann erfährst du Regeln erst durch Beschwerden.
Ruhezeiten eines anderen Wohnheims übernehmen
Zeiten unterscheiden sich.
Fahrrad im Flur abstellen
Fluchtweg kann blockiert werden.
Gemeinschaftsküche als privaten Abstellraum nutzen
Andere Bewohner brauchen Platz.
Rauchmelder manipulieren
Gefährlich und möglicherweise Vertragsverstoß.
Große private Geräte einfach aufstellen
Kann genehmigungspflichtig oder untersagt sein.
Sperrmüll neben Container stellen
Kann zusätzliche Kosten verursachen.
Gäste nicht über Regeln informieren
Du kannst für deren Verhalten mitverantwortlich sein.
Checkliste: Hausordnung im Studentenwohnheim
- [ ] Hausordnung vollständig lesen
- [ ] Ruhezeiten notieren
- [ ] Besuchsregeln prüfen
- [ ] Gemeinschaftsküchen-Regeln kennen
- [ ] Putzpflichten klären
- [ ] Fluchtwege freihalten
- [ ] Rauch- und Brandschutzregeln beachten
- [ ] Müll korrekt entsorgen
- [ ] Fahrrad nur vorgesehen abstellen
- [ ] Waschraumregeln prüfen
- [ ] Schlüsselverlust sofort melden
- [ ] Schäden an Hausmeister/Verwaltung melden
- [ ] Regeln für Elektrogeräte prüfen
- [ ] Gemeinschaftsraum nur nach Nutzungsordnung verwenden
- [ ] Notfallkontakte speichern
Häufige Fragen zur Hausordnung im Studentenwohnheim
Gibt es in allen Studentenwohnheimen dieselben Ruhezeiten?
Nein. Ruhezeiten unterscheiden sich nach Wohnheim und Betreiber. Die eigene Hausordnung ist entscheidend.
Darf ich Besuch im Wohnheim haben?
Besuch ist grundsätzlich ein übliches Thema, aber konkrete Regeln zu Gästen, Übernachtungen oder Gemeinschaftsräumen können im Mietvertrag beziehungsweise in der Hausordnung stehen.
Darf ich mein Fahrrad im Flur abstellen?
In der Regel nicht, wenn Flure oder Treppenhäuser Fluchtwege sind. Viele Wohnheime verbieten dies ausdrücklich.
Wer muss die Gemeinschaftsküche putzen?
Das hängt vom Wohnheim ab. In vielen Wohnformen sind die Bewohner selbst für die regelmäßige Reinigung verantwortlich.
Darf ich im Wohnheim rauchen?
Das ist wohnheimspezifisch. Gemeinschaftsflächen wie Flure, Treppenhäuser oder Gemeinschaftsküchen sind bei vielen Studierendenwerken rauchfrei.
Was mache ich bei einem technischen Defekt?
Melde ihn dem Hausmeister oder der zuständigen Wohnheimverwaltung. Für Notfälle gibt es teilweise besondere Bereitschaftsdienste.
Darf ich einen Heizlüfter oder eine Klimaanlage aufstellen?
Nicht automatisch. Manche Wohnheime beschränken private Heiz-, Kühl- oder Haushaltsgeräte. Vorher Hausordnung und Verwaltung prüfen.
Was passiert, wenn ich gegen die Hausordnung verstoße?
Je nach Verstoß können Hinweise, Kostenforderungen oder mietrechtliche Maßnahmen folgen. Wiederholte oder schwere Verstöße sind besonders problematisch.
Fazit: Die Hausordnung ist dein Handbuch für den Wohnheimalltag
Wer im Studentenwohnheim lebt, teilt mehr Infrastruktur als in einer normalen Einzelwohnung.
Deshalb solltest du sechs Grundprinzipien kennen:
- Ruhezeiten prüfen: sie sind nicht überall identisch.
- Fluchtwege freihalten: Fahrräder, Kartons und Möbel gehören nicht in den Flur.
- Gemeinschaftsflächen sauber hinterlassen: Küche, Bad und Waschraum gemeinsam fair nutzen.
- Brandschutz ernst nehmen: Rauchmelder, Brandschutztüren und Rettungswege nicht manipulieren.
- Gäste informieren: auch Besucher müssen sich an die Wohnheimregeln halten.
- Bei Unsicherheit fragen: Hausmeister oder Wohnheimverwaltung sind besser als Vermutungen.
Wenn du die Hausordnung direkt beim Einzug einmal gründlich liest, vermeidest du die meisten typischen Wohnheimkonflikte bereits, bevor sie entstehen.
Quellen
- Studentenwerk Leipzig – Regeln für das Leben im Wohnheim
- Studentenwerk Leipzig – Brandschutzordnung für Studentenwohnheime
- Studentenwerk Leipzig – Reparaturen und Störungen
- Studentenwerk Leipzig – Fragen und Antworten zum Wohnen
- Kölner Studierendenwerk – Mietbedingungen und Hausordnung
- Studierendenwerk München Oberbayern – Hausordnung und Muster-Mietvertrag, Stand November 2025
- Studierendenwerk München Oberbayern – Wohnheime und Downloads
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