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BAföG Rückzahlung reduzieren: Welche Möglichkeiten gibt es?

BAföG Rückzahlung reduzieren 2026: Freistellung, niedrigere Raten, Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung, 77-Raten-Regel und Restschulderlass verständlich erklärt.

BAföG Rückzahlung reduzieren: Welche Möglichkeiten gibt es?

Die BAföG-Rückzahlung lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen reduzieren.

Dabei musst du zwei Ziele unterscheiden:

Monatliche Belastung senken

Das ist vor allem über die einkommensabhängige Rückzahlung nach § 18a BAföG möglich.

Tatsächlichen Gesamtbetrag senken

Das kann insbesondere über:

  • verminderte Raten im Rahmen der 77-Raten-Regel,
  • einen Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung,
  • oder später einen gesetzlichen Restschulderlass

möglich sein.

Die reguläre BAföG-Monatsrate beträgt 2026:

130 Euro.

Bei niedrigem Einkommen musst du diese Rate aber nicht zwingend vollständig zahlen.

Möglichkeit 1: Vollständige Freistellung bei niedrigem Einkommen

Die wichtigste Entlastung ist die:

Freistellung nach § 18a BAföG.

2026 beträgt der monatliche Grundfreibetrag:

1.690 Euro.

Übersteigt dein maßgebliches Einkommen deinen individuellen Freibetrag nicht um mindestens 42 Euro, kannst du auf Antrag grundsätzlich vollständig von der Rückzahlung freigestellt werden.

Dann beträgt deine Rückzahlungsrate für den bewilligten Zeitraum:

0 Euro.

Wichtig:

Die Freistellung erfolgt nicht automatisch.

Du musst sie beim Bundesverwaltungsamt beantragen.

Möglichkeit 2: Rückzahlungsrate reduzieren

Liegt dein Einkommen etwas über der Freistellungsgrenze, reicht aber noch nicht für die reguläre Rate von 130 Euro, kann eine:

verminderte Rückzahlungsrate

festgesetzt werden.

Das Bundesportal unterscheidet praktisch:

  • Überschreitung des individuellen Freibetrags um weniger als 42 Euro: vollständige Freistellung,
  • Überschreitung ab 42 Euro, aber unter der regulären Monatsrate: reduzierte Rate,
  • ausreichend hohes Einkommen: reguläre Rate.

Damit gibt es nicht nur die Wahl zwischen:

  • 0 Euro
  • und 130 Euro.

Auch Zwischenbeträge sind möglich.

Warum reduzierte Raten besonders interessant sein können

Für Darlehen, auf die die 77-Raten-Regel des § 18 Absatz 13 BAföG anwendbar ist, gibt es einen wichtigen Vorteil:

Eine vom BVA festgesetzte verminderte Rate zählt grundsätzlich als vollständige Monatsrate.

Beispiel:

Das BVA setzt wegen deines Einkommens für einen bestimmten Zeitraum eine Rate von weniger als 130 Euro fest.

Wenn du diese reduzierte Rate ordnungsgemäß zahlst, kann sie trotzdem zu den 77 erforderlichen Monatsraten zählen.

Dadurch kann dein tatsächlich gezahlter Gesamtbetrag unter:

10.010 Euro

liegen.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einer bloß eigenmächtig niedrigeren Zahlung.

Du darfst die Rate nicht selbst reduzieren

Wenn dir 130 Euro monatlich beziehungsweise 390 Euro pro Quartal vorgeschrieben sind, darfst du nicht einfach weniger überweisen.

Eine reduzierte Rate muss:

vom Bundesverwaltungsamt festgesetzt

werden.

Andernfalls entsteht ein Zahlungsrückstand.

Bei einem Rückstand von mehr als 45 Tagen können gesetzliche Zinsen und Mahnkosten entstehen.

Wenn deine finanzielle Situation knapp ist, solltest du daher einen §-18a-Antrag stellen, statt eigenständig weniger zu zahlen.

Familienfreibeträge erhöhen die Freistellungsgrenze

Der Grundfreibetrag von 1.690 Euro kann steigen.

2026 erhöht er sich grundsätzlich um:

  • 850 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner,
  • 770 Euro je Kind.

Die zusätzlichen Freibeträge gelten nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Insbesondere können eigenes Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise volljähriger Kinder die Zusatzbeträge mindern.

Außerdem dürfen die berücksichtigten Personen nicht in einer Ausbildung stehen, die nach BAföG oder § 56 SGB III förderfähig ist.

Beispiel mit Kind

Du hast ein berücksichtigungsfähiges Kind.

Dann erhöht sich der Grundfreibetrag grundsätzlich von:

1.690 Euro

um:

770 Euro

auf:

2.460 Euro.

Erst anhand dieses individuellen Freibetrags wird geprüft, ob:

  • vollständige Freistellung,
  • reduzierte Rate,
  • oder reguläre Rate

in Betracht kommt.

Zusätzliche Freibeträge bei Behinderung

§ 18a Absatz 2 erlaubt auf besonderen Antrag eine weitere Erhöhung des Freibetrags.

Bei Menschen mit Behinderung können:

behinderungsbedingte Aufwendungen

nach den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich berücksichtigt werden.

Das kann dazu führen, dass trotz eines Einkommens oberhalb des normalen Grundbetrags eine Freistellung oder niedrigere Rate möglich wird.

Diese Erhöhung muss gesondert beantragt und nachgewiesen werden.

Kinderbetreuung bei Alleinstehenden

Auch Alleinstehende mit betreuungsbedürftigen Kindern können einen zusätzlichen Freibetrag beantragen.

Berücksichtigt werden können notwendige Betreuungskosten für ein Kind unter 16 Jahren bis zu:

  • 175 Euro monatlich für das erste Kind
  • 85 Euro monatlich für jedes weitere Kind

unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Gerade Alleinerziehende sollten deshalb nicht nur den allgemeinen Kinderfreibetrag prüfen.

Wie lange gilt eine Freistellung?

Eine Freistellung gilt grundsätzlich ab Beginn des Antragsmonats.

Rückwirkend kann sie maximal für:

vier Monate vor dem Antragsmonat

bewilligt werden.

Bei der erstmaligen positiven Entscheidung wird sie grundsätzlich für:

zwei Jahre

erteilt.

Spätere Freistellungen werden in der Regel für:

ein Jahr

bewilligt.

Wer zu spät beantragt, kann deshalb ältere bereits fällige Monate nicht unbegrenzt rückwirkend retten.

Möglichkeit 3: Vorzeitige Rückzahlung mit Nachlass

Eine andere Strategie reduziert nicht die Monatsrate, sondern den tatsächlichen Rückzahlungsbetrag.

§ 18 Absatz 10 BAföG erlaubt die:

vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung.

Dafür kann das Bundesverwaltungsamt einen Nachlass gewähren.

Die Höhe richtet sich nach der offiziellen Nachlasstabelle der Darlehensverordnung.

Je höher der abzulösende Betrag, desto höher ist grundsätzlich der prozentuale Nachlass.

Beispiel: 10.010 Euro Restschuld

Bei einer maßgeblichen Ablösesumme von:

10.010 Euro

greift nach der aktuellen Tabelle die Stufe bis 10.500 Euro.

Der Nachlass beträgt:

21,5 Prozent.

Rechnerischer Zahlbetrag:

10.010 € × 78,5 % =

7.857,85 Euro.

Nominaler Unterschied zur regulären Tilgung:

2.152,15 Euro.

Ob eine Einmalzahlung finanziell sinnvoll ist, hängt trotzdem von deinen Rücklagen und deinem Liquiditätsbedarf ab.

Teilrückzahlung mit Nachlass

Du musst nicht die gesamte Schuld auf einmal ablösen.

Auch eine Teilablösung kann einen Nachlass erhalten.

Voraussetzung ist grundsätzlich ein Ablösungsbetrag von mindestens:

500 Euro.

Eine Teilrückzahlung verschiebt jedoch nicht einfach die nächsten regulären Raten.

Sie wird grundsätzlich auf die zuletzt fällig werdenden Raten angerechnet und verkürzt damit das Ende der Tilgungsphase.

Freistellung und vorzeitige Zahlung richtig kombinieren

Hier ist Vorsicht wichtig.

Das Bundesportal weist ausdrücklich darauf hin:

Zahlungen auf Raten, von denen du wegen niedrigen Einkommens freigestellt bist, erhalten nicht automatisch einen Nachlass.

Auch bei einer späteren vorzeitigen Ablösung können vorherige Freistellungszeiträume die Nachlassberechnung beeinflussen.

Wenn du nach einer längeren Freistellung plötzlich Geld für eine Ablösung zur Verfügung hast, solltest du deshalb ein aktuelles Angebot des BVA anfordern.

Möglichkeit 4: 77-Raten-Regel nutzen

Für entsprechende reguläre BAföG-Staatsdarlehen gilt § 18 Absatz 13.

Nach:

77 ordnungsgemäß geleisteten Monatsraten

wird eine noch verbleibende Darlehensschuld erlassen.

Bei voller Regelrate:

77 × 130 Euro =

10.010 Euro.

Der besondere Vorteil:

Auch offiziell reduzierte Raten können als vollständige Monatsraten zählen.

Dadurch kann die tatsächlich gezahlte Summe niedriger als 10.010 Euro sein.

Gilt die 77-Raten-Regel für jedes BAföG-Darlehen?

Nein.

Die Regel muss zur konkreten Darlehensart und zum Förderzeitraum passen.

Sie ist insbesondere für neuere reguläre Staatsdarlehen relevant.

Bei:

  • älteren Förderfällen,
  • Volldarlehen,
  • früheren BAföG-Bankdarlehen

können andere Regeln oder Übergangsvorschriften gelten.

Entscheidend ist dein Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid des BVA.

Möglichkeit 5: Restschulderlass nach 20 Jahren

§ 18 Absatz 12 sieht unter Voraussetzungen einen weiteren Schutz vor.

Nach Ablauf des gesetzlichen Rückzahlungszeitraums von:

20 Jahren

prüft das Bundesverwaltungsamt bei den erfassten Darlehen, ob eine verbleibende Restschuld erlassen werden kann.

Voraussetzung ist insbesondere, dass du während des Rückzahlungszeitraums deinen:

  • Zahlungs-
  • und Mitwirkungspflichten

nachgekommen bist oder nur geringfügig dagegen verstoßen hast.

Das Bundesportal weist außerdem darauf hin, dass der Erlass für Personen gedacht ist, die finanziell nicht in der Lage waren, das Darlehen vollständig zurückzuzahlen.

Warum Freistellung besser ist als Nichtzahlen

Wer wenig Einkommen hat, sollte nicht einfach Raten auslassen.

Der richtige Weg ist:

Freistellung beantragen.

Denn nicht genehmigte Zahlungsrückstände können:

  • Verzugszinsen,
  • Mahnkosten,
  • Probleme beim späteren Restschulderlass

verursachen.

Eine bewilligte Freistellung ist dagegen Teil des gesetzlichen Rückzahlungssystems.

Welche Strategie passt zu welcher Situation?

Sehr niedriges Einkommen

Freistellung nach § 18a prüfen.

Einkommen knapp über der Grenze

Verminderte Rate beantragen.

Ehepartner oder Kinder

Zusätzliche Freibeträge vollständig geltend machen.

Hohe freie Rücklagen

Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung vergleichen.

Bereits laufende Ratenzahlung

77-Raten-Regel und gegebenenfalls spätere Teilablösung prüfen.

Langfristig geringes Einkommen

Freistellungen lückenlos beantragen und Mitwirkungspflichten erfüllen, damit ein späterer Restschulderlass nicht gefährdet wird.

Welche Unterlagen braucht das BVA?

Für die einkommensabhängige Rückzahlung können je nach Fall relevant sein:

  • Gehaltsabrechnungen,
  • Steuerbescheid,
  • Nachweise über andere Einkünfte,
  • Nachweise zu Ehegatten oder Lebenspartnern,
  • Nachweise zu Kindern,
  • Unterlagen zu Kinderbetreuungskosten,
  • Nachweise zu behinderungsbedingten Aufwendungen.

Für eine vorzeitige Rückzahlung stellt das BVA dagegen ein konkretes Ablöseangebot bereit.

Checkliste: BAföG-Rückzahlung reduzieren

  1. Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid prüfen.
  2. Darlehensart und Förderzeitraum klären.
  3. aktuelles monatliches Einkommen berechnen.
  4. Grundfreibetrag von 1.690 Euro prüfen.
  5. Partner- und Kinderfreibeträge ergänzen.
  6. besondere Freibeträge beantragen.
  7. Freistellung nicht zu spät stellen.
  8. reduzierte Rate niemals eigenmächtig festlegen.
  9. vorzeitigen Nachlass mit vorhandener Liquidität vergleichen.
  10. Zahlungs- und Mitwirkungspflichten für spätere Erlassmöglichkeiten einhalten.

Häufige Fehler

„Ich kann einfach weniger als 130 Euro zahlen.“

Nein. Eine niedrigere Rate muss vom BVA festgesetzt werden.

„Freistellung löscht meine BAföG-Schuld sofort.“

Nein. Sie reduziert oder stoppt zunächst die laufende Zahlungspflicht.

„Reduzierte Raten bringen bei der 77-Raten-Regel nichts.“

Doch. Ordnungsgemäß festgesetzte verminderte Raten können als vollständige Monatsraten zählen.

„Einmalzahlung ist die einzige Möglichkeit, insgesamt weniger zurückzuzahlen.“

Nein. Auch die 77-Raten-Regel und ein späterer Restschulderlass können den tatsächlich gezahlten Gesamtbetrag begrenzen.

„Wenn ich nicht zahlen kann, lasse ich die Rate einfach aus.“

Das kann Zinsen und Mahnkosten verursachen und spätere Erlassmöglichkeiten gefährden.

Häufige Fragen

Wie kann ich meine BAföG-Rate reduzieren?

Bei niedrigem Einkommen kannst du beim Bundesverwaltungsamt eine Freistellung oder verminderte Rückzahlungsrate nach § 18a beantragen.

Welche Einkommensgrenze gilt 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 1.690 Euro monatlich. Hinzukommen können 850 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner und 770 Euro je Kind.

Kann ich BAföG-Schulden durch Einmalzahlung reduzieren?

Ja. Bei vorzeitiger vollständiger oder teilweiser Rückzahlung kann ein gesetzlicher Nachlass gewährt werden.

Zählen niedrigere Raten zu den 77 Raten?

Ja, wenn sie im Rahmen der einkommensabhängigen Rückzahlung vom BVA festgesetzt wurden und ordnungsgemäß gezahlt werden.

Kann nach 20 Jahren Restschuld erlassen werden?

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ja. Besonders wichtig ist, dass du deinen Zahlungs- und Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen bist.

Kann ich rückwirkend Freistellung beantragen?

Ja, aber grundsätzlich nur für maximal vier Monate vor dem Antragsmonat.

Fazit: BAföG-Rückzahlung lässt sich auf mehreren Wegen reduzieren

Es gibt nicht nur eine Möglichkeit.

2026 sind besonders wichtig:

  • Freistellung bei niedrigem Einkommen
  • verminderte Rückzahlungsrate
  • zusätzliche Freibeträge für Familie und besondere Belastungen
  • Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung
  • 77-Raten-Regel
  • Restschulderlass nach dem Rückzahlungszeitraum

Wenn dein Einkommen niedrig ist, solltest du zuerst die einkommensabhängige Rückzahlung prüfen und niemals eigenmächtig Raten kürzen.

Wer dagegen ausreichend Rücklagen hat, kann zusätzlich berechnen, ob eine vorzeitige Ablösung mit Nachlass günstiger ist.

Nächster Schritt

Offizielle Quellen

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 18 Darlehensbedingungen, 77-Raten-Regel und Erlass:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__18.html

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 18a einkommensabhängige Rückzahlung:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__18a.html

  • Darlehensverordnung – § 6 vorzeitige Rückzahlung:

https://www.gesetze-im-internet.de/darlehensv_2022/__6.html

  • Darlehensverordnung – Nachlasstabelle:

https://www.gesetze-im-internet.de/darlehensv_2022/BJNR188910022BJNE001600000.html

  • Bundesportal – Einkommensabhängigen Zahlungsaufschub beantragen:

https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99022003048000

  • Bundesportal – BAföG-Darlehen zurückzahlen:

https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99022001047000

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