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BAföG Rückzahlung in Raten: Höhe, Dauer und Ablauf
BAföG Rückzahlung in Raten 2026: Erfahre, wie hoch Monats- und Quartalsrate sind, wie lange die Rückzahlung dauert und was bei niedrigem Einkommen oder Zahlungsverzug gilt.

Wer Studierenden-BAföG als Staatsdarlehen erhalten hat, muss den Darlehensanteil später grundsätzlich zurückzahlen.
Die reguläre Rückzahlung erfolgt in Raten.
Die wichtigsten Zahlen 2026:
130 Euro monatliche Regelrate
und bei gebündelter vierteljährlicher Zahlung:
390 Euro alle drei Monate.
Das reguläre BAföG-Staatsdarlehen ist grundsätzlich zinslos.
Für neuere Förderfälle gilt außerdem eine wichtige Begrenzung:
Nach 77 ordnungsgemäß geleisteten Monatsraten kann die verbleibende Restschuld erlassen werden.
Bei voller Rate entsprechen 77 × 130 Euro:
10.010 Euro.
Wer wenig verdient, muss jedoch nicht zwingend 130 Euro zahlen. Auf Antrag kann eine reduzierte Rate oder vollständige Freistellung möglich sein.
Wie hoch ist die BAföG-Rückzahlungsrate 2026?
§ 18 Absatz 3 BAföG bestimmt:
Die Darlehen sind grundsätzlich in gleichbleibenden monatlichen Raten von mindestens:
130 Euro
zurückzuzahlen.
Das ist die gesetzliche Monatsrate des regulären Staatsdarlehens.
Die praktische Zahlung kann jedoch gebündelt erfolgen.
§ 18 Absatz 7 erlaubt, dass das Bundesverwaltungsamt die Raten für drei aufeinanderfolgende Monate in einer Summe verlangt.
Dann zahlst du:
130 € × 3 =
390 Euro pro Quartal.
Muss ich monatlich oder vierteljährlich zahlen?
Die Darlehensverordnung kennt sowohl monatliche als auch vierteljährliche Zahlungsweise.
Im Rückzahlungsbescheid wird festgelegt:
- wann die Rückzahlung beginnt,
- wie hoch die Rate ist,
- wann gezahlt werden muss.
Das Bundesportal beschreibt die reguläre Abwicklung so, dass die Raten grundsätzlich alle drei Monate in Höhe von:
390 Euro
eingezogen werden.
Maßgeblich ist deshalb immer dein konkreter Zahlungsplan des Bundesverwaltungsamts.
Wann beginnt die Ratenzahlung?
Bei einer Hochschulausbildung wird die erste Rate des normalen Staatsdarlehens grundsätzlich:
fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer
fällig.
Die Förderungshöchstdauer entspricht regelmäßig der Regelstudienzeit.
Entscheidend ist daher nicht automatisch:
- der Tag deiner letzten Prüfung,
- das Datum des Abschlusszeugnisses,
- oder dein Berufseinstieg.
Der genaue Rückzahlungsbeginn wird vom Bundesverwaltungsamt festgestellt.
Was ist der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid?
Etwa vor dem Beginn der Rückzahlung erhältst du vom Bundesverwaltungsamt den:
Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid
kurz FRB.
Darin findest du insbesondere:
- festgestellte Darlehensschuld,
- Förderungshöchstdauer,
- Rückzahlungsbeginn,
- Monats- oder Quartalsrate,
- Tilgungsplan,
- Angebot zur vorzeitigen Rückzahlung.
Du solltest den Bescheid sorgfältig prüfen.
Vor allem Darlehenshöhe und Förderungshöchstdauer sind wichtig, weil sie den weiteren Rückzahlungsverlauf bestimmen.
Wer zieht die Raten ein?
Zuständig ist nicht mehr dein Studentenwerk oder das frühere BAföG-Amt.
Die Rückzahlung wird zentral verwaltet durch das:
Bundesverwaltungsamt – BVA.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich über die zuständige Bundeskasse.
Üblich ist ein:
SEPA-Lastschriftmandat.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann auch eine unbare Überweisung zugelassen werden.
Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie bei der Bundeskasse eingegangen ist.
Wie lange dauert die Rückzahlung?
§ 18 Absatz 3 sieht grundsätzlich einen Rückzahlungszeitraum von:
bis zu 20 Jahren
vor.
Das bedeutet aber nicht, dass jeder Darlehensnehmer zwanzig Jahre lang 130 Euro zahlen muss.
Bei einer normalen Schuld von 10.010 Euro und durchgehender voller Monatsrate wäre die Tilgung bereits nach:
77 Monatsraten
erreicht.
77 Monate entsprechen sechs Jahren und fünf Monaten.
Die 20 Jahre sind vor allem für Fälle relevant, in denen die Rückzahlung wegen niedrigen Einkommens zeitweise reduziert oder ausgesetzt wird.
Was bedeutet die 77-Raten-Regel?
§ 18 Absatz 13 BAföG enthält eine wichtige Erlassregel.
Wenn du die gesetzlich geschuldeten Tilgungsleistungen in:
77 Monatsraten
erbracht hast, wird eine noch verbleibende Darlehensschuld grundsätzlich erlassen.
Bei voller Rate:
77 × 130 Euro =
10.010 Euro.
Für Personen, die erstmals ab dem 1. September 2019 ein reguläres BAföG-Darlehen erhalten haben, ist diese Regel besonders wichtig.
Ältere Förderfälle können Übergangsregeln unterliegen.
Was passiert, wenn meine Darlehensschuld niedriger ist?
Dann zahlst du selbstverständlich nicht automatisch 10.010 Euro.
Beispiel:
Deine tatsächliche rückzahlbare Darlehensschuld beträgt:
6.500 Euro.
Dann endet die reguläre Tilgung, sobald diese Schuld vollständig beglichen ist.
Die 10.010 Euro sind eine Obergrenze für entsprechende neuere reguläre Staatsdarlehen – kein Mindestbetrag.
Was passiert bei niedrigem Einkommen?
Wenn dein Einkommen während der Rückzahlungsphase niedrig ist, kannst du nach § 18a BAföG eine einkommensabhängige Entlastung beantragen.
Möglich sind:
- vollständige Freistellung,
- verminderte Rückzahlungsrate.
2026 liegt der monatliche Grundbetrag bei:
1.690 Euro.
Wenn dein maßgebliches Einkommen diesen Betrag nicht mindestens um 42 Euro übersteigt, kann eine vollständige Freistellung möglich sein.
Welche zusätzlichen Freibeträge gibt es?
Der Grundbetrag kann sich erhöhen.
2026 gelten grundsätzlich zusätzlich:
- Ehegatte oder Lebenspartner: 850 Euro
- je berücksichtigungsfähiges Kind: 770 Euro
Voraussetzung ist unter anderem, dass die betreffende Person nicht selbst in einer nach BAföG oder § 56 SGB III förderfähigen Ausbildung steht.
Eigenes Einkommen dieser Personen kann die zusätzlichen Freibeträge mindern.
Was ist eine verminderte Rate?
Liegt dein Einkommen über der vollständigen Freistellungsgrenze, reicht aber nicht für die reguläre Rate von 130 Euro, kann das Bundesverwaltungsamt eine:
verminderte Rückzahlungsrate
festsetzen.
Das ist für neuere Förderfälle besonders interessant.
Denn § 18 Absatz 13 stellt klar:
Eine ordnungsgemäß gezahlte verminderte Rate kann für die 77-Raten-Regel als vollständige Monatsrate zählen.
Dadurch kann der tatsächlich zurückgezahlte Gesamtbetrag unter 10.010 Euro liegen.
Freistellung erfolgt nicht automatisch
Das Bundesverwaltungsamt kennt deine aktuelle finanzielle Situation nicht automatisch.
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, musst du einen:
Antrag auf Freistellung
stellen.
Nach § 18a beginnt die Freistellung grundsätzlich mit dem Antragsmonat.
Eine rückwirkende Bewilligung ist höchstens für:
vier Monate vor dem Antragsmonat
möglich.
Bei der ersten Bewilligung wird die Freistellung grundsätzlich für zwei Jahre erteilt, später in der Regel für ein Jahr.
Welche Nachweise brauche ich bei niedrigem Einkommen?
Je nach Situation können beispielsweise verlangt werden:
- aktuelle Gehaltsabrechnungen,
- Einkommensteuerbescheid,
- Nachweise über Arbeitslosengeld oder andere Einkünfte,
- Angaben zum Ehe- oder Lebenspartner,
- Nachweise zu Kindern,
- gegebenenfalls Nachweise über Betreuungskosten oder behinderungsbedingte Aufwendungen.
Ändert sich ein für die Freistellung maßgeblicher Umstand, kann der Bescheid ab dem betreffenden Monat angepasst werden.
Was passiert bei Elternzeit oder Arbeitslosigkeit?
Auch dann gilt:
Die Rückzahlung wird nicht allein wegen der Lebenssituation automatisch gestoppt.
Entscheidend ist dein maßgebliches Einkommen.
Liegt es unter der gesetzlichen Grenze, kannst du eine Freistellung beantragen.
Das kann beispielsweise relevant sein bei:
- Arbeitslosigkeit,
- Elternzeit,
- Berufseinstieg mit niedrigem Gehalt,
- Teilzeit,
- längerer Erwerbsunterbrechung.
Sind BAföG-Raten verzinst?
Das normale Staatsdarlehen ist grundsätzlich:
zinslos.
Solange du ordnungsgemäß zahlst beziehungsweise eine Freistellung beantragt und erhalten hast, entstehen normalerweise keine klassischen Kreditzinsen auf die Restschuld.
Das unterscheidet BAföG deutlich von vielen Bankkrediten.
Was passiert bei verspäteter Zahlung?
Hier wird es teuer.
Wenn du einen Zahlungstermin um mehr als:
45 Tage
überschreitest, kann der noch nicht getilgte maßgebliche Rückzahlungsbetrag nach § 18 Absatz 2 mit:
6 Prozent pro Jahr
verzinst werden.
Die Darlehensverordnung sieht zusätzlich:
5 Euro Mahnkosten
vor.
Deshalb solltest du Probleme mit einer Rate nicht einfach aussitzen.
Wenn dein Einkommen zu niedrig ist, ist ein rechtzeitiger Freistellungsantrag der bessere Weg.
Muss ich meine Adresse aktuell halten?
Ja.
Das Bundesverwaltungsamt muss dich auch Jahre nach dem Studium erreichen können.
Änderungen von:
- Adresse,
- Namen
solltest du unverzüglich melden.
Wenn das BVA deine Anschrift ermitteln muss, können zusätzliche Kosten entstehen.
Ein nicht angekommener Brief hebt die gesetzliche Rückzahlungspflicht nicht automatisch auf.
Ratenzahlung oder vorzeitige Einmalzahlung?
Du kannst das BAföG-Darlehen grundsätzlich auch teilweise oder vollständig vorzeitig zurückzahlen.
Dafür kann ein Nachlass gewährt werden.
Ratenzahlung hat dagegen den Vorteil:
Du behältst deine Liquidität und das reguläre Staatsdarlehen bleibt grundsätzlich zinslos.
Welche Variante sinnvoller ist, hängt unter anderem ab von:
- Rücklagen,
- Einkommen,
- Notgroschen,
- anderen Schulden,
- möglicher Freistellung.
Kann ich während der Ratenphase später noch vorzeitig ablösen?
Ja.
Auch wenn du bereits mehrere Raten gezahlt hast, kannst du beim BVA ein aktuelles Angebot für eine:
- vollständige
- oder teilweise
vorzeitige Ablösung anfordern.
Der Nachlass richtet sich dann nach der noch ablösbaren Schuld und der gesetzlichen Nachlasstabelle.
Du bist also nicht dauerhaft an die ursprüngliche Ratenzahlung gebunden.
Was passiert nach 20 Jahren?
Nach Ablauf des gesetzlichen Rückzahlungszeitraums prüft das Bundesverwaltungsamt bei den entsprechenden Fällen, ob eine verbleibende Restschuld erlassen werden kann.
Dafür ist besonders wichtig, dass du während des gesamten Rückzahlungszeitraums deinen:
- Zahlungs,
- Mitwirkungs-
- und Mitteilungspflichten
nachgekommen bist.
Wer wenig verdient, sollte deshalb nicht einfach Zahlungen einstellen, sondern eine formelle Freistellung beantragen.
Checkliste für die BAföG-Ratenzahlung
- Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid prüfen.
- Rückzahlungsbeginn notieren.
- 130 Euro Monatsrate beziehungsweise 390 Euro Quartalsrate einplanen.
- SEPA-Lastschrift und Kontodeckung prüfen.
- bei niedrigem Einkommen Freistellung beantragen.
- Familienfreibeträge berücksichtigen.
- Einkommensänderungen dem BVA melden.
- Zahlungen nicht länger als 45 Tage überfällig werden lassen.
- Adresse und Bankdaten aktuell halten.
- Einmalzahlung später bei Bedarf erneut prüfen.
Häufige Fehler
„Ich muss jeden Monat selbst 130 Euro überweisen.“
Nicht zwingend. Das BVA kann drei Monatsraten gebündelt als 390-Euro-Zahlung einziehen.
„Die Rückzahlung dauert immer 20 Jahre.“
Nein. Bei voller Rate kann die reguläre Schuld deutlich früher getilgt sein.
„Bei wenig Einkommen muss ich trotzdem 130 Euro zahlen.“
Nein. Auf Antrag kann eine reduzierte Rate oder vollständige Freistellung möglich sein.
„Reduzierte Raten zählen nicht zu den 77 Raten.“
Doch. Ordnungsgemäß festgesetzte verminderte Raten können als Monatsraten für die Erlassregel zählen.
„Wenn ich nicht zahlen kann, warte ich einfach auf eine Mahnung.“
Das kann Zinsen und Mahnkosten verursachen. Beantrage stattdessen rechtzeitig eine Freistellung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die BAföG-Rückzahlungsrate 2026?
Die gesetzliche Regelrate beträgt 130 Euro monatlich.
Warum werden oft 390 Euro abgebucht?
Weil drei Monatsraten zu einer vierteljährlichen Zahlung zusammengefasst werden können.
Wie viele Raten muss ich zahlen?
Bei entsprechenden neueren regulären Staatsdarlehen werden nach 77 ordnungsgemäß geleisteten Monatsraten verbleibende Schulden grundsätzlich erlassen.
Wie lange kann die Rückzahlung insgesamt dauern?
Der gesetzliche Rückzahlungszeitraum beträgt grundsätzlich bis zu 20 Jahre.
Kann ich die Rate reduzieren?
Ja. Bei niedrigem Einkommen kannst du eine einkommensabhängige Freistellung oder verminderte Rate beantragen.
Sind BAföG-Raten verzinst?
Das reguläre Staatsdarlehen ist grundsätzlich zinslos. Bei mehr als 45 Tagen Zahlungsverzug können jedoch gesetzliche Zinsen entstehen.
Fazit: 130 Euro Monatsrate – aber mit einkommensabhängigem Schutz
Die reguläre BAföG-Ratenzahlung ist vergleichsweise klar strukturiert:
- 130 € Monatsrate
- häufig 390 € alle drei Monate
- reguläres Staatsdarlehen grundsätzlich zinslos
- Rückzahlungsrahmen grundsätzlich bis 20 Jahre
- bei neueren Fällen 77-Raten-Regel
- bei niedrigem Einkommen reduzierte Rate oder Freistellung auf Antrag
Besonders wichtig:
Verminderte, vom BVA festgesetzte Raten können für die 77-Raten-Regel als vollständige Monatsraten zählen.
Wer finanziell knapp ist, sollte deshalb nicht in Zahlungsverzug geraten, sondern frühzeitig die einkommensabhängige Rückzahlung beantragen.
Nächster Schritt
- BAföG Rückzahlung reduzieren
- BAföG Rückzahlung bei niedrigem Einkommen
- BAföG Rückzahlung auf einmal
- BAföG Schulden nach dem Studium
- BAföG Rückzahlungsbescheid
Offizielle Quellen
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 18 Darlehensbedingungen:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__18.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 18a einkommensabhängige Rückzahlung:
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__18a.html
- Darlehensverordnung – § 8 Zahlungsrückstand:
https://www.gesetze-im-internet.de/darlehensv_2022/__8.html
- Darlehensverordnung – § 11 Rückzahlungsbedingungen:
https://www.gesetze-im-internet.de/darlehensv_2022/__11.html
- Bundesportal – BAföG-Darlehen zurückzahlen:
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99022001047000
- Bundesverwaltungsamt – BAföG-Rückzahlung:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/bafoeg_node.html
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