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BAföG Rückzahlung: Wann beginnt sie und wie funktioniert sie?

BAföG Rückzahlung 2026: Erfahre, wann die Rückzahlung beginnt, wie hoch die Raten sind, welche Obergrenze gilt und wann eine Freistellung wegen niedrigen Einkommens möglich ist.

BAföG Rückzahlung: Wann beginnt sie und wie funktioniert sie?

Studierenden-BAföG wird in der Regel nicht vollständig geschenkt.

Bei der normalen Förderung an Hochschulen besteht die Leistung typischerweise aus:

  • einem Zuschuss
  • und einem zinslosen Staatsdarlehen.

Zurückzahlen musst du grundsätzlich nur den Darlehensanteil.

Die wichtigsten Regeln 2026:

Die Rückzahlung beginnt grundsätzlich fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.

Die monatliche Regelrate beträgt:

130 Euro.

Wer erstmals ab dem 1. September 2019 BAföG-Darlehen erhalten hat, zahlt beim regulären Staatsdarlehen grundsätzlich höchstens:

77 Monatsraten à 130 Euro = 10.010 Euro.

Bei niedrigem Einkommen kann die Rate auf Antrag reduziert oder die Rückzahlung vorübergehend ausgesetzt werden.

Muss das gesamte BAföG zurückgezahlt werden?

Nein.

Normales Studierenden-BAföG wird nach § 17 Absatz 2 grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen geleistet.

Der Zuschussanteil muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.

Zurückgezahlt wird der Darlehensanteil.

Wichtig:

Diese Regel gilt nicht für jede denkbare BAföG-Leistung gleich.

Beispielsweise können:

  • Schüler-BAföG,
  • Kinderbetreuungszuschläge,
  • bestimmte Verlängerungsförderungen

vollständig als Zuschuss geleistet werden.

Außerdem gibt es spezielle Volldarlehen, für die andere Rückzahlungsregeln gelten.

Wann beginnt die BAföG-Rückzahlung?

§ 18 Absatz 4 BAföG regelt für Hochschulen:

Die erste Rate wird fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer fällig.

Entscheidend ist also nicht einfach:

  • das Datum deines Abschlusszeugnisses,
  • der Tag deiner letzten Prüfung,
  • oder der letzte Monat, in dem BAföG ausgezahlt wurde.

Maßgeblich ist grundsätzlich die Förderungshöchstdauer des relevanten Ausbildungsabschnitts.

Diese entspricht in der Regel der Regelstudienzeit.

Beispiel für den Rückzahlungsbeginn

Angenommen, die Förderungshöchstdauer deines Bachelorstudiums endet im:

September 2026.

Dann beginnt die reguläre Rückzahlung grundsätzlich fünf Jahre später:

im Jahr 2031.

Der genaue Starttermin steht im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid des Bundesverwaltungsamts.

Was gilt bei Bachelor und Master?

Bei mehreren geförderten Ausbildungsabschnitten wird der Rückzahlungsbeginn nicht einfach für jedes Darlehen separat neu gestartet.

Das Bundesverwaltungsamt fasst die Darlehensbeträge im Rückzahlungsverfahren zusammen.

Bei Bachelor und anschließendem Master ist die Ermittlung der maßgeblichen Förderungshöchstdauer besonders wichtig.

Das BVA weist darauf hin, dass bei mehreren Ausbildungsabschnitten für den Rückzahlungsbeginn die im ersten Ausbildungsabschnitt zuletzt gültige Förderungshöchstdauer maßgeblich sein kann.

Die endgültige Feststellung erfolgt im:

Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid.

Wer ist für die Rückzahlung zuständig?

Nicht dein früheres Studentenwerk oder BAföG-Amt.

Für die Einziehung des Staatsdarlehens ist zentral zuständig:

das Bundesverwaltungsamt – BVA.

Das BVA:

  • stellt die Darlehensschuld fest,
  • bestimmt den Rückzahlungsbeginn,
  • erstellt den Tilgungsplan,
  • bearbeitet Freistellungsanträge,
  • verwaltet vorzeitige Rückzahlungen.

Für Mitteilungen und Anträge steht das BAföG-online-Portal des Bundesverwaltungsamts zur Verfügung.

Was ist der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid?

Vor der Rückzahlung erhältst du vom Bundesverwaltungsamt einen:

Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid – FRB.

Darin stehen unter anderem:

  • Höhe der Darlehensschuld,
  • maßgebliche Förderungshöchstdauer,
  • Beginn der Rückzahlung,
  • Ratenhöhe,
  • Zahlungsplan,
  • gegebenenfalls Angebot zur vorzeitigen Rückzahlung.

Du solltest diesen Bescheid sorgfältig prüfen.

Besonders wichtig sind:

  • Darlehenshöhe,
  • Studienzeiten,
  • Förderungshöchstdauer.

Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit sind bestimmte Feststellungen nur noch sehr eingeschränkt korrigierbar.

Wie hoch ist die monatliche Rate?

§ 18 Absatz 3 BAföG sieht grundsätzlich gleichbleibende monatliche Raten von mindestens:

130 Euro

vor.

Die gesetzliche Rückzahlungsfrist beträgt grundsätzlich bis zu:

20 Jahre.

Praktisch wird die Zahlung häufig für jeweils drei Monate zusammengefasst.

Bei voller Regelrate entspricht das:

390 Euro pro Quartal.

Die Darlehensverordnung erlaubt sowohl monatliche als auch vierteljährliche Zahlungsweise.

Muss ich immer 130 Euro zahlen?

Nein.

130 Euro sind die reguläre Monatsrate.

Bei niedrigem Einkommen kann nach § 18a BAföG auf Antrag:

  • die Rate reduziert
  • oder die Rückzahlung vollständig ausgesetzt

werden.

Entscheidend ist dein aktuelles Einkommen während der Rückzahlungsphase.

Diese Regelung wird als:

einkommensabhängige Rückzahlung beziehungsweise Freistellung

bezeichnet.

Welche Einkommensgrenze gilt 2026 für die Freistellung?

§ 18a BAföG nennt 2026 einen monatlichen Grundbetrag von:

1.690 Euro.

Liegt dein BAföG-rechtlich relevantes Einkommen nicht mindestens 42 Euro über diesem Betrag, kannst du auf Antrag grundsätzlich von der Rückzahlungsverpflichtung freigestellt werden.

Der Betrag kann sich erhöhen.

Zusätzlich werden grundsätzlich berücksichtigt:

  • Ehegatte oder Lebenspartner: 850 Euro
  • je berücksichtigungsfähiges Kind: 770 Euro

Das Einkommen dieser Personen kann die zusätzlichen Freibeträge wiederum mindern.

Beispiel: niedriges Einkommen nach dem Studium

Du beginnst nach dem Studium mit einem niedrigen Einkommen.

Dein BAföG-relevantes Monatseinkommen liegt innerhalb der gesetzlichen Freistellungsgrenze.

Dann kannst du beim BVA eine Freistellung beantragen.

Wird sie bewilligt, musst du für den entsprechenden Zeitraum keine oder nur eine reduzierte Rate zahlen.

Wichtig:

Die Freistellung erfolgt nicht automatisch.

Du musst sie beantragen und dein Einkommen nachweisen.

Wie lange gilt eine Freistellung?

Nach § 18a Absatz 3 gilt die Freistellung grundsätzlich ab Beginn des Antragsmonats.

Sie wird in der Regel bewilligt für:

ein Jahr.

Bei der erstmaligen Freistellung erfolgt sie grundsätzlich für:

zwei Jahre.

Eine rückwirkende Freistellung ist grundsätzlich für höchstens:

vier Monate vor dem Antragsmonat

möglich.

Wer finanziell knapp liegt, sollte daher nicht monatelang warten.

Wird die Schuld während der Freistellung verzinst?

Das normale Staatsdarlehen ist grundsätzlich:

zinslos.

Eine Freistellung wegen niedrigen Einkommens führt daher nicht wie bei einem normalen Bankkredit automatisch zu steigenden Zinskosten.

Die Rückzahlung verschiebt sich beziehungsweise wird reduziert.

Allerdings gelten gesetzliche Mitwirkungs- und Zahlungsregeln weiterhin.

Wie hoch ist die maximale Rückzahlung?

Für Darlehensnehmende, die erstmals ab dem:

1. September 2019

BAföG-Darlehen erhalten haben, gilt beim regulären Staatsdarlehen die 77-Raten-Regel.

Nach 77 geleisteten Monatsraten in der jeweils geschuldeten Höhe wird eine noch verbleibende Restschuld erlassen.

Bei voller Regelrate:

77 × 130 Euro =

10.010 Euro.

Das bedeutet:

Selbst wenn dein rechnerischer Darlehensanteil höher war, musst du im normalen Staatsdarlehenssystem grundsätzlich nicht unbegrenzt weiterzahlen.

Warum hört man auch von 10.000 Euro?

Für ältere Förderfälle gelten Übergangs- und Altfassungsregelungen.

Dort wird häufig noch die frühere Rückzahlungsbegrenzung von:

10.000 Euro

genannt.

Für neuere Fälle mit erstmaligem Darlehensbezug ab September 2019 ist dagegen die 77-Raten-Regel mit maximal 10.010 Euro besonders relevant.

Welche Regel für dich gilt, ergibt sich aus deinem Förderzeitraum und dem BVA-Bescheid.

Zählen reduzierte Raten auch zu den 77 Raten?

Ja.

Das ist ein wichtiger Vorteil der neuen Rückzahlungsregel.

Wenn das BVA wegen niedrigen Einkommens eine verminderte Rate festsetzt, zählt diese grundsätzlich trotzdem als vollständige Monatsrate für die 77-Raten-Regel.

Dadurch kann der tatsächlich zurückgezahlte Gesamtbetrag sogar unter 10.010 Euro liegen.

Entscheidend ist, dass du die vom BVA festgesetzten Raten ordnungsgemäß leistest.

Was passiert nach 20 Jahren?

§ 18 BAföG sieht für bestimmte Darlehensnehmende einen Erlass der verbleibenden Restschuld nach Ablauf des Rückzahlungszeitraums vor.

Dafür ist insbesondere wichtig, dass du deinen:

  • Zahlungs,
  • Mitwirkungs-
  • und Mitteilungspflichten

ordnungsgemäß nachkommst.

Wer Anspruch auf Freistellung hat, sollte diese offiziell beantragen.

Kann ich das BAföG früher zurückzahlen?

Ja.

Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung ist möglich.

Dabei kann unter Voraussetzungen ein:

Nachlass

auf die Darlehensschuld gewährt werden.

Das Bundesverwaltungsamt unterbreitet im Rückzahlungsbescheid regelmäßig ein Angebot zur vorzeitigen Ablösung.

Die Höhe des Nachlasses hängt von der vorzeitig gezahlten Summe ab.

Da dieses Thema eine eigene finanzielle Entscheidung erfordert, sollte das konkrete Angebot des BVA individuell geprüft werden.

Was passiert bei verspäteter Zahlung?

Das reguläre BAföG-Darlehen ist grundsätzlich zinslos.

Aber:

Wenn ein Zahlungstermin um mehr als:

45 Tage

überschritten wird, kann nach § 18 Absatz 2 BAföG der noch nicht getilgte Betrag gesetzlich verzinst werden.

Der gesetzliche Zinssatz beträgt derzeit:

6 Prozent pro Jahr

auf den maßgeblichen Rückzahlungsbetrag.

Hinzu können Kosten für Mahnung oder Anschriftenermittlung kommen.

Pünktliche Zahlung ist deshalb wichtig.

Adresse beim BVA aktuell halten

Auch Jahre nach dem Studium solltest du dem BVA Änderungen mitteilen.

Relevant sind insbesondere:

  • neue Adresse,
  • Namensänderung,
  • gegebenenfalls neue Kontaktdaten.

Wenn der BVA-Bescheid dich wegen einer veralteten Anschrift nicht erreicht, bedeutet das nicht automatisch, dass die Rückzahlungsverpflichtung entfällt.

Die gesetzlichen Fälligkeiten können trotzdem entstehen.

Welche BAföG-Leistungen muss man nicht zurückzahlen?

Typischerweise nicht zurückzuzahlen sind insbesondere:

  • Zuschussanteil des normalen Studierenden-BAföG,
  • Schüler-BAföG, soweit es als Zuschuss geleistet wird,
  • Kinderbetreuungszuschlag,
  • bestimmte Förderungen über die Förderungshöchstdauer, die vollständig als Zuschuss gewährt werden.

Entscheidend ist immer die Förderungsart im Bescheid.

Was ist ein Volldarlehen?

In bestimmten Ausnahmefällen wird BAföG nicht als normale Hälfte-Zuschuss/Hälfte-Darlehen-Förderung geleistet, sondern vollständig als Darlehen.

Für solche:

Volldarlehen

gelten teilweise andere Regeln.

Insbesondere darf die normale 10.010-Euro-Deckelung nicht automatisch auf jede Volldarlehensförderung übertragen werden.

Auch ältere BAföG-Bankdarlehen nach § 18c haben eigene Rückzahlungsbedingungen.

Checkliste: BAföG-Rückzahlung

  1. Förderungshöchstdauer im alten BAföG-Bescheid prüfen.
  2. Adresse beim Bundesverwaltungsamt aktuell halten.
  3. Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid sorgfältig kontrollieren.
  4. Rückzahlungsbeginn notieren.
  5. Regelrate von 130 Euro einplanen.
  6. bei niedrigem Einkommen Freistellung rechtzeitig beantragen.
  7. Familienfreibeträge prüfen.
  8. Zahlungsfristen einhalten.
  9. Angebot zur vorzeitigen Rückzahlung separat prüfen.
  10. Volldarlehen oder ältere Bankdarlehen nicht mit normalem Staatsdarlehen verwechseln.

Häufige Fehler

„BAföG muss direkt nach dem Studium zurückgezahlt werden.“

Falsch. Beim normalen Hochschul-BAföG beginnt die Rückzahlung grundsätzlich erst fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.

„Ich muss das gesamte erhaltene BAföG zurückzahlen.“

Nein. Beim normalen Studierenden-BAföG wird grundsätzlich nur der Darlehensanteil zurückgezahlt.

„Ich muss immer 130 Euro zahlen.“

Nein. Bei niedrigem Einkommen kann eine Freistellung oder reduzierte Rate beantragt werden.

„Wenn ich wenig verdiene, stoppt die Rückzahlung automatisch.“

Nein. Eine Freistellung muss grundsätzlich beantragt werden.

„Das BAföG-Darlehen hat normale Kreditzinsen.“

Nein. Das reguläre Staatsdarlehen ist grundsätzlich zinslos. Bei erheblich verspäteten Zahlungen können jedoch gesetzliche Zinsen entstehen.

Häufige Fragen

Wann muss ich BAföG zurückzahlen?

Grundsätzlich fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.

Wie hoch ist die BAföG-Rückzahlungsrate?

Die reguläre Monatsrate beträgt mindestens 130 Euro.

Wie viel BAföG muss ich maximal zurückzahlen?

Bei neueren regulären Staatsdarlehen mit erstmaligem Darlehensbezug ab 1. September 2019 grundsätzlich höchstens 77 Monatsraten à 130 Euro, also 10.010 Euro.

Was passiert bei niedrigem Einkommen?

Du kannst beim Bundesverwaltungsamt eine einkommensabhängige Freistellung beziehungsweise reduzierte Rate beantragen.

Welche Einkommensgrenze gilt für die Freistellung?

2026 liegt der Grundbetrag nach § 18a bei 1.690 Euro monatlich. Er kann sich für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder erhöhen.

Wer zieht das BAföG-Darlehen ein?

Das Bundesverwaltungsamt.

Fazit: BAföG-Rückzahlung beginnt spät und ist einkommensabhängig

Die wichtigsten Regeln 2026:

  • Rückzahlung grundsätzlich fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer
  • reguläre Monatsrate 130 Euro
  • reguläres Staatsdarlehen grundsätzlich zinslos
  • für neuere Fälle maximal 77 Raten
  • bei voller Rate maximal 10.010 Euro
  • Freistellung bei niedrigem Einkommen auf Antrag möglich
  • aktueller Grundfreibetrag bei der Rückzahlung: 1.690 Euro monatlich

Der wichtigste praktische Schritt ist, den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid des BVA genau zu prüfen und bei niedrigem Einkommen rechtzeitig eine Freistellung zu beantragen.

So vermeidest du unnötige Rückstände, Zinsen und Mahnkosten.

Nächster Schritt

Offizielle Quellen

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 18 Darlehensbedingungen:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__18.html

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz – § 18a einkommensabhängige Rückzahlung:

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__18a.html

  • Darlehensverordnung – § 11 Rückzahlungsbedingungen:

https://www.gesetze-im-internet.de/darlehensv_2022/__11.html

  • Bundesverwaltungsamt – Förderungshöchstdauer und Rückzahlungsbeginn:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/3-Feststellungs-Rueckzahlungsbescheid/Foerderungshoechstdauer/foerderungshoechstdauer_node.html

  • Bundesportal – BAföG-Darlehen zurückzahlen:

https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99022001047000

  • Bundesverwaltungsamt – Kontakt BAföG-Rückzahlung:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/documents/kontaktdatenbafoeg.html

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