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Ausbildung Mindestlohn und Vergütung erklärt

Gilt der Mindestlohn auch für Azubis? Erfahre, wie sich Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung unterscheiden, welche Beträge 2026 gelten und was bei Tarifvertrag, Teilzeit und Überstunden wichtig ist.

Ausbildung Mindestlohn und Vergütung erklärt

Für Azubis in einer regulären Berufsausbildung gilt grundsätzlich nicht der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wie für normale Arbeitnehmer. Stattdessen gibt es für viele Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz eine eigene Mindestausbildungsvergütung.

Für eine BBiG-Ausbildung, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 beginnt, beträgt diese gesetzliche Mindestvergütung:

Ausbildungsjahr Mindestvergütung pro Monat --------------------- ---------------------------- 1\. Ausbildungsjahr 724 € brutto 2\. Ausbildungsjahr 854 € brutto 3\. Ausbildungsjahr 977 € brutto 4\. Ausbildungsjahr 1.014 € brutto

Entscheidend ist dabei das Jahr, in dem deine Ausbildung begonnen hat. Die für einen Ausbildungsbeginn 2026 geltenden Beträge werden also nicht einfach durch die Werte eines späteren Startjahrgangs ersetzt.

Außerdem gibt es wichtige Ausnahmen und Sonderregeln, etwa bei Tarifverträgen und Teilzeitausbildungen.

Kurz gesagt: „Mindestlohn für Azubis" ist umgangssprachlich verständlich, rechtlich aber ungenau. Meist geht es um die Mindestausbildungsvergütung nach dem BBiG, nicht um den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.

Bekommen Azubis den gesetzlichen Mindestlohn?

In einer regulären Berufsausbildung sind Auszubildende grundsätzlich vom allgemeinen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz ausgenommen.

Das liegt daran, dass ein Berufsausbildungsverhältnis einen anderen Zweck hat als ein normales Arbeitsverhältnis.

Du arbeitest zwar im Betrieb mit, sollst aber vor allem:

  • berufliche Fertigkeiten erwerben,
  • Kenntnisse aufbauen,
  • berufliche Handlungsfähigkeit entwickeln,
  • auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereitet werden.

Deshalb gibt es für BBiG-Ausbildungen ein eigenes Vergütungssystem.

Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung: Was ist der Unterschied?

Die beiden Begriffe werden häufig verwechselt.

Begriff Worum geht es? ----------------------------------- ----------------------------------- Allgemeiner Mindestlohn gesetzliche Lohnuntergrenze für Arbeitnehmer, soweit keine Ausnahme greift

Mindestausbildungsvergütung besondere gesetzliche Untergrenze für bestimmte Berufsausbildungen nach dem BBiG

Tarifliche Ausbildungsvergütung durch einen Tarifvertrag geregelte Vergütung für Azubis

Vertragliche Ausbildungsvergütung im Ausbildungsvertrag vereinbarter Betrag

Für Azubis ist normalerweise die Ausbildungsvergütung entscheidend.

Warum bekommen Azubis nicht einfach Mindestlohn pro Stunde?

Eine Ausbildung ist kein gewöhnliches Beschäftigungsverhältnis, bei dem nur die geleistete Arbeitszeit gegen Lohn getauscht wird.

Zum Ausbildungsalltag gehören beispielsweise:

  • praktische Ausbildung im Betrieb,
  • Berufsschule,
  • Prüfungen,
  • Ausbildungsmaßnahmen,
  • Anleitung durch Ausbilder.

Die Vergütung wird deshalb bei BBiG-Ausbildungen grundsätzlich als monatliche Ausbildungsvergütung geregelt.

Mindestausbildungsvergütung 2026

Wenn deine BBiG-Ausbildung 2026 beginnt, gelten für den gesetzlichen Mindestvergütungsrahmen folgende Monatsbeträge:

1. Ausbildungsjahr

724 € brutto pro Monat

2. Ausbildungsjahr

854 € brutto pro Monat

3. Ausbildungsjahr

977 € brutto pro Monat

4. Ausbildungsjahr

1.014 € brutto pro Monat

Diese Beträge sind Mindestwerte, keine typischen Durchschnittsgehälter.

Viele Ausbildungsbetriebe zahlen deutlich mehr.

Warum steigt die Vergütung jedes Ausbildungsjahr?

Das BBiG verlangt grundsätzlich eine angemessene Vergütung, die mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jährlich steigt.

Die gesetzliche Mindestvergütung bildet dieses Prinzip ebenfalls ab.

Für die späteren Ausbildungsjahre werden gegenüber dem maßgeblichen Betrag des ersten Ausbildungsjahres Aufschläge berücksichtigt.

Das spiegelt wider, dass du mit zunehmender Ausbildungsdauer typischerweise:

  • mehr Kenntnisse besitzt,
  • selbstständiger arbeiten kannst,
  • anspruchsvollere Ausbildungsinhalte übernimmst.

Welcher Jahrgang entscheidet über die Mindestvergütung?

Ein besonders häufiger Fehler ist die Annahme:

„Es ist 2026, also bekommt jeder Azubi mindestens 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr."

So einfach ist es nicht.

Für die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung ist grundsätzlich relevant, in welchem Kalenderjahr die Berufsausbildung begonnen wurde.

Beispiel: Ausbildungsbeginn 2026

Du beginnst deine Ausbildung am:

1. August 2026.

Dann gehört dein Ausbildungsverhältnis zum Startjahrgang 2026.

Für diesen Jahrgang gelten die 2026 festgelegten Mindestwerte und die dazugehörigen Steigerungen in den weiteren Ausbildungsjahren.

Was passiert 2027?

Für neue Ausbildungsstarts wird die Mindestvergütung regelmäßig fortgeschrieben.

Wenn du aber bereits 2026 begonnen hast, wird dein Startjahr nicht nachträglich zu „Ausbildungsbeginn 2027".

Deshalb sollte bei Vergleichen immer gefragt werden:

Wann hat die Ausbildung begonnen?

Ist die Mindestausbildungsvergütung automatisch mein Gehalt?

Nein.

Sie ist eine gesetzliche Untergrenze für die von ihr erfassten Ausbildungsverhältnisse.

Deine tatsächliche Ausbildungsvergütung kann höher sein.

Sie kann sich beispielsweise ergeben aus:

  • Tarifvertrag,
  • Ausbildungsvertrag,
  • betrieblichen Vergütungsmodellen,
  • branchenüblichen Vergütungen.

Viele Azubis verdienen mehr als die Mindestvergütung

Die gesetzliche Mindestvergütung bedeutet nicht:

„Das ist das normale Azubi-Gehalt in Deutschland."

In vielen Branchen liegen tarifliche oder betriebliche Ausbildungsvergütungen deutlich darüber.

Deshalb solltest du bei der Berufswahl unterscheiden zwischen:

  1. gesetzlicher Untergrenze,
  2. typischer Vergütung in einem Beruf,
  3. konkretem Angebot eines Betriebs.

Tarifvertrag: Warum er so wichtig ist

Ein Tarifvertrag kann die Ausbildungsvergütung maßgeblich bestimmen.

Tarifliche Regelungen können beispielsweise festlegen:

  • Vergütung je Ausbildungsjahr,
  • Sonderzahlungen,
  • Arbeitszeit,
  • Urlaub,
  • Zuschläge.

Wenn dein Ausbildungsbetrieb tarifgebunden ist, kann die tarifliche Vergütung deshalb wichtiger sein als eine allgemeine Gehaltsangabe aus dem Internet.

Kann ein Tarifvertrag unter der gesetzlichen Mindestvergütung liegen?

Das BBiG enthält hierzu eine besondere Regel.

Eine für den Ausbildenden geltende tarifvertragliche Vergütungsregelung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dann als angemessen gelten, wenn sie die gesetzliche Mindestvergütung unterschreitet.

Das zeigt, warum die Aussage:

„Kein Azubi darf unter Betrag X bekommen"

ohne Prüfung des konkreten Ausbildungsverhältnisses zu pauschal sein kann.

Was gilt ohne Tarifbindung?

Auch wenn der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist, spielt ein einschlägiger Tarifvertrag für die Beurteilung der Angemessenheit eine Rolle.

Nach dem BBiG ist eine Vergütung in der Regel nicht angemessen, wenn sie eine einschlägige tarifliche Ausbildungsvergütung um mehr als 20 Prozent unterschreitet, sofern die gesetzlich geregelten Voraussetzungen erfüllt sind.

Deshalb reicht es nicht immer, nur auf die absolute Mindestvergütung zu schauen.

Beispiel: Gesetzliches Minimum ist nicht automatisch angemessen

Angenommen, die gesetzliche Mindestvergütung wird eingehalten.

In deiner Branche gibt es aber eine deutlich höhere einschlägige tarifliche Ausbildungsvergütung.

Dann kann eine sehr starke Unterschreitung der tariflichen Vergütung trotzdem problematisch sein.

Die gesetzliche Mindestvergütung ist also nicht in jedem Fall der einzige Maßstab.

Für welche Ausbildungen gilt die Mindestausbildungsvergütung?

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung betrifft Berufsausbildungen, die dem Berufsbildungsgesetz und seinem Vergütungssystem unterliegen.

Nicht jede Ausbildung in Deutschland fällt automatisch darunter.

Schulische Ausbildung: Gilt dort dieselbe Mindestvergütung?

Nein, nicht automatisch.

Schulische Ausbildungen können anderen gesetzlichen Regelungen unterliegen.

Je nach Ausbildungsweg kann es sein, dass:

  • keine klassische Ausbildungsvergütung gezahlt wird,
  • besondere Vergütungsregelungen gelten,
  • andere gesetzliche Grundlagen maßgeblich sind.

Deshalb solltest du immer zuerst klären, um welche Ausbildungsart es sich handelt.

Pflegeausbildung und andere Sonderregelungen

Einige Ausbildungswege werden durch spezielle Gesetze geregelt.

Die Vergütungsregeln einer klassischen BBiG-Ausbildung lassen sich deshalb nicht ungeprüft auf jeden Ausbildungsberuf übertragen.

Wenn du eine konkrete Ausbildung vergleichst, prüfe:

  • Rechtsgrundlage,
  • Tarifvertrag,
  • konkreten Ausbildungsvertrag.

Ausbildung vor 2020 begonnen

Die heutige gesetzliche Mindestausbildungsvergütung wurde für neu beginnende Berufsausbildungen ab 2020 eingeführt.

Für ältere Ausbildungsverhältnisse galten andere Rahmenbedingungen.

Für aktuelle Berufseinsteiger ist vor allem das jeweilige Startjahr relevant.

Was bedeutet „angemessene Vergütung"?

Das BBiG verpflichtet Ausbildende grundsätzlich dazu, eine angemessene Vergütung zu zahlen.

Die gesetzliche Mindestvergütung ist ein wichtiger Teil dieser Beurteilung.

Aber auch:

  • Tarifbindung,
  • einschlägige Tarifvergütung,
  • Teilzeit,
  • besondere gesetzliche Regeln

können eine Rolle spielen.

Brutto oder netto?

Die gesetzlich genannten Ausbildungsvergütungen sind Bruttobeträge.

Das bedeutet:

Der Betrag im Vertrag ist nicht automatisch identisch mit dem Geld, das auf deinem Konto landet.

Vom Brutto können insbesondere Sozialversicherungsbeiträge abgehen.

Welche Sozialabgaben haben Azubis?

Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.

Je nach konkreter Situation werden Beiträge berücksichtigt für:

  • Krankenversicherung,
  • Pflegeversicherung,
  • Rentenversicherung,
  • Arbeitslosenversicherung.

Die tatsächliche Nettovergütung hängt von deinen persönlichen Umständen ab.

Muss ein Azubi Lohnsteuer zahlen?

Ob tatsächlich Lohnsteuer einbehalten wird, hängt unter anderem von:

  • Höhe der Vergütung,
  • Steuermerkmalen,
  • weiteren Einkünften

ab.

Eine Bruttovergütung lässt sich deshalb nicht für jeden Azubi mit demselben festen Prozentsatz in netto umrechnen.

Warum Netto-Rechner nur Schätzungen liefern

Ein Online-Rechner kann bei der Orientierung helfen.

Das tatsächliche Netto kann aber von individuellen Faktoren abhängen.

Vergleiche Ausbildungsangebote deshalb zuerst auf Bruttobasis.

Wann muss die Ausbildungsvergütung gezahlt werden?

Nach dem BBiG ist die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am:

letzten Arbeitstag des Monats

zu zahlen.

Im Ausbildungsvertrag kann ein konkreter Zahlungsablauf beschrieben sein.

Was tun, wenn die Vergütung verspätet kommt?

Ein einmaliger technischer Fehler und dauerhaft verspätete Zahlungen sind unterschiedliche Situationen.

Wenn deine Vergütung nicht rechtzeitig eingeht:

  1. Konto prüfen.
  2. Abrechnung prüfen.
  3. Betrieb beziehungsweise Personalabteilung ansprechen.
  4. Problem dokumentieren.
  5. bei wiederholten Problemen Unterstützung suchen.

Was tun, wenn gar kein Gehalt kommt?

Bleibt die Ausbildungsvergütung vollständig aus, solltest du nicht monatelang abwarten.

Dokumentiere:

  • fällige Vergütung,
  • Abrechnungen,
  • Kontoauszüge,
  • Kommunikation mit dem Betrieb.

Je nach Situation können Ausbildungsberatung, Betriebsrat, Gewerkschaft oder rechtliche Beratung helfen.

Muss die Vergütung jedes Ausbildungsjahr steigen?

Das BBiG sieht vor, dass die Ausbildungsvergütung mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jährlich ansteigt.

Dein Vertrag sollte deshalb die Vergütung für die einzelnen Ausbildungsjahre klar ausweisen.

Wann steigt das Azubi-Gehalt?

Die Steigerung richtet sich grundsätzlich nach dem Fortschritt im Ausbildungsjahr und nicht danach, wann ein neues Kalenderjahr beginnt.

Wenn deine Ausbildung beispielsweise im August startet, beginnt dein zweites Ausbildungsjahr typischerweise nicht schon am 1. Januar.

Beispiel

Ausbildungsbeginn:

1. August 2026

Der Wechsel ins zweite Ausbildungsjahr erfolgt regulär ein Jahr später und nicht bereits zum Jahreswechsel 2026/2027.

Verkürzte Ausbildung und Vergütung

Wenn eine Ausbildung verkürzt wird, können Fragen entstehen, welchem Ausbildungsjahr die Vergütung zuzuordnen ist.

Die konkrete Einordnung hängt von der Vertragsgestaltung und dem anerkannten Ausbildungsstand ab.

Bei einer Verkürzung solltest du deshalb nicht nur das neue Enddatum, sondern auch die Vergütungsstufen im Vertrag prüfen.

Anrechnung einer Vorbildung

Wenn aufgrund einer vorherigen Ausbildung oder anderer Voraussetzungen Ausbildungszeit angerechnet wird, kann das auch Auswirkungen auf die Einordnung in Ausbildungsjahre haben.

Kläre dies vor Vertragsunterzeichnung.

Teilzeitausbildung und Mindestvergütung

Bei einer Teilzeitberufsausbildung kann die Vergütung unter bestimmten Voraussetzungen reduziert werden.

Die Kürzung darf jedoch nicht stärker ausfallen als die prozentuale Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit.

Beispiel Teilzeitausbildung

Wird die regelmäßige Ausbildungszeit prozentual reduziert, kann auch die Vergütung entsprechend angepasst werden.

Es wäre jedoch problematisch, die Vergütung deutlich stärker zu kürzen als die Ausbildungszeit.

Teilzeit bedeutet also nicht:

„Der Betrieb darf irgendeinen niedrigeren Betrag festlegen."

Verlängerte Dauer bei Teilzeitausbildung

Eine Teilzeitausbildung kann länger dauern.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass für jedes zusätzliche Verlängerungsjahr eine weitere gesetzliche Vergütungsstufe entsteht.

Das BBiG enthält hierfür eine besondere Regelung.

Überstunden und Vergütung

Arbeitest du über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus, gilt bei einer BBiG-Ausbildung:

Die zusätzliche Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.

Die normale Ausbildungsvergütung macht Überstunden also nicht automatisch unsichtbar.

Sind Überstunden mit der Ausbildungsvergütung abgegolten?

Pauschale Aussagen wie:

„Alle Überstunden sind mit deinem Azubi-Gehalt abgegolten"

solltest du kritisch prüfen.

Das BBiG sieht für Beschäftigung über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit ausdrücklich besondere Vergütung oder entsprechenden Freizeitausgleich vor.

Berufsschule und Vergütung

Berufsschule gehört zur Ausbildung.

Für die gesetzlich vorgeschriebene Freistellung besteht grundsätzlich Vergütungsfortzahlung.

Der Betrieb darf deine Ausbildungsvergütung nicht einfach deshalb kürzen, weil du ordnungsgemäß die Berufsschule besuchst.

Prüfungen und Vergütung

Auch für gesetzlich geregelte Freistellungen im Zusammenhang mit Prüfungen gelten Vergütungsregeln.

Eine Prüfung ist kein privater Urlaubstag.

Krankheit und Ausbildungsvergütung

Wenn du unverschuldet arbeitsunfähig bist, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Fortzahlung der Ausbildungsvergütung für einen begrenzten Zeitraum.

Bei längerer Erkrankung können anschließend andere sozialrechtliche Leistungen relevant werden.

Urlaub und Vergütung

Genehmigter Erholungsurlaub bedeutet nicht, dass deine normale Ausbildungsvergütung einfach entfällt.

Urlaub ist bezahlte Freistellung.

Davon zu unterscheiden ist zusätzliches Urlaubsgeld.

Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld

Diese Begriffe sind nicht dasselbe.

Urlaubsentgelt

Fortzahlung deiner normalen Vergütung während des Urlaubs.

Urlaubsgeld

Zusätzliche Leistung, die beispielsweise aufgrund von:

  • Tarifvertrag,
  • Ausbildungsvertrag,
  • Betriebsvereinbarung

bestehen kann.

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld besteht nicht allein deshalb, weil du Urlaub nimmst.

Weihnachtsgeld für Azubis

Auch Weihnachtsgeld ist nicht automatisch Bestandteil jeder Ausbildung.

Ein Anspruch kann sich beispielsweise ergeben aus:

  • Tarifvertrag,
  • Vertrag,
  • Betriebsvereinbarung,
  • betrieblicher Praxis unter bestimmten Voraussetzungen.

Vergleiche Ausbildungsangebote deshalb nicht nur anhand des Monatsbetrags.

Zuschläge

Je nach Branche können zusätzliche Zahlungen relevant sein, beispielsweise für bestimmte:

  • Nachtarbeit,
  • Sonntagsarbeit,
  • Feiertagsarbeit,
  • Schichtmodelle.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Regelungen ab.

Sachleistungen und Ausbildungsvergütung

Das BBiG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Anrechnung von Sachleistungen auf die Ausbildungsvergütung.

Dabei gelten gesetzliche Grenzen.

Sachleistungen können beispielsweise bei bestimmten Ausbildungsmodellen eine Rolle spielen, wenn Unterkunft oder Verpflegung bereitgestellt werden.

Eine vollständige Ersetzung der Geldvergütung durch Sachleistungen ist nicht beliebig möglich.

Wie viel darf durch Sachleistungen angerechnet werden?

Sachleistungen können nach den gesetzlichen Sachbezugswerten angerechnet werden, jedoch grundsätzlich nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus.

Die konkrete Abrechnung sollte transparent auf deiner Abrechnung erkennbar sein.

Ausbildung und Trinkgeld

In Berufen mit Kundenkontakt kann Trinkgeld vorkommen.

Trinkgeld ersetzt aber nicht die vertraglich geschuldete Ausbildungsvergütung.

Der Betrieb kann nicht einfach sagen:

„Du bekommst genug Trinkgeld, deshalb zahlen wir weniger Ausbildungsvergütung."

Provisionen und Boni

Manche Betriebe bieten:

  • Verkaufsprovisionen,
  • Leistungsboni,
  • Prämien.

Solche zusätzlichen Zahlungen können attraktiv sein.

Sie sollten aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die grundlegende Ausbildungsvergütung korrekt vereinbart sein muss.

Kann ich über meine Ausbildungsvergütung verhandeln?

Ja, fragen kannst du.

Wie viel Verhandlungsspielraum besteht, hängt jedoch vom Betrieb ab.

Bei tariflich festgelegter Vergütung ist der Spielraum häufig gering.

Bei nicht tarifgebundenen Betrieben kann mehr Flexibilität bestehen.

Wann sollte ich nach der Vergütung fragen?

Die Vergütung sollte spätestens vor Vertragsunterzeichnung klar sein.

Ein seriöser Ausbildungsvertrag weist die Vergütung für die einzelnen Ausbildungsjahre aus.

Du musst nicht bis zum ersten Arbeitstag warten.

Ausbildungsvergütung im Vertrag prüfen

Achte auf:

  • Betrag im ersten Ausbildungsjahr,
  • Betrag im zweiten Ausbildungsjahr,
  • weitere Steigerungen,
  • Zahlungszeitpunkt,
  • mögliche Tarifbindung,
  • Sonderzahlungen,
  • Sachleistungen,
  • Regelungen zu Überstunden.

„Nach Tarif" -- was bedeutet das?

Steht in einer Stellenanzeige:

„Vergütung nach Tarif"

solltest du herausfinden:

  • welcher Tarifvertrag gilt,
  • welche Ausbildungsvergütung dort vorgesehen ist,
  • ob Sonderzahlungen enthalten sind,
  • welche Arbeitszeit geregelt ist.

„Nach Tarif" ist ohne Tarifbezeichnung noch kein vollständiger Gehaltsvergleich.

„Übertarifliche Vergütung"

Übertariflich bedeutet grundsätzlich, dass ein Betrieb mehr zahlt als die maßgebliche tarifliche Vergütung.

Prüfe trotzdem den konkreten Betrag.

Werbeaussagen ersetzen keine Zahlen im Vertrag.

Mindestvergütung oder gutes Ausbildungsgehalt?

Die gesetzliche Mindestvergütung beantwortet nur:

Wie niedrig darf die Vergütung im gesetzlichen Mindestvergütungssystem grundsätzlich sein?

Sie beantwortet nicht:

Ist dieses Angebot im Vergleich zu anderen Betrieben attraktiv?

Dafür solltest du zusätzlich vergleichen:

  • Branche,
  • Beruf,
  • Region,
  • Tarifbindung,
  • Arbeitszeit,
  • Urlaub,
  • Sonderzahlungen,
  • Fahrtkosten,
  • Übernahmechancen.

Höheres Gehalt ist nicht automatisch die bessere Ausbildung

Ein Betrieb mit höherer Vergütung kann attraktiv sein.

Aber die Ausbildungsqualität hängt auch ab von:

  • Betreuung,
  • Ausbildungsplan,
  • Lernmöglichkeiten,
  • Prüfungsvorbereitung,
  • Betriebsklima,
  • Übernahmechancen.

Entscheide nicht ausschließlich nach 50 oder 100 Euro Unterschied.

Trotzdem ist Vergütung wichtig

Ausbildungsvergütung beeinflusst deinen Alltag unmittelbar.

Besonders relevant sind:

  • Miete,
  • Fahrtkosten,
  • Lebensmittel,
  • Versicherungen,
  • Lernmittel,
  • persönliche Ausgaben.

Deshalb ist es sinnvoll, vor Vertragsabschluss ein realistisches Monatsbudget zu erstellen.

Beispiel für einen Angebotsvergleich

Betrieb A

  • 1.050 € brutto
  • 40 Stunden pro Woche
  • 25 Urlaubstage
  • lange Pendelstrecke

Betrieb B

  • 1.000 € brutto
  • 38 Stunden pro Woche
  • 30 Urlaubstage
  • kurze Pendelstrecke
  • tarifliche Sonderzahlung

Nur auf die 50 Euro Unterschied zu schauen wäre zu kurz gedacht.

Vergütung pro Stunde vergleichen?

Bei Ausbildungsangeboten kann es hilfreich sein, zusätzlich auf die regelmäßige Ausbildungszeit zu achten.

Zwei Betriebe mit gleichem Monatsbetrag können unterschiedliche:

  • Wochenarbeitszeiten,
  • Urlaubstage,
  • Zusatzleistungen

haben.

Die Ausbildung bleibt zwar eine monatlich vergütete Berufsausbildung, aber die zeitliche Belastung gehört in den Gesamtvergleich.

Fahrtkosten

Ein höheres Ausbildungsgehalt kann durch hohe Fahrtkosten teilweise aufgezehrt werden.

Berechne:

monatliche Nettovergütung -- notwendige Fahrtkosten

und vergleiche anschließend deine tatsächliche finanzielle Situation.

Wohnen für die Ausbildung

Wenn du für eine Ausbildungsstelle umziehen musst, ist die Wohnsituation besonders wichtig.

Berücksichtige:

  • Warmmiete,
  • Strom,
  • Internet,
  • Fahrtkosten,
  • Kaution,
  • Lebenshaltung.

Ein attraktives Bruttogehalt kann in einer teuren Stadt weniger weit reichen.

Zusätzliche finanzielle Unterstützung

Wenn die Ausbildungsvergütung nicht reicht, können abhängig von deiner Situation weitere Unterstützungen relevant sein.

Dazu können beispielsweise bestimmte staatliche Leistungen oder familienbezogene Zahlungen gehören.

Ob du Anspruch hast, hängt von individuellen Voraussetzungen ab.

Nebenjob während der Ausbildung

Ein Nebenjob kann grundsätzlich möglich sein, muss aber mit:

  • Ausbildung,
  • Arbeitszeitrecht,
  • Vertrag,
  • Erholung

vereinbar sein.

Die Ausbildungsvergütung darf nicht einfach deshalb reduziert werden, weil du nebenbei zusätzlich Geld verdienst.

Volljährig oder minderjährig: Ändert das die Mindestvergütung?

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung wird nicht einfach danach gestaffelt, ob du 17, 20 oder 30 Jahre alt bist.

Entscheidend sind vielmehr Faktoren wie:

  • Ausbildungsbeginn,
  • Ausbildungsjahr,
  • Tarifregelungen,
  • Teilzeit.

Für Minderjährige gelten allerdings besondere Arbeitszeit- und Schutzvorschriften.

Ausbildung mit 30 oder 40

Auch ältere Azubis erhalten nicht automatisch einen höheren gesetzlichen Mindestbetrag nur wegen ihres Alters.

Manche Betriebe können jedoch bei vorhandener Berufserfahrung oder Qualifikation freiwillig mehr zahlen.

Zweite Ausbildung

Bei einer zweiten Ausbildung gilt nicht automatisch das Gehalt, das du in deinem früheren Beruf als Fachkraft verdient hast.

Du schließt ein neues Ausbildungsverhältnis.

Vorhandene Kenntnisse können trotzdem deine Verhandlungsposition verbessern oder bei einer möglichen Verkürzung relevant sein.

Umschulung ist nicht automatisch Ausbildung

Eine Umschulung kann anders finanziert werden als eine klassische duale Berufsausbildung.

Begriffe wie:

  • Ausbildungsvergütung,
  • Übergangsgeld,
  • Förderung,
  • Maßnahmekosten

sollten nicht miteinander vermischt werden.

Prüfe deshalb zuerst, welche Art von Qualifizierung du tatsächlich machst.

Praktikum und Ausbildung unterscheiden

Auch Praktika folgen teilweise anderen Vergütungsregeln.

Die Aussage:

„Azubis bekommen keinen allgemeinen Mindestlohn"

lässt sich nicht automatisch auf jedes Praktikum übertragen.

Für Praktika kommt es unter anderem auf Art und Dauer an.

Duales Studium

Ein duales Studium ist nicht automatisch identisch mit einer BBiG-Berufsausbildung.

Je nach Modell kann zusätzlich ein Ausbildungsvertrag bestehen oder ein anderes Vertragsverhältnis vorliegen.

Vergütungsregeln sollten deshalb anhand des konkreten Modells geprüft werden.

Was tun, wenn der Vertrag unter dem Mindestbetrag liegt?

Wenn du glaubst, dass deine vereinbarte Vergütung die für dich geltende gesetzliche Mindestvergütung unterschreitet:

  1. Ausbildungsbeginn prüfen.
  2. Ausbildungsjahr prüfen.
  3. Rechtsgrundlage der Ausbildung prüfen.
  4. Tarifbindung prüfen.
  5. Teilzeitregelung prüfen.
  6. Vertrag und Abrechnung vergleichen.
  7. bei Unklarheit fachkundige Beratung nutzen.

Nicht jede scheinbare Unterschreitung ist automatisch ein Rechtsverstoß -- aber sie sollte geprüft werden.

Was tun, wenn die Abrechnung falsch ist?

Vergleiche jeden Monat:

  • vereinbartes Brutto,
  • tatsächliches Brutto,
  • Abzüge,
  • Zuschläge,
  • Sachleistungen,
  • Auszahlung.

Bei Abweichungen solltest du zeitnah nachfragen.

Warum Abrechnungen aufbewahren?

Gehaltsabrechnungen können später wichtig sein für:

  • Nachweise,
  • Sozialversicherung,
  • Steuerfragen,
  • Streit über Vergütung,
  • Behördenanträge.

Bewahre sie geordnet auf.

10 typische Irrtümer über Mindestlohn und Ausbildung

1. „Jeder Azubi bekommt den normalen Mindestlohn pro Stunde."

Falsch. Für reguläre Berufsausbildungen gilt grundsätzlich ein eigenes Vergütungssystem.

2. „724 Euro sind 2026 das normale Azubi-Gehalt."

Nein. Das ist für 2026 beginnende BBiG-Ausbildungen der Mindestbetrag im ersten Ausbildungsjahr, nicht der Durchschnitt aller Ausbildungsberufe.

3. „Jeder Azubi bekommt mindestens genau diese Beträge."

Zu pauschal. Tarifliche Sonderregeln, Teilzeit und andere Ausbildungsformen müssen berücksichtigt werden.

4. „Januar bedeutet automatisch Gehaltserhöhung."

Nicht unbedingt. Die Ausbildungsjahre richten sich grundsätzlich nach deinem individuellen Ausbildungsfortschritt.

5. „Netto ist fast dasselbe wie brutto."

Nein. Sozialversicherungsbeiträge können die Auszahlung reduzieren.

6. „Schulische Ausbildung hat dieselben Regeln."

Nicht automatisch.

7. „Teilzeit bedeutet exakt halbes Gehalt."

Nicht zwingend. Entscheidend ist die konkrete prozentuale Reduzierung der Ausbildungszeit und die gesetzliche Regelung.

8. „Überstunden sind im Azubi-Gehalt immer enthalten."

Nein. Zusätzliche Beschäftigung über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus muss bei BBiG-Ausbildungen besonders vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

9. „Tarifvertrag spielt keine Rolle, solange das gesetzliche Minimum eingehalten wird."

Falsch. Tarifliche Vergütungen können für die Angemessenheit entscheidend sein.

10. „Nur das Monatsgehalt zählt."

Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen, Fahrtkosten und Ausbildungsqualität gehören ebenfalls in den Vergleich.

Checkliste: Ausbildungsvergütung prüfen

Vor Vertragsunterzeichnung

  • [ ] Ausbildungsart geklärt
  • [ ] Ausbildungsbeginn festgelegt
  • [ ] Vergütung im 1. Ausbildungsjahr bekannt
  • [ ] Vergütung in späteren Ausbildungsjahren bekannt
  • [ ] Tarifbindung geprüft
  • [ ] Wochenarbeitszeit geprüft
  • [ ] Urlaub geprüft
  • [ ] Sonderzahlungen geprüft
  • [ ] Fahrtkosten kalkuliert

Mindestvergütung

  • [ ] Startjahr berücksichtigt
  • [ ] aktuelles Ausbildungsjahr berücksichtigt
  • [ ] Teilzeit berücksichtigt
  • [ ] Tarifregelungen berücksichtigt
  • [ ] gesetzliche Mindestvergütung nicht mit Durchschnittsgehalt

verwechselt

Monatliche Abrechnung

  • [ ] Bruttobetrag stimmt
  • [ ] Abzüge nachvollziehbar
  • [ ] Zuschläge berücksichtigt
  • [ ] Sachleistungen nachvollziehbar
  • [ ] Auszahlung rechtzeitig erfolgt
  • [ ] Überstunden korrekt ausgeglichen

Häufige Fragen

Gilt der gesetzliche Mindestlohn für Azubis?

Für Auszubildende in einer regulären Berufsausbildung gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn grundsätzlich nicht. Für viele BBiG-Ausbildungen gibt es stattdessen eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.

Wie hoch ist der Mindestlohn für Azubis 2026?

Rechtlich geht es um die Mindestausbildungsvergütung. Für BBiG-Ausbildungen mit Ausbildungsbeginn 2026 beträgt sie 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr pro Monat.

Sind die Beträge brutto oder netto?

Die Ausbildungsvergütung wird als Bruttobetrag angegeben. Die tatsächliche Auszahlung kann wegen Sozialversicherungsbeiträgen und gegebenenfalls weiterer Abzüge niedriger sein.

Bekommen alle Azubis mindestens 724 Euro?

Nicht pauschal. Der Betrag von 724 Euro betrifft das erste Ausbildungsjahr einer vom gesetzlichen Mindestvergütungssystem erfassten Ausbildung, die 2026 beginnt. Tarifliche Sonderregeln, Teilzeitausbildung und andere Ausbildungsformen können die Bewertung verändern.

Muss das Ausbildungsgehalt jedes Jahr steigen?

Das BBiG verlangt grundsätzlich, dass die angemessene Ausbildungsvergütung mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jährlich steigt.

Wann steigt meine Ausbildungsvergütung?

Grundsätzlich mit dem Fortschritt in das nächste Ausbildungsjahr, nicht allein aufgrund des Kalenderjahreswechsels.

Kann mein Betrieb weniger zahlen als die Mindestvergütung?

Das BBiG enthält besondere tarifliche Ausnahmen. Außerdem gelten bei Teilzeitausbildungen spezielle Regeln. Eine vermeintliche Unterschreitung sollte deshalb anhand des konkreten Vertrags geprüft werden.

Gilt die Mindestvergütung bei Teilzeitausbildung?

Bei einer Teilzeitberufsausbildung kann die Vergütung unter bestimmten Voraussetzungen reduziert werden. Die prozentuale Kürzung darf grundsätzlich nicht stärker sein als die Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit.

Werden Überstunden extra bezahlt?

Beschäftigung über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus muss bei einer BBiG-Ausbildung besonders vergütet oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden.

Bekomme ich während der Berufsschule weiter Geld?

Für gesetzlich vorgeschriebene Freistellungszeiten, darunter Berufsschule nach den gesetzlichen Voraussetzungen, wird die Ausbildungsvergütung grundsätzlich fortgezahlt.

Bekomme ich während des Urlaubs meine Vergütung?

Ja. Genehmigter Erholungsurlaub ist grundsätzlich bezahlt. Zusätzliches Urlaubsgeld ist davon zu unterscheiden und besteht nicht automatisch.

Wann muss mein Ausbildungsgehalt auf dem Konto sein?

Nach dem BBiG ist die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.

Fazit: Azubi-Mindestlohn ist eigentlich Mindestausbildungsvergütung

Wenn von „Mindestlohn in der Ausbildung" gesprochen wird, ist meistens die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung gemeint.

Für eine vom BBiG erfasste Berufsausbildung mit Beginn im Jahr 2026 liegen die monatlichen Mindestwerte bei:

  • 724 € im ersten Ausbildungsjahr,
  • 854 € im zweiten Ausbildungsjahr,
  • 977 € im dritten Ausbildungsjahr,
  • 1.014 € im vierten Ausbildungsjahr.

Diese Werte sind jedoch nur ein Teil der Vergütungsfrage.

Prüfe zusätzlich:

  1. Gilt ein Tarifvertrag?
  2. Wie hoch ist die branchenübliche Vergütung?
  3. Handelt es sich um Teilzeit?
  4. Welche Sonderzahlungen gibt es?
  5. Wie hoch sind Arbeitszeit und Urlaub?
  6. Welche Fahrt- und Wohnkosten entstehen?
  7. Wie gut ist die tatsächliche Ausbildungsqualität?

Die höchste Monatszahl ist nicht automatisch das beste Ausbildungsangebot.

Gleichzeitig solltest du eine sehr niedrige Vergütung nicht ungeprüft akzeptieren.

Vergleiche immer die gesetzliche Untergrenze, den einschlägigen Tarif, deinen Vertrag und die tatsächlichen Bedingungen des Ausbildungsplatzes.

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