studentenleben-in-deutschland

WG-Zimmer kündigen: Fristen und Ablauf für Studierende

WG-Zimmer kündigen: Erfahre, welche Kündigungsfrist gilt, wer bei einem gemeinsamen WG-Mietvertrag unterschreiben muss und wie Auszug und Übergabe ablaufen.

WG-Zimmer kündigen: Fristen und Ablauf für Studierende

Ein Studienortwechsel, ein Auslandssemester, ein Praktikum oder eine neue Wohnung können dazu führen, dass du dein WG-Zimmer kündigen möchtest. Die Kündigung ist jedoch nicht in jeder Wohngemeinschaft gleich einfach.

Entscheidend ist vor allem, welches Mietmodell deine WG hat.

Stehst nur du mit deinem eigenen Zimmer im Mietvertrag, kannst du grundsätzlich deinen eigenen Vertrag kündigen. Haben dagegen alle WG-Mitglieder gemeinsam denselben Mietvertrag unterschrieben, kannst du deinen Anteil am Mietvertrag normalerweise nicht einseitig kündigen. Ein bloßer Auszug beendet deine vertraglichen Pflichten nicht automatisch.

Für einen normalen unbefristeten Wohnraummietvertrag gilt für Mieter grundsätzlich § 573c BGB. Danach muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats endet. Außerdem verlangt § 568 BGB für die Kündigung eines Wohnraummietvertrags die schriftliche Form.

Dieser Ratgeber erklärt, welche Kündigungsfrist für dein WG-Zimmer gilt, wie sich die verschiedenen WG-Mietmodelle unterscheiden und welche Schritte du bis zur Schlüsselübergabe erledigen solltest. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Welche Kündigungsfrist gilt für ein WG-Zimmer?

Bei einem normalen unbefristeten Wohnraummietvertrag gilt für Mieter grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 573c Absatz 1 BGB.

Die Kündigung muss spätestens:

am dritten Werktag eines Kalendermonats

beim Vermieter eingehen, damit der Vertrag:

zum Ablauf des übernächsten Monats

endet.

In der Praxis spricht man häufig von einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Beispiel

Deine Kündigung erreicht den Vermieter rechtzeitig Anfang April.

Dann kann das Mietverhältnis grundsätzlich zum:

30. Juni

enden.

Wichtig ist der Zugang beim Vermieter. Nicht allein das Datum, an dem du den Brief geschrieben hast, entscheidet.

Gilt die Drei-Monats-Frist immer?

Nein.

Abweichungen können insbesondere bestehen bei:

  • befristeten Mietverträgen,
  • wirksamem Kündigungsausschluss,
  • Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch,
  • bestimmten möblierten Zimmern in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung,
  • Studentenwohnheimen,
  • individuell vereinbarten Regelungen.

Prüfe deshalb zuerst deinen Mietvertrag.

Suche insbesondere nach Begriffen wie:

  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsausschluss
  • Kündigungsverzicht
  • Befristung
  • Mindestmietdauer
  • Untermiete

Unbefristeter oder befristeter Mietvertrag?

Diese Unterscheidung ist zentral.

Unbefristeter Vertrag

Ist keine feste Mietdauer vereinbart, kann der Mieter den Vertrag grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.

Befristeter Vertrag

Nach § 542 Absatz 2 BGB endet ein wirksam auf bestimmte Zeit geschlossener Mietvertrag grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

Eine normale ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist dann nicht automatisch möglich.

Bei regulärem Wohnraum gelten für einen wirksamen Zeitmietvertrag zusätzlich die Voraussetzungen des § 575 BGB.

Bei Studentenwohnheimen bestehen allerdings Besonderheiten. Deshalb solltest du bei einem befristeten Wohnheimvertrag immer den konkreten Vertrag und die Bedingungen des Trägers prüfen.

Welches WG-Mietmodell hast du?

Vor der Kündigung musst du klären, wer eigentlich Mieter ist.

In WGs kommen vor allem drei Modelle vor.

Modell 1: Jeder WG-Bewohner hat einen eigenen Mietvertrag

Bei diesem Modell schließt jeder Bewohner einen separaten Vertrag mit dem Vermieter ab.

Dann mietest du beispielsweise:

  • dein eigenes Zimmer
  • plus Mitbenutzung von Küche und Bad.

In diesem Fall kannst du grundsätzlich deinen eigenen Mietvertrag kündigen.

Die Verträge der anderen WG-Mitglieder bleiben davon unberührt.

Dieses Modell ist bei der Kündigung organisatorisch am einfachsten.

Modell 2: Alle WG-Mitglieder stehen gemeinsam im Mietvertrag

Hier haben mehrere Personen denselben Mietvertrag unterschrieben.

Rechtlich bilden sie gemeinsam die Mieterseite.

Das hat eine wichtige Folge:

Ein einzelnes WG-Mitglied kann normalerweise nicht allein nur seinen persönlichen Anteil am einheitlichen Mietvertrag kündigen.

Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass ein gemeinsam mit Freunden oder Partnern geschlossener Mietvertrag grundsätzlich auch nur gemeinsam gekündigt werden kann.

Zieht eine Person einfach aus, bleibt sie gegenüber dem Vermieter grundsätzlich weiterhin Vertragspartner.

Das kann bedeuten, dass sie weiterhin für Verpflichtungen aus dem Vertrag mitverantwortlich bleibt.

Was tun, wenn nur eine Person ausziehen möchte?

Dann braucht ihr normalerweise eine Vereinbarung mit dem Vermieter.

Mögliche Lösungen sind:

  • Vertragsänderung
  • Entlassung des ausziehenden Mieters
  • Aufnahme eines neuen Mieters
  • vollständige Vertragsaufhebung mit anschließendem Neuvertrag

Die konkrete Gestaltung sollten alle Beteiligten schriftlich festhalten.

Modell 3: Ein Hauptmieter und mehrere Untermieter

Bei diesem Modell hat nur eine Person den Hauptmietvertrag mit dem Eigentümer oder Vermieter.

Die anderen WG-Bewohner haben jeweils einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter.

Wenn du Untermieter bist, kündigst du deinen Untermietvertrag gegenüber dem Hauptmieter.

Nicht der Eigentümer ist dein unmittelbarer Vertragspartner, sondern der Hauptmieter.

Welche Kündigungsfrist gilt, hängt von der konkreten Untervermietung ab.

Sonderfall: Möbliertes Zimmer beim Vermieter

Für bestimmte möblierte Zimmer gelten kürzere Kündigungsfristen.

§ 573c Absatz 3 BGB verweist auf Wohnraum nach § 549 Absatz 2 Nummer 2 BGB.

Gemeint ist vereinfacht Wohnraum, der:

  • Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und
  • überwiegend vom Vermieter möbliert wurde,

sofern bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind.

Dann kann die Kündigung grundsätzlich spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats erfolgen.

Das ist jedoch kein allgemeines Sonderrecht für jedes möblierte WG-Zimmer.

Entscheidend ist die konkrete Wohnsituation.

Kündigung im Studentenwohnheim

Für Studentenwohnheime gelten teilweise besondere mietrechtliche Regeln.

§ 549 Absatz 3 BGB nimmt Studenten- und Jugendwohnheime von bestimmten Vorschriften des allgemeinen Wohnraummietrechts aus.

Deshalb solltest du bei einem Wohnheimzimmer besonders auf den Vertrag achten.

Prüfe:

  • Vertragslaufzeit
  • Kündigungsfrist
  • Semesterbindung
  • Kündigungstermine
  • Exmatrikulationsregelungen
  • Auszugsfristen

Die Bedingungen können sich je nach Studierendenwerk oder privatem Betreiber unterscheiden.

Verlasse dich nicht automatisch auf die allgemeine WG-Regel.

Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja.

§ 568 Absatz 1 BGB schreibt für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses die schriftliche Form vor.

Eine normale E-Mail, Messenger-Nachricht oder reine digitale Nachricht genügt für die gesetzliche Schriftform grundsätzlich nicht.

Die Kündigung sollte deshalb als unterschriebener Brief erfolgen.

Bei mehreren Mietern müssen bei einer gemeinsamen Kündigung grundsätzlich alle kündigenden Vertragspartner unterschreiben.

Was gehört in die Kündigung?

Eine Kündigung sollte klar und eindeutig sein.

Nenne:

  • vollständigen Namen
  • Anschrift der WG
  • gegebenenfalls Zimmernummer
  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Kündigung des Mietverhältnisses
  • gewünschtes Vertragsende
  • hilfsweise nächstmöglichen Termin
  • Bitte um schriftliche Bestätigung
  • Datum
  • Unterschrift

Eine Formulierung wie:

„Hiermit kündige ich den Mietvertrag über das WG-Zimmer fristgerecht zum 30. Juni 2027, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.“

ist eindeutig.

Warum „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ sinnvoll sein kann

Vielleicht berechnest du die Kündigungsfrist falsch.

Dann verhindert diese Ergänzung zwar nicht jede denkbare Streitfrage, macht aber deutlich, dass du den Vertrag jedenfalls zum frühestmöglichen zulässigen Termin beenden möchtest.

Bitte den Vermieter zusätzlich um eine schriftliche Bestätigung des Vertragsendes.

Wie solltest du die Kündigung zustellen?

Entscheidend ist, dass die Kündigung den Vermieter erreicht.

Mögliche Wege sind:

  • persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung
  • Einwurf durch einen geeigneten Boten
  • postalische Zustellung

Bewahre einen Nachweis auf.

Bei knappen Fristen solltest du nicht bis zum letzten Moment warten.

Kündigung vor dem Einzug

Auch wenn du den Mietvertrag bereits unterschrieben hast, aber noch nicht eingezogen bist, bist du grundsätzlich an den Vertrag gebunden.

Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass ein unterschriebener Mietvertrag regelmäßig verbindlich ist und ein allgemeines Widerrufsrecht nicht besteht.

Je nach Vertrag kannst du allerdings bereits vor dem Einzug kündigen.

Die normale Kündigungsfrist kann dann trotzdem zu Mietzahlungen führen.

Prüfe deshalb frühzeitig:

  • Vertragsbeginn
  • Kündigungsklauseln
  • mögliche Aufhebungsvereinbarung
  • Nachmieteroption

Kann ein Nachmieter die Kündigungsfrist verkürzen?

Nicht automatisch.

Es gibt keine allgemeine Regel, wonach du sofort aus dem Vertrag kommst, sobald du drei Nachmieter präsentierst.

Der Vermieter kann einer früheren Vertragsbeendigung jedoch freiwillig zustimmen.

Manche Verträge enthalten außerdem eine Nachmieterklausel.

Mietaufhebungsvertrag als Alternative

Möchtest du vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen, kannst du mit dem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag vereinbaren.

Darin sollte festgelegt werden:

  • Datum des Vertragsendes
  • letzte Mietzahlung
  • Übergabetermin
  • Schlüsselrückgabe
  • Kautionsabwicklung
  • gegebenenfalls Nachmieter

Ein Aufhebungsvertrag ist besonders sinnvoll, wenn sich alle Beteiligten auf einen früheren Auszug geeinigt haben.

Dokumentiere die Vereinbarung schriftlich.

Was passiert mit der Kaution?

Die Kündigung führt nicht automatisch zur sofortigen Rückzahlung der Kaution.

Nach dem Auszug darf der Vermieter grundsätzlich prüfen, ob noch Ansprüche bestehen.

Dazu können gehören:

  • offene Mietzahlungen
  • berechtigte Schadensersatzforderungen
  • noch ausstehende Betriebskostenfragen

Bei einem gemeinsamen WG-Mietvertrag kann die Kautionsfrage komplizierter sein.

Hat die WG eine gemeinsame Kaution gezahlt und nur ein Bewohner zieht aus, sollte die interne Auszahlung sauber geregelt werden.

Ein bloßer Bewohnerwechsel führt nicht automatisch dazu, dass der Vermieter einen individuellen Kautionsanteil auszahlen muss.

Wohnungsübergabe beim Auszug

Plane den Übergabetermin rechtzeitig.

Dokumentiere:

  • Zustand des Zimmers
  • vorhandene Schäden
  • Zählerstände, falls relevant
  • Inventar
  • Schlüssel

Nutze ein Übergabeprotokoll.

Muss ich das Zimmer renovieren?

Nicht jede Renovierungsklausel im Mietvertrag ist automatisch wirksam.

Prüfe deshalb vor dem Streichen oder Renovieren genau, welche Verpflichtungen tatsächlich bestehen.

Pauschale Aussagen wie:

„Beim Auszug muss jeder Mieter immer alles weiß streichen“

sind nicht generell richtig.

Bei Unsicherheit kann eine Beratung beim örtlichen Mieterverein sinnvoll sein.

Schlüssel richtig zurückgeben

Dokumentiere die Rückgabe aller erhaltenen Schlüssel.

Dazu können gehören:

  • Haustürschlüssel
  • Wohnungsschlüssel
  • Zimmerschlüssel
  • Briefkastenschlüssel
  • Kellerschlüssel
  • Fahrradraum-Schlüssel

Lass dir die Rückgabe möglichst im Übergabeprotokoll bestätigen.

Fehlende Schlüssel können je nach Situation zu Kosten führen.

Adresse nach dem Auszug ändern

Nach deinem Umzug solltest du nicht nur den Mietvertrag beenden.

Prüfe auch:

  • Wohnsitzanmeldung
  • Hochschule
  • Bank
  • Versicherungen
  • Mobilfunkanbieter
  • Rundfunkbeitrag
  • Postnachsendung

Rundfunkbeitrag in der WG nach dem Auszug

Wenn das Beitragskonto auf deinen Namen läuft, solltest du auch den Rundfunkbeitrag klären.

Die Beitragsnummer ist personenbezogen.

Bleiben andere Mitbewohner in der Wohnung, muss gegebenenfalls eine andere Person das Beitragskonto für die WG übernehmen.

Typische Fehler bei der WG-Kündigung

Nur ausziehen, ohne zu kündigen

Der Auszug beendet den Vertrag nicht automatisch.

Gemeinsamen Mietvertrag allein kündigen

Bei mehreren gemeinsamen Hauptmietern kann ein einzelner Bewohner seinen Anteil grundsätzlich nicht einfach isoliert beenden.

Kündigung nur per Messenger schicken

Für Wohnraummietverträge gilt gesetzliche Schriftform.

Kündigungsfrist falsch berechnen

Prüfe den Zugangstermin und die Vertragsbedingungen.

Nachmieter als automatische Lösung betrachten

Ein Nachmieter verkürzt die Kündigungsfrist nicht automatisch.

Schlüssel ohne Protokoll abgeben

Dokumentiere Anzahl und Übergabe.

Kaution sofort erwarten

Der Vermieter darf nach Mietende offene Ansprüche prüfen.

Checkliste: WG-Zimmer kündigen

Vor der Kündigung:

  • [ ] Mietvertrag finden
  • [ ] WG-Mietmodell bestimmen
  • [ ] Kündigungsfrist prüfen
  • [ ] Befristung prüfen
  • [ ] Kündigungsausschluss prüfen
  • [ ] möglichen Nachmieter klären

Kündigung:

  • [ ] Vertragsparteien korrekt nennen
  • [ ] Kündigungstermin angeben
  • [ ] hilfsweise nächstmöglichen Termin nennen
  • [ ] Kündigung schriftlich erstellen
  • [ ] erforderliche Unterschriften einholen
  • [ ] Zugang nachweisbar organisieren
  • [ ] Bestätigung anfordern

Vor dem Auszug:

  • [ ] Übergabetermin vereinbaren
  • [ ] Zimmer räumen
  • [ ] mögliche Pflichten prüfen
  • [ ] Fotos machen
  • [ ] Übergabeprotokoll erstellen
  • [ ] Schlüssel zurückgeben
  • [ ] Kaution klären
  • [ ] neue Adresse melden
  • [ ] Rundfunkbeitrag anpassen

Häufige Fragen zur Kündigung eines WG-Zimmers

Wie lange ist die Kündigungsfrist für ein WG-Zimmer?

Bei einem normalen unbefristeten Wohnraummietvertrag gilt für Mieter grundsätzlich § 573c BGB. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats eingehen.

Kann ich meinen Anteil an einem gemeinsamen WG-Mietvertrag allein kündigen?

Grundsätzlich nicht. Haben mehrere WG-Mitglieder gemeinsam denselben Mietvertrag unterschrieben, bildet dieser ein einheitliches Mietverhältnis. Ein einzelner Auszug beendet die eigene Vertragsstellung nicht automatisch.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Für die Kündigung von Wohnraum verlangt § 568 BGB die schriftliche Form. Eine normale E-Mail reicht dafür grundsätzlich nicht.

Muss ich einen Grund für meine Kündigung nennen?

Ein Mieter muss bei einer normalen ordentlichen Kündigung grundsätzlich keinen besonderen Kündigungsgrund angeben.

Kann ich vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen?

Du kannst physisch früher ausziehen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass deine Mietzahlungspflicht früher endet. Dafür brauchst du beispielsweise eine entsprechende Vereinbarung mit dem Vermieter.

Verkürzt ein Nachmieter die Kündigungsfrist?

Nicht automatisch. Der Vermieter kann einer früheren Vertragsbeendigung zustimmen oder der Mietvertrag kann eine passende Klausel enthalten.

Was passiert, wenn ich einfach aus einer gemeinsamen WG ausziehe?

Du kannst gegenüber dem Vermieter weiterhin Vertragspartner und für Pflichten aus dem Mietvertrag verantwortlich bleiben.

Welche Kündigungsfrist gilt im Studentenwohnheim?

Das hängt vom konkreten Wohnheimvertrag und den besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Prüfe die Vertragsbedingungen des Trägers.

Fazit: Erst Mietmodell prüfen, dann kündigen

Bei einer WG entscheidet die Vertragsstruktur darüber, wie du wirksam aus dem Mietverhältnis kommst.

Achte besonders auf:

  1. WG-Modell prüfen: Einzelvertrag, gemeinsamer Vertrag oder Untermiete.
  2. Frist berechnen: Bei normalen unbefristeten Verträgen gilt grundsätzlich § 573c BGB.
  3. Schriftform einhalten: Die Wohnraumkündigung muss schriftlich erfolgen.
  4. Gemeinsame Mieter beachten: Ein einzelner Auszug beendet einen gemeinsamen Vertrag nicht automatisch.
  5. Früheren Auszug vereinbaren: Nachmieter oder Aufhebungsvertrag können helfen.
  6. Übergabe dokumentieren: Schlüssel, Zustand und offene Punkte schriftlich festhalten.

Wer den Vertrag früh prüft und die Kündigung sauber dokumentiert, vermeidet unnötige Mietzahlungen und Streit beim Auszug.

Quellen

Ähnliche Inhalte

Entdecke weitere passende Themen: