studentenleben-in-deutschland
Krankschreibung und Attest im Studium: Was gilt bei Prüfung, Nebenjob und Uni?
Krankschreibung und Attest im Studium erklärt: eAU beim Nebenjob, Prüfungsunfähigkeit, Attest für Prüfungen, Fristen und Unterschiede zur normalen AU.

Du bist krank – aber was musst du eigentlich tun?
Im Studium kann eine Erkrankung gleichzeitig mehrere Bereiche betreffen:
- Vorlesung oder Seminar
- Prüfung
- Praktikum
- Werkstudentenjob
- Minijob
- Hochschulsport
- Pflichtveranstaltung
Genau hier entsteht häufig Verwirrung.
Denn:
Eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht automatisch dasselbe wie ein Prüfungsattest.
Für deinen Nebenjob gelten arbeitsrechtliche Regeln. Für eine Prüfung gelten dagegen:
- Prüfungsordnung
- Hochschulgesetz des Bundeslands
- Vorgaben deines Prüfungsamts
Deshalb kann ein Dokument, das für deinen Arbeitgeber völlig ausreicht, für den Rücktritt von einer Prüfung nicht genügen.
Dieser Ratgeber zeigt dir, wann du eine Krankschreibung brauchst, wie die eAU beim Nebenjob funktioniert und warum du bei Prüfungen immer die konkrete Regel deiner Hochschule prüfen musst.
1. Krankschreibung im Nebenjob: Arbeitgeber sofort informieren
Wenn du neben dem Studium als Arbeitnehmer beschäftigt bist, gilt § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Danach musst du deinem Arbeitgeber:
unverzüglich
mitteilen:
- dass du arbeitsunfähig bist
- wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert
Das gilt auch für:
- Werkstudenten
- Minijobber
- studentische Hilfskräfte
sofern du Arbeitnehmer bist.
Wichtig: eAU ersetzt nicht die Krankmeldung
Seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann der Arbeitgeber die AU-Daten gesetzlich Versicherter grundsätzlich elektronisch bei der Krankenkasse abrufen.
Aber:
Du musst deinen Arbeitgeber weiterhin selbst informieren.
Die elektronische Übertragung ersetzt also nicht den Satz:
„Ich bin heute krank und kann nicht arbeiten.“
Wann brauchst du eine ärztliche Feststellung?
§ 5 EntgFG sieht grundsätzlich vor:
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich festgestellt beziehungsweise nachgewiesen werden.
Aber:
Der Arbeitgeber darf die ärztliche Feststellung auch früher verlangen.
Das kann bedeuten:
- ab dem ersten Krankheitstag
wenn dies entsprechend vorgegeben ist.
Deshalb Arbeitsvertrag prüfen
Relevant können sein:
- Arbeitsvertrag
- Betriebsvereinbarung
- interne Krankmelderegel
- Tarifvertrag
Verlasse dich nicht automatisch auf:
„Erst ab Tag 4 brauche ich einen Arzt.“
2. Wie funktioniert die eAU?
Bei gesetzlich Krankenversicherten läuft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung heute überwiegend elektronisch.
Der typische Ablauf:
- Arzt stellt Arbeitsunfähigkeit fest.
- Praxis übermittelt die eAU an die Krankenkasse.
- Arbeitgeber ruft die relevanten AU-Daten bei der Krankenkasse ab.
gesund.bund.de erklärt ausdrücklich:
Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber weiterhin über die Erkrankung informieren, auch wenn der Nachweis elektronisch läuft.
Welche Daten bekommt der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber bekommt keine Diagnose.
Übermittelt werden beispielsweise Informationen zu:
- Beginn der Arbeitsunfähigkeit
- voraussichtlichem Ende
- Erst- oder Folgebescheinigung
Die Techniker weist 2026 ausdrücklich darauf hin, dass Diagnosen oder Angaben zur behandelnden Praxis nicht an den Arbeitgeber übermittelt werden.
Ausdruck trotzdem aufbewahren
Viele Arztpraxen geben weiterhin einen Ausdruck für deine Unterlagen mit.
Auch wenn du ihn dem Arbeitgeber normalerweise nicht einreichen musst:
aufbewahren.
Er kann bei technischen Problemen oder Rückfragen hilfreich sein.
3. Ausnahmen vom normalen eAU-Verfahren
Nicht jeder Fall läuft vollständig über den elektronischen Standardprozess.
Besonderheiten können bestehen bei:
- Krankschreibung im Ausland
- privatärztlicher Behandlung
- bestimmten Sonderfällen
Die Techniker weist darauf hin, dass bei AU durch einen Privatarzt oder bei Auslandsfällen der Arbeitgeber gegebenenfalls weiterhin einen Nachweis direkt vom Beschäftigten benötigt.
Wenn du unsicher bist:
Arbeitgeber oder Krankenkasse fragen.
4. Prüfung krank: sofort Prüfungsordnung prüfen
Wenn du wegen Krankheit nicht an einer Prüfung teilnehmen kannst:
ist nicht dein Arbeitgeber zuständig.
Entscheidend sind:
- Prüfungsordnung
- Prüfungsamt
- Fakultät
- Hochschulgesetz
Die Regeln unterscheiden sich teilweise erheblich.
Ganz wichtig
Nicht warten, bis die Prüfung vorbei ist.
Viele Hochschulen verlangen:
- unverzügliche Meldung
- ärztlichen Nachweis
- Einreichung innerhalb einer bestimmten Frist
Wenn du diese Frist verpasst, kann die Prüfung möglicherweise als:
- nicht bestanden
- Fehlversuch
gewertet werden.
5. Prüfungsunfähigkeit ist nicht dasselbe wie Arbeitsunfähigkeit
Das ist der zentrale Unterschied.
Arbeitsunfähigkeit
bezieht sich darauf, ob du deine berufliche Tätigkeit ausüben kannst.
Prüfungsunfähigkeit
bezieht sich darauf, ob du wegen einer akuten gesundheitlichen Beeinträchtigung deine Leistungsfähigkeit in einer konkreten Prüfung ausreichend einsetzen kannst.
Du kannst theoretisch:
- arbeitsunfähig
- aber prüfungsfähig
oder in einer anderen Konstellation:
- prüfungsunfähig
- ohne klassische Arbeitsunfähigkeit
sein.
Deshalb verlangt eine Hochschule möglicherweise einen spezielleren Nachweis.
6. Reicht die normale AU-Bescheinigung für die Prüfung?
Nicht automatisch.
Das hängt von deiner Hochschule und Prüfungsordnung ab.
Die Universität zu Köln erklärt beispielsweise:
Für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit muss sich aus dem Attest ergeben, ob Prüfungsunfähigkeit besteht und auf welche konkrete Prüfung es sich bezieht.
Eine bloße normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann dafür ungeeignet sein.
Universität Hamburg: anderes Modell
Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg verlangt in bestimmten Prüfungsbereichen ein qualifiziertes ärztliches Attest.
Darin sollen unter anderem Informationen stehen zu:
- Funktionsstörung
- Auswirkungen auf die Prüfungsfähigkeit
- Untersuchungszeitpunkt
- voraussichtlicher Dauer
Das zeigt:
Es gibt keinen einheitlichen deutschlandweiten Atteststandard für Prüfungen.
7. Diagnose muss nicht überall offengelegt werden
Auch hier unterscheiden sich Rechtslage und Hochschulpraxis je nach Bundesland und Prüfungsordnung.
Die Universität zu Köln weist für NRW ausdrücklich darauf hin:
Das Attest muss dort nicht die Diagnose oder konkrete Symptome offenlegen, sondern insbesondere bestätigen, ob Prüfungsunfähigkeit für eine bestimmte Prüfung besteht.
In anderen Hochschulordnungen können detailliertere Angaben zur funktionalen Beeinträchtigung verlangt werden.
Deshalb:
Niemals ein Formular aus einer fremden Universität übernehmen.
8. Hochschulformular verwenden
Viele Hochschulen stellen ein eigenes Formular bereit.
Zum Beispiel:
„Ärztliches Attest zur Prüfungsunfähigkeit“
Wenn deine Hochschule ein solches Formular anbietet:
nimm es zum Arzttermin mit.
Das verhindert, dass wichtige Angaben fehlen.
Wo findest du das Formular?
Typische Stellen:
- Prüfungsamt
- Fakultätswebsite
- Downloadbereich
- Campusportal
Suchbegriffe:
- Prüfungsunfähigkeit
- Attest
- Rücktritt von Prüfung
- Krankheit Prüfung
9. Prüfungsamt sofort informieren
Wenn du am Prüfungstag krank aufwachst:
Vorgehen:
- Prüfungsordnung prüfen.
- Prüfungsamt informieren.
- Arzttermin organisieren.
- erforderliches Formular verwenden.
- Nachweis fristgerecht einreichen.
Nicht erst einige Tage warten und hoffen, dass du später alles erklären kannst.
E-Mail-Nachweis speichern
Wenn du das Prüfungsamt per E-Mail informierst:
bewahre auf:
- gesendete Mail
- Eingangsbestätigung
- Uploadbestätigung
So kannst du später zeigen, wann du den Rücktritt gemeldet hast.
10. Arzt möglichst am selben Tag kontaktieren
Viele Prüfungsordnungen verlangen einen zeitnahen ärztlichen Nachweis.
Ein rückwirkend ausgestelltes Attest kann problematisch sein.
Deshalb:
Bei Prüfungsunfähigkeit möglichst am:
Prüfungstag
ärztliche Hilfe suchen beziehungsweise Kontakt aufnehmen.
Wenn die Praxis geschlossen ist und die Situation medizinisch dringend ist:
→ 116117
11. Prüfung begonnen und dann krank geworden
Auch das ist ein Sonderfall.
Wenn du während einer Prüfung plötzlich:
- starke Schmerzen
- Kreislaufprobleme
- andere akute Beschwerden
bekommst:
sofort die Prüfungsaufsicht informieren.
Nicht einfach Prüfung abgeben und später erklären.
Die Universität Hamburg weist für bestimmte Prüfungen ausdrücklich darauf hin, dass Rücktrittsgründe nach vollständiger Beendigung einer Prüfungsleistung nicht mehr geltend gemacht werden können.
Deshalb sofort reagieren
Melde:
„Ich bin gesundheitlich nicht in der Lage, die Prüfung fortzusetzen.“
Dann kann der formale Ablauf eingeleitet werden.
12. Ärztliches Attest versus amtsärztliches Attest
Manche Prüfungsordnungen können in besonderen Fällen ein:
- amtsärztliches Attest
- vertrauensärztliches Attest
verlangen.
Das ist aber nicht automatisch bei jeder Krankheit zulässig oder erforderlich.
Die Universität zu Köln weist beispielsweise für NRW darauf hin, dass ein vertrauensärztliches Attest nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden kann.
Andere Hochschulen können aufgrund anderer Rechtsgrundlagen andere Regeln haben.
Immer schriftliche Vorgabe verlangen
Wenn dein Prüfungsamt einen besonderen Nachweis verlangt:
prüfe:
- Rechtsgrundlage
- Formular
- zuständige Stelle
- Frist
13. Attest kostet möglicherweise Geld
Ein Attest für Prüfungszwecke ist nicht immer eine Leistung, die vollständig über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet wird.
Je nach Art der Bescheinigung kann die Arztpraxis eine private Gebühr verlangen.
Deshalb:
vorher fragen.
Wenn ein amtsärztlicher oder vertrauensärztlicher Nachweis von der Hochschule verlangt wird, können Kostenregeln wiederum anders aussehen.
14. Krankheit bei normaler Vorlesung
Wenn du eine freiwillige Vorlesung verpasst:
brauchst du normalerweise kein ärztliches Attest.
Anders kann es sein bei:
- Anwesenheitspflicht
- Praktikum
- Labor
- Exkursion
- Sprachkurs
- verpflichtendem Seminar
Prüfe die jeweilige Veranstaltungsordnung.
Dozenten nicht mit medizinischen Details versorgen
Wenn nur eine Abwesenheitsmeldung nötig ist:
teile nur so viel mit wie erforderlich.
Zum Beispiel:
„Ich kann heute krankheitsbedingt nicht teilnehmen.“
Eine Diagnose musst du nicht ungefragt per E-Mail verschicken.
15. Praktikum krank
Bei einem Pflichtpraktikum können gleichzeitig Regeln gelten von:
- Praktikumsbetrieb
- Hochschule
- Prüfungsordnung
Du musst deshalb möglicherweise:
- Betrieb krankmelden.
- Hochschule informieren.
- Fehlzeiten dokumentieren.
Ob Stunden nachgeholt werden müssen:
hängt vom konkreten Praktikum ab.
16. Nebenjob und Prüfung am selben Tag
Du kannst gleichzeitig:
- beim Arbeitgeber arbeitsunfähig
- für eine Prüfung prüfungsunfähig
sein.
Dann brauchst du möglicherweise zwei unterschiedliche Nachweiswege.
Arbeitgeber
Krankmeldung + eAU-Verfahren.
Hochschule
Prüfungsrücktritt + passendes Attest.
Verlasse dich nicht darauf, dass eine einzige automatische eAU beide Stellen informiert.
Die Hochschule bekommt die eAU deines Arbeitgebers nicht automatisch.
17. eAU geht nicht automatisch an die Universität
Das ist ein häufiger Irrtum.
Die eAU ist Teil des Systems zwischen:
- Arzt
- Krankenkasse
- Arbeitgeber
Eine Hochschule ruft deine eAU normalerweise nicht wie ein Arbeitgeber ab.
Wenn das Prüfungsamt ein Attest verlangt:
musst du den geforderten Nachweis selbst nach den Hochschulregeln einreichen.
18. Krankheit während Hausarbeit
Bei:
- Hausarbeit
- Bachelorarbeit
- Masterarbeit
kann Krankheit gegebenenfalls eine Fristverlängerung rechtfertigen.
Aber:
Die Regeln unterscheiden sich je nach Prüfungsordnung.
Prüfe:
- Mindestdauer der Erkrankung
- Attestanforderung
- Meldefrist
- maximale Verlängerung
Nicht automatisch davon ausgehen, dass jeder Krankheitstag eins zu eins angehängt wird.
19. Krankheit bei Abschlussarbeit sofort melden
Wenn du mehrere Tage ausfällst:
nicht bis zum Abgabetermin warten.
Melde die Erkrankung frühzeitig beim:
- Prüfungsamt
- zuständigen Prüfungsausschuss
und frage nach dem formalen Verfahren.
20. Krankheit im Auslandssemester
Hier kann es komplizierter werden.
Möglicherweise musst du Regeln beachten von:
- Gastuniversität
- Heimathochschule
- ausländischem Arzt
- Krankenversicherung
Wenn eine Prüfung betroffen ist:
sofort beide Hochschulen kontaktieren.
Attest übersetzen?
Je nach Hochschule kann:
- deutsches
- englisches
- beglaubigtes
Dokument verlangt werden.
Nicht erst nach Rückkehr klären.
21. Krankheit im Werkstudentenjob
Auch Werkstudenten sind Arbeitnehmer.
Wenn du krank bist:
Arbeitgeber unverzüglich informieren.
Die sozialversicherungsrechtliche Einstufung als Werkstudent ändert diese grundlegende arbeitsrechtliche Krankmeldepflicht nicht.
(Dieser Link ist hier nur thematisch schwach; besser wäre künftig ein eigener Artikel zu Werkstudenten-Alltag beziehungsweise Krankmeldung im Nebenjob.)
22. Arbeitgeber darf AU früher verlangen
§ 5 EntgFG erlaubt dem Arbeitgeber, die ärztliche Feststellung beziehungsweise Bescheinigung früher zu verlangen.
Beispiel:
Unternehmensregel:
Attest ab Tag 1.
Dann solltest du bereits am ersten Krankheitstag ärztlichen Kontakt aufnehmen.
23. Folgebescheinigung nicht vergessen
Wenn du länger krank bist als ursprünglich bescheinigt:
brauchst du eine weitere ärztliche Feststellung.
Arbeitgeber rechtzeitig informieren.
Lücken können bei:
- Entgeltfortzahlung
- Krankengeld
problematisch werden.
24. Datenschutz beim Arbeitgeber
Dein Arbeitgeber erhält über die normale eAU keine Diagnose.
Du musst normalerweise auch nicht ungefragt erklären:
- welche Krankheit du hast
- welche Medikamente du nimmst
Melde:
- Arbeitsunfähigkeit
- voraussichtliche Dauer
und erfülle die Nachweispflichten.
25. Datenschutz gegenüber Hochschule
Auch dort gilt:
nur die erforderlichen Informationen einreichen.
Aber die Hochschule kann je nach Rechtsgrundlage bestimmte Angaben zur Prüfungsunfähigkeit verlangen.
Deshalb:
offizielles Formular verwenden statt selbst ausführliche Diagnosen per E-Mail zu verschicken.
26. Was tun, wenn das Attest abgelehnt wird?
Wenn das Prüfungsamt sagt, der Nachweis reicht nicht:
frage nach:
- konkretem Grund
- fehlender Angabe
- Rechtsgrundlage
- Möglichkeit zur Nachreichung
Nicht sofort davon ausgehen, dass alles verloren ist.
Bei formellen Streitigkeiten können helfen:
- Fachschaft
- AStA-Rechtsberatung
- studentische Rechtsberatung
27. Attest digital oder im Original?
Das hängt von der Hochschule ab.
Mögliche Verfahren:
- Upload
- Original per Post
- Campusportal
Achte auf:
- Dateiformat
- Unterschrift
- Frist
- Originalpflicht
Original aufbewahren
Auch bei digitalem Upload:
Papieroriginal nicht sofort wegwerfen.
28. Prüfungsrücktritt schriftlich dokumentieren
Speichere:
- Attest
- Formular
- Uploadbestätigung
- Antwort des Prüfungsamts
Ordner:
Studium > Prüfungen > Krankheitsnachweise
So kannst du später alles nachvollziehen.
29. Nicht selbst entscheiden, ob du „noch irgendwie schreiben kannst“
Wenn du objektiv stark krank bist:
überlege sorgfältig, ob du zur Prüfung gehst.
Denn sobald du die Prüfung vollständig absolviert hast, kann ein nachträglicher krankheitsbedingter Rücktritt deutlich schwieriger oder ausgeschlossen sein.
Prüfe deine Prüfungsordnung.
30. Akute Lebensgefahr ist kein Attestproblem
Bei:
- Bewusstlosigkeit
- schwerer Atemnot
- schweren Verletzungen
- Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall
→ 112
Die Prüfung ist dann zweitrangig.
Ein einfacher Entscheidungsbaum
Du bist krank und hast Nebenjob?
Arbeitgeber sofort informieren.
Prüfen, ab wann ärztliche Feststellung nötig ist.
Du hast heute eine Prüfung?
Prüfungsamt und Prüfungsordnung sofort prüfen.
Du brauchst einen speziellen Prüfungsnachweis?
Hochschulformular zum Arzt mitnehmen.
Praxis geschlossen, Beschwerden dringend aber nicht lebensbedrohlich?
→ 116117.
Lebensgefahr?
→ 112.
Typische Fehler
eAU für ausreichend bei der Universität halten
Die Hochschule bekommt sie nicht automatisch.
Prüfung einfach nicht besuchen
Kann als Fehlversuch gewertet werden.
Attest erst Tage später organisieren
Kann zu spät sein.
Nur normale AU einreichen
Kann für Prüfungsunfähigkeit nicht genügen.
Diagnose ungefragt an Arbeitgeber schicken
Normalerweise nicht nötig.
Hausarbeit erst am Abgabetag wegen Krankheit verlängern wollen
Frühzeitig melden.
Arbeitgeber trotz eAU nicht informieren
Krankmeldung bleibt Pflicht.
Checkliste: Krank im Studium
- [ ] Arbeitgeber sofort informiert?
- [ ] Attestregel im Arbeitsvertrag geprüft?
- [ ] Prüfungsordnung geprüft?
- [ ] Prüfungsamt informiert?
- [ ] Hochschulformular verwendet?
- [ ] Arzt möglichst zeitnah kontaktiert?
- [ ] eAU für Arbeitgeber verstanden?
- [ ] Prüfungsattest separat eingereicht?
- [ ] Fristen dokumentiert?
- [ ] Originale aufbewahrt?
- [ ] Folgebescheinigung bei längerer Krankheit organisiert?
- [ ] 116117 und 112 korrekt eingeordnet?
Häufige Fragen zu Krankschreibung und Attest im Studium
Reicht eine normale Krankschreibung für eine Prüfung?
Nicht automatisch. Hochschulen können einen speziellen Nachweis der Prüfungsunfähigkeit verlangen. Maßgeblich sind Prüfungsordnung und Vorgaben des Prüfungsamts.
Bekommt meine Universität meine eAU automatisch?
Nein. Das eAU-Verfahren betrifft vor allem Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber. Hochschulnachweise musst du normalerweise selbst einreichen.
Wann muss ich meinen Nebenjob krankmelden?
Unverzüglich. Die eAU ersetzt nicht die persönliche Krankmeldung beim Arbeitgeber.
Ab wann brauche ich beim Nebenjob ein Attest?
Gesetzlich grundsätzlich bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Der Arbeitgeber darf die ärztliche Feststellung aber auch früher verlangen.
Sieht mein Arbeitgeber meine Diagnose?
Über das normale eAU-Verfahren erhält der Arbeitgeber keine Diagnose.
Was ist Prüfungsunfähigkeit?
Eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung, die deine Leistungsfähigkeit bei einer konkreten Prüfung erheblich vermindert. Die genaue rechtliche Bewertung hängt von Hochschule und Prüfungsordnung ab.
Muss ich beim Prüfungsattest meine Diagnose nennen?
Nicht überall. In NRW weist die Universität zu Köln beispielsweise darauf hin, dass eine Diagnose nicht verlangt werden muss. Andere Hochschulen können aufgrund ihrer Rechtslage funktionale Angaben fordern.
Was mache ich, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sofort die Prüfungsaufsicht informieren und das in deiner Prüfungsordnung vorgesehene Verfahren einleiten.
Fazit: Arbeit und Prüfung brauchen oft zwei unterschiedliche Nachweise
Wenn du im Studium krank wirst, solltest du immer zuerst klären:
Welche Rolle ist betroffen?
Als Arbeitnehmer gilt:
- Arbeitgeber sofort informieren
- eAU beziehungsweise ärztliche Feststellung nach den arbeitsrechtlichen Regeln
Als Prüfling gilt:
- Prüfungsordnung prüfen
- Prüfungsamt unverzüglich informieren
- gefordertes Prüfungsattest einreichen
Merke dir besonders:
eAU ist nicht automatisch Prüfungsattest.
Wer diesen Unterschied kennt und Fristen sofort prüft, vermeidet die häufigsten formalen Probleme bei Krankheit im Studium.
Quellen
- Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 – Anzeige- und Nachweispflichten
- gesund.bund.de – Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- Techniker Krankenkasse – Warum gibt mir die Ärztin oder der Arzt trotz eAU noch die Krankmeldung als Ausdruck mit?, Stand 23.01.2026
- Techniker Krankenkasse – In welchen Fällen übermittelt die TK meine Krankmeldung an meinen Arbeitgeber?, Stand 22.06.2026
- Universität zu Köln – Prüfungsunfähigkeit
- Universität zu Köln – Attest zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit
- Universität Hamburg – Nachweis der Prüfungsunfähigkeit
- Universität Hamburg – Studien- und Prüfungsordnung Rechtswissenschaft, Amtliche Bekanntmachung 65/2025
Ähnliche Inhalte
Entdecke weitere passende Themen:
