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Klausur nicht bestanden: Wie oft darf man wiederholen?
Klausur nicht bestanden? Prüfungsordnung, Wiederholungsversuche, Fehlversuch, Krankheit und nächste Schritte verständlich erklärt.

Klausur nicht bestanden: Wie oft darf man wiederholen?
Wie oft du eine nicht bestandene Klausur wiederholen darfst, steht in der Prüfungsordnung deines Studiengangs. Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht. Häufig sind ein Erstversuch und ein oder zwei Wiederholungsversuche vorgesehen, doch Pflichtmodule, Abschlussarbeiten, Freiversuche und besondere Studiengänge können abweichenden Regeln folgen.
Prüfe nach dem Ergebnis deshalb zuerst die Prüfungsordnung und deinen Prüfungsbescheid. Entscheidend sind nicht nur die Zahl der Versuche, sondern auch Anmeldefristen, Wiederholungstermine, Rücktrittsregeln und die Frage, ob ein Fehlversuch auf den Prüfungsanspruch angerechnet wird.
Klausur nicht bestanden: kurz erklärt
Eine einzelne nicht bestandene Klausur bedeutet normalerweise nicht automatisch das Ende deines Studiums. In vielen Studiengängen kannst du die Modulprüfung wiederholen. Ob du dich selbst zum nächsten Termin anmelden musst, ob du einen bestimmten Termin wahrnehmen musst und wie viele Versuche bleiben, ergibt sich aus den fachspezifischen Bestimmungen.
Gehe am besten in dieser Reihenfolge vor:
- Prüfe das offizielle Ergebnis und den Status im Prüfungsportal.
- Lies den Abschnitt zur Wiederholung in deiner Prüfungsordnung.
- Notiere die nächste Anmelde- und Prüfungsfrist.
- Beantrage bei Unklarheiten Einsicht oder frage das Prüfungsamt.
- Plane die Wiederholung erst, wenn klar ist, welcher Versuch gezählt wird.
Wie oft darf man eine Klausur wiederholen?
Die Antwort hängt vom Studiengang, vom Bundesland, von der Prüfungsart und von der konkreten Prüfungsordnung ab. In vielen Bachelor- und Masterstudiengängen sind nicht bestandene Modulprüfungen begrenzt wiederholbar. Manche Prüfungen dürfen zweimal wiederholt werden, andere nur einmal oder in bestimmten Fällen häufiger. Bei frei wiederholbaren Studienleistungen kann wiederum eine andere Regel gelten.
Die Zahl „drei Versuche“ meint häufig einen Erstversuch plus zwei Wiederholungen. Sie ist aber keine allgemeine Zusage für jedes Fach. Auch ein zusätzlicher Versuch wegen eines Härtefalls, ein Freiversuch oder eine mündliche Ergänzungsprüfung kann die Zählung verändern. Übertrage daher keine Regel aus einem anderen Studiengang auf deine Klausur.
Ein Beispiel für diese Unterschiede zeigen die Informationen der Universität zu Köln zu zusätzlichen Prüfungsversuchen: Dort wird zwischen begrenzt wiederholbaren Modulprüfungen, regulären Versuchen und besonderen zusätzlichen Versuchen unterschieden. Das Beispiel ist nicht automatisch auf andere Hochschulen übertragbar.
Was steht in der Prüfungsordnung?
Suche in der Prüfungsordnung und in den fachspezifischen Anhängen nach Begriffen wie „Wiederholung“, „Fehlversuch“, „Rücktritt“, „Versäumnis“, „endgültig nicht bestanden“ und „Prüfungsanspruch“. Dort findest du meist Antworten auf diese Fragen:
- Wie viele Wiederholungen sind für das Modul vorgesehen?
- Gilt die Regel für das gesamte Modul oder für einzelne Prüfungsteile?
- Gibt es eine Pflicht zur Teilnahme am nächsten Termin?
- Bis wann musst du dich für die Wiederholungsprüfung anmelden?
- Was passiert, wenn du den letzten Versuch nicht bestehst?
- Gibt es Sonderregeln für Abschlussarbeiten, Praktika oder staatliche Prüfungen?
Die Prüfungsordnung ist wichtiger als allgemeine Aussagen aus Foren oder von Studierenden aus einem anderen Fach. Eine verständliche Orientierung zum Lesen solcher Regeln findest du unter Prüfungsordnung verstehen.
Erstversuch, Wiederholungsversuch und Fristen
Nach dem ersten Nichtbestehen bleibt die Prüfung in der Regel bestehen und kann innerhalb der vorgesehenen Frist wiederholt werden. „In der Regel“ bedeutet hier nicht, dass jede Hochschule denselben Ablauf verwendet. Manche Prüfungsordnungen nennen einen festen nächsten Termin, andere lassen dir mehrere Termine zur Auswahl.
Prüfe außerdem, ob die Wiederholung automatisch angemeldet wird. Oft musst du dich selbst über das Campus-Management anmelden. Eine bestandene Anmeldung zur ursprünglichen Klausur ist nicht automatisch eine Anmeldung zur Wiederholungsprüfung.
Wenn du die Frist verpasst, kann die Wiederholungsmöglichkeit gefährdet sein. Bitte das Prüfungsamt deshalb um eine schriftliche Auskunft, sobald das Ergebnis feststeht. Speichere die Antwort und die Anmeldebestätigung.
Was zählt als Fehlversuch?
Ein Fehlversuch ist nicht in jedem Studiengang genau dasselbe. Eine mit „nicht bestanden“ bewertete Klausur zählt häufig als Versuch. Auch ein Nichterscheinen trotz verbindlicher Anmeldung kann als Fehlversuch gelten, wenn du dich nicht wirksam abgemeldet hast oder kein anerkannter Rücktrittsgrund vorliegt.
Manche Prüfungsordnungen unterscheiden zwischen einem regulären Versuch, einem Freiversuch und einem zusätzlichen Versuch. Ein Freiversuch kann unter bestimmten Bedingungen von der Versuchszählung ausgenommen sein oder eine Notenverbesserung ermöglichen. Ob das für dich gilt, steht ausschließlich in den Regeln deines Studiengangs.
Bei einem Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule können bereits unternommene Versuche relevant bleiben. Verschweige sie in einem Antrag nicht. Lass vor dem Wechsel schriftlich prüfen, ob eine fachlich gleichwertige Prüfung angerechnet wird.
Nicht erschienen oder während der Klausur krank
Wenn du krank bist oder aus einem wichtigen Grund nicht teilnehmen kannst, musst du dich nach dem Verfahren deiner Prüfungsordnung von der Klausur abmelden. Eine normale Krankmeldung beim Hausarzt oder eine Nachricht an eine Lehrperson reicht nicht automatisch aus. Häufig muss ein ärztlicher Nachweis unverzüglich beim Prüfungsamt oder beim Prüfungsausschuss eingehen.
Wer trotz Anmeldung nicht erscheint, riskiert die Bewertung als nicht bestanden. Ob eine Erkrankung als Rücktrittsgrund anerkannt wird, hängt von den Fristen, dem verlangten Attest und dem konkreten Ablauf ab. Das Deutsche Studierendenwerk weist darauf hin, dass ein krankheitsbedingter Rücktritt umgehend gemeldet und mit dem geforderten Nachweis belegt werden muss. Lies dazu auch die Informationen zu Krankschreibung und Attest im Studium.
Wenn du während der Klausur merkst, dass du nicht prüfungsfähig bist, solltest du nicht einfach weiterschreiben und erst später nach einer Lösung suchen. Melde dich sofort bei der Aufsicht und befolge die Vorgaben zum Rücktritt. Nach Ende der Prüfung können bekannte Rücktrittsgründe oft nicht mehr nachträglich geltend gemacht werden.
Prüfungseinsicht und Bewertung prüfen
Wenn du nur knapp durchgefallen bist oder die Bewertung nicht nachvollziehen kannst, kann eine Prüfungseinsicht sinnvoll sein. Du darfst dabei normalerweise deine Klausur und die Korrektur ansehen. Die Frist und das Antragsverfahren legt die Hochschule fest.
Bereite dich auf die Einsicht vor, indem du die Aufgaben mit deiner Lösung vergleichst und konkrete Bewertungsfragen notierst. Eine sachliche Nachfrage zu einem Korrekturfehler ist etwas anderes als die Bitte um zusätzliche Punkte ohne Begründung.
Je nach Prüfungsordnung kann eine Einsicht zu einer Korrektur führen, wenn ein Bewertungs- oder Übertragungsfehler vorliegt. Sie ersetzt aber nicht automatisch den Widerspruch gegen einen belastenden Bescheid. Wenn es um deinen letzten Versuch oder den Verlust des Prüfungsanspruchs geht, solltest du die Fristen besonders sorgfältig prüfen.
Wie bereitest du die Wiederholungsprüfung vor?
Eine Wiederholung ist mehr als eine zweite Anmeldung zur gleichen Klausur. Analysiere zuerst, warum du nicht bestanden hast: fehlende Grundlagen, Zeitmanagement, falsche Prüfungsschwerpunkte, Rechenfehler oder eine ungewohnte Prüfungsform. Hole dir nach Möglichkeit Feedback aus der Prüfungseinsicht oder aus einer Fachberatung.
- Erstelle eine Liste der Themen, bei denen dir Punkte gefehlt haben.
- Arbeite mit alten Klausuren, sofern die Hochschule sie bereitstellt.
- Frage die Lehrperson oder das Tutorium nach typischen Fehlern.
- Plane die Wiederholung mit der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin zusammen.
- Prüfe, ob die Wiederholung dieselbe Prüfungsform und denselben Stoff umfasst.
Bei einer Wiederholungsprüfung können Form, Umfang und Termin von der ersten Klausur abweichen. Verlass dich nicht darauf, dass exakt dieselben Aufgaben gestellt werden.
Drittversuch und letzter Prüfungsversuch
Ein dritter Versuch ist häufig der letzte reguläre Versuch, aber auch das hängt von der Prüfungsordnung ab. Vor einer letzten Wiederholung solltest du schriftlich klären, wie viele Versuche bereits gezählt werden und welche Anmeldung erforderlich ist.
Wenn du den letzten Versuch nicht bestehst, kann das Modul endgültig nicht bestanden sein. Bei einem Pflichtmodul kann daraus der Verlust des Prüfungsanspruchs im Studiengang folgen. Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Hochschule oder jeder fachlich andere Studiengang ausgeschlossen ist. Die Auswirkungen müssen anhand des Bescheids, der Prüfungsordnung und der Anerkennungsregeln geprüft werden.
Warte nicht bis nach der Prüfung, um Unklarheiten zu klären. Das Prüfungsamt kann dir erklären, welcher Versuch vorliegt. Eine verbindliche Entscheidung über die Rechtsfolgen erhältst du aber in der Regel erst mit dem offiziellen Bescheid.
Was bedeutet endgültig nicht bestanden?
„Endgültig nicht bestanden“ bezeichnet eine formelle prüfungsrechtliche Folge, wenn eine vorgeschriebene Prüfung nach Ausschöpfung der zulässigen Versuche nicht bestanden wurde oder eine Frist endgültig abgelaufen ist. Die bloße Anzeige einer schlechten Note im Portal ist nicht immer dasselbe wie ein rechtswirksamer Bescheid.
Lies einen solchen Bescheid vollständig. Prüfe die genannte Prüfungsleistung, die gezählten Versuche, die Fristen und die Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn du einen Fehler vermutest, wende dich unverzüglich an das Prüfungsamt, den Prüfungsausschuss oder eine unabhängige Studienberatung. Lass Fristen nicht verstreichen, während du noch Informationen sammelst.
Härtefall, Krankheit und Nachteilsausgleich
Besondere persönliche oder gesundheitliche Umstände können je nach Prüfungsordnung einen Härtefallantrag, einen Nachteilsausgleich oder eine Fristverlängerung ermöglichen. Das ist kein automatischer zusätzlicher Versuch und wird nicht allein dadurch gewährt, dass eine Klausur nicht bestanden wurde.
Stelle den Antrag bei der zuständigen Stelle und so früh wie möglich. Beschreibe die konkrete Auswirkung auf die Prüfung und füge nur die Nachweise bei, die verlangt werden. Das Deutsche Studierendenwerk informiert über Antragsverfahren und Nachweise beim Nachteilsausgleich.
Bei akuter Krankheit gelten oft andere Regeln als bei einer längerfristigen Beeinträchtigung. Für die richtige Stelle und die notwendige Form des Nachweises ist deine Prüfungsordnung maßgeblich.
Studiengangswechsel oder Hochschulwechsel
Ein Wechsel setzt einen Fehlversuch nicht automatisch zurück. Bei fachlich ähnlichen Prüfungen können Hochschulen bereits absolvierte Versuche berücksichtigen. Ob eine Prüfung als gleichwertig gilt, entscheidet in der Regel der zuständige Prüfungsausschuss.
Bevor du einen Wechsel beantragst, sammle Leistungsübersicht, Prüfungsbescheide und die relevanten Modulbeschreibungen. Frage schriftlich, ob der Wechsel Auswirkungen auf deinen Prüfungsanspruch hat. Eine neue Einschreibung allein garantiert nicht, dass ein letzter Versuch aus dem alten Studiengang unbeachtet bleibt.
Kann eine nicht bestandene Klausur BAföG beeinflussen?
Eine einzelne nicht bestandene Klausur beendet nicht automatisch deine Förderung. Für die Studienfinanzierung können aber Studienfortschritt, Regelstudienzeit und ein möglicher Fachrichtungswechsel relevant werden. Wenn sich dein Studium verlängert, solltest du frühzeitig das zuständige Studierendenwerk oder die BAföG-Beratung fragen.
Halte Prüfungsbescheid, Atteste und Nachweise über besondere Gründe bereit. Ob eine Verlängerung berücksichtigt werden kann, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und deinem Einzelfall ab. Trenne dabei die prüfungsrechtliche Frage von der BAföG-Frage: Das Prüfungsamt entscheidet nicht über deine Förderung.
Checkliste nach einer nicht bestandenen Klausur
- Speichere das offizielle Ergebnis und prüfe, ob es vorläufig oder endgültig ist.
- Notiere, ob die Klausur als Fehlversuch gezählt wurde.
- Lies die Wiederholungs- und Rücktrittsregeln deiner Prüfungsordnung.
- Prüfe die Anmeldung und Frist für den nächsten Versuch.
- Beantrage rechtzeitig Prüfungseinsicht, wenn du die Bewertung prüfen möchtest.
- Kontaktiere bei Krankheit oder besonderen Umständen die zuständige Stelle.
- Kläre vor einem Wechsel, ob der Versuch anerkannt oder übernommen wird.
- Bewahre Bescheide, E-Mails, Atteste und Anmeldebestätigungen auf.
Offizielle Quellen und Beratung
Die wichtigste Quelle bleibt die Prüfungsordnung deines Studiengangs. Ergänzend können offizielle Hochschulseiten den Ablauf erklären. Die Universität zu Köln beschreibt am Beispiel eines Fachbereichs Prüfungen, Krankmeldungen und Wiederholungen. Die Seite macht zugleich deutlich, dass die genauen Angaben in den fachspezifischen Anhängen stehen.
Bei individuellen Fällen sind Prüfungsamt, Prüfungsausschuss, Fachstudienberatung und die Sozialberatung des Studierendenwerks die passenden Anlaufstellen. Bitte sie um eine konkrete Auskunft zu deinem Modul, statt nur nach einer allgemeinen Zahl von Versuchen zu fragen.
Häufige Fragen
Hat man im Studium immer drei Versuche?
Nein. Drei Versuche sind in vielen Studiengängen ein typisches Modell, aber keine allgemeine Regel. Prüfungsordnung, Modulart und Studiengang können eine oder mehrere Wiederholungen vorsehen.
Muss ich die Klausur sofort wiederholen?
Das hängt von der Prüfungsordnung ab. Manche Regelungen sehen einen festen Folgetermin oder eine Wiederholungsfrist vor, andere lassen mehrere Termine zu. Prüfe die Anmeldung, bevor du den nächsten Termin verstreichen lässt.
Zählt Nichterscheinen als Fehlversuch?
Das kann der Fall sein, wenn du verbindlich angemeldet warst und dich nicht wirksam abgemeldet hast. Ein anerkannter Rücktrittsgrund kann die Folge ändern. Melde Krankheit oder andere wichtige Gründe unverzüglich nach dem vorgeschriebenen Verfahren.
Was passiert nach dem dritten Fehlversuch?
Wenn der dritte Versuch der letzte ist, kann die Prüfung oder das Modul endgültig nicht bestanden sein. Welche Folgen das für deinen Studiengang hat, steht im Bescheid und in der Prüfungsordnung. Prüfe mögliche Anträge und Rechtsbehelfsfristen sofort.
Kann man eine nicht bestandene Klausur anfechten?
Du kannst zunächst Prüfungseinsicht beantragen und konkrete Bewertungsfehler ansprechen. Gegen einen formellen Bescheid können je nach Regelung Rechtsbehelfe möglich sein. Maßgeblich sind die Hinweise im Bescheid und die dort genannte Frist.
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Fazit: Prüfungsordnung zuerst prüfen
Wie oft du eine nicht bestandene Klausur wiederholen darfst, lässt sich nur anhand der Prüfungsordnung deines Studiengangs sicher beantworten. Eine einzelne nicht bestandene Prüfung ist meistens noch kein Grund zur Panik. Entscheidend ist, ob ein Versuch gezählt wurde, welche Frist gilt und ob es sich um den letzten regulären Versuch handelt.
Prüfe das Ergebnis, sichere die Fristen und hole dir bei Krankheit, Bewertungsfragen oder einem möglichen endgültigen Nichtbestehen rechtzeitig Beratung. So kannst du die Wiederholungsprüfung gezielt vorbereiten und vermeidest, dass ein formaler Fehler deine nächste Chance gefährdet.
