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Prüfung nicht bestanden im Studium: Was passiert jetzt?
Prüfung im Studium nicht bestanden? Prüfe jetzt Wiederholungsversuche, Fristen, Anmeldung, Prüfungseinsicht, Krankheit und die nächsten Schritte.

Prüfung nicht bestanden im Studium: Was passiert jetzt?
Eine nicht bestandene Prüfung ist zunächst ein Prüfungsergebnis und nicht automatisch das Ende deines Studiums. In vielen Studiengängen gibt es Wiederholungsmöglichkeiten. Wie viele Versuche du hast, wann du die Prüfung wiederholen kannst und ob eine Anmeldung erforderlich ist, steht jedoch in der Prüfungsordnung deines Studiengangs.
Handle deshalb ruhig, aber zügig. Sichere den Bescheid oder die Noteninformation, prüfe die geltenden Fristen und frage bei Unklarheiten das Prüfungsamt. Allgemeine Aussagen wie „Jede Prüfung darf dreimal geschrieben werden“ gelten nicht für alle Hochschulen und Studiengänge.
Prüfung nicht bestanden: kurz erklärt
Wenn eine Prüfungsleistung nicht bestanden wurde, wird der Versuch nach den Regeln des Studiengangs dokumentiert. Bei einem regulären Fehlversuch bleibt das Studium normalerweise bestehen, solange weitere Versuche oder andere zulässige Wege offen sind.
Anders kann es aussehen, wenn ein Pflichtmodul endgültig nicht bestanden wurde, eine Wiederholungsfrist versäumt wird oder die Prüfungsordnung keinen weiteren Versuch mehr vorsieht. Erst der offizielle Bescheid und die einschlägigen Regelungen zeigen, welche Folge tatsächlich eintritt.
Was du sofort prüfen solltest
- Welche Prüfung, welches Modul und welcher Versuch betroffen sind.
- Wie viele Versuche bereits verbraucht sind und wie viele noch bleiben.
- Wann der nächste Wiederholungstermin stattfindet.
- Ob du dich selbst anmelden musst oder automatisch angemeldet wirst.
- Ob eine Frist, Voraussetzung oder Pflichtberatung zu beachten ist.
- Ob du Prüfungseinsicht beantragen und gegen den Bescheid vorgehen kannst.
Notiere dir Namen, Datum und Auskunft der zuständigen Stelle. Bei wichtigen Fristen solltest du dich nicht allein auf mündliche Aussagen verlassen.
Fehlversuch und Wiederholung
Ein Fehlversuch bezeichnet einen gewerteten Prüfungsversuch, den du nicht bestanden hast. Ob ein Versuch gezählt wird, kann davon abhängen, ob du ordnungsgemäß zurückgetreten bist, krankheitsbedingt prüfungsunfähig warst oder die Prüfung ohne anerkannten Grund nicht angetreten hast.
Nach dem ersten Fehlversuch ist der wichtigste Schritt die Prüfung der Wiederholungsregel. Manche Hochschulen bieten mehrere Termine pro Jahr an, andere Prüfungen finden nur einmal jährlich statt. Auch eine automatische Anmeldung zur Wiederholung ist nicht überall vorgesehen.
Wie viele Prüfungsversuche gibt es?
Die Zahl der zulässigen Versuche ist nicht bundesweit für jede Prüfung gleich. Sie kann vom Studiengang, vom Hochschulrecht des Bundeslandes, vom Prüfungsformat und von der jeweiligen Prüfungsordnung abhängen. Lies deshalb die Abschnitte zu Wiederholung, Prüfungsversuch, Fristen und endgültigem Nichtbestehen.
Ein Drittversuch ist nicht automatisch in jedem Studiengang der letzte Versuch. Umgekehrt kann eine Prüfung auch vor einem vermeintlichen dritten Versuch bereits besondere Folgen haben. Entscheidend ist die für dich geltende Ordnung, nicht die Erfahrung einer anderen Person.
Wiederholungsfrist und Anmeldung
Prüfungsordnungen können festlegen, wann eine nicht bestandene Prüfung wiederholt werden muss oder in welchem Zeitraum sie wiederholt werden darf. Wer eine Frist versäumt, riskiert je nach Regelung weitere Nachteile. Kläre deshalb frühzeitig den nächsten Termin und die zuständige Anmeldestelle.
Manchmal erfolgt die Anmeldung automatisch, manchmal musst du dich im Campus-Management selbst anmelden. Kontrolliere die Anmeldebestätigung und bewahre sie auf. Wenn ein Termin oder eine Frist unklar ist, frage das Prüfungsamt, bevor die Frist abläuft.
Pflichtmodul und Wahlpflichtmodul
Ein nicht bestandenes Pflichtmodul musst du in der Regel erfolgreich abschließen, wenn du den vorgesehenen Abschluss erreichen möchtest. Es kann außerdem Voraussetzung für weitere Module sein und dadurch deinen Studienplan beeinflussen.
Bei einem Wahlpflichtmodul kann die Prüfungsordnung unter bestimmten Bedingungen einen Wechsel in ein anderes Modul erlauben. Das ist aber kein automatischer Anspruch. Prüfe, ob der Fehlversuch trotzdem zählt, bis wann der Wechsel möglich ist und ob bereits erbrachte Leistungen übernommen werden.
Wie Module aufgebaut sind und welche Voraussetzungen gelten, kannst du ergänzend im Beitrag zum Modulhandbuch nachlesen.
Was bedeutet endgültig nicht bestanden?
Endgültig nicht bestanden bedeutet normalerweise, dass für die konkrete Prüfungsleistung keine weitere zulässige Wiederholung mehr besteht oder eine maßgebliche Frist endgültig abgelaufen ist. Die genaue Rechtsfolge ergibt sich aus Prüfungsordnung und Bescheid.
Bei einem Pflichtmodul kann endgültiges Nichtbestehen dazu führen, dass der bisherige Studiengang nicht mehr abgeschlossen werden kann. Eine automatische Exmatrikulation am selben Tag solltest du jedoch nicht voraussetzen. Häufig folgt zunächst ein offizieller Bescheid mit Informationen zu Rechtsbehelf, Frist und möglichen Folgen.
Wenn du einen Bescheid über endgültiges Nichtbestehen erhältst, lies ihn sofort vollständig und hole bei Bedarf Beratung beim Prüfungsamt, bei der Studienberatung oder einer unabhängigen Studierendenberatung ein.
Folgen für Studium und Studienplan
Eine nicht bestandene Prüfung bedeutet normalerweise nicht, dass du das gesamte Semester wiederholen musst. Bereits bestandene Module und erworbene ECTS bleiben grundsätzlich dokumentiert. Trotzdem kann sich dein Studium verlängern, wenn das Modul nur selten angeboten wird oder weitere Veranstaltungen voraussetzt.
Erstelle einen aktualisierten Studienplan mit dem nächsten Prüfungstermin, den erforderlichen Voraussetzungen und einer realistischen Lernzeit. Belege nicht automatisch viele neue Module zusätzlich, wenn dadurch die Vorbereitung auf die Wiederholung gefährdet wird.
Krankheit und Prüfungsunfähigkeit
Wenn du am Prüfungstag krank bist oder während der Prüfung erkrankst, gelten besondere Rücktritts- und Nachweispflichten. Melde dich nach den Vorgaben deiner Hochschule unverzüglich beim Prüfungsamt oder der angegebenen Stelle. Ein ärztliches Attest kann erforderlich sein; die Prüfungsordnung kann zusätzlich bestimmte Formulare oder Fristen verlangen.
Brich eine Prüfung wegen akuter Beschwerden nicht einfach ab, ohne die zuständige Aufsicht zu informieren. Das Deutsche Studierendenwerk weist darauf hin, dass gesundheitliche Beschwerden während einer Prüfung grundsätzlich sofort angezeigt und nach den Regeln der Hochschule nachgewiesen werden sollten.
Eine nachträgliche Krankmeldung wird nicht automatisch akzeptiert. Prüfe deshalb die Regeln vor der Prüfung und melde dich im Zweifel sofort bei der zuständigen Stelle.
Prüfungseinsicht nach dem Nichtbestehen
Prüfungseinsicht kann dir zeigen, welche Aufgaben falsch bewertet wurden, wo fachliche Lücken liegen und ob die Korrektur nachvollziehbar ist. Sie ist außerdem eine gute Grundlage, um deine Vorbereitung gezielt zu ändern.
Beantrage die Einsicht innerhalb der vorgesehenen Frist. Kläre, ob du Notizen anfertigen, Kopien erstellen oder Fotos machen darfst. Diese Regeln sind nicht an jeder Hochschule gleich. Nimm zur Einsicht die Aufgabenstellung, deine Antworten und die Bewertung möglichst systematisch durch.
Bewertungsfehler und Rechtsmittel
Wenn du einen konkreten Bewertungs- oder Verfahrensfehler vermutest, formuliere sachlich, welche Aufgabe, welche Begründung oder welcher Verfahrensschritt betroffen ist. Dass du eine andere fachliche Meinung hast oder die Note ungerecht findest, reicht allein nicht immer für eine erfolgreiche Beanstandung.
Prüfe den Bescheid auf eine Rechtsbehelfsbelehrung und die dort genannte Frist. Eine formelle Beanstandung kann besondere Anforderungen haben. Bei einem letzten Prüfungsversuch oder einem Bescheid über endgültiges Nichtbestehen solltest du zusätzlich unabhängige Rechts- oder Studierendenberatung erwägen.
Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung
Eine Wiederholung ist am erfolgversprechendsten, wenn du nicht einfach denselben Lernplan wiederholst. Nutze die Prüfungseinsicht oder deine Erinnerungen, um die Ursachen zu ordnen:
- Waren Grundlagen oder einzelne Themen unsicher?
- Hast du Aufgaben zu langsam bearbeitet?
- Hast du Inhalte nur wiedererkannt, aber nicht selbst angewendet?
- Gab es Probleme mit Struktur, Sprache oder Prüfungsangst?
Lege danach einen Plan mit kleinen Übungseinheiten, aktiver Abfrage, alten Aufgaben und realistischen Zeitlimits an. Bei Verständnisproblemen helfen Sprechstunden, Tutorien, Lerngruppen oder fachliche Beratung besser als reines Wiederlesen.
Prüfungsangst und Blackout
Ein Blackout kann trotz guter Vorbereitung auftreten. Nimm das Problem ernst und sprich frühzeitig mit einer psychologischen Studienberatung, einer Beratungsstelle oder einer Ärztin beziehungsweise einem Arzt. Eine weitere Anmeldung ohne Unterstützung kann den Druck erhöhen.
Für die nächste Prüfung können kurze Prüfungssimulationen, Atempausen, eine klare Zeitstrategie und ein früher Beginn helfen. Ob besondere Regelungen oder ein Nachteilsausgleich möglich sind, muss mit der Hochschule individuell geklärt werden.
Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder vergleichbaren langfristigen Beeinträchtigungen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachteilsausgleich beantragen. Mögliche Maßnahmen betreffen zum Beispiel Bearbeitungszeit, Prüfungsform, Hilfsmittel oder Fristen.
Ein Nachteilsausgleich ist keine automatische bessere Bewertung. Er soll Nachteile bei der Durchführung ausgleichen. Das Deutsche Studierendenwerk beschreibt, dass Anträge und Nachweise frühzeitig mit der Hochschule abgestimmt werden sollten. Wende dich an die Beauftragten für Studierende mit Behinderung, die Studienberatung oder das Prüfungsamt.
ECTS, Regelstudienzeit und Maximalstudienzeit
Für eine nicht bestandene Prüfung werden normalerweise keine ECTS für das betreffende Modul gutgeschrieben. Bereits bestandene Leistungen bleiben davon getrennt. Bei Teilprüfungen kommt es auf die Modulregelung an, ob bestandene Teile erhalten bleiben oder wiederholt werden müssen.
Ein Fehlversuch kann die Regelstudienzeit verlängern, wenn du ein Modul erst in einem späteren Prüfungszeitraum abschließen kannst. Zusätzlich können Fristen für die Anmeldung, die Wiederholung oder die maximale Studiendauer gelten. Frage bei BAföG, Stipendium oder Aufenthaltstitel frühzeitig nach möglichen Auswirkungen.
BAföG, Stipendium und Nebenjob
Eine einzelne nicht bestandene Prüfung beendet BAföG oder ein Stipendium nicht automatisch. Für die Förderung können jedoch Studienfortschritt, Leistungsnachweise, Regelstudienzeit und die Zahl der Verzögerungen relevant werden. Die konkreten Voraussetzungen solltest du direkt bei der Förderstelle prüfen.
Ein Wiederholungstermin kann außerdem mit einem Werkstudentenjob, einem Auslandssemester oder einer Pflichtveranstaltung kollidieren. Passe deine Arbeitszeit und deinen Studienplan an, statt die Prüfung nur formal erneut anzumelden.
Bei Fragen zum Leistungsnachweis findest du weitere Informationen im Beitrag BAföG-Leistungsnachweis.
Abschlussarbeit und letztes Semester
Ob du trotz einer nicht bestandenen Prüfung mit Bachelorarbeit oder Masterarbeit beginnen darfst, hängt von den Zulassungsvoraussetzungen deines Studiengangs ab. Manche Prüfungsordnungen verlangen bestimmte ECTS oder bestandene Pflichtmodule, andere lassen eine vorläufige Zulassung unter Bedingungen zu.
Wenn du im letzten Semester durchfällst, kläre sofort, ob du dich zurückmelden musst, welche Gebühren entstehen und wann der nächste Termin stattfindet. Eine Verzögerung ist ärgerlich, bedeutet aber nicht automatisch, dass alle bisherigen Leistungen verloren sind.
Hochschulwechsel und Studiengangwechsel
Ein Wechsel kann eine Option sein, wenn der Studiengang nicht zu dir passt oder die konkrete Prüfungssituation dauerhaft problematisch ist. Ein Wechsel löst das Prüfungsproblem aber nicht automatisch. Vor der Bewerbung solltest du klären, ob ein endgültiges Nichtbestehen im bisherigen Studiengang den Zugang zu einem gleichen oder fachlich verwandten Studiengang ausschließt.
Frage die Zielhochschule schriftlich nach Anerkennung, Zulassung und möglichen Ausschlussgründen. Für die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen gelten die Regeln der Zielhochschule. Eine erste Orientierung bietet der Hochschulkompass zu Anerkennung und Anrechnung.
Häufige Fehler
- Die Prüfungsordnung nicht lesen und sich auf Gerüchte verlassen.
- Die Wiederholungsanmeldung oder eine Frist übersehen.
- Die gleiche Lernmethode unverändert wiederholen.
- Prüfungseinsicht nicht nutzen.
- Eine Krankheit nicht sofort nach den Hochschulregeln melden.
- Den letzten Versuch wie einen normalen Versuch behandeln.
- Zu viele zusätzliche Module belegen und dadurch die Wiederholung überlasten.
- Ein endgültiges Nichtbestehen mit einem einfachen Fehlversuch verwechseln.
Checkliste
- Ergebnis und Bescheid sichern.
- Prüfungsordnung und Modulbeschreibung lesen.
- Verbrauchte und verbleibende Versuche notieren.
- Wiederholungstermin und Anmeldefrist prüfen.
- Bei Krankheit oder Beeinträchtigung die zuständige Stelle kontaktieren.
- Prüfungseinsicht beantragen, wenn sie sinnvoll ist.
- Ursache des Nichtbestehens analysieren.
- Vor dem nächsten Versuch einen realistischen Lernplan erstellen.
- Bei einem kritischen Versuch frühzeitig Beratung einholen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn man eine Prüfung im Studium nicht besteht?
In vielen Fällen kannst du die Prüfung wiederholen. Anzahl, Frist und Anmeldung richten sich nach der Prüfungsordnung.
Hat man immer drei Prüfungsversuche?
Nein. Die Zahl der Versuche ist nicht für alle Studiengänge gleich. Prüfe die konkrete Prüfungsordnung.
Muss ich mich für die Wiederholungsprüfung neu anmelden?
Das hängt von der Hochschule und dem Studiengang ab. Kontrolliere das Campus-System und frage bei Unsicherheit das Prüfungsamt.
Ist ein Drittversuch immer der letzte Versuch?
Nicht automatisch. Entscheidend sind die geltenden Prüfungsregeln und der konkrete Prüfungsanspruch.
Bekomme ich ECTS für eine nicht bestandene Prüfung?
Für ein nicht bestandenes Modul werden normalerweise keine ECTS gutgeschrieben. Bei Teilprüfungen gelten die Regelungen des Moduls.
Muss ich nach einer nicht bestandenen Prüfung das Semester wiederholen?
Normalerweise nicht das gesamte Semester. Du musst die betreffende Leistung nachholen, und dadurch kann sich dein Studienverlauf verlängern.
Ähnliche Inhalte
Wenn du nach dem Fehlversuch deinen Studienplan neu ordnen musst, hilft dir der Beitrag zum Studiengangwechsel. Für die Prüfung von Modulen und Voraussetzungen kannst du außerdem das Modulhandbuch heranziehen. Bei Fragen zu BAföG und Leistungsnachweisen findest du weitere Hinweise zum BAföG-Leistungsnachweis. Wenn du unsicher bist, welche Stelle zuständig ist, erklärt der Beitrag zum Prüfungsamt und Studierendenservice die Zuständigkeiten.
Fazit
Eine nicht bestandene Prüfung ist häufig ein lösbares Studienproblem und nicht sofort ein Studienende. Prüfe zuerst Prüfungsordnung, Versuchszahl, Fristen und Wiederholungsanmeldung. Danach helfen Prüfungseinsicht, eine ehrliche Ursachenanalyse und ein angepasster Lernplan.
Besonders bei einem letzten Versuch, Krankheit, einem Bescheid über endgültiges Nichtbestehen oder möglichen Rechtsmitteln solltest du nicht abwarten. Hole dir frühzeitig eine schriftliche Auskunft der Hochschule und bei Bedarf unabhängige Beratung.
