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BAföG Formblätter erklärt: Welches Formular brauche ich wofür?
Welche BAföG-Formblätter brauchst du 2026? Formblatt 1 bis 10 einfach erklärt – vom Erstantrag über Eltern-Einkommen und Leistungsnachweis bis Auslands-BAföG, Folgeantrag und Vorausleistung.

Wer BAföG beantragt, stößt schnell auf Formblatt 1, 3, 5 oder 9 – und fragt sich, welches Formular tatsächlich notwendig ist.
Du brauchst nicht automatisch alle BAföG-Formblätter.
Welche Formulare erforderlich sind, hängt davon ab, ob du:
- zum ersten Mal BAföG beantragst,
- einen Folgeantrag stellst,
- noch bei deinen Eltern abhängig gefördert wirst,
- ein Kind hast,
- einen Leistungsnachweis vorlegen musst,
- ins Ausland gehst,
- eine Aktualisierung des Elterneinkommens beantragst,
- Vorausleistung brauchst,
- oder über die Förderungshöchstdauer hinaus gefördert werden möchtest.
2026 werden im regulären Verfahren insbesondere die Formblätter 1 bis 10 verwendet.
BAföG Formblätter 1 bis 10 im Überblick
| Formblatt | Zweck |
|---|---|
| Formblatt 1 | Antrag auf Ausbildungsförderung |
| Formblatt 2 | Bescheinigung nach § 9 BAföG über den Besuch der Ausbildungsstätte |
| Formblatt 3 | Einkommenserklärung von Eltern / Ehe- oder Lebenspartner |
| Formblatt 4 | Kinder der auszubildenden Person |
| Formblatt 5 | Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG |
| Formblatt 6 | Zusatzblatt für Ausbildung im Ausland |
| Formblatt 7 | Aktualisierung des Einkommens |
| Formblatt 8 | Antrag auf Vorausleistung |
| Formblatt 9 | Folgeantrag für Studierende |
| Formblatt 10 | Verlängerung der Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus |
Formblatt 1: Der eigentliche BAföG-Antrag
Formblatt 1 ist der zentrale Antrag auf Ausbildungsförderung.
Es wird insbesondere beim:
- Erstantrag,
- neuen Antrag nach bestimmten Änderungen,
- oder dann verwendet, wenn der vereinfachte Folgeantrag nicht ausreicht.
Typische Angaben sind:
- Daten,
- Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus,
- Ausbildungsstätte,
- bisheriger Ausbildungsweg,
- Einkommen,
- Vermögen,
- Bankverbindung,
- Wohnsituation.
Wann reicht Formblatt 9 statt Formblatt 1?
Studierende können bei einem Folgeantrag unter bestimmten Voraussetzungen das vereinfachte Formblatt 9 verwenden.
Wenn sich aber wesentliche wirtschaftliche oder persönliche Verhältnisse geändert haben, kann wieder Formblatt 1 erforderlich sein.
Formblatt 2: Bescheinigung der Ausbildungsstätte
Formblatt 2 heißt:
Bescheinigung nach § 9 BAföG
Damit bestätigt die Ausbildungsstätte, dass du die betreffende Ausbildung tatsächlich besuchst.
Bei Hochschulstudierenden kann häufig eine geeignete:
Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG
anstelle des Formblatts 2 eingereicht werden.
Bei schulischen Ausbildungen gibt es diese Alternative nicht immer.
Deshalb solltest du prüfen, welchen Nachweis dein zuständiges Amt akzeptiert.
Formblatt 3: Einkommen der Eltern oder des Partners
Formblatt 3 ist besonders wichtig beim normalen elternabhängigen BAföG.
Es dient der:
Einkommenserklärung
von:
- Mutter,
- Vater,
- Ehepartner,
- eingetragenem Lebenspartner.
In der Regel muss jeder Einkommensbezieher eine eigene Erklärung abgeben.
Typische Nachweise sind:
- Einkommensteuerbescheid,
- Lohnabrechnungen,
- Rentenbescheide,
- Nachweise über Sozialleistungen,
- weitere Einkommensunterlagen.
Welches Jahr zählt?
Beim Elterneinkommen zählt grundsätzlich das:
vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums.
Beginnt der Bewilligungszeitraum 2026, ist normalerweise 2024 maßgeblich.
Braucht man Formblatt 3 bei elternunabhängigem BAföG?
Nicht immer.
Wenn dein Antrag tatsächlich elternunabhängig berechnet wird, kann die Einkommenserklärung der Eltern entfallen.
Das Amt muss aber zunächst prüfen können, ob die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG erfüllt sind.
Deshalb solltest du nicht eigenständig Unterlagen weglassen, nur weil du glaubst, Anspruch auf elternunabhängige Förderung zu haben.
Weiterlesen: Elternunabhängiges BAföG
Formblatt 4: Kinder der auszubildenden Person
Formblatt 4 betrifft Studierende oder Auszubildende mit eigenen Kindern.
Es dient insbesondere der Prüfung des:
Kinderbetreuungszuschlags
Nach § 14b BAföG kann für ein eigenes Kind unter 14 Jahren, das im Haushalt lebt, ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt werden.
2026 beträgt dieser:
160 Euro monatlich pro Kind
Die Angaben in Formblatt 4 helfen dem Amt zu prüfen:
- welches Kind berücksichtigt werden kann,
- bei welchem Elternteil der Zuschlag gezahlt wird,
- ob die Alters- und Haushaltsvoraussetzungen erfüllt sind.
Formblatt 5: Leistungsnachweis
Formblatt 5 ist für viele Studierende eines der wichtigsten Formulare im weiteren Studienverlauf.
Es heißt:
Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
Mit diesem Formular wird nachgewiesen, dass du den für dein Fachsemester üblichen Leistungsstand erreicht hast.
Typischerweise wird der Leistungsnachweis nach dem:
4. Fachsemester
relevant.
Das Amt kann je nach Hochschule auch einen geeigneten ECTS-Nachweis anstelle des Formblatts akzeptieren.
Deshalb solltest du vorher beim zuständigen BAföG-Amt oder Prüfungsamt prüfen, welcher Nachweis genügt.
Formblatt 6: Auslands-BAföG
Wenn du für:
- ein Auslandssemester,
- ein vollständiges Studium im Ausland,
- oder ein förderfähiges Auslandspraktikum
BAföG beantragst, wird Formblatt 6 relevant.
Es ist das:
Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
Darin werden zusätzliche Angaben zur Auslandsausbildung gemacht.
Zum Beispiel:
- Land,
- Ausbildungsstätte,
- Zeitraum,
- Studiengebühren,
- Praktikumsstelle,
- mögliche andere Förderleistungen.
Auslands-BAföG wird häufig von besonderen, zentral zuständigen Auslandsämtern bearbeitet.
Weiterlesen: Auslands-BAföG
Formblatt 7: Aktualisierung des Einkommens
Formblatt 7 brauchst du, wenn das aktuelle Einkommen deiner Eltern oder deines Ehe-/Lebenspartners wesentlich niedriger ist als das Einkommen aus dem normalerweise maßgeblichen Berechnungsjahr.
Das Formular heißt:
Aktualisierung des Einkommens
und basiert auf § 24 Absatz 3 BAföG.
Beispiel
Bewilligungszeitraum beginnt 2026.
Normalerweise zählt:
Einkommen 2024
Ein Elternteil verliert aber 2026 den Arbeitsplatz.
Dann kann ein Aktualisierungsantrag sinnvoll sein.
Wichtig:
Formblatt 7 ersetzt Formblatt 3 nicht einfach. Die ursprünglichen Einkommensangaben und Nachweise werden regelmäßig weiterhin benötigt.
Formblatt 8: Antrag auf Vorausleistung
Formblatt 8 betrifft besondere Fälle, in denen Eltern den bei der BAföG-Berechnung erwarteten Unterhalt nicht leisten.
Es heißt:
Antrag auf Vorausleistung nach § 36 BAföG
Das kann beispielsweise relevant sein, wenn:
- Eltern den angerechneten Unterhaltsbetrag nicht zahlen,
- Eltern notwendige Einkommensangaben verweigern,
- dadurch deine Ausbildung gefährdet ist.
Vorausleistung ist nicht dasselbe wie elternunabhängiges BAföG.
Das Amt kann zunächst zahlen und anschließend prüfen, ob Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern bestehen.
Formblatt 9: Folgeantrag für Studierende
Formblatt 9 ist ein:
vereinfachter Folgeantrag auf Ausbildungsförderung
für Studierende.
Es soll den Weiterförderungsantrag vereinfachen, wenn bereits ein BAföG-Verfahren besteht und sich wesentliche Verhältnisse nicht grundlegend geändert haben.
Formblatt 9 kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:
- du weiterhin denselben Studiengang studierst,
- sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben,
- keine größeren neuen Sachverhalte erklärt werden müssen.
Wann reicht Formblatt 9 nicht?
Einige Ämter weisen ausdrücklich darauf hin:
Wenn sich maßgebliche wirtschaftliche Verhältnisse geändert haben, kann wieder:
Formblatt 1
erforderlich sein.
Dazu können beispielsweise größere Änderungen bei:
- Einkommen,
- Vermögen,
- Familienstand,
- Ausbildungsweg
gehören.
Formblatt 10: Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus
Formblatt 10 ist ein Zusatzblatt für Studierende, die Förderung:
jenseits der Förderungshöchstdauer
beantragen.
Es betrifft insbesondere Fälle nach § 15 Absatz 3, 4 oder 5 BAföG.
Dazu gehören beispielsweise:
- gesetzlich anerkannte Verlängerungsgründe,
- das Flexibilitätssemester,
- Hilfe zum Studienabschluss.
Formblatt 10 wird zusätzlich zu Formblatt 1 oder 9 eingereicht.
Was ist das Flexibilitätssemester?
Nach § 15 Absatz 4 BAföG können Studierende nach Ablauf der Förderungshöchstdauer unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch:
ein weiteres Semester
Förderung erhalten.
Dieses sogenannte Flexibilitätssemester kann grundsätzlich einmal für einen Ausbildungsabschnitt relevant sein.
Formblatt 10 wird für solche Anträge genutzt.
Welche Formblätter braucht man beim Erstantrag?
Ein typischer BAföG-Erstantrag für einen Studierenden kann enthalten:
- Formblatt 1
- Ausbildungsnachweis / Formblatt 2 oder geeignete Immatrikulationsbescheinigung
- Formblatt 3 für die Eltern, sofern elternabhängige Förderung
- gegebenenfalls Formblatt 4 bei eigenem Kind
Zusätzlich kommen Nachweise hinzu, beispielsweise:
- Konto- und Vermögensnachweise,
- Mietnachweis,
- Krankenversicherungsnachweis,
- Steuerbescheide der Eltern.
Welche Formblätter braucht man beim Folgeantrag?
Bei einem normalen Folgeantrag für Studierende kann insbesondere:
Formblatt 9
verwendet werden.
Je nach Studienstand können zusätzlich erforderlich sein:
- Formblatt 3,
- Formblatt 5,
- Formblatt 7,
- Formblatt 10,
- weitere aktuelle Nachweise.
Wenn wesentliche Änderungen eingetreten sind, kann wieder Formblatt 1 notwendig sein.
Kann man BAföG komplett online beantragen?
Ja.
Über:
BAföG Digital
kann der Antrag elektronisch gestellt werden.
Der Online-Antragsassistent führt durch die benötigten Angaben und kann je nach Fall anzeigen, welche Nachweise oder Zusatzinformationen erforderlich sind.
Das vereinfacht die Auswahl der nötigen Formulare.
Trotzdem ist es sinnvoll, die Formblattstruktur zu verstehen – besonders bei Sonderfällen.
Muss jedes Formblatt unterschrieben werden?
Bei Papieranträgen und bestimmten PDF-Verfahren müssen die jeweiligen Unterschrifts- beziehungsweise Namensangabe-Regeln beachtet werden.
Bei elektronischer Antragstellung gelten die dafür vorgesehenen digitalen Verfahren.
Du solltest deshalb immer die Hinweise direkt auf dem aktuellen Formular beziehungsweise in BAföG Digital beachten.
Veraltete PDF-Versionen aus privaten Webseiten solltest du möglichst vermeiden.
Typische Fehler bei BAföG-Formblättern
Formblatt 3 nur einmal für beide Eltern ausfüllen
In der Regel muss jeder betreffende Einkommensbezieher eine eigene Einkommenserklärung abgeben.
Formblatt 5 zu spät organisieren
Der Leistungsnachweis kann die Weiterförderung blockieren, wenn er nicht rechtzeitig vorliegt.
Formblatt 7 statt Formblatt 3 einreichen
Der Aktualisierungsantrag ersetzt die ursprüngliche Einkommenserklärung nicht automatisch.
Formblatt 9 trotz großer Änderungen verwenden
Bei wesentlichen Änderungen kann Formblatt 1 erforderlich sein.
Auslands-BAföG beim normalen Inlandsamt beantragen
Für Auslandsförderung können besondere Auslandsämter zuständig sein.
BAföG Formblätter: Schnellübersicht
Erstantrag
Formblatt 1
plus erforderliche Nachweise und je nach Situation Formblatt 2, 3 oder 4.
Eltern-Einkommen
Formblatt 3
Eigenes Kind
Formblatt 4
Leistungsstand
Formblatt 5
Ausland
Formblatt 6
Einkommen der Eltern aktuell gesunken
Formblatt 7
Eltern zahlen nicht
Formblatt 8
Folgeantrag
Formblatt 9
Über Förderungshöchstdauer hinaus
Formblatt 10
Häufige Fragen zu BAföG-Formblättern
Welches BAföG-Formblatt brauche ich für den Erstantrag?
In der Regel ist Formblatt 1 der zentrale Erstantrag. Je nach Situation kommen weitere Formblätter und Nachweise hinzu.
Welches Formular füllen die Eltern aus?
Für die Einkommenserklärung wird grundsätzlich Formblatt 3 verwendet.
Welches Formblatt brauche ich nach dem 4. Semester?
Für den Leistungsnachweis nach § 48 BAföG wird typischerweise Formblatt 5 verwendet. Teilweise akzeptiert das Amt stattdessen einen geeigneten ECTS-Nachweis.
Welches Formblatt brauche ich für Auslands-BAföG?
Formblatt 6 ist das Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland.
Welches Formular brauche ich, wenn das Einkommen meiner Eltern gesunken ist?
Dafür ist Formblatt 7 – Aktualisierung des Einkommens – vorgesehen.
Welches Formblatt brauche ich, wenn meine Eltern nicht zahlen?
Unter den Voraussetzungen des § 36 BAföG kann Formblatt 8 für Vorausleistung relevant sein.
Was ist Formblatt 9?
Formblatt 9 ist der vereinfachte Folgeantrag für Studierende.
Wofür ist Formblatt 10?
Formblatt 10 dient als Zusatzblatt für Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus, einschließlich entsprechender Verlängerungs- und Flexibilitätsfälle.
Fazit: Nicht jedes BAföG-Formblatt ist für jeden Antrag nötig
Die wichtigsten Formulare lassen sich einfach einordnen:
- 1 = Antrag
- 2 = Ausbildungsstätte
- 3 = Eltern-/Partner-Einkommen
- 4 = eigene Kinder
- 5 = Leistungsnachweis
- 6 = Ausland
- 7 = Aktualisierung
- 8 = Vorausleistung
- 9 = Folgeantrag
- 10 = Verlängerung über Förderungshöchstdauer
Welche Kombination du brauchst, hängt von deiner persönlichen Situation ab.
Für einen normalen Erstantrag reichen häufig Formblatt 1, Ausbildungsnachweis und Formblatt 3 plus individuelle Nachweise.
Bei Sonderfällen kommen die jeweiligen Zusatzformulare hinzu.
Nächster Schritt
- BAföG Erstantrag
- BAföG Folgeantrag
- BAföG Leistungsnachweis
- BAföG Aktualisierungsantrag
- BAföG Vorausleistung
- Auslands-BAföG
Quellen
- BAföG-Formulare, Amt für Ausbildungsförderung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Studierendenwerk Heidelberg: Formblätter Inland und Ausland
- BAföG Digital: Formblatt 10, Verlängerung der Förderungsdauer
- Bundesausbildungsförderungsgesetz §§ 9, 15, 24, 36 und 48
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