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BAföG Folgeantrag: Wann und wie muss ich ihn stellen?
BAföG Folgeantrag 2026: Erfahre, wann du den Weiterförderungsantrag stellen solltest, wann Formblatt 9 reicht, wann Formblatt 1 nötig ist und welche Unterlagen du erneut einreichen musst.

Wenn dein aktueller BAföG-Bewilligungszeitraum endet und du weiterstudierst, musst du für die nächste Förderperiode einen neuen Antrag stellen.
Dieser Antrag wird häufig:
- Folgeantrag
- Weiterförderungsantrag
- Wiederholungsantrag
genannt.
Der wichtigste Punkt ist die Frist.
Damit möglichst keine Zahlungslücke entsteht, solltest du den Folgeantrag mindestens zwei Monate vor Ende des laufenden Bewilligungszeitraums stellen. Einige BAföG-Ämter empfehlen sogar etwa drei Monate Vorlauf.
Eine gute praktische Regel lautet deshalb:
BAföG-Folgeantrag etwa 2 bis 3 Monate vor Ablauf des Bescheids stellen.
Wartest du bis zum letzten Moment, kann dein grundsätzlicher Anspruch zwar weiterbestehen, aber die Auszahlung kann sich verzögern.
Wann braucht man einen BAföG-Folgeantrag?
BAföG wird nicht automatisch bis zum Ende des Studiums bewilligt.
Dein BAföG-Bescheid enthält einen:
Bewilligungszeitraum
Dieser beträgt häufig:
12 Monate
beziehungsweise etwa zwei Fachsemester.
Am Ende dieses Zeitraums läuft die aktuelle Bewilligung aus.
Beispiel
Dein aktueller Bewilligungszeitraum läuft:
- Oktober 2026 bis 30. September 2027.
Dann solltest du den Folgeantrag idealerweise bereits im:
Juni oder Juli 2027
vorbereiten und einreichen.
So bleibt genügend Zeit für Nachforderungen und Bearbeitung.
Wo finde ich das Ende meines Bewilligungszeitraums?
Schau in deinen aktuellen BAföG-Bescheid.
Dort findest du den Zeitraum, für den die Förderung bewilligt wurde.
Notiere dir das Enddatum am besten sofort nach Erhalt des Bescheids.
Praktisch kannst du dir anschließend eine Erinnerung setzen:
Drei Monate vor Ende: Folgeantrag vorbereiten.
Was ist Formblatt 9?
Für Studierende gibt es mit:
Formblatt 9
einen vereinfachten Folgeantrag.
Die amtliche Bezeichnung lautet:
Folgeantrag auf Ausbildungsförderung für Studierende.
Formblatt 9 kann die Weiterförderung deutlich vereinfachen, weil du nicht in jedem Fall wieder das vollständige Formblatt 1 ausfüllen musst.
Es enthält unter anderem Angaben zu:
- Person,
- Ausbildung,
- Wohnsituation,
- Einkommen,
- Vermögen,
- Kranken- und Pflegeversicherung,
- möglichen Änderungen.
Wann darf ich Formblatt 9 verwenden?
Das aktuelle amtliche Formblatt nennt mehrere wichtige Voraussetzungen.
Formblatt 9 kann für die Weiterförderung genutzt werden, wenn insbesondere:
- du Studierender bist,
- sich die Zuständigkeit des Amts für Ausbildungsförderung nicht ändert,
- keine zeitliche Förderlücke zwischen alter und neuer Förderung entsteht,
- du die erforderlichen Erklärungen zu Einkommen und Vermögen abgeben kannst.
Das Formular ist also für einen normalen, nahtlosen Weiterförderungsfall gedacht.
Wann brauche ich wieder Formblatt 1?
Formblatt 9 ist nicht für jede Situation geeignet.
Wenn sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben, kann wieder:
Formblatt 1
notwendig sein.
Das kann beispielsweise relevant sein bei größeren Änderungen bei:
- Einkommen,
- Vermögen,
- Familienstand,
- Ausbildungsweg,
- anderen wirtschaftlich wichtigen Umständen.
Auch wenn zwischen dem bisherigen und dem neu beantragten Förderzeitraum eine Förderlücke entstanden ist, kann Formblatt 1 statt Formblatt 9 erforderlich sein.
Wenn du unsicher bist, solltest du die Hinweise deines zuständigen BAföG-Amts beachten.
Folgeantrag mit BAföG Digital
Du kannst den Weiterförderungsantrag auch über:
BAföG Digital
stellen.
Der digitale Antrag kann dir dabei helfen:
- erforderliche Angaben strukturiert einzutragen,
- Nachweise hochzuladen,
- fehlende Angaben leichter zu erkennen,
- den Antrag elektronisch zu übermitteln.
Welche Unterlagen braucht man beim Folgeantrag?
Ein Folgeantrag ist zwar oft einfacher als der Erstantrag, aber du musst trotzdem aktuelle Unterlagen einreichen.
Typischerweise können erforderlich sein:
- Formblatt 9 oder Formblatt 1,
- Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG,
- Formblatt 3 der Eltern beziehungsweise des Ehe-/Lebenspartners,
- aktuelle Vermögensnachweise,
- Nachweise über eigenes Einkommen,
- gegebenenfalls Mietnachweis,
- Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis,
- gegebenenfalls Formblatt 5.
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, hängt von deiner Situation ab.
Muss Formblatt 3 jedes Jahr neu eingereicht werden?
Beim normalen elternabhängigen BAföG grundsätzlich:
ja.
Das Einkommen der Eltern muss für den neuen Bewilligungszeitraum erneut geprüft werden.
Dafür wird regelmäßig:
Formblatt 3
benötigt.
Jeder relevante Elternteil beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner gibt seine Einkommenserklärung grundsätzlich gesondert ab.
Bei elternunabhängiger Förderung kann Formblatt 3 entfallen.
Welches Einkommen der Eltern zählt beim Folgeantrag?
Für jeden neuen Bewilligungszeitraum kann sich das maßgebliche Einkommensjahr verschieben.
Grundsätzlich zählt nach § 24 BAföG das:
vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums.
Beispiel:
Neuer Bewilligungszeitraum beginnt 2027.
Dann ist grundsätzlich das Einkommen aus:
2025
maßgeblich.
Deshalb kann beim Folgeantrag ein neuer Steuerbescheid erforderlich sein.
Muss ich Vermögen erneut angeben?
Ja.
Beim neuen Antrag wird dein Vermögen grundsätzlich erneut geprüft.
Entscheidend ist der relevante Vermögensstand zum Zeitpunkt des neuen Antrags.
Das bedeutet:
Auch wenn dein Vermögen beim Erstantrag unter dem Freibetrag lag, kann beim Folgeantrag eine andere Situation bestehen.
Beispiel:
Erstantrag:
12.000 € Vermögen.
Folgeantrag:
17.000 € Vermögen.
Wenn du weiterhin unter 30 Jahre alt bist, liegt der Vermögensfreibetrag grundsätzlich bei:
15.000 Euro.
Der übersteigende Teil kann dann relevant werden.
Brauche ich beim Folgeantrag einen neuen Mietvertrag?
Nicht unbedingt.
Wenn dein Mietvertrag bereits beim BAföG-Amt vorliegt und sich nichts geändert hat, verzichten manche Ämter darauf, denselben unveränderten Nachweis erneut anzufordern.
Geändert haben können sich aber:
- Adresse,
- Miethöhe,
- Vermieter,
- Wohnform,
- Eigentumsverhältnisse.
Wenn du umgezogen bist, solltest du die neue Wohnsituation immer angeben.
Wann wird Formblatt 5 benötigt?
Im weiteren Studienverlauf wird häufig der:
Leistungsnachweis nach § 48 BAföG
relevant.
Typischerweise musst du nach dem vierten Fachsemester nachweisen, dass du den üblichen Leistungsstand erreicht hast.
Dafür kann:
Formblatt 5
verwendet werden.
Je nach Hochschule und Amt kann auch ein geeigneter ECTS-Nachweis akzeptiert werden.
Fehlt der erforderliche Leistungsnachweis, kann die Weiterförderung trotz rechtzeitigem Folgeantrag nicht bewilligt werden.
Was passiert, wenn ich den Folgeantrag zu spät stelle?
Ein verspäteter Folgeantrag kann zwei Probleme verursachen.
1. Zahlungslücke
Das BAföG-Amt kann den neuen Antrag möglicherweise nicht rechtzeitig bearbeiten.
Dann endet die Auszahlung des alten Bewilligungszeitraums, bevor die neue Bewilligung vorliegt.
2. Verlust eines Fördermonats
Wenn du den Antrag erst nach Ablauf des bisherigen Bewilligungszeitraums stellst, kann ein Monat vollständig verloren gehen.
Denn BAföG wird grundsätzlich frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Deshalb ist ein verspäteter Antrag nicht nur ein Bearbeitungsproblem.
Er kann direkt Geld kosten.
Beispiel: Folgeantrag einen Monat zu spät
Alter Bewilligungszeitraum:
bis 30. September.
Neuer Antrag:
- November.
Dann fehlt grundsätzlich ein wirksamer Antrag für Oktober.
Die Förderung kann deshalb frühestens ab November beginnen.
Der Oktober kann verloren sein.
Das zeigt, warum der Folgeantrag spätestens vor Ablauf des alten Bewilligungszeitraums gestellt werden sollte.
Was tun, wenn das Monatsende naht?
Wenn du den vollständigen Folgeantrag nicht rechtzeitig fertig bekommst, solltest du nicht einfach warten.
Um den Antragsmonat zu sichern, kann zunächst ein:
formloser Antrag
gestellt werden.
Danach müssen die amtlichen Formblätter und Nachweise nachgereicht werden.
Wichtig ist, dass aus dem Schreiben eindeutig hervorgeht, dass du BAföG für den neuen Zeitraum beantragst.
Folgeantrag eingereicht, aber Bescheid kommt nicht rechtzeitig
Auch bei rechtzeitigem Antrag kann die Bearbeitung dauern.
Deshalb ist der zeitliche Vorlauf so wichtig.
Wenn du deinen Antrag erst wenige Tage vor Ende des Bewilligungszeitraums einreichst, kann trotz vollständiger Unterlagen eine Zahlungslücke entstehen.
Eine Antragstellung zwei bis drei Monate vor Ablauf gibt dem Amt deutlich mehr Bearbeitungszeit.
Muss ich Änderungen seit dem Erstantrag angeben?
Ja.
Beim Folgeantrag musst du relevante Änderungen vollständig angeben.
Dazu gehören beispielsweise:
- neue Adresse,
- neuer Nebenjob,
- höheres Einkommen,
- neues Vermögen,
- Heirat,
- eigenes Kind,
- Änderung der Krankenversicherung,
- Fachrichtungswechsel,
- Studiengangwechsel,
- Auslandssemester.
Verlasse dich nicht darauf, dass das BAföG-Amt Änderungen automatisch aus anderen Behörden erfährt.
Was gilt nach einem Hochschulwechsel?
Wenn du die Hochschule wechselst, kann sich auch das zuständige BAföG-Amt ändern.
Dann ist Formblatt 9 möglicherweise nicht der passende Antrag.
Das amtliche Formblatt 9 setzt voraus, dass sich die Zuständigkeit des Amts nicht ändert.
Bei einem Wechsel solltest du deshalb frühzeitig prüfen:
- welches Amt künftig zuständig ist,
- welches Formblatt verlangt wird,
- welche bisherigen Akten übernommen werden.
Was gilt bei einem Studiengangwechsel?
Ein Studiengang- oder Fachrichtungswechsel ist mehr als eine normale Folgeantragssituation.
Er kann Auswirkungen auf den grundsätzlichen Förderanspruch haben.
Deshalb solltest du einen Wechsel immer vollständig erklären und gegebenenfalls begründen.
In solchen Fällen kann Formblatt 1 erforderlich sein.
Folgeantrag und Auslandssemester
Planst du im nächsten Bewilligungszeitraum ein Auslandssemester, kann zusätzlich ein eigener:
Auslands-BAföG-Antrag
notwendig werden.
Für Auslandsförderung sind häufig spezielle Auslandsämter zuständig.
Du solltest deshalb nicht davon ausgehen, dass dein normaler Inlands-Folgeantrag automatisch das Auslandssemester abdeckt.
Praktische Checkliste für den Folgeantrag
Etwa drei Monate vor Ende deines Bescheids:
- Enddatum des Bewilligungszeitraums prüfen.
- Formblatt 9 oder Formblatt 1 auswählen.
- Immatrikulationsbescheinigung besorgen.
- Formblatt 3 an die Eltern weitergeben.
- neue Einkommensnachweise sammeln.
- aktuellen Vermögensstand dokumentieren.
- prüfen, ob Formblatt 5 nötig ist.
- Änderungen bei Wohnung oder Versicherung angeben.
- Antrag über BAföG Digital oder beim Amt einreichen.
- fehlende Unterlagen zügig nachreichen.
Häufige Fehler beim BAföG-Folgeantrag
Zu spät anfangen
Wenn du erst am Ende des Bewilligungszeitraums beginnst, riskierst du eine Zahlungslücke.
Automatische Verlängerung erwarten
BAföG wird nicht einfach weitergezahlt. Du brauchst einen neuen Antrag.
Formblatt 9 trotz großer Änderungen verwenden
Bei wesentlichen wirtschaftlichen Änderungen kann Formblatt 1 erforderlich sein.
Formblatt 3 vergessen
Beim normalen elternabhängigen BAföG wird die Einkommenserklärung grundsätzlich erneut benötigt.
Leistungsnachweis zu spät organisieren
Formblatt 5 kann die Weiterförderung blockieren, wenn es im relevanten Studienabschnitt fehlt.
Vermögensstand vom alten Antrag übernehmen
Für den neuen Antrag ist die aktuelle Situation relevant.
Häufige Fragen zum BAföG-Folgeantrag
Wann sollte ich den BAföG-Folgeantrag stellen?
Mindestens etwa zwei Monate vor Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums. Viele Ämter empfehlen einen Vorlauf von zwei bis drei Monaten.
Ist Formblatt 9 der Folgeantrag?
Ja. Formblatt 9 ist der vereinfachte Folgeantrag für Studierende.
Wann brauche ich Formblatt 1 statt Formblatt 9?
Wenn sich wichtige wirtschaftliche Verhältnisse geändert haben, eine Förderlücke entstanden ist oder sich die Zuständigkeit des BAföG-Amts ändert, kann Formblatt 1 erforderlich sein.
Muss ich Formblatt 3 erneut einreichen?
Beim normalen elternabhängigen BAföG grundsätzlich ja.
Was passiert, wenn ich den Folgeantrag zu spät stelle?
Es kann eine Zahlungslücke entstehen. Wird der Antrag erst in einem späteren Monat gestellt, kann sogar ein Fördermonat verloren gehen.
Kann ich den Folgeantrag online stellen?
Ja. BAföG Digital kann auch für Weiterförderungsanträge genutzt werden.
Fazit: BAföG-Folgeantrag lieber zu früh als zu spät
Der wichtigste Termin steht bereits in deinem aktuellen Bescheid:
das Ende des Bewilligungszeitraums.
Von diesem Datum solltest du etwa zwei bis drei Monate zurückrechnen.
Dann:
- Formblatt 9 oder Formblatt 1 auswählen,
- Formblatt 3 organisieren,
- aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise sammeln,
- Leistungsnachweis prüfen,
- Antrag rechtzeitig einreichen.
Ein rechtzeitig gestellter Folgeantrag ist der beste Schutz vor einer unnötigen BAföG-Zahlungslücke.
Nächster Schritt
- BAföG Erstantrag
- BAföG Formblätter
- BAföG Weiterförderungsantrag
- BAföG Leistungsnachweis
- BAföG Unterlagen fehlen
Offizielle Quellen
- BAföG Digital – Formblatt 9, Folgeantrag auf Ausbildungsförderung
- Deutsches Studierendenwerk – BAföG-Antrag und Weiterförderung
- Amt für Ausbildungsförderung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz – BAföG-Formulare und FAQ
- Bundesausbildungsförderungsgesetz – §§ 15, 24, 46 und 48
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