stipendien-und-finanzierung
Stipendium für Auszubildende: Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Stipendium für Auszubildende 2026: TidA, BAB, Weiterbildungsstipendium und Aufstiegsstipendium erklärt – mit Voraussetzungen, Höhe und dem richtigen Zeitpunkt für die Bewerbung.

Stipendien gibt es nicht nur für Studierende.
Auch Auszubildende können finanzielle und ideelle Förderung erhalten. Allerdings ist die Auswahl während einer laufenden Berufsausbildung deutlich kleiner als im Studium.
Die wichtigste Unterscheidung lautet:
Ein Stipendium während der Ausbildung ist etwas anderes als eine Förderung nach dem Ausbildungsabschluss.
2026 ist insbesondere das Programm:
TidA – das Stipendium für Talente in der Ausbildung
für junge Menschen in einer dualen Berufsausbildung relevant.
Nach dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss kommen außerdem Programme wie:
- Weiterbildungsstipendium,
- Aufstiegsstipendium
in Betracht.
Daneben gibt es mit der Berufsausbildungsbeihilfe – kurz BAB – eine wichtige staatliche Unterstützung während der Ausbildung. BAB ist jedoch kein Stipendium, sondern ein Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit.
Gibt es überhaupt Stipendien für Azubis?
Ja.
Die Vorstellung, Stipendien seien nur für Hochschulstudierende gedacht, ist falsch.
Ein aktuelles Beispiel ist TidA.
Das Programm wird von:
- Stiftung der Deutschen Wirtschaft – sdw
- und Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – SBB
gemeinsam durchgeführt.
Es ist Teil der Pilotförderung:
Begabte Auszubildende und Fachkräfte in der Förderung der Begabtenförderungswerke – BAFF.
Möglichkeit 1: TidA – Stipendium während der dualen Ausbildung
TidA richtet sich direkt an junge Menschen, die eine duale Berufsausbildung beginnen oder gerade begonnen haben.
Das unterscheidet das Programm deutlich vom Weiterbildungsstipendium.
Denn:
TidA fördert bereits während der Ausbildung.
Die Geförderten erhalten:
300 Euro Bildungspauschale pro Monat.
Hinzu kommen:
- Veranstaltungen,
- Lernangebote,
- Netzwerk,
- persönliche Begleitung,
- auf Wunsch Mentoring.
Die Förderung kann bis zum Ende der Ausbildung laufen, grundsätzlich maximal drei Jahre.
Wo gibt es TidA?
TidA ist derzeit noch ein Pilotprogramm.
2026 richtet sich die Ausschreibung an Auszubildende in beziehungsweise im Umfeld von:
- Berlin
- Düsseldorf.
Nach den Programminformationen muss der jeweilige Standort grundsätzlich von der Ausbildungsstätte in einem vorgegebenen zeitlichen Rahmen erreichbar sein.
Das Programm ist deshalb aktuell:
kein bundesweit flächendeckendes Azubi-Stipendium.
Wer außerhalb der Pilotregionen eine Ausbildung macht, kann sich derzeit nicht allein deshalb auf TidA bewerben.
Wer kann sich für TidA bewerben?
Gesucht werden engagierte junge Menschen, die:
- eine duale Berufsausbildung beginnen oder gerade begonnen haben,
- gute Leistungen zeigen,
- zielstrebig sind,
- sich gesellschaftlich engagieren.
Wichtig sind nach Angaben des Programms insbesondere:
Zielstrebigkeit
Du setzt dir berufliche und persönliche Ziele und arbeitest kontinuierlich daran.
Engagement
Du setzt dich für andere Menschen oder gesellschaftliche Themen ein.
Leistungen
Auch schulische beziehungsweise berufliche Leistungen spielen eine Rolle.
TidA ist damit keine reine Sozialförderung.
Wie hoch ist die TidA-Förderung?
Die finanzielle Unterstützung beträgt:
300 Euro pro Monat.
Zusätzlich bietet TidA eine umfangreiche ideelle Förderung.
Dazu gehören beispielsweise:
- Workshops,
- Weiterbildungsangebote,
- Austausch mit anderen Stipendiatinnen und Stipendiaten,
- Netzwerkveranstaltungen,
- Mentoring.
Wie lange läuft TidA?
Die Förderung ist an die laufende Berufsausbildung gebunden.
Grundsätzlich kann sie:
bis zu drei Jahre
laufen.
Für die Aufnahme muss noch eine ausreichende reguläre Ausbildungszeit verbleiben.
Wann war die TidA-Bewerbung 2026?
Die Bewerbungsphase 2026 begann am:
1. April 2026
und endete am:
4. September 2026.
Damit ist die Bewerbung für den Jahrgang 2026 inzwischen abgeschlossen.
Die ausgewählten neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten sollen nach den aktuellen Programminformationen im Herbst 2026 in die Förderung aufgenommen werden.
Wer künftig eine Ausbildung beginnt, sollte die TidA-Seite frühzeitig auf eine neue Ausschreibung prüfen.
Möglichkeit 2: Berufsausbildungsbeihilfe – BAB
BAB ist kein Stipendium.
Trotzdem gehört sie für viele Auszubildende zu den wichtigsten finanziellen Hilfen.
Die Bundesagentur für Arbeit zahlt BAB als:
monatlichen Zuschuss.
Dieser Zuschuss muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.
BAB kann insbesondere relevant sein, wenn du eine:
- betriebliche,
- oder außerbetriebliche
Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machst und nicht bei deinen Eltern wohnen kannst beziehungsweise weitere Voraussetzungen erfüllst.
Wann kommt BAB infrage?
Typische Voraussetzungen können sein:
- Ausbildungsbetrieb ist zu weit vom Elternhaus entfernt,
- du bist über 18,
- du bist verheiratet beziehungsweise lebst in einer entsprechenden Partnerschaft,
- du hast mindestens ein Kind und wohnst nicht bei deinen Eltern.
Bei der Berechnung werden unter anderem berücksichtigt:
- Ausbildungsvergütung,
- Einkommen der Eltern,
- gegebenenfalls Einkommen des Partners,
- Freibeträge,
- bestimmte Bedarfe.
Für schulische Ausbildungen gibt es grundsätzlich keine BAB.
Hier kann stattdessen Schüler-BAföG relevant sein.
Möglichkeit 3: Weiterbildungsstipendium nach der Ausbildung
Das Weiterbildungsstipendium ist besonders wichtig für junge Fachkräfte mit sehr gutem Ausbildungsabschluss.
Aber:
Es beginnt grundsätzlich erst nach einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.
Es ist deshalb kein klassisches Stipendium für den laufenden Ausbildungsalltag.
Gefördert werden anspruchsvolle berufliche Weiterbildungen.
Dazu können gehören:
- fachbezogene Lehrgänge,
- Meistervorbereitung,
- Technikerfortbildung,
- Fachwirt,
- Betriebswirt,
- Fremdsprachen,
- Softwarekurse,
- unter Voraussetzungen berufsbegleitendes Studium.
Wie hoch ist das Weiterbildungsstipendium 2026?
Aktuell können Stipendiatinnen und Stipendiaten insgesamt bis zu:
9.135 Euro
für förderfähige Weiterbildungen abrufen.
Der Förderzeitraum umfasst maximal:
drei Jahre.
Bei jeder geförderten Maßnahme ist grundsätzlich ein Eigenanteil von:
10 Prozent
zu leisten.
Im ersten Förderjahr kann außerdem zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein:
IT-Bonus von 250 Euro
für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.
Wer kann das Weiterbildungsstipendium bekommen?
Grundvoraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung.
Für die besondere berufliche Qualifikation gibt es mehrere Wege.
Zum Beispiel:
Sehr guter Ausbildungsabschluss
Mindestens 87 Punkte beziehungsweise besser als „gut“.
Bei mehreren Prüfungsteilen gilt grundsätzlich ein Durchschnitt von 1,9 oder besser.
Beruflicher Leistungswettbewerb
Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen Wettbewerb.
Begründeter Vorschlag
Besondere Qualifikation kann auch durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachgewiesen werden.
Welche Altersgrenze gilt?
Die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium ist grundsätzlich bis zum Alter von:
24 Jahren
möglich.
Bestimmte Zeiten können angerechnet werden.
Dazu gehören beispielsweise:
- Freiwilligendienst,
- Elternzeit.
Dadurch kann eine Aufnahme unter Voraussetzungen auch später möglich sein.
Für bestimmte Gesundheitsfachberufe gelten zusätzliche Anrechnungsregeln.
Wo bewirbt man sich?
Bei dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung bewirbst du dich grundsätzlich bei der Stelle, bei der dein Ausbildungsvertrag eingetragen war.
Das kann beispielsweise sein:
- Industrie- und Handelskammer,
- Handwerkskammer,
- andere zuständige Berufsbildungsstelle.
Für bundesgesetzlich geregelte Gesundheitsfachberufe ist die SBB direkt zuständig.
Möglichkeit 4: Aufstiegsstipendium nach Ausbildung und Berufspraxis
Das Aufstiegsstipendium ist ebenfalls keine Förderung für die laufende Erstausbildung.
Es wird interessant, wenn du:
- eine Berufsausbildung abgeschlossen hast,
- danach mindestens zwei Jahre gearbeitet hast,
- anschließend ein erstes Hochschulstudium beginnen möchtest.
Das Programm richtet sich ausdrücklich an beruflich besonders qualifizierte Fachkräfte.
Dabei ist sogar ein Studium ohne klassisches Abitur möglich, wenn die Hochschulzugangsvoraussetzungen anderweitig erfüllt sind.
Wie hoch ist das Aufstiegsstipendium?
Für ein Vollzeitstudium beträgt die Förderung aktuell:
992 Euro monatlich
plus:
80 Euro Büchergeld.
Insgesamt sind das:
1.072 Euro pro Monat.
Für Kinder unter 14 Jahren kann zusätzlich eine Betreuungspauschale von:
160 Euro pro Kind
gezahlt werden.
Bei einem berufsbegleitenden Studium beträgt die Förderung:
3.045 Euro pro Kalenderjahr.
Die Förderung erfolgt als Pauschale und ist grundsätzlich einkommensunabhängig.
Welche Voraussetzungen gelten beim Aufstiegsstipendium?
Erforderlich sind:
- abgeschlossene Berufsausbildung,
- anschließend mindestens zwei Jahre Berufserfahrung,
- besondere berufliche Leistungen.
Die berufliche Leistungsfähigkeit kann beispielsweise nachgewiesen werden durch:
- Abschlussnote 1,9 oder besser beziehungsweise mindestens 87 Punkte,
- Top-3-Platzierung in einem überregionalen Leistungswettbewerb,
- begründeten Arbeitgebervorschlag.
Eine formale Altersgrenze gibt es beim Aufstiegsstipendium nicht.
Was ist 2026 bei der Bewerbung aktuell?
Für das Auswahlverfahren 2027/I öffnet die nächste Online-Bewerbungsphase am:
22. September 2026
und endet am:
30. November 2026.
Damit ist das Aufstiegsstipendium für Personen mit abgeschlossener Ausbildung und ausreichender Berufspraxis aktuell wieder zeitnah relevant.
Wer noch mitten in der Ausbildung steckt, erfüllt die Voraussetzung von mindestens zwei Jahren Berufserfahrung aber noch nicht.
Welche Förderung passt zu welcher Phase?
| Situation | Passende Förderung |
|---|---|
| Du beginnst gerade eine duale Ausbildung in einer TidA-Pilotregion | TidA |
| Ausbildungsvergütung reicht nicht für den Lebensunterhalt | BAB prüfen |
| Ausbildung sehr gut abgeschlossen, Weiterbildung geplant | Weiterbildungsstipendium |
| Ausbildung abgeschlossen + mindestens 2 Jahre Berufspraxis + Studium geplant | Aufstiegsstipendium |
Damit wird deutlich:
Der richtige Förderweg hängt stark davon ab, an welchem Punkt deiner beruflichen Laufbahn du stehst.
Checkliste für Auszubildende
- Prüfen, ob TidA am eigenen Ausbildungsort verfügbar ist.
- BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit nutzen.
- bei schulischer Ausbildung Schüler-BAföG prüfen.
- gute Ausbildungsleistungen dokumentieren.
- berufliches und gesellschaftliches Engagement nachweisen.
- vor Ausbildungsende Weiterbildungsstipendium prüfen.
- zuständige Kammer oder Berufsbildungsstelle identifizieren.
- nach Berufspraxis Aufstiegsstipendium prüfen.
- betriebliche Förderprogramme beim Arbeitgeber erfragen.
- Fristen frühzeitig in den Kalender eintragen.
Häufige Fehler
„Für Auszubildende gibt es gar keine Stipendien.“
Falsch. TidA ist ein aktuelles Beispiel für eine direkte Förderung während einer dualen Berufsausbildung.
„Weiterbildungsstipendium bekomme ich schon im ersten Ausbildungsjahr.“
Nein. Es setzt grundsätzlich eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung voraus.
„BAB ist ein Leistungsstipendium.“
Nein. BAB ist eine bedarfsorientierte gesetzliche Ausbildungsbeihilfe.
„Aufstiegsstipendium kann ich direkt nach dem Ausbildungsabschluss bekommen.“
Nicht für einen sofortigen Studienstart ohne Berufspraxis. Grundsätzlich sind nach der Ausbildung mindestens zwei Jahre Berufserfahrung erforderlich.
„Nur perfekte Abschlussnoten führen zum Weiterbildungsstipendium.“
Nein. Neben einem sehr guten Abschluss gibt es beispielsweise auch den Weg über einen Leistungswettbewerb oder einen begründeten Vorschlag.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 ein Stipendium direkt für Auszubildende?
Ja. TidA fördert Auszubildende in den Pilotregionen Berlin und Düsseldorf mit 300 Euro monatlich sowie ideeller Förderung.
Ist TidA deutschlandweit verfügbar?
Nein. Das Programm ist derzeit regional als Pilotförderung organisiert.
Wie hoch ist das Weiterbildungsstipendium?
Bis zu 9.135 Euro für förderfähige Weiterbildungen innerhalb von maximal drei Jahren.
Wann kann ich mich für das Weiterbildungsstipendium bewerben?
Nach erfolgreichem Abschluss einer förderfähigen Berufsausbildung und bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen.
Wie viel zahlt das Aufstiegsstipendium?
Im Vollzeitstudium aktuell 1.072 Euro monatlich einschließlich Büchergeld. Im berufsbegleitenden Studium 3.045 Euro pro Jahr.
Muss ich BAB zurückzahlen?
Nein. Die Bundesagentur für Arbeit bezeichnet BAB als Zuschuss; die reguläre Leistung muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.
Fazit: Schon während der Ausbildung prüfen – nach dem Abschluss eröffnen sich weitere Wege
Für Auszubildende gibt es 2026 mehrere unterschiedliche Förderphasen.
Während einer laufenden dualen Ausbildung ist insbesondere:
TidA mit 300 Euro monatlich
ein echtes Stipendienmodell – derzeit allerdings nur in den Pilotregionen.
Reicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, sollte zusätzlich:
BAB
geprüft werden.
Nach einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss eröffnen sich neue Möglichkeiten:
- Weiterbildungsstipendium: bis zu 9.135 Euro
- Aufstiegsstipendium nach Berufspraxis: 1.072 Euro monatlich im Vollzeitstudium
Prüfe deshalb nicht nur, welche Förderung heute verfügbar ist, sondern plane bereits während der Ausbildung, welche Programme nach dem Abschluss für deinen nächsten Karriereschritt infrage kommen.
Gute Leistungen, Wettbewerbe und Engagement können später den Zugang zu mehreren Förderprogrammen erleichtern.
Nächster Schritt
- Stipendium für Schüler
- Weiterbildungsstipendium
- Aufstiegsstipendium
- Berufsausbildungsbeihilfe
- Schüler-BAföG
Offizielle Quellen
- Stiftung der Deutschen Wirtschaft – TidA:
https://www.sdw.org/auszubildende-und-junge-berufstaetige/tida/
- SBB – Begabte Azubis / TidA:
https://www.sbb-stipendien.de/ideelle-foerderung/begabte-azubis
- Bundesagentur für Arbeit – Berufsausbildungsbeihilfe:
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
- SBB – Weiterbildungsstipendium:
https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium
- SBB – Voraussetzungen Weiterbildungsstipendium:
https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/kann-ich-mich-bewerben
- SBB – Aufstiegsstipendium:
https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium
- SBB – Termine Aufstiegsstipendium:
https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium/bewerben/termine-und-fristen
Ähnliche Inhalte
Entdecke weitere passende Themen:
