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Rundfunkbeitrag für Studierende und WGs: Wer muss zahlen?

Rundfunkbeitrag für Studierende und WGs: Erfahre, wer zahlen muss, wie hoch der Beitrag ist, wann BAföG zur Befreiung berechtigt und was im Wohnheim gilt.

Rundfunkbeitrag für Studierende und WGs: Wer muss zahlen?

Wer für das Studium in eine eigene Wohnung, eine WG oder ein Studentenwohnheim zieht, begegnet früher oder später dem Rundfunkbeitrag. Viele Studierende sprechen noch von „GEZ“, obwohl diese Bezeichnung seit Jahren nicht mehr offiziell verwendet wird.

Die wichtigste Regel lautet: Pro Wohnung wird grundsätzlich nur ein Rundfunkbeitrag erhoben. Wie viele Personen dort wohnen und ob Fernseher, Radio oder andere Empfangsgeräte vorhanden sind, spielt keine Rolle.

Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat. In einer klassischen WG muss daher nicht jede Person einzeln zahlen. Eine volljährige Person führt das Beitragskonto für die Wohnung. Die Mitbewohner können sich intern an den Kosten beteiligen.

Für Studierende gibt es jedoch Besonderheiten. Wer BAföG erhält und nicht bei den Eltern wohnt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen. Auch im Studentenwohnheim hängt die Beitragspflicht davon ab, wie die Wohneinheit aufgebaut ist.

Dieser Ratgeber erklärt, wer als Student zahlen muss, wie die Regelung in einer WG funktioniert, wann eine Befreiung möglich ist und welche Fehler du vermeiden solltest.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für Studierende?

Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit:

18,36 Euro pro Monat und Wohnung.

Üblicherweise werden drei Monatsbeiträge zusammen fällig. Das entspricht aktuell:

55,08 Euro für drei Monate.

Die Beitragshöhe gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob du:

  • Student bist,
  • allein wohnst,
  • in einer WG lebst,
  • einen Fernseher besitzt,
  • nur Smartphone und Laptop nutzt,
  • öffentlich-rechtliche Angebote tatsächlich ansiehst.

Entscheidend ist die Wohnung und nicht die Anzahl der Geräte.

Muss jeder Student Rundfunkbeitrag zahlen?

Nein.

Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person.

Das bedeutet:

  • Wohnst du allein, fällt grundsätzlich ein Beitrag für deine Wohnung an.
  • Wohnst du in einer WG, genügt ein Beitragskonto für die gesamte Wohnung.
  • Wohnst du bei deinen Eltern und für diese Wohnung wird bereits gezahlt, musst du dich normalerweise nicht zusätzlich anmelden.
  • Erfüllst du die Voraussetzungen für eine Befreiung, kannst du einen Antrag stellen.

Studierende sind also nicht automatisch beitragsfrei.

Der Studentenstatus allein führt zu keiner Befreiung.

Wer zahlt den Rundfunkbeitrag in einer WG?

In einer normalen Wohngemeinschaft muss nur eine volljährige Person beim Beitragsservice für die Wohnung angemeldet sein.

Wer diese Person ist, kann die WG grundsätzlich selbst festlegen.

Beispiel:

Vier Studierende wohnen gemeinsam in einer Wohnung.

Der Rundfunkbeitrag beträgt insgesamt 18,36 Euro im Monat.

Nicht jeder Bewohner zahlt 18,36 Euro an den Beitragsservice. Stattdessen führt beispielsweise eine Person das Beitragskonto. Die WG kann die Kosten intern teilen.

Bei vier Personen wären das rechnerisch:

4,59 Euro pro Person und Monat.

Wie ihr die Kosten tatsächlich aufteilt, ist eure private Vereinbarung.

Was müssen die anderen WG-Mitglieder tun?

Wenn bereits ein Mitbewohner den Beitrag für die gemeinsame Wohnung zahlt, benötigen die anderen kein eigenes Beitragskonto für dieselbe Wohnung.

Falls der Beitragsservice sie anschreibt, sollten sie mitteilen, dass für die Wohnung bereits gezahlt wird.

Dafür wird in der Regel die Beitragsnummer der zahlenden Person benötigt.

Die Beitragsnummer ist personenbezogen. Sie gehört also nicht dauerhaft zur Wohnung.

Das wird besonders wichtig, wenn die zahlende Person auszieht.

Was passiert, wenn der zahlende Mitbewohner auszieht?

Zieht die Person aus, auf deren Namen das Beitragskonto läuft, nimmt sie ihre Beitragsnummer mit.

Die Beitragsnummer bleibt bei der Person und wird nicht automatisch auf einen anderen Mitbewohner übertragen.

Bleiben andere Personen in der WG wohnen, muss eine von ihnen die Wohnung neu auf den eigenen Namen anmelden.

Deshalb sollte eine WG beim Auszug eines Mitbewohners prüfen:

  • Wer bisher Beitragsinhaber war
  • Wann diese Person auszieht
  • Wer künftig das Beitragskonto übernimmt
  • Ob die Zahlungsweise geändert werden muss

So verhindert ihr Zahlungslücken oder doppelte Anmeldungen.

Muss ich zahlen, wenn ich bei meinen Eltern wohne?

Wenn du bei deinen Eltern wohnst und für diese Wohnung bereits Rundfunkbeitrag gezahlt wird, brauchst du grundsätzlich kein zusätzliches Beitragskonto.

Das gilt unabhängig davon, ob du:

  • volljährig bist,
  • studierst,
  • eigenes Einkommen hast,
  • BAföG erhältst.

Entscheidend ist, dass für die Wohnung bereits ein Beitrag entrichtet wird.

Ziehst du später in eine eigene Wohnung oder WG, musst du die Situation neu prüfen.

Rundfunkbeitrag im Studentenwohnheim

Im Studentenwohnheim gelten besondere Regeln.

Entscheidend ist, ob dein Zimmer beitragsrechtlich als eigene Wohnung gilt.

Einzelzimmer mit Zugang über allgemeinen Flur

Geht dein Zimmer direkt von einem allgemein zugänglichen Flur ab, wird es laut Beitragsservice grundsätzlich als eigene Wohnung behandelt.

Dann fällt für dieses Zimmer ein eigener Rundfunkbeitrag an.

Dabei ist unerheblich, ob das Zimmer:

  • eine eigene Küche hat,
  • ein eigenes Bad besitzt,
  • nur wenige Quadratmeter groß ist.

Wohnheim-WG hinter eigener Wohnungstür

Anders kann die Situation aussehen, wenn mehrere Zimmer hinter einer gemeinsamen Wohnungstür liegen und wie eine WG organisiert sind.

Dann gilt die Wohneinheit grundsätzlich wie eine normale WG.

In diesem Fall genügt ein Beitragskonto für die gesamte Wohnung.

Beispiel

Vier Zimmer liegen hinter einer gemeinsamen Eingangstür. Küche und Bad werden gemeinsam genutzt.

Dann kann ein Bewohner die Wohnung anmelden und den Beitrag zahlen.

Gehen dagegen vier einzelne Zimmer jeweils direkt von einem öffentlichen Flur ab, kann jedes Zimmer beitragsrechtlich als eigene Wohnung gelten.

Prüfe deshalb die konkrete Struktur deines Wohnheims.

Können sich Studierende vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Ja, aber nicht allein wegen des Studentenstatus.

Eine typische Befreiungsmöglichkeit besteht für Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen.

Die Befreiung erfolgt nicht automatisch.

Du musst einen Antrag beim Beitragsservice stellen und den erforderlichen Nachweis einreichen.

Rundfunkbeitrag und BAföG

Wenn du BAföG erhältst und außerhalb des Elternhauses wohnst, kannst du grundsätzlich eine Befreiung beantragen.

Wichtig:

  • BAföG-Bezug allein beendet die Beitragspflicht nicht automatisch.
  • Du musst die Befreiung beantragen.
  • Du benötigst einen geeigneten Nachweis.
  • Die Befreiung gilt für den bewilligten Zeitraum.

Informiere dich deshalb nach Erhalt deines BAföG-Bescheids direkt beim Beitragsservice über den Antrag.

Gilt meine BAföG-Befreiung auch für meine WG?

Nicht automatisch.

Die Befreiung einer Person gilt grundsätzlich nicht für andere Mitbewohner.

Beispiel:

Drei Personen wohnen in einer WG.

  • Person A erhält BAföG und ist befreit.
  • Person B erfüllt keine Befreiungsvoraussetzungen.
  • Person C erfüllt ebenfalls keine Befreiungsvoraussetzungen.

Die Wohnung wird dadurch nicht insgesamt beitragsfrei.

Eine andere beitragspflichtige Person muss den Rundfunkbeitrag für die Wohnung übernehmen.

Erst wenn alle Bewohner die jeweiligen Befreiungsvoraussetzungen erfüllen, kann die gesamte Wohnung entsprechend beitragsfrei sein.

Gilt die Befreiung für Ehepartner?

Nach den Informationen des Beitragsservice kann eine Befreiung bei entsprechenden Voraussetzungen auch für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner gelten.

Für gewöhnliche WG-Mitbewohner gilt diese automatische Einbeziehung dagegen nicht.

Dieser Unterschied ist wichtig, weil viele Studierende annehmen, dass eine einzelne BAföG-Befreiung automatisch für die gesamte WG reicht.

Das ist nicht der Fall.

Was gilt ohne BAföG?

Wer kein BAföG erhält, ist nicht automatisch vom Rundfunkbeitrag befreit.

Auch ein geringes Einkommen oder ein knappes Studentenbudget führt nicht automatisch zu einer Befreiung.

Der Beitragsservice weist darauf hin, dass Härtefallbefreiungen für Studierende nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich sind.

Dazu können besondere Situationen gehören, in denen kein BAföG gezahlt wird, obwohl Bedürftigkeit besteht und der Ausschluss aus bestimmten gesetzlichen Gründen erfolgt.

Eine allgemeine Regel „kein Geld = keine Beitragspflicht“ gibt es nicht.

Was gilt für internationale Studierende?

Internationale Studierende sind grundsätzlich ebenfalls beitragspflichtig, wenn sie in Deutschland eine beitragspflichtige Wohnung innehaben.

Der internationale Studentenstatus allein führt zu keiner Befreiung.

Auch Erasmus-Studierende oder Stipendiaten sind nach Angaben des Beitragsservice grundsätzlich beitragspflichtig.

Unter bestimmten Voraussetzungen können besondere Härtefälle geprüft werden, etwa bei einer mit BAföG vergleichbaren Studienförderungsleistung aus dem Heimatland.

Solche Fälle solltest du direkt mit dem Beitragsservice klären.

Wann muss ich meine Wohnung anmelden?

Ziehst du erstmals in eine beitragspflichtige Wohnung und zahlt dort noch niemand den Rundfunkbeitrag, solltest du die Wohnung beim Beitragsservice anmelden.

Du musst nicht warten, bis ein Brief kommt.

Die Anmeldung kann über die offiziellen Online-Formulare des Beitragsservice erfolgen.

Typische Angaben sind:

  • Name
  • Anschrift
  • Einzugsdatum
  • Zahlungsdaten
  • gegebenenfalls bisherige Beitragsnummer

Warum schreibt mich der Beitragsservice an?

Der Beitragsservice erhält Meldedaten aus den Melderegistern.

Ein Schreiben bedeutet nicht automatisch, dass du zusätzlich zahlen musst.

Der Beitragsservice kann anhand der Meldedaten nicht erkennen, ob bereits ein Mitbewohner für deine Wohnung zahlt.

Deshalb musst du bei einer WG gegebenenfalls die Beitragsnummer der Person angeben, die das Beitragskonto führt.

Ignoriere solche Schreiben nicht.

Eine kurze Klärung kann Doppelanmeldungen verhindern.

Was ist die Beitragsnummer?

Die Beitragsnummer ist eine neunstellige Nummer, die einem Beitragskonto zugeordnet wird.

Du findest sie beispielsweise:

  • auf Schreiben des Beitragsservice,
  • auf der Anmeldebestätigung,
  • auf Zahlungsaufforderungen,
  • gegebenenfalls auf Kontoauszügen.

In einer WG sollten die Mitbewohner wissen, wer das Beitragskonto führt und welche Beitragsnummer für die Wohnung verwendet wird.

Speichert sie an einem sicheren Ort.

Rundfunkbeitrag in der WG fair aufteilen

Der Beitragsservice verlangt den Betrag nur von der angemeldeten Person.

Wie die WG die Kosten intern verteilt, entscheidet sie selbst.

Mögliche Modelle sind:

Gleichmäßige Aufteilung

Alle Mitbewohner zahlen denselben Anteil.

Das ist die häufigste Variante.

WG-Gemeinschaftskasse

Der Rundfunkbeitrag wird zusammen mit anderen gemeinsamen Kosten über eine Haushaltskasse bezahlt.

Dauerauftrag an den Beitragsinhaber

Jede Person überweist monatlich ihren Anteil an die Person, die das Beitragskonto führt.

Wichtig ist, dass die Vereinbarung transparent bleibt.

Typische Fehler beim Rundfunkbeitrag

Jeder WG-Bewohner meldet sich einzeln an

Das kann zu unnötigen Mehrfachkonten führen.

Prüft zuerst, ob bereits jemand für die Wohnung zahlt.

Schreiben werden ignoriert

Auch wenn dein Mitbewohner bereits zahlt, solltest du Anfragen beantworten.

Gib die Beitragsnummer des zahlenden Bewohners an.

BAföG-Befreiung wird nicht beantragt

Die Befreiung erfolgt nicht automatisch.

Stelle den Antrag und reiche die erforderlichen Nachweise ein.

Befreiter Mitbewohner wird als Lösung für alle angesehen

Eine persönliche Befreiung überträgt sich nicht automatisch auf normale WG-Mitbewohner.

Beitragsinhaber zieht aus

Wenn niemand die Beitragszahlung übernimmt, können offene Forderungen entstehen.

Regelt die Nachfolge rechtzeitig.

Checkliste für Studierende und WGs

Nach dem Einzug:

  • [ ] Prüfen, ob bereits jemand für die Wohnung zahlt
  • [ ] Beitragsinhaber in der WG festlegen
  • [ ] Beitragsnummer dokumentieren
  • [ ] Eigene Doppelanmeldung vermeiden
  • [ ] Schreiben des Beitragsservice beantworten
  • [ ] BAföG-Befreiung prüfen
  • [ ] Befreiung bei Bedarf beantragen
  • [ ] Wohnheimstruktur prüfen
  • [ ] Kostenaufteilung in der WG festlegen
  • [ ] Bei Auszug Beitragskonto neu organisieren

Häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag für Studierende

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für Studierende?

Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro pro Monat und Wohnung.

Muss jeder in einer WG Rundfunkbeitrag zahlen?

Nein. Für eine normale Wohnung oder WG genügt grundsätzlich ein Beitragskonto.

Wie teilen wir den Rundfunkbeitrag in der WG?

Die interne Kostenaufteilung ist Sache der WG. Viele teilen den Betrag gleichmäßig auf.

Bin ich als Student automatisch befreit?

Nein. Der Studentenstatus allein reicht nicht für eine Befreiung.

Kann ich mich mit BAföG befreien lassen?

Wer BAföG erhält und nicht bei den Eltern wohnt, kann grundsätzlich eine Befreiung beantragen.

Gilt meine Befreiung auch für meine Mitbewohner?

Grundsätzlich nicht. Normale WG-Mitbewohner werden nicht automatisch von deiner persönlichen Befreiung erfasst.

Muss ich im Studentenwohnheim zahlen?

Das hängt von der Bau- und Nutzungssituation ab. Einzelne Zimmer mit Zugang von einem allgemeinen Flur gelten grundsätzlich als eigene Wohnung. Eine abgeschlossene Wohnheim-WG kann dagegen wie eine normale WG behandelt werden.

Muss ich zahlen, wenn ich keinen Fernseher habe?

Ja. Die Beitragspflicht hängt nicht davon ab, ob du Empfangsgeräte besitzt oder öffentlich-rechtliche Angebote nutzt.

Muss ich zahlen, wenn ich bei meinen Eltern wohne?

Wenn für die gemeinsame Wohnung bereits Rundfunkbeitrag gezahlt wird, musst du grundsätzlich kein separates Beitragskonto eröffnen.

Was passiert, wenn mein beitragszahlender Mitbewohner auszieht?

Seine Beitragsnummer zieht mit ihm um. Eine verbleibende Person muss die Wohnung anschließend auf den eigenen Namen anmelden.

Fazit: In der WG zahlt grundsätzlich nur eine Person

Für Studierende ist die Grundregel einfach:

Eine Wohnung – ein Rundfunkbeitrag.

In einer klassischen WG reicht deshalb ein Beitragskonto. Die Mitbewohner können die Kosten untereinander aufteilen.

Besonders beachten solltest du:

  1. Aktueller Beitrag: 18,36 Euro pro Monat.
  2. WG-Regel: Nur eine Person muss das Beitragskonto führen.
  3. BAföG: Eine Befreiung ist auf Antrag möglich.
  4. Wohnheim: Die konkrete Wohnform entscheidet.
  5. Auszug: Die Beitragsnummer bleibt bei der Person.

Kläre den Rundfunkbeitrag direkt nach deinem Einzug. So vermeidest du Doppelanmeldungen, offene Forderungen und unnötige Rückfragen.

Quellen

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