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Fundbüro für Studierende: Verlorene Sachen auf Campus und in der Stadt wiederfinden
Fundbüro für Studierende: So suchst du verlorene Schlüssel, Studentenausweis, Laptop oder Handy auf Campus, in Bibliothek, Bahn und Stadt.

Ein verlorener Gegenstand kann den ganzen Unitag durcheinanderbringen.
Besonders unangenehm ist es bei:
- Schlüsselbund
- Studentenausweis
- Smartphone
- Laptop
- Kopfhörern
- Geldbeutel
- Trinkflasche
- Büchern
- Fahrradschlüssel
Die gute Nachricht:
Viele verlorene Dinge werden tatsächlich abgegeben.
Das Problem ist eher:
Wo musst du danach suchen?
Je nachdem, wo du etwas verloren hast, kann zuständig sein:
- Bibliothek
- Hausmeister
- Campus-Sicherheitsdienst
- Mensa
- Hochschul-Fundbüro
- städtisches Fundbüro
- Verkehrsbetrieb
- Deutsche Bahn
Eine einheitliche deutschlandweite Hochschulregel gibt es nicht.
Die Universität zu Köln betreibt beispielsweise eine zentrale Fundsachenverwaltung. Dort empfiehlt die Universität, zuerst beim zuständigen Hausmeister im jeweiligen Gebäude nachzufragen und erst danach das zentrale Fundbüro zu kontaktieren.
An der Universität Hamburg gibt es dagegen nach Angaben des Campus-Centers kein zentrales universitätsweites Fundbüro. Dort soll zunächst direkt im jeweiligen Gebäude nachgefragt werden; gegebenenfalls kann später das zentrale Fundbüro der Stadt relevant werden.
Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du verlorene Sachen systematisch suchst, wie Fundstellen funktionieren und was du selbst tun musst, wenn du etwas findest.
Die wichtigste Regel: zuerst zum letzten sicheren Ort zurückgehen
Bevor du Onlineformulare ausfüllst:
Rekonstruiere deine letzten 30 bis 60 Minuten.
Frage dich:
- Wann hatte ich den Gegenstand zuletzt sicher?
- In welchem Raum?
- Welche Tasche habe ich benutzt?
- War ich an einer Kasse?
- Habe ich mein Gerät geladen?
- Habe ich die Jacke gewechselt?
Oft liegt ein vermeintlich verlorener Gegenstand noch:
- unter dem Tisch
- im Schließfach
- im Gruppenraum
- in einer anderen Jackentasche
Chronologisch suchen
Gehe deine Route rückwärts.
Zum Beispiel:
- Bibliothek
- Mensa
- Seminarraum
- Fahrradständer
- Straßenbahn
Das ist meist effizienter als sofort überall gleichzeitig anzurufen.
1. In der Bibliothek verloren
Bibliotheken haben oft eigene Fundstellen.
Die Universitäts- und Stadtbibliothek Köln bewahrt Fundsachen beispielsweise über den Sicherheitsdienst beziehungsweise in bestimmten Lesesälen auf. In der Humanwissenschaftlichen Abteilung werden Fundsachen zunächst eine Woche im jeweiligen Lesesaal verwahrt und anschließend weitergegeben.
Die Universitätsbibliothek Leipzig gibt an, Fundsachen an der Servicetheke bis zu:
sechs Monate
aufzubewahren.
Wertgegenstände werden dort dagegen direkt an das städtische Fundbüro weitergegeben.
Deshalb immer zuerst lokal fragen
Wenn du etwas in der Bibliothek verloren hast:
- Arbeitsplatz prüfen.
- Servicetheke fragen.
- Sicherheitsdienst oder Aufsicht fragen.
- bei Wertgegenständen zusätzlich städtisches Fundbüro prüfen.
Bibliotheksausweis
Gefundene Bibliotheksausweise werden teilweise separat behandelt.
In Köln können gefundene Bibliotheksausweise beispielsweise am zuständigen Infopoint abgeholt werden.
Das zeigt:
Nicht jede Fundsache landet am selben Schalter.
2. Im Hörsaal oder Seminarraum verloren
Wenn du etwas in einem Lehrgebäude liegen gelassen hast:
zuerst dort nachfragen.
Mögliche Anlaufstellen:
- Hausmeister
- Pförtner
- Gebäudemanagement
- Fachschaft
- Sekretariat
An der Universität zu Köln gilt ausdrücklich:
zuerst der zuständige Hausmeister im jeweiligen Objekt.
Viele Gegenstände werden direkt dort abgegeben.
Am nächsten Tag erneut fragen
Fundsachen kommen nicht immer sofort an.
Vielleicht findet der Reinigungdienst den Gegenstand erst:
- am Abend
- am nächsten Morgen
Deshalb kann eine zweite Nachfrage sinnvoll sein.
3. Gibt es ein zentrales Hochschul-Fundbüro?
Das hängt von der Universität ab.
Beispiel Köln
Die Universität zu Köln hat eine zentrale:
Fundsachenverwaltung / Fundbüro
für Campus-Fundsachen.
Wenn ein Gegenstand nicht beim Hausmeister liegt, kann das zentrale Fundbüro die nächste Anlaufstelle sein.
Beispiel Hamburg
Die Universität Hamburg erklärte in ihrem Campus-Center-Forum, kein zentrales universitätsweites Fundbüro zu betreiben.
Dort soll man insbesondere:
- Pförtner
- Studienbüro
- jeweiliges Gebäude
kontaktieren.
Nicht abgeholte Sachen können teilweise später beim städtischen Fundbüro landen.
Konsequenz
Suche auf der Website deiner Hochschule nach:
- Fundbüro
- Fundsachen
- Lost and Found
- Hausmeister
- Gebäudemanagement
und verlasse dich nicht auf Regeln einer anderen Universität.
4. Studentenausweis verloren
Ein verlorener Studentenausweis ist mehr als nur eine Fundsache.
Du solltest parallel:
- Campus-Fundstelle prüfen
- zuständige Hochschulstelle informieren
Je nach Universität kann der Ausweis Funktionen enthalten für:
- Bibliothek
- Mensa
- Bezahlen
- Zutritt
- Semesterticket
Wenn Zahlungs- oder Zutrittsfunktionen betroffen sind:
gegebenenfalls sofort sperren lassen.
5. Schlüssel verloren
Bei einem verlorenen Schlüssel gilt ebenfalls:
Fundbüro suchen reicht nicht immer.
Wenn der Schlüssel zu:
- Wohnung
- Wohnheim
- Schließanlage
gehört:
informiere gegebenenfalls Vermieter oder Wohnheimverwaltung.
Schlüssel nicht zu detailliert öffentlich beschreiben
Wenn du online postest:
„Schlüssel für Wohnung Musterstraße 12 verloren“
verknüpfst du Schlüssel und Adresse.
Besser:
- Schlüsselart
- Anhänger
- ungefährer Fundort
nennen, ohne deine Wohnadresse öffentlich preiszugeben.
6. Smartphone oder Laptop verloren
Hier zählt Geschwindigkeit.
Prüfe sofort:
- Ortungsfunktion
- Sperrmöglichkeit
- letzte bekannte Position
Nicht automatisch von Diebstahl ausgehen
Wenn die Ortung zeigt:
Gerät ist weiterhin in der Bibliothek,
kann es einfach abgegeben worden sein.
Prüfe zuerst:
- Info
- Sicherheitsdienst
- Fundstelle
Bei Diebstahlverdacht
Wenn das Gerät:
- sich ungewöhnlich bewegt
- an fremdem Ort auftaucht
nicht selbst hinterhergehen.
Polizei kontaktieren.
7. Geldbeutel verloren
Kontrolliere sofort:
- Bankkarten
- Ausweis
- Führerschein
- Krankenkassenkarte
Bei Zahlungskarten:
gegebenenfalls sperren.
Zusätzlich:
Fundbüro und letzte Aufenthaltsorte prüfen.
Bargeld und Dokumente getrennt behandeln
Ein Fundbüro kann einen Geldbeutel finden, während bereits Kartenmissbrauch stattgefunden hat.
Deshalb:
Sicherheitsmaßnahmen nicht aufschieben, nur weil du hoffst, dass er später abgegeben wird.
8. In Bus oder Straßenbahn verloren
Hier ist meistens nicht das Hochschul-Fundbüro zuständig.
Wende dich an den:
- örtlichen Verkehrsbetrieb
- Verkehrsverbund
Viele Verkehrsunternehmen betreiben eigene Fundstellen.
Prüfe auf deren Website:
- Verlustformular
- Fundbüro
- Fristen
Stadtverkehr ist nicht Deutsche Bahn
Wenn du etwas in:
- Straßenbahn
- Stadtbus
verloren hast, ist DB Fundservice normalerweise nicht automatisch zuständig.
Prüfe das konkrete Verkehrsunternehmen.
9. Im Zug oder Bahnhof verloren
Für viele DB- und Partnerzüge gibt es den:
DB Fundservice.
Die Deutsche Bahn ermöglicht bei Gegenständen mit einem geschätzten Wert von mehr als:
15 Euro
eine Online-Verlustmeldung.
Auch Dinge mit besonderem ideellen Wert können unabhängig von dieser Wertgrenze relevant sein.
Wie lange sucht die DB?
Nach aktuellem Stand forscht der DB Fundservice:
vier Wochen
nach einem online gemeldeten Gegenstand.
Wenn nichts gefunden wird, wird die Nachforschung anschließend eingestellt.
Gegenstand kommt manchmal später an
Die DB weist ausdrücklich darauf hin:
Fundsachen können erst:
- einige Stunden
- oder 1–2 Tage
nach dem Verlust bei der Fundstelle eintreffen.
Das liegt zum Beispiel daran, dass ein Gegenstand erst am Endbahnhof entdeckt wird.
Deshalb:
nicht nach einer Stunde aufgeben.
10. DB-Fundsachen werden zuerst am Bahnhof gelagert
Die Deutsche Bahn lagert eine Fundsache zunächst:
7 Tage
in der Fundstelle des Bahnhofs.
Danach wird sie, wenn sie nicht abgeholt wurde, grundsätzlich an das zentrale Fundbüro in:
Wuppertal
weitergeleitet.
Dort erfolgt die weitere Bearbeitung entsprechend der Lagerfrist.
Online-Verlustmeldung früh stellen
Je genauer du beschreibst:
- Gegenstand
- Farbe
- Marke
- Besonderheiten
- Zugnummer
- Sitzplatz
- Reisezeit
desto leichter kann die Zuordnung sein.
11. DB-Rückgabe kann Gebühren kosten
Die DB erhebt bei vielen Fundgegenständen Bearbeitungsentgelte.
Aktuell nennt sie bei persönlicher Abholung aus einer Fundstelle beispielsweise:
- Grundbedarf wie Schlüssel, Ausweis oder Fahrkarte: kein Entgelt
- Alltagsbedarf: 10 Euro
- Wertsachen wie Smartphone, Laptop oder Geldbeutel: 15 Euro
Im zentralen Fundbüro oder beim Versand können weitere Gebühren anfallen.
Die Preise können sich ändern.
Prüfe deshalb die aktuelle DB-Seite.
12. Gegenstand in internationalem Zug verloren
Bei internationalen Zügen empfiehlt die DB:
zusätzlich bei der jeweiligen Partnerbahn eine Verlustmeldung einzureichen.
Zum Beispiel:
- SBB
- ÖBB
- SNCF
Denn der Gegenstand kann im Land des Endbahnhofs abgegeben werden.
13. Im Wohnheim verloren
Wenn du in einem Studentenwohnheim etwas verlierst:
prüfe:
- Hausmeister
- Verwaltung
- Gemeinschaftsraum
- Waschraum
- Fundkiste
Nicht jedes Wohnheim hat eine offizielle Fundstelle.
Frage nach dem lokalen Ablauf.
14. In der Mensa verloren
Mögliche Stellen:
- Kasse
- Information
- Mensaleitung
- Studierendenwerk
- Sicherheitsdienst
Ein verlorener Gegenstand kann zunächst intern gesammelt werden, bevor er später weitergegeben wird.
Deshalb möglichst am selben Tag fragen.
15. Fundbüro der Stadt
Wenn der Gegenstand nicht auf dem Campus auftaucht:
prüfe das städtische Fundbüro.
Gerade wertvolle Fundsachen aus öffentlichen Bereichen können dort abgegeben werden.
Suchbegriffe:
„Fundbüro + Stadtname“
oder:
„Fundsachen + Stadtname“
Nutze möglichst die offizielle Stadtwebsite.
16. Verlust genau beschreiben
Eine gute Verlustmeldung enthält:
- Gegenstand
- Marke
- Modell
- Farbe
- besondere Merkmale
- ungefähren Verlustort
- Datum
- Uhrzeit
Beispiel Smartphone
Nicht nur:
„schwarzes Handy“
sondern:
„schwarzes iPhone 15, transparente Hülle, kleiner Kratzer rechts oben, Hintergrundbild mit Gebirge“
Beispiel Schlüssel
„3 Schlüssel, blauer Stoffanhänger, kleiner Einkaufswagenchip“
Je genauer:
desto leichter kann ein Fundbüro prüfen, ob der Gegenstand zu dir gehört.
17. Nicht jedes Erkennungsmerkmal öffentlich nennen
Wenn du einen öffentlichen Suchpost erstellst:
behalte mindestens ein Merkmal zurück.
Warum?
So kannst du später prüfen, ob jemand den echten Gegenstand gefunden hat.
Beispiel:
Öffentlich:
„schwarzer Rucksack verloren“
nicht unbedingt:
- komplette Inhaltsliste
- Seriennummer
- alle besonderen Merkmale
veröffentlichen.
18. Eigentum bei Abholung nachweisen
Fundbüros können verlangen, dass du plausibel zeigst, dass der Gegenstand dir gehört.
Hilfreich:
- Kaufbeleg
- Seriennummer
- Gerätecode
- Foto
- genaue Inhaltsbeschreibung
Bei elektronischen Geräten kann beispielsweise eine korrekte Entsperrung ein starkes Indiz sein.
19. Ausweis zur Abholung mitnehmen
Viele Fundstellen verlangen ein amtliches Dokument.
Die DB nennt bei persönlicher Abholung ausdrücklich:
- Personalausweis
- Reisepass
als geeignete Dokumente.
Wenn gerade dein Ausweis verloren wurde:
vorher bei der Fundstelle fragen, welche Alternative akzeptiert wird.
20. Vollmacht bei Abholung
Kannst du nicht selbst hingehen:
Manche Fundstellen akzeptieren eine Vollmacht.
Die DB stellt beispielsweise eine Vorlage für Vollmachten bereit.
Prüfe vorab:
- erforderliche Unterschrift
- Ausweiskopie
- Vollmachtformular
Was musst du tun, wenn du selbst etwas findest?
Auch als Finder gelten Regeln.
§ 965 BGB
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, muss den Fund grundsätzlich:
- dem Verlierer
- Eigentümer
- sonst Empfangsberechtigten
unverzüglich anzeigen.
Wenn diese Person nicht bekannt ist:
ist der Fund grundsätzlich der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Ausnahme:
Ist die Sache nicht mehr als:
10 Euro
wert, besteht diese gesetzliche Anzeigepflicht nach § 965 Abs. 2 BGB nicht.
Trotzdem sinnvoll abgeben
Auch ein Gegenstand unter 10 Euro kann für den Besitzer persönlich wichtig sein.
Zum Beispiel:
- Notizbuch
- Schlüsselanhänger
- Erinnerungsstück
Deshalb ist Abgabe häufig trotzdem fair.
21. Fund in Bus, Bahn oder Behörde
Für Funde in:
- öffentlichen Behörden
- öffentlichen Verkehrsmitteln
gilt eine Sonderregel.
Nach § 978 BGB muss ein gefundener Gegenstand unverzüglich an:
- die Behörde
- Verkehrsanstalt
- deren Mitarbeiter
abgegeben werden.
Das bedeutet:
Findest du ein Smartphone im Zug:
nicht mit nach Hause nehmen und später überlegen.
Direkt:
- Zugpersonal
- DB Information
- zuständige Fundstelle
übergeben.
22. Finderlohn
Das BGB sieht grundsätzlich Finderlohn vor.
Nach § 971 BGB beträgt er bei normalen Funden:
- 5 Prozent bis 500 Euro Wert
- 3 Prozent vom darüber hinausgehenden Wert
Bei öffentlichen Verkehrsanstalten beziehungsweise Behörden gilt nach § 978 BGB eine Sonderregel:
Der Finderlohn beträgt unter den gesetzlichen Voraussetzungen nur die Hälfte des normalen Betrags und setzt dort einen Wert von mindestens 50 Euro voraus.
Für deinen Alltag wichtiger als die Berechnung ist:
Fund ordnungsgemäß melden oder abgeben.
23. Darf der Finder die Sache irgendwann behalten?
Bei normalen Funden kann der Finder nach § 973 BGB unter bestimmten Voraussetzungen nach:
sechs Monaten
Eigentum erwerben.
Die Frist beginnt grundsätzlich nach ordnungsgemäßer Fundanzeige.
Das gilt aber nicht einfach in identischer Form für alle Funde in Behörden oder öffentlichen Verkehrsmitteln.
Dort gelten die Sonderregeln der §§ 978 ff. BGB.
Deshalb:
nicht nach sechs Monaten eigenmächtig davon ausgehen, dass jede Fundsache automatisch dir gehört.
24. Social Media sinnvoll nutzen
Lokale Gruppen können helfen:
- Campusgruppe
- Fachschaft
- Wohnheimchat
Aber Datenschutz beachten.
Nicht öffentlich posten:
- komplette Ausweisfotos
- Adresse
- Telefonnummer, wenn nicht nötig
- Bankkartendaten
Besser
„Schwarzes Etui am Campus verloren. Falls gefunden, bitte per DM.“
25. Vorsicht vor Betrug
Manche Personen reagieren auf Suchanzeigen mit:
„Ich habe dein Handy gefunden. Überweise 50 Euro, dann schicke ich es.“
Bevor du zahlst:
- Foto verlangen
- besonderes Merkmal abfragen
- Fundort prüfen
Bei wertvollen Gegenständen:
Übergabe an sicherem öffentlichen Ort oder über Polizei/Fundbüro bevorzugen.
26. Verlust vermeiden: feste Plätze
Die einfachste Methode ist Routine.
Zum Beispiel:
Smartphone
immer rechte Hosentasche.
Schlüssel
immer kleines Innenfach.
Studentenausweis
immer Kartenfach.
Kopfhörer
immer Etui.
Je weniger Orte du nutzt:
desto leichter merkst du sofort, wenn etwas fehlt.
27. Vor Verlassen des Lernplatzes 5-Sekunden-Check
Merke dir:
Handy – Schlüssel – Geldbeutel – Laptop – Ausweis
Bevor du:
- Bibliothek
- Mensa
- Seminarraum
verlässt.
Fünf Sekunden können eine Stunde Suche sparen.
28. Kontaktinformation bei Geräten
Auf gesperrten Smartphones kann je nach System eine:
- Fundnachricht
- Kontaktmöglichkeit
angezeigt werden.
Das kann ehrlichen Findern helfen.
29. Wichtige Nummern dokumentieren
Speichere getrennt:
- IMEI des Smartphones
- Laptop-Seriennummer
- Fahrrad-Rahmennummer
Dann kannst du bei:
- Fundbüro
- Polizei
genauer nachweisen, welches Gerät dir gehört.
Typische Fehler
Nur im städtischen Fundbüro suchen
Campusfundstelle könnte den Gegenstand noch haben.
Nur einmal nachfragen
Manche Fundsachen werden erst später abgegeben.
Verlust zu ungenau beschreiben
„Schwarze Tasche“ reicht oft nicht.
Bei Bahnverlust nur am Startbahnhof fragen
Der Gegenstand kann am Endbahnhof abgegeben worden sein.
Studentenausweis nur suchen, aber nicht sperren
Bei Zahlungs- oder Zutrittsfunktion riskant.
Smartphone nicht orten oder sperren
Wichtige Zeit geht verloren.
Gefundene Wertsache einfach behalten
Kann gegen Fundrecht verstoßen.
Checkliste: Verlorene Sachen wiederfinden
- [ ] letzte Route rückwärts prüfen
- [ ] Fundstelle am Verlustort fragen
- [ ] Hausmeister oder Sicherheitsdienst kontaktieren
- [ ] Bibliotheks-/Mensafundstelle prüfen
- [ ] Hochschul-Fundbüro suchen
- [ ] städtisches Fundbüro prüfen
- [ ] bei ÖPNV das richtige Verkehrsunternehmen kontaktieren
- [ ] bei DB Online-Verlustmeldung stellen
- [ ] Gegenstand detailliert beschreiben
- [ ] wertvolle Konten/Karten sofort sichern
- [ ] Studentenausweis gegebenenfalls sperren
- [ ] elektronische Geräte orten
- [ ] Nachweise für Abholung bereithalten
- [ ] nach einigen Tagen erneut prüfen
Häufige Fragen zum Fundbüro für Studierende
Gibt es an jeder Hochschule ein Fundbüro?
Nein. Manche Hochschulen haben ein zentrales Fundbüro, andere organisieren Fundsachen über einzelne Gebäude, Hausmeister oder Bibliotheken.
Wo frage ich zuerst, wenn ich etwas auf dem Campus verloren habe?
Direkt am wahrscheinlichsten Verlustort – zum Beispiel Hausmeister, Servicetheke, Sicherheitsdienst oder Bibliotheksinformation.
Wie lange bewahren Hochschulen Fundsachen auf?
Das ist unterschiedlich. Die Universitätsbibliothek Leipzig nennt beispielsweise bis zu sechs Monate für normale Fundsachen; Wertgegenstände werden dort direkt an das städtische Fundbüro weitergegeben.
Wie melde ich etwas, das ich im Zug verloren habe?
Für viele DB- und Partnerzüge kannst du den DB Fundservice nutzen. Gegenstände mit mehr als 15 Euro geschätztem Wert können online gemeldet werden.
Wie lange lagert die Deutsche Bahn Fundsachen am Bahnhof?
Nach aktuellen DB-Angaben zunächst sieben Tage. Danach werden nicht abgeholte Gegenstände grundsätzlich an das zentrale Fundbüro in Wuppertal weitergeleitet.
Muss ich einen gefundenen Gegenstand melden?
Grundsätzlich ja, wenn du eine verlorene Sache an dich nimmst. Nach § 965 BGB entfällt die gesetzliche Anzeige bei Sachen bis 10 Euro Wert. Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gelten besondere Regeln.
Darf ich ein im Zug gefundenes Handy mitnehmen?
Nein. Nach § 978 BGB ist es unverzüglich bei der Verkehrsanstalt beziehungsweise deren Mitarbeitenden abzugeben.
Was mache ich, wenn mein Studentenausweis verloren ist?
Zusätzlich zur Fundstellensuche die zuständige Hochschulstelle informieren und mögliche Zahlungs-, Bibliotheks- oder Zutrittsfunktionen sperren lassen.
Fazit: Erst lokal suchen, dann den Suchradius erweitern
Bei verlorenen Sachen ist ein systematisches Vorgehen wichtiger als hektisches Suchen.
Achte auf sechs Schritte:
- Letzten sicheren Ort rekonstruieren.
- Direkt vor Ort fragen: Hausmeister, Bibliothek, Mensa oder Sicherheitsdienst.
- Hochschul- und Stadtfundbüro prüfen.
- Beim ÖPNV das richtige Verkehrsunternehmen nutzen.
- Wertgegenstände parallel absichern: Karten, Studentenausweis und Geräte sperren.
- Nach einigen Tagen erneut nachfragen: Viele Fundsachen werden zeitversetzt abgegeben.
Gerade auf einem großen Campus wechseln Fundsachen oft erst nach Stunden oder Tagen von der lokalen Fundstelle zum zentralen Fundbüro. Wer mehrere passende Stellen nacheinander prüft, hat deshalb deutlich bessere Chancen, den verlorenen Gegenstand wiederzubekommen.
Quellen
- BGB § 965 – Anzeigepflicht des Finders
- BGB § 971 – Finderlohn
- BGB § 973 – Eigentumserwerb des Finders
- BGB § 978 – Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt
- Deutsche Bahn – Fundservice
- Deutsche Bahn – FAQ Fundservice
- Universität zu Köln – Fundsachenverwaltung
- Universitäts- und Stadtbibliothek Köln – Schließfächer & Fundsachen
- Universitätsbibliothek Leipzig – FAQ Service / Fundsachen
- Universität Hamburg – Campus-Center: Fundbüro und verlorene Gegenstände
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